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   BGH, 04.02.1986 - VI ZR 179/84   

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https://dejure.org/1986,696
BGH, 04.02.1986 - VI ZR 179/84 (https://dejure.org/1986,696)
BGH, Entscheidung vom 04.02.1986 - VI ZR 179/84 (https://dejure.org/1986,696)
BGH, Entscheidung vom 04. Februar 1986 - VI ZR 179/84 (https://dejure.org/1986,696)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Hersteller - Bausätze - Überrollbügel - Landmaschinenfachbetriebe - Anbauanleitungen - Nichtbeachtung - Gefahren

Besprechungen u.ä.

  • doku.net (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Rechtsfolgen bei Instruktionspflichtverletzungen (Godehard Pötter)

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 1863
  • NJW-RR 1986, 902 (Ls.)
  • MDR 1986, 744
  • VersR 1986, 653
  • BB 1986, 963
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.07.1972 - VI ZR 194/70

    Schadensersatzansprüche wegen verletzungsbedingter Unmöglichkeit der Mitarbeit

    Auszug aus BGH, 04.02.1986 - VI ZR 179/84
    Etwas anderes könnte nur dann gelten, wenn die Gefahr einer Fehlmontage zu befürchten ist, die - für den Monteur überraschend - schwere Schäden bei anderen Personen auslösen kann (vgl. Kullmann/Pfister, aaO, S. 49; zu entsprechenden Hinweisen, wenn mit versehentlichen Fehlanwendungen von Arzneimitteln gerechnet werden muß, vgl. Senatsurteil vom 11. Juli 1972 - VI ZR 194/70 - Estil - VersR 1972, 1075, 1076).
  • BGH, 18.10.1960 - VI ZR 8/60

    Bestehen eines Anspruchs auf Schmerzensgeld und Ersatz von Verdienstausfall -

    Auszug aus BGH, 04.02.1986 - VI ZR 179/84
    hat zwar verschiedentlich verlangt, daß die Warenhersteller in den ihren Produkten beigegebenen Gebrauchsanweisungen den späteren Produktverwendern unter klarer Bezeichnung der spezifischen Gefahren und ihrer Folgen einen eindeutigen, sinnvollen und unmißverständlichen Hinweis auf den vollen Umfang des Risikos bzw. von Produktnebenwirkungen geben (Senatsurteil vom 18. Oktober 1960 - VI ZR 8/60 - Kühlanlage - VersR 1960, 1095, 1096; OLG Koblenz und OLG Köln in Schmidt-Salzer, Entscheidungssammlung Produkthaftung Bd. II Nr. 11 26 und 30).
  • OLG Bamberg, 14.07.1975 - 4 U 7/74
    Auszug aus BGH, 04.02.1986 - VI ZR 179/84
    Was zum normalen technischen Fachwissen der Monteure gehört, muß nicht zusätzlich als besonderer Hinweis des Herstellers in den Montageanleitungen enthalten sein (vgl. OLG Bamberg mit Beschluß des erkennenden Senats vom 29. März 1977 - VI ZR 251/75 - VersR 1977, 771, 772 zur Instruktionspflicht von Felgenherstellern für die Schlauch- und Reifenmontage).
  • BGH, 14.04.1959 - VI ZR 94/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 04.02.1986 - VI ZR 179/84
    Was dagegen auf dem Gebiete allgemeinen Erfahrungswissens der in Betracht kommenden Abnehmerkreise liegt, braucht nicht zum Inhalt einer Gebrauchsanleitung oder einer Warnung gemacht zu werden (Senatsurteil vom 14. April 1959 - VI ZR 94/58 - Fensterkran - VersR 1959, 523, 524 und vom 3. Juni 1975 - VI ZR 192/73 - Spannkupplung - VersR 1975, 922, 924).
  • BGH, 03.06.1975 - VI ZR 192/73

    Persönlicher Geltungsbereich der Produkthaftung; Haftung eines

    Auszug aus BGH, 04.02.1986 - VI ZR 179/84
    Was dagegen auf dem Gebiete allgemeinen Erfahrungswissens der in Betracht kommenden Abnehmerkreise liegt, braucht nicht zum Inhalt einer Gebrauchsanleitung oder einer Warnung gemacht zu werden (Senatsurteil vom 14. April 1959 - VI ZR 94/58 - Fensterkran - VersR 1959, 523, 524 und vom 3. Juni 1975 - VI ZR 192/73 - Spannkupplung - VersR 1975, 922, 924).
  • BGH, 12.11.1991 - VI ZR 7/91

    Kindertee; Beweislastumkehr im Produkthaftungsprozeß

    Die Pflicht des Herstellers zur Warnung entfällt nur, wenn und soweit er davon ausgehen kann, daß sein Produkt nur in die Hand von Personen gelangt, die mit den Produktgefahren vertraut sind (Senatsurteil vom 4. Februar 1986 - VI ZR 179/84 - Überrollbügel - VersR 1986, 653).
  • BGH, 18.05.1999 - VI ZR 192/98

    Schadensersatz und Schmerzensgeld aus Produkthaftung,

    Diese Pflicht entfällt nur dann, wenn das Produkt nach den berechtigten Erwartungen des Herstellers ausschließlich in die Hand von Personen gelangen kann, die mit den Gefahren vertraut sind (BGHZ 116, 60, 65 f.; Senatsurteil vom 4. Februar 1986 - VI ZR 179/84 - NJW 1986, 1863, 1864), wenn die Gefahrenquelle offensichtlich ist (Senatsurteil vom 14. März 1995 - VI ZR 34/94 - NJW 1995, 2631, 2632) oder wenn es um die Verwirklichung von Gefahren geht, die sich aus einem vorsätzlichen oder äußerst leichtfertigen Fehlgebrauch ergeben (Senatsurteil vom 7. Juli 1981 - VI ZR 62/80 - aaO).
  • OLG Hamm, 14.02.2001 - 9 W 23/00

    Pflicht einer Brauerei zum Hinweis auf die Gefahren des Alkoholkonsums

    Was dagegen auf dem Gebiete allgemeinen Erfahrungswissens der in Betracht kommenden Abnehmerkreise liegt, braucht nicht zum Inhalt einer Warnung gemacht werden (BGH, NJW 1986, 1863, 1864 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 20.12.2002 - 14 U 99/02

    Der Hersteller von Schokoriegeln muss nicht vor den aus dem übermäßigen Verzehr

    Was auf dem Gebiete allgemeinen Erfahrungswissens der in Betracht kommenden Abnehmerkreise liegt, braucht nicht zum Inhalt einer Gebrauchsanweisung oder einer Warnung gemacht zu werden (BGH, NJW 1986, 1863, 1864).
  • BGH, 09.06.1998 - VI ZR 238/97

    Zur Schadensersatzhaftung des Importeurs von Feuerwerkskörpern wegen fehlender

    Entsprechende Warnpflichten können nur dann entfallen, wenn und soweit davon auszugehen ist, daß das Produkt nur in die Hand von Personen gelangt, die mit den Produktgefahren vertraut sind (vgl. Senatsurteil vom 4. Februar 1986 - VI ZR 179/84 - VersR 1986, 653, 654).
  • BGH, 07.10.1986 - VI ZR 187/85

    Sorgfaltspflichten des Herstellers gefährlicher Produkte; Konkretisierung durch

    Das Berufungsgericht hat ersichtlich auch nicht verkannt, daß Instruktionspflichten des Herstellers nur im Rahmen der Verbrauchererwartung bestehen und nur, soweit er damit rechnen muß, daß seine Produkte in die Hand von Personen gelangen, die mit den Produktgefahren nicht vertraut sind (Senatsurteil vom 4. Februar 1986 - VI ZR 179/84 - VersR 1986, 653).
  • OLG Saarbrücken, 21.08.2013 - 2 U 32/13

    Produkthaftung: Haftung des Herstellers eines zum Selbstaufbau vertriebenen

    Was auf dem Gebiet des allgemeinen Erfahrungswissens der in Betracht kommenden Abnehmerkreise liegt, braucht nämlich nicht zum Inhalt einer Gebrauchsbelehrung gemacht zu werden (BGH, NJW 1986, 1863; NJW 1975, 1827, m.w.N.).
  • BGH, 05.05.1992 - VI ZR 188/91

    Produzentenhaftung bei unzureichender Gebrauchsanweisung

    Die Instruktionspflicht besteht jedoch, worauf die Revision zutreffend hinweist, nur im Rahmen der Verbrauchererwartung und nur insoweit, als der Hersteller damit rechnen muß, daß seine Produkte in die Hand von Personen gelangen, die mit den Produktgefahren nicht vertraut sind (Senatsurteile vom 4. Februar 1986 - VI ZR 179/84 - Überrollbügel - VersR 1986, 653 und vom 7. Oktober 1986 - VI ZR 187/85 - Verzinkungsspray - VersR 1987, 102, 103).
  • OLG Koblenz, 29.08.2005 - 12 U 538/04

    Produkthaftung: Bedienungsfehler trotz deutlicher Gefahrenhinweise in

    Diese Pflicht entfällt jedoch dann, wenn das Produkt nach den berechtigten Erwartungen des Herstellers ausschließlich in die Hand von Personen gelangen kann, die mit den Gefahren vertraut sind (BGHZ 116, 60, 65 f.; BGH NJW 1986, 1863, 1864; 1999, 2815, 2816), wenn die Gefahrenquelle offensichtlich ist (BGH NJW 1995, 2631, 2632) oder wenn es um die Verwirklichung von Gefahren geht, die sich aus einem vorsätzlichen oder äußerst leichtfertigen Fehlgebrauch ergeben (BGH NJW 1999, 2815, 2816).
  • OLG Koblenz, 31.10.2008 - 10 U 1268/07

    Produkthaftung: Verletzung eines Kindes durch den Prototyp einer Windschutzanlage

    Diese Pflicht entfällt jedoch dann, wenn das Produkt nach den berechtigten Erwartungen des Herstellers ausschließlich in die Hand von Personen gelangen kann, die mit den Gefahren vertraut sind (BGHZ 116, 60, 65 ff.; BGH NJW 1986, 1863, 1864; 1999, 2815, 2816), wenn die Gefahrenquelle offensichtlich ist (BGH NJW 1995, 2631, 2632) oder, wenn es um die Verwirklichung von Gefahren geht, die sich aus einem vorsätzlichen oder äußerst leichtfertigen Fehlgebrauch ergeben (BGH NJW 1999, 2815, 2816).
  • OLG Stuttgart, 07.10.1991 - 7 U 3/91

    Schmerzensgeldkapital; Monatliche Schmerzensgeldrente; Ersatzpflichtiger Unfall;

  • OLG Frankfurt, 14.05.1998 - 16 U 23/97

    Produkthaftungsansprüche bei Handverletzung durch Papierreißwolf

  • OLG München, 05.08.1986 - 5 U 5575/85

    Produkthaftung des Vertriebshändlers; Dem Hersteller gleichstehender

  • OLG Saarbrücken, 25.02.1992 - 7 U 85/91
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