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   OLG Nürnberg, 13.07.1984 - 1 U 983/84   

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https://dejure.org/1984,2894
OLG Nürnberg, 13.07.1984 - 1 U 983/84 (https://dejure.org/1984,2894)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 13.07.1984 - 1 U 983/84 (https://dejure.org/1984,2894)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 13. Juli 1984 - 1 U 983/84 (https://dejure.org/1984,2894)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ruhestandalter; Arbeitsfähigkeit; Darlegung der Arbeitsunfähigkeit; Bemessung des Pflegegeldes; Tatrichterliches Ermessen; Kosten für fremde Pflegekraft; Familie des Verletzten; Vergütung für Mühewaltung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Bemessung eines hohen Schmerzensgeldes; Beendigung der Arbeitsfähigkeit; Bemessung des Pflegegeldes

Verfahrensgang

  • LG Amberg - 2 O 1362/82
  • OLG Nürnberg, 13.07.1984 - 1 U 983/84

Papierfundstellen

  • VersR 1986, 173
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • OLG Nürnberg, 25.04.1997 - 6 U 4215/96

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Ferner ist im vorliegenden Fall zu berücksichtigen, daß die Fahrerin des Fahrzeugs bei dem Unfall mit überdurchschnittlicher Fahrlässigkeit gehandelt hat (BGHZ 18, 149 (157) = VersR 1955, 615 (917)), daß die Führung des Schadensersatzprozesses durch die Beklagte eine weitere seelische Beeinträchtigung der Klägerin beinhaltete (BGH VersR 1970, 134 f) und daß sich das Schmerzensgeld im Rahmen vergleichbarer Fälle hält (BGH VersR 1986, 173 (174)).

    Gerade durch einen hohen Geldbetrag soll es dem Geschädigten ermöglicht werden, sich Erleichterungen und andere Annehmlichkeiten anstelle derer zu verschaffen, deren Genuß ihm durch die Verletzungen unmöglich gemacht wurde (OLG Nürnberg, VersR 1986, 173 (174)).

    Vergleichbar hält der Senat vielmehr die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Nürnberg (VersR 1986, 173 ) und des Oberlandesgerichts München (VersR 1993, 987 ).

  • LG Köln, 23.06.2015 - 5 O 488/05

    Geltendmachung von Ansprüchen wegen einer Verkehrssicherungspflichtverletzung

    Die zusätzliche Mühewaltung der Familienangehörigen ist angemessen auszugleichen (st. Rspr., vgl. BGH VersR 1973, 1067; VersR 1978, 149; VersR 1986, 173; VersR 1986, 391).
  • LG München I, 16.01.2003 - 19 O 20638/01

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Grundsätzlich wird der Schädiger bei kostenloser Pflege durch die Familie nicht voll entlastet (vgl. BGH; Versicherungsrecht 1986, Seite 391 ), wenn auch bei der Berechnung der Kosten nicht auf die Kosten einer professionellen Pflegekraft abzustellen ist (vgl. BGH, Versicherungsrecht 1986, Seite 173 ).

    Nach der älteren Rechtsprechung des BGH war die Tätigkeit der Angehörigen "marktgerecht_ zu bewerten (vgl. BGH, Versicherungsrecht 1986, Seite 173 ), neuerdings tendiert er dazu, auf den Nettolohn einer vergleichbaren entgeltlich eingesetzten Hilfskraft abzustellen (vgl. BGH, Versicherungsrecht 1999, Seite 252 ), wobei aber "Rationalisierungseffekte_ einer "innerfamiliären_ Lösung zu berücksichtigen sind.

  • OLG München, 14.04.1992 - 5 U 7176/91

    Straßenverkehrsrecht: Sorgfaltspflicht eines Kraftfahrers

    Ferner ist zu berücksichtigen, dass die Kraftfahrerin ... beim Unfall mit überdurchschnittlicher Fahrlässigkeit gehandelt hat (vgl. BGHZ 18, 149/157), dass die Beklagte in zögerlicher Weise Zahlungen auf das Schmerzensgeld erbracht hat (BGH VersR 1961, 703) und dass sich das Schmerzensgeld im Rahmen vergleichbarer Fälle hält (BGH VersR 1986, 173/174).

    Hingegen sieht der Senat Vergleichbarkeit mit dem vom Oberlandesgericht Nürnberg in VersR 1986, 173 entschiedenen Fall, mindestens in der Diagnose und ihrer Auswirkung auf Psyche und Körper des jeweiligen Verletzten.

  • LG Nürnberg-Fürth, 25.03.2010 - 8 O 3107/08

    Schmerzensgeldanspruch nach Unfall mit einem Gabelstapler:

    Schließlich soll sich das Schmerzensgeld im Rahmen vergleichbarer Fälle halten (BGH VersR 1986, 173).
  • OLG Düsseldorf, 07.12.2010 - 1 U 57/10
    Nach der älteren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes war die Tätigkeit des Angehörigen "marktgerecht" zu bewerten, d.h. es war nicht auf die Kosten einer professionellen Pflegekraft abzustellen (BGH VersR 1986, 173).
  • OLG Stuttgart, 26.01.1995 - 14 U 62/93

    Arzthaftung für Diagnosefehler - Schmerzensgeld

    Jedenfalls kann dem Pflegemehrbedarf nicht die gesamte Nachtzeit zugrundegelegt werden (vgl. Senatsurteil vom 24.11.1988 - 14 U 12/88 - Original S. 22, 24 sowie OLG Oldenburg VersR 1993, 753 mit NA BGH, wo die Nachtpflege in einem entsprechenden Fall zu 30 % angerechnet wird), zumal es hier nur darum gehen kann, die zusätzliche Mühewaltung der Eltern des Klägers "angemessen auszugleichen" (vgl. oben 1. sowie BGH vom 01.10.1985 - VI ZR 195/84 = VersR 1986, 59, 173 = VRS 70, 87 ).
  • OLG München, 24.07.1990 - 5 U 5894/89

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Weiterhin bleibt zu beachten, daß der Gleichbehandlungsgrundsatz auch bei der Bemessung des Schmerzensgeldes gilt, so daß nicht willkürlich von den bisher in vergleichbaren Fällen gewährten Beträgen abgewichen werden darf, denn die Festsetzung eines zu reichlichen Schmerzensgeldes führt zu einer Aufblähung des allgemeine Schmerzensgeldgefüges, welches die Gemeinschaft aller Versicherten belastet (BGH NZV 1988, 139/140; VersR 1986, 173/174; VersR 1976, 967/968).
  • OLG Köln, 02.08.1991 - 11 U 277/90

    Schadensersatz; Umfang; Einzelposten; Verletzung; Schwerstbehinderter;

    Das OLG Nürnberg hat mit Urteil vom 13.07.1984 (VersR 1986, 173) einem 26jährigen Mann, bei dem es unfallbedingt zu einer dauernden körperlichen und seelischen Behinderung - allerdings ohne Querschnittslähmung - gekommen war, ein Schmerzensgeldkapital von 300.000,00 DM sowie ein monatliches Pflegegeld von 1.800,00 DM zugesprochen.
  • OLG Bamberg, 01.06.1989 - 1 U 177/88

    Beurteilung des Ursachenzusammenhangs zwischen dem Verhalten eines Schädigers und

    Der Senat sieht sich dabei im wesentlichen in Übereinstimmung mit den Entscheidungen des Landgerichts Bielefeld (DAR 1982, 161 ), das einem 32jährigen Querschnittsgelähmten, der nur noch Kopf und Hals bewegen konnte, 300.000,00 DM Schmerzensgeld zuerkannt hat, des OLG Nürnberg (VersR 1986, 173 ), das - vom Bundesgerichtshof gebilligt (VersR 1986, 59 ) - einem 26-jährigen Mann für schwerste Verletzungen mit Wesensveränderung und dauernder körperlich-seelischer Behinderung 300.000,00 DM Schmerzensgeld zubilligte und des Kammergerichts (NJW-RR 1987, 409), das einem 20jährigen bei nicht totaler Querschnittslähmung infolge Luxationsfraktur des ersten Lendenwirbelknochens einen Gesamtbetrag von 329.000,00 DM zugesprochen hat.
  • OLG Hamburg, 01.07.1986 - 7 U 57/86

    Schmerzensgeld; Schädelfraktur mit Schädelhirntrauma; Geruchssinn; Geschmackssinn

  • OLG Celle, 07.04.1983 - 5 U 173/82

    Haftung für Schäden aufgrund eines durch Überholen verursachten Verkehrsunfall;

  • OLG Celle, 30.11.2020 - 1 U 48/19

    Ansprüche nach fehlerhafter ärztlicher Behandlung; Durchgangsperitonitis,

  • OLG Bamberg, 07.05.1991 - 5 U 134/90

    Bewertung der Höhe eines Schmerzensgeldanspruches ; Ausgleichsbedürfnis und

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