Rechtsprechung
OLG Hamm, 15.05.1985 - 3 U 184/84 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
HGB § 54
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
HGB § 54
Papierfundstellen
- VersR 1986, 581
Rechtsprechung
OLG München, 26.03.1985 - 25 U 4632/83 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- VersR (via Owlit)
- rechtsportal.de
BGB § 433
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Aufklärungspflicht; Verkäufer; Einbau; Unfallgefahr; Stoßdämpfer; Sportwagen; Kfz-Händler
Papierfundstellen
- MDR 1985, 934
- VersR 1986, 581
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67
Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts
Auszug aus OLG München, 26.03.1985 - 25 U 4632/83
Entgegen der Befürchtung der Beklagten (Schriftsatz vom 4.2.1985/Seiten 1 + 2) wird demnach von der Durchführung weiterer sachverständiger Untersuchungen nicht deshalb abgesehen, weil sie zu schwierig oder zu teuer sind (vgl. dazu BGH Schäfer/Finnern Z. 3.00 Bl. 191 OLG Köln MDR 1974, 321 DB 1973, 2343 = BB 1973, 1512/1513; LG Hamburg MDR 1973, 942 ) oder weil das Gebot der Wahrung des Rechtsfriedens und der Rechtssicherheit erfordert, daß jeder Prozeß einmal ein Ende findet (BGHZ 53, 245/263).Da die Begutachtung durch den Sachverständigen Dr. ... mithin keineswegs für ungenügend erachtet (§§ 523, 412 Abs. 1 ZPO ), sondern ihr vielmehr gefolgt wird und auch sonst die Voraussetzungen für die Erholung eines weiteren Gutachtens fehlen (vgl. BGHZ 53, 245/258 f; BGH DRiZ 1967, 166; BGH MDR 1953, 605 Nr. 458), hatte die Beauftragung eines anderen Sachverständigen zu unterbleiben.
- BGH, 19.02.1975 - VIII ZR 144/73
Aufklärungspflicht beim Vertrieb kosmetischer Präparate
Auszug aus OLG München, 26.03.1985 - 25 U 4632/83
Der Kläger durfte jedoch erwarten, daß die Beklagte als Fachunternehmen mit Renault-Service ihn entsprechend aufklärt (vgl. BGHZ 471, 312/316), denn daß Händler eines Erzeugnisses, von dem spezifische Gefahren ausgehen können, eine derartige Verpflichtung zur Aufklärung und Warnung trifft, ist in der Rechtsprechung seit langem anerkannt und folgt, neben der allgemein deliktsrechtlichen Verpflichtung zur Gefahrenabwehr aus einer dahingehenden kaufvertragsrechtlichen Nebenpflicht (BGHZ 64, 46/49). - BGH, 04.03.1963 - II ZR 68/61
Einzug von Forderungen von Bauunternehmern - Einlösung von Schecks - Anspruch auf …
Auszug aus OLG München, 26.03.1985 - 25 U 4632/83
Daß diese Handlung und Unterlassung des Klägers erst nach der Verletzung der Aufklärungspflicht der Beklagten liegen, ist unerheblich, denn bei der Frage, welche Partei den Schaden vorwiegend verursacht hat, kommt es nicht auf die zeitliche Reihenfolge an, in der die Bedingungen, die den Schaden herbeigeführt haben, eingetreten sind (BGH NJW 1963, 1447/1449).
- LG Hamburg, 30.06.1973 - 27 O 230/71
Auszug aus OLG München, 26.03.1985 - 25 U 4632/83
Entgegen der Befürchtung der Beklagten (Schriftsatz vom 4.2.1985/Seiten 1 + 2) wird demnach von der Durchführung weiterer sachverständiger Untersuchungen nicht deshalb abgesehen, weil sie zu schwierig oder zu teuer sind (vgl. dazu BGH Schäfer/Finnern Z. 3.00 Bl. 191 OLG Köln MDR 1974, 321 DB 1973, 2343 = BB 1973, 1512/1513; LG Hamburg MDR 1973, 942 ) oder weil das Gebot der Wahrung des Rechtsfriedens und der Rechtssicherheit erfordert, daß jeder Prozeß einmal ein Ende findet (BGHZ 53, 245/263). - BGH, 28.04.1971 - VIII ZR 258/69
Umfang der Offenbarungspflichten des Verkäufers beim Verkauf eines Pkw; …
Auszug aus OLG München, 26.03.1985 - 25 U 4632/83
Ohne weiteres gehört beim Kaufvertrag die Aufklärungs- und Prüfungspflicht nicht zu den Vertragspflichten des Verkäufers (Giesen NJW 1971, 1795/1797;… Reinking/Eggert, Der Autokauf 2. Aufl., Rdnr. 63;… Palandt/Putzo BGB 44. Aufl. § 433 Anm. 2.4 b) Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn aus besonderen Gründen Anlaß dazu besteht, etwa weil die Umstände des Falles eine Aufklärung nahelegen (vgl. BGH WPM 1981, 765/766 f.). - BGH, 18.06.1969 - VIII ZR 148/67
Haftung eines Kfz-Verkäufers für Schäden aus einem Verkehrsunfall - …
Auszug aus OLG München, 26.03.1985 - 25 U 4632/83
Allerdings wäre dieser Beweis des ersten Anscheins dann nicht anwendbar, wenn der Unfall auch durch einen anderen typischen Geschehensablauf erklärbar wäre, der sich dem zur Beurteilung stehenden Sachverhalt entnehmen ließe; für einen solchen anderen Geschehensablauf wären aber nur solche Umstände in Betracht zu ziehen, die eine Stütze für die naheliegende Möglichkeit eines anderen Ablaufs bilden können (BGH NJW 1969, 1708/1709). - OLG Köln, 24.10.1973 - 2 U 163/71
Bauprozeß; Anwendung der Vorschrift
Auszug aus OLG München, 26.03.1985 - 25 U 4632/83
Entgegen der Befürchtung der Beklagten (Schriftsatz vom 4.2.1985/Seiten 1 + 2) wird demnach von der Durchführung weiterer sachverständiger Untersuchungen nicht deshalb abgesehen, weil sie zu schwierig oder zu teuer sind (vgl. dazu BGH Schäfer/Finnern Z. 3.00 Bl. 191 OLG Köln MDR 1974, 321 DB 1973, 2343 = BB 1973, 1512/1513; LG Hamburg MDR 1973, 942 ) oder weil das Gebot der Wahrung des Rechtsfriedens und der Rechtssicherheit erfordert, daß jeder Prozeß einmal ein Ende findet (BGHZ 53, 245/263). - BGH, 14.07.1953 - V ZR 97/52
Eheliches Güterrecht. Gleichberechtigung
Auszug aus OLG München, 26.03.1985 - 25 U 4632/83
Da die Begutachtung durch den Sachverständigen Dr. ... mithin keineswegs für ungenügend erachtet (§§ 523, 412 Abs. 1 ZPO ), sondern ihr vielmehr gefolgt wird und auch sonst die Voraussetzungen für die Erholung eines weiteren Gutachtens fehlen (vgl. BGHZ 53, 245/258 f; BGH DRiZ 1967, 166; BGH MDR 1953, 605 Nr. 458), hatte die Beauftragung eines anderen Sachverständigen zu unterbleiben. - BGH, 16.10.1962 - KZR 2/62
Bezeichnung von Ersatzteilen für Kraftfahrzeuge eines bestimmten Fabrikats als …
Auszug aus OLG München, 26.03.1985 - 25 U 4632/83
Als Verkäuferin mit besonderem Renault-Service (vgl. BGH MDR 1963, 108/109) hat die Beklagte die Stoßdämpfer verkauft.
Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 22.11.1984 - 13 U 22/84 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- christmann-law.de (Entscheidungsanmerkung und Volltext)
Arzt muss Patient bei Koloskopie über Lebensgefahr nach Perforation aufklären
- VersR (via Owlit)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- christmann-law.de (Entscheidungsanmerkung und Volltext)
Arzt muss Patient bei Koloskopie über Lebensgefahr nach Perforation aufklären
Verfahrensgang
- OLG Stuttgart, 22.11.1984 - 13 U 22/84
- BGH, 08.10.1985 - VI ZR 7/85
Papierfundstellen
- VersR 1986, 581
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 07.02.1984 - VI ZR 174/82
Rückenmarksschädigung - § 823 Abs. 1 BGB, Beweislastverteilung bei der Frage der …
Auszug aus OLG Stuttgart, 22.11.1984 - 13 U 22/84
Zwar muß im Grundsatz der Arzt bei ungenügender Aufklärung beweisen, daß der Patient trotz hinreichender Aufklärung dem Eingriff zugestimmt hätte, doch muß der Patient seine Gründe für eine Ablehnung des Eingriffs plausibel darlegen, wenn sie angesichts der großen Gefahren eines unterlassenen und der weit geringeren Gefahren eines durchgeführten Eingriffs nicht ohne weiteres zutage liegen (dazu BGH, VersR 84, 465 [467] = NJW 84, 1397 [1399]).
- OLG Brandenburg, 27.03.2008 - 12 U 239/06
Arzthaftung: Aufklärungsfehler bei Aufklärung durch eine Arzthelferin
Dies muss grundsätzlich wegen der lebensbeendenden Folge auch bei nur ganz geringfügigen Komplikationsraten angenommen werden (OLG Stuttgart VersR 1986, 581; OLG Zweibrücken NJW-RR 1995, 1305, 1306).