Rechtsprechung
| BGH, 12.11.1985 - VI ZR 103/84 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- verkehrslexikon.de
Erleidet ein Unfallbeteiligter, der vom Schädiger in diese Rolle gezwungen worden ist, eine Unfallneurose, die auf das Miterleben des Unfalls mit schweren Folgen zurückzuführen ist, so sind darauf beruhende Gesundheitsschäden grundsätzlich dem Unfallgeschehen haftungsrechtlich zuzurechnen
- Kanzlei Prof. Schweizer (Volltext/Auszüge)
Haftungsrechtliche Zurechnung der auf Unfallneurose beruhenden Gesundheitsschäden
- Universität des Saarlandes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten, Ersatzpflicht von Gesundheitsschäden aus Anlaß einer Konversionsneurose
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 13.10.1982 - 1 O 215/80
- OLG Frankfurt, 11.04.1984 - 13 U 47/83
- BGH, 12.11.1985 - VI ZR 103/84
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1986, 777
- MDR 1986, 487
- VersR 1986, 240
- VersR 1986, 448
Wird zitiert von ... (40)
- BGH, 30.04.1996 - VI ZR 55/95
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …
Handelt es sich bei den psychisch vermittelten Beeinträchtigungen hingegen nicht um schadensausfüllende Folgewirkungen einer Verletzung, sondern treten sie haftungsbegründend erst durch die psychische Reaktion auf ein Unfall geschehen ein, wie dies in den sogenannten Schockschadens fallen regelmäßig und bei Aktual- oder Unfallneurosen häufig der Fall ist, so kommt eine Haftung nur in Betracht, wenn die Beeinträchtigungen selbst Krankheitswert besitzen, also eine Gesundheitsbeschädigung im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB darstellen (vgl. BGHZ 56, 163, 93, 351, 355, Senatsurteil vom 12. November 1985 - VI ZR 103/84 - VersR 1986, 240, OLG Frankfurt, Urteil vom 23. September 1994 in Verbindung mit NA-Beschluß des Senats vom 24. Oktober 1995 - VI ZR 349/94 - OLG-Report Frankfurt 1994, 242), und für den Schädiger vorhersehbar waren (Senatsurteil vom 3. Februar 1976 - VI ZR 86/74 - VersR 1976, 639 f.).vom 14. Juni 1966 - VI ZR 270/64 - VersR 1966, 931 und vom 8. Februar 1994 - VI ZR 68/93 - VersR 1994, 695, 696), Aktual- oder Unfallneurosen (BGH, Urteil vom 25. Januar 1968 - III ZR 122/67 - VersR 1968, 396, Senatsurteil vom 12. November 1985 - aaO. S. 241) sowie bei Konversionsneurosen (Senatsurteile vom 12. November 1985 …und vom 16. März 1993 jeweils aaO., OLG Frankfurt VersR 1993, 853).
Diese Grundsätze gelten uneingeschränkt auch für die Konversionsneurose (Urteile vom 12. November 1985 aaO. S. 242 …und vom 16. März 1993 aaO. S. 590).
- BGH, 22.05.2007 - VI ZR 17/06
Schadensrecht - Haftung wegen Miterleben eines schweren Unfalls
aa) Der erkennende Senat hat eine Haftpflicht des Unfallverursachers in Fällen anerkannt, in denen der Geschädigte als direkt am Unfall Beteiligter infolge einer psychischen Schädigung eine schwere Gesundheitsstörung erlitten hat (vgl. Senatsurteile vom 12. November 1985 - VI ZR 103/84 - VersR 1986, 240, 241; vom 9. April 1991 - VI ZR 106/90 - VersR 1991, 704, 705; vom 16. März 1993 - VI ZR 101/92 - VersR 1993, 589, 590).Maßgeblich für die Zurechnung war in diesen Fällen, dass der Schädiger dem Geschädigten die Rolle eines unmittelbaren Unfallbeteiligten aufgezwungen hat und dieser das Unfallgeschehen psychisch nicht verkraften konnte (vgl. Senatsurteil vom 12. November 1985 - VI ZR 103/84 - VersR 1986, 240, 242).
Der Senat hat in seinem Urteil vom 12. November 1985 (VI ZR 103/84, aaO) offen gelassen, ob auch völlig fremde, mit den eigentlichen Unfallbeteiligten nicht in einer näheren Beziehung stehende Personen bei besonders schweren Unfällen Schadensersatz für eine psychische Gesundheitsbeeinträchtigung erhalten können.
- BGH, 16.03.2004 - VI ZR 138/03
Schadensrecht - Kausalität der Handlung für den Schaden
c) Auch eine - den haftungsrechtlichen Zurechnungszusammenhang ausschließende - Renten- oder Begehrensneurose, bei der der Geschädigte den Unfall im neurotischen Streben nach Versorgung und Sicherheit lediglich zum Anlaß nimmt, um den Schwierigkeiten und Belastungen des Erwerbslebens auszuweichen (vgl. BGHZ 132, 341, 346; 137, 142, 148 f.; Senats- urteile vom 12. November 1985 - VI ZR 103/84 - vom 25. Februar 1997 - VI ZR 101/96 - vom 11. November 1997 - VI ZR 146/96 - …und vom 16. November 1999 - VI ZR 257/98 - jeweils aaO), kommt nach den Feststellungen des Berufungsgerichts nicht in Betracht.
- BGH, 04.04.1989 - VI ZR 97/88
Ersatzpflicht für psychische Beeinträchtigungen naher Angehöriger
Psychische Beeinträchtigungen wie Trauer und Schmerz beim Tode naher Angehöriger können, mögen sie auch für die körperliche Befindlichkeit medizinisch relevant sein, nur dann als Gesundheitsbeschädigung i.S. des § 823 Abs. 1 BGB angesehen werden, wenn sie pathologisch faßbar und deshalb nach der allgemeinen Verkehrsauffassung als Verletzung des Körpers oder der Gesundheit angesehen werden (im Anschluß an die bisherige Rechtsprechung des Senats in BGHZ 56, 163 , Urteile vom 31. Januar 1984 - VI ZR 56/82 = VersR 1984, 439 und vom 12. November 1985 - VI ZR 103/84 - = VersR 1986, 240).Richtig ist zwar, daß - wie die Rechtsprechung seit langem anerkannt hat (vgl. Senatsurteile vom 11. Mai 1971 - VI ZR 78/70 = BGHZ 56, 163 = VersR 1971, 905, 906 m.w.N., vom 31. Januar 1984 - VI ZR 56/82 = VersR 1984, 439 und vom 12. November 1985 - VI ZR 103/84 = VersR 1986, 240) - eine Gesundheitsbeschädigung i.S. des § 823 Abs. 1 BGB nicht nur bei physischer Einwirkung auf den Körper vorliegt, sondern auch psychisch vermittelt werden kann.
Aus diesem Grund hat der erkennende Senat seit seiner Entscheidung in BGHZ 56, 163 in derartigen Fällen eine Ersatzpflicht für solche psychisch vermittelten Beeinträchtigungen nur dort bejaht, wo es zu gewichtigen psychopathologischen Ausfällen von einiger Dauer kommt, die diese auch sonst nicht leichten Nachteile eines schmerzlich empfundenen Trauerfalls für das gesundheitliche Allgemeinbefinden erheblich übersteigen und die deshalb "auch nach der allgemeinen Verkehrsauffassung als Verletzung des Körpers oder der Gesundheit betrachtet werden" (…vgl. auch Senatsurteil vom 31. Januar 1984 aaO; Dunz VersR 1986, 448 ).
An dieser Rechtsprechung, nach der nur solche psychischen Beeinträchtigungen eine Gesundheitsbeschädigung i.S. des § 823 Abs. 1 ausmachen, die pathologisch faßbar und deshalb nach der allgemeinen Verkehrsauffassung als Verletzung des Körpers oder der Gesundheit angesehen werden (…vgl. auch Senatsurteile vom 31. Januar 1984 aaO und vom 12. November 1985 aaO), hält der Senat fest.
- BGH, 11.11.1997 - VI ZR 376/96
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …
Angesichts der Ausführungen des Sachverständigen zum neurotischen Zustand des Klägers hätte das Berufungsgericht nämlich prüfen müssen, ob dessen psychische Fehlentwicklung nicht eher auf eine Konversionsneurose hinweist, bei der ein seelischer Konflikt in körperliche Störungen umgewandelt wird (vgl. hierzu Senatsurteile vom 12. November 1985 - VI ZR 103/84 - VersR 1986, 240, 242 …und vom 16. März 1993 a.a.O. -). - BVerfG, 08.03.2000 - 1 BvR 1127/96
Schmerzensgeld bei psychischen Gesundheitsschäden, hier: Nichtannahme einer …
Diese ist dadurch gekennzeichnet, dass der Verletzte den Unfall in dem neurotischen Streben nach Versorgung und Sicherheit lediglich zum Anlass nimmt, den Schwierigkeiten und Belastungen des Erwerbslebens auszuweichen (vgl. BGH, NJW 1986, S. 777 ; BGHZ 132, 341 ). - OLG Köln, 23.03.1995 - 7 U 29/93
Haftung des Schädigers für neurotische Fehlverarbeitung eines Schleudertraumas
Generell ist eine organische Ursache der psychischen Auswirkungen nicht Voraussetzung für die Ersatzpflicht des Schädigers, vielmehr genügt die hinreichende Gewißheit, daß die psychisch bedingten Ausfälle ohne den Unfall nicht aufgetreten wären (BGH NJW 1991, 2347, 2348; 1993, 1523; VersR 1986, 240, 242; siehe ferner, speziell zur sogenannten Rentenneurose, BGHZ 20, 137 ff.; LM Nr. 16 zu § 823 (F) BGB; VersR 1968, 396 f.; NJW 1965, 2293 f.).Eine solche "schädliche Anlage" kann ihm nicht anspruchsmindernd entgegengehalten werden (BGH VersR 1986, 240, 241; NJW 1993, 1523).
Dieser wäre nur dann zu verneinen, wenn die neurotische Entwicklung, mag sie auch als solche durch den Unfall veranlaßt sein, Folge einer unangemessenen Fehlverarbeitung des Unfalls bzw. der dabei erlittenen Gesundheitsbeein-trächtigung wäre, die unbewußt zum Anlaß genommen wird, latente innere Konflikte zu kompensieren, m.a.W.: wenn das Schadensereignis nur eine seinem Wesen nach auswechselbare Ursache (sogenannte "Gele-genheitsursache") für die Entstehung der Neurose ist (BGH NJW 1991, 2347 ff.; 1993, 1523 f.; VersR 1986, 240 f.).
Der Haftungs-zusammenhang kann dann nicht verneint werden, wenn sich nicht feststellen läßt, daß sich, ausgelöst durch das Unfallgeschehen, letztlich nur das eigent-liche Lebensrisiko des Geschädigten verwirklicht hat, der sich in die Neurose flüchtet (BGH VersR 1986, 240, 242; NJW 1991, 2346).
- BGH, 06.06.1989 - VI ZR 241/88
Schlaganfall nach Verkehrsunfall - § 823 Abs. 1 BGB, Adäquanz, …
Daß M. die Beeinträchtigung der Gesundheit des Klägers nicht durch einen physischen Eingriff in dessen körperliche Befindlichkeit verursacht hat, ist für seine schadensrechtliche Verantwortlichkeit ohne Bedeutung; eine Gesundheitsverletzung kann auch, wie hier, durch psychische Einwirkung auf den Betroffenen herbeigeführt werden (vgl. BGHZ 93, 351, 355 ff.; Senatsurteile vom 11. Mai 1971 - VI ZR 78/70 VersR 1971, 905, 906 (insoweit nicht in BGHZ 56, 163 ); vom 3. Februar 1976 - VI ZR 235/74 - VersR 1976, 639 f. und vom 12. November 1985 - VI ZR 103/84 - VersR 1986, 240, 241). - OLG Hamm, 05.03.1998 - 27 U 59/97
Haftung für Unfallneurose des Geschädigten nach Verkehrsunfall
Erleidet ein Unfallbeteiligter, der vom Schädiger in diese Rolle gezwungen worden ist, eine Unfallneurose, die auf das Miterleben des Unfalls mit schweren Folgen zurückzuführen ist, so sind darauf beruhende Gesundheitsschäden grundsätzlich dem Unfallgeschehen haftungsrechtlich zuzurechnen, BGH NJW 1986, 777.Der in ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung angewendete Grundsatz, eine besondere Schadensanfälligkeit des Verletzten dem Schädiger haftungsrechtlich zuzurechnen, gilt auch für psychische Schäden, die regelmäßig aus einer besonderen seelischen Labilität des Betroffenen erwachsen, wie zum Beispiel Konversionsneurosen, für die der Bundesgerichtshof dies mit den Entscheidungen NJW 1986, 777, VersR 1993, 589 und NJW 1996, 2425 festgestellt hat.
Ausgegrenzt werden sollen demnach Fälle, in denen der Kristallisationspunkt für die Entstehung der Neurose sich nur als zufällige Aktualisierung des allgemeinen Lebensrisikos darstellt, BGH NJW 1986, 777.
- BGH, 16.03.1993 - VI ZR 101/92
Ersatzpflicht bei Konversionsneurose
Mit Recht geht das Berufungsgericht ferner davon aus, daß auch psychisch vermittelte Gesundheitsschäden, die Folge der Verletzungshandlung des Schädigers sind, unter die Ersatzpflicht der §§ 823, 847 BGB fallen, und zwar auch dann, wenn sie nicht auf unfallbedingte organische Schädigungen zurückzuführen sind (BGHZ 93, 351, 355; Senatsurteil vom 12. November 1985 - VI ZR 103/84 - VersR 1986, 240, 241 f). - BGH, 20.03.2012 - VI ZR 114/11
Schadensrecht - Kein Ersatz des "Schockschadens" bei Verletzung eines Tiers
- KG, 15.05.2000 - 12 U 3645/98
Schadensersatz bei unangemessener Erlebnisverarbeitung; Erwerbsschaden eines …
- OLG Hamm, 02.07.2001 - 13 U 224/00
Verkehrsunfall - HWS-Verletzung - Beweiskraft ärztlicher Bescheinigung - …
- BGH, 09.04.1991 - VI ZR 106/90
BGB § 249, § 823
- OLG Hamm, 30.10.2000 - 6 U 61/00
Personenschaden; Verletzungsnachweis für gelten gemachtes HWS-Trauma; …
- BGH, 10.07.2012 - VI ZR 127/11
Zurechnungszusammenhang für Folgeschäden
- BGH, 22.12.1987 - VI ZR 6/87
Richterliche Schätzung unfallbedingt entgangener Verdienstmöglichkeiten
- OLG Köln, 25.03.1997 - 15 U 56/94
- OLG Stuttgart, 21.07.1988 - 14 U 3/88
BGB § 823 Abs. 1
- KG, 21.10.1999 - 12 U 8303/95
Verletzung der Halswirbelsäule bei geringer Geschwindigkeitsänderung
- OLG Saarbrücken, 20.01.2004 - 3 U 6/03
Haftung bei Kfz-Unfall: Nachweis der Kausalität für Folgeschäden …
- BGH, 02.10.1990 - VI ZR 353/89
Schadensersatz bei HWS-Schleudertrauma
- OLG München, 08.02.2002 - 10 U 3448/99
Anforderungen an den Nachweis der Unfallbedingtheit einer psychischen …
- OLG München, 21.05.2010 - 10 U 2853/06
Schadenersatz nach Verkehrsunfall: Reichweite der so genannten …
- LG Bonn, 20.01.1993 - 1 O 164/91
- OLG Celle, 20.01.2010 - 14 U 126/09
Haftung bei Verkehrsunfall: Zurechenbarkeit einer Gesundheitsverletzung durch …
- OLG Hamm, 02.04.2001 - 13 U 148/00
Psychischer Folgeschaden - Zurechnung - Geringfügigkeit - Bagatellunfall
- OLG Nürnberg, 01.08.1995 - 3 U 468/95
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …
- OLG Hamm, 01.10.1996 - 27 U 25/95
BGB §§ 823 Abs. 1, 254; ZPO §§ 286, 287
- LG Bochum, 29.10.2002 - 9 S 167/02
- KG, 22.04.2002 - 12 U 7385/00
Auferlegung sich ausschließender Handlungspflichten
- LG Bochum, 04.07.2012 - 6 O 217/10
- OLG Nürnberg, 22.11.2001 - 8 U 214/00
- OLG Zweibrücken, 21.12.2005 - 1 U 107/05
- BGH, 31.01.1989 - VI ZR 10/88
- OLG Frankfurt, 26.08.1999 - 15 U 103/97
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz - Kein Schmerzensgeld für Probleme mit einer …
- OLG Hamm, 19.03.2010 - 9 U 71/09
- OLG Köln, 03.06.1998 - 5 U 220/97
- OLG Frankfurt, 03.05.2000 - 9 U 97/99
- AG Bocholt, 24.06.2002 - 13 C 303/01
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