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   BGH, 18.09.1985 - IVa ZR 199/83   

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https://dejure.org/1985,8375
BGH, 18.09.1985 - IVa ZR 199/83 (https://dejure.org/1985,8375)
BGH, Entscheidung vom 18.09.1985 - IVa ZR 199/83 (https://dejure.org/1985,8375)
BGH, Entscheidung vom 18. September 1985 - IVa ZR 199/83 (https://dejure.org/1985,8375)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Mangelhafte Begründung eines Urteils - Empfehlung einer Vermögensanlage durch ein Mitglied einer Wirtschaftsprüfersozietät und Steuerberatersozietät - Hinweis auf mögliche Risiken bei der Beteiligung an einer Kommanditgesellschaft - Interesse eines Anlegers an der ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 286; ZPO § 561

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gesellschaftsrecht-Steuerrecht-Investitionsentscheidung bzgl erwarteter Rendite

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1986, 34
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.03.1982 - IVa ZR 303/80

    Unterbrechung der Verjährung durch Geltendmachung der Aufrechnung im Prozeß

    Auszug aus BGH, 18.09.1985 - IVa ZR 199/83
    Das ist jedoch nicht zutreffend (Senatsurteil vom 24. März 1982 - IVa ZR 303/80 - BGHZ 83, 260, 267 unter Ziffer II 2).
  • BGH, 21.04.1982 - IVa ZR 291/80

    Steuerliche Beratung

    Auszug aus BGH, 18.09.1985 - IVa ZR 199/83
    Der erkennende Senat hat durch Urteil vom 21. April 1982 - IVa ZR 291/80 - (BGHZ 83, 328 [BGH 21.04.1982 - IVa ZR 291/80]) das Berufungsurteil, durch das das klageabweisende Urteil des Landgerichts bestätigt wurde, aufgehoben und die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
  • LAG Düsseldorf, 24.03.2014 - 9 Sa 1207/13

    Hausverbot für dreibeinigen Hund im Büro

    Erforderlich ist ein hoher Grad von Wahrscheinlichkeit, der "Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen" (vgl. auch BAG v. 16.1.2008 - 7 AZR 603/06, NZA 2008, 702; so insbesondere: BGH VersR 1986, S. 34).
  • BGH, 07.05.1991 - IX ZR 188/90

    Steuerberater - Informationspflicht - Belehrungspflicht - Steuerliche

    Erst dann darf der Mandant darauf vertrauen, der Steuerberater habe die für ihn wesentlichen wirtschaftlichen Umstände berücksichtigt und einen auf seine aktuelle finanzielle Situation zugeschnittenen Rat erteilt (vgl. BGH, Urt. v. 18.9.1985 - IVa ZR 199/83, WM 1985, 1530, 1531).
  • OLG Saarbrücken, 11.12.2006 - 8 U 274/01

    Umfang der Nachbesserungspflicht nach § 633 BGB a.F. bei Schäden an anderen

    Unbeschadet des Gebotes der "bündigen Kürze" müssen die Entscheidungsgründe zumindest so präzise und ausführlich sein, dass eine Überprüfung des Richterspruches den Parteien - im Hinblick auf die Einlegung eines Rechtsmittels - und auch dem Rechtsmittelgericht - im Hinblick auf rechtsfehlerhafte Erwägungen des Erstrichters - auf ihrer Grundlage möglich ist (vgl. BGH VersR 1986, 34/35; OLG Hamm FamRZ 2001, 1161; OLG Saarbrücken FamRZ 1993, 1098/1099).
  • ArbG Düsseldorf, 15.12.2008 - 2 Ca 4104/08

    Befristung, Lehrer, Verlängerungsfiktion durch tatsächliche Weiterarbeit

    Erforderlich ist ein hoher Grad von Wahrscheinlichkeit, der "Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen", (BGH VersR 1986, S. 34).
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