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   BGH, 26.02.1986 - IVa ZR 139/84   

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https://dejure.org/1986,5365
BGH, 26.02.1986 - IVa ZR 139/84 (https://dejure.org/1986,5365)
BGH, Entscheidung vom 26.02.1986 - IVa ZR 139/84 (https://dejure.org/1986,5365)
BGH, Entscheidung vom 26. Februar 1986 - IVa ZR 139/84 (https://dejure.org/1986,5365)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abzug von Leistungen zur freiwilligen Weiterversicherung vom Anrechnungsbetrag bei Ermittlung der Versorgungsrente - Behandlung von überschießenden Beiträgen zur freiwilligen Weiterversicherung als Beiträge zur Höherversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung - ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VBLS § 40; VBLS § 97; AVG § 32 b

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1986, 386
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 07.11.1972 - 1 BvL 4/71

    Verfassungsmäßigkeit des Schmerzensgeldausschlusses durch § 636 RVO

    Auszug aus BGH, 26.02.1986 - IVa ZR 139/84
    Dagegen ist nicht zu entscheiden, ob die gegenwärtige Regelung die gerechteste und zweckmäßigste Lösung darstellt (BVerfGE 34, 118, 131 = NJW 1973, 502 [BVerfG 07.11.1972 - 1 BvR 355/71]; BVerfGE 66, 235, 247).
  • BGH, 16.03.1988 - IVa ZR 154/87

    Begrenzung der Gesamtversorgung für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes

    Auch um dem zu begegnen, wurde durch die Satzung von 1967 das überkommene Versicherungssystem durch ein Gesamtversorgungssystem nach beamtenrechtsähnlichen Grundsätzen ersetzt (vgl. BGHZ 69, 171 [BGH 25.05.1977 - IV ZR 13/76] zu II. 3 a; BGH Urteile vom 26. Februar 1986 - IVa ZR 139/84 - VersR 1986, 386, 387 zu I. 2, vom 6. Mai 1987 - IVa ZR 242/85 - VersR 1987, 724, 725 zu II. 2 a).
  • OLG Karlsruhe, 21.09.2006 - 12 U 431/04

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Inhaltskontrolle der Regelung zur

    Vielmehr konnte sie, auch zur Vermeidung einer möglichen Überversorgung, einen anderen Berechnungsmaßstab wählen (vgl. auch BGH VersR 1986, 386 unter I 2 a).

    Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs ist die vereinfachte Rentenermittlung darüber hinaus schon deshalb sachangemessen, weil die Altersversorgung durch befreiende Lebensversicherung nur einen Übergangstatbestand darstellt, nachdem inzwischen alle Arbeitnehmer von den beteiligten Arbeitgebern in der Sozialversicherung pflichtversichert sind (BGH VersR 1986, 386 unter I 2 a).

    Denn zu prüfen ist insoweit nur, ob der Satzungsgeber - bei Ausschöpfung des ihm zukommenden Gestaltungsspielraumes - gegen das Willkürverbot verstoßen hat (vgl. BGH VersR 1986, 386 unter III).

  • OLG Karlsruhe, 19.06.2012 - 12 Sch 1/12
    Deshalb trägt die Argumentation des Antragstellers, nach dem früheren Gesamtversorgungssystem sei eine Anrechnung von Altersbezügen, die ohne Beteiligung eines öffentlichen oder am Zusatzversorgungssystem der Antragsgegnerin beteiligten Arbeitgebers allein vom Pflichtversicherten geschaffen wurde, systemfremd gewesen (BGH, Urteil vom 26.11.1986, IV a ZR 111/85 = MDR 1987, 479; BGH, Urteil vom 26.02.1986, IV a ZR 139/84 = VersR 1986, 386), nicht.

    Die Prüfung hat sich vielmehr darauf zu beschränken, ob der Satzungsgeber gegen das Willkürverbot verstoßen hat (BGH VersR 1986, 386).

  • BGH, 18.07.2012 - IV ZR 62/11

    Zusatzversorgungssystem im öffentlichen Dienst: Wirksamkeit der in der

    (3) Versicherten der Beklagten stehen und standen anstelle der gesetzlichen Rentenversicherung teilweise auch andere Möglichkeiten der Grundversorgung offen, insbesondere - wie im Falle des früheren Klägers - verschiedene berufsständische Versorgungen aber auch Versorgungen aus befreienden Lebensversicherungen (vgl. dazu Senatsurteil vom 26. Februar 1986 - IVa ZR 139/84, VersR 1986, 386 unter I 2).
  • BGH, 06.05.1987 - IVa ZR 242/85

    Berücksichtigung einer Lebensversicherung bei der Berechnung einer

    Durch die Satzung von 1967 wurde das überkommene Versicherungssystem durch ein Gesamtversorgungssystem nach beamtenrechtsähnlichen Grundsätzen ersetzt (vgl. Senat Urteil vom 26.2.1986 - IVa ZR 139/84 - VersR 1986, 386, 387 zu I 2).

    Bezüge aus Lebensversicherungen, zu denen der Arbeitgeber Zuschüsse geleistet hat, können bei der Berechnung der Versorgungsrente nicht unberücksichtigt bleiben (vgl. Senat Urteil vom 26.2.1986 - IVa ZR 139/84 - VersR 1986, 386, 387 zu I 2 a und b).

  • OLG Karlsruhe, 16.10.2003 - 12 U 43/03

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Wirksame Anrechnung fiktiv errechneter

    Eine Gleichbewertung mit derartigen Leistungen hat der Satzungsgeber bei Regelung dieses Übergangstatbestandes (vgl. BGH VersR 1986, 386 unter I 2 a) erkennbar auch nicht beabsichtigt.

    Denn zu prüfen ist insoweit nur, ob der Satzungsgeber - bei Ausschöpfung des ihm zukommenden Gestaltungsspielraumes - gegen das Willkürverbot verstoßen hat (vgl. BGH VersR 1986, 386 unter III).

  • OLG Karlsruhe, 21.09.2004 - 12 U 211/04

    Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst: Inhaltskontrolle für die

    Denn zu prüfen ist insoweit nur, ob der Satzungsgeber - bei Ausschöpfung des ihm zukommenden Gestaltungsspielraumes - gegen das Willkürverbot verstoßen hat (vgl. BGH VersR 1986, 386 unter III).
  • BGH, 05.12.2012 - IV ZB 22/12

    Behandlungen von Rentenansprüchen aus der freiwilligen Zusatzversicherung der DDR

    Der Antragsteller kann sich deshalb - anders zuletzt mit Schriftsatz vom 3. Dezember 2012 geltend gemacht - nicht mit Erfolg auf die Maßstäbe berufen, die der Senat für schon vor der Wiedervereinigung bei der Antragsgegnerin Zusatzversicherte im Urteil vom 26. Februar 1986 (IVa ZR 139/84, VersR 1986, 386) für die Anrechnung überschießender Beiträge zur freiwilligen Weiterversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung aufgestellt hat (vgl. im Übrigen auch Senatsurteil vom 26. November 1986 - IVa ZR 111/85, VersR 1987, 214).
  • BGH, 16.03.1988 - IVa ZR 142/87

    Wirksamkeit einer Satzungsänderung der Versorgungsanstalt des Bundes und der

    Auch um dem zu begegnen, wurde durch die Satzung von 1967 das überkommene Versicherungssystem durch ein Gesamtversorgungssystem nach beamtenrechtsähnlichen Grundsätzen ersetzt (vgl. BGHZ 69, 171 [BGH 25.05.1977 - IV ZR 13/76] zu II. 3a; BGH, Urteile vom 26.2.1986 - IVa ZR 139/84 - VersR 1986, 386, 387 zu I. 2, vom 6.5.1987 - IVa ZR 242/85 - VersR 1987, 724, 725 zu II. 2a).
  • BGH, 26.11.1986 - IVa ZR 111/85

    Berücksichtigung freiwilliger Beiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung bei

    Der Senat hat zwar in seinem Urteil vom 26.2.1986 - IVa ZR 139/84 - VersR 1986, 386, 388 ausgeführt, daß die Anrechnung einer Altersversorgung, die ohne Beteiligung eines öffentlichen oder bei der Beklagten beteiligten Arbeitgebers allein vom Pflichtversicherten geschaffen wurde, dem Gesamtversorgungssystem wegen dessen Anknüpfung an das beamtenrechtliche Herkunftsprinzip fremd ist.
  • BGH, 13.07.1988 - IVa ZR 7/87

    Wirksamkeit der Satzungsänderung einer Zusatzversorgungskasse - Rechtmäßigkeit

  • BGH, 30.11.1988 - IVa ZR 201/87

    Wirksamkeit der Änderung einer kirchlichen Satzung - Änderungen einer kirchlichen

  • BGH, 30.11.1988 - IVa ZR 213/87

    Verstoß gegen das Gleicheitsgebot - Wirksamkeit einer Satzungsänderung -

  • BGH, 05.10.1988 - IVa ZR 133/87

    Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder - Zustimmung zur Satzungsänderung -

  • BGH, 05.10.1988 - IVa ZR 141/87

    Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder - Verstoß gegen das Gleichheitsgebot

  • BGH, 05.10.1988 - IVa ZR 148/87

    Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder - Wirksamkeit der Satzungsänderung -

  • BGH, 08.06.1988 - IVa ZR 281/86

    Anforderungen an die Berechnung der Versorgungsrente - Berücksichtigung des

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