Rechtsprechung
   AG Fürstenfeldbruck, 13.12.1984 - 1 C 2162/84   

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https://dejure.org/1984,2562
AG Fürstenfeldbruck, 13.12.1984 - 1 C 2162/84 (https://dejure.org/1984,2562)
AG Fürstenfeldbruck, Entscheidung vom 13.12.1984 - 1 C 2162/84 (https://dejure.org/1984,2562)
AG Fürstenfeldbruck, Entscheidung vom 13. Dezember 1984 - 1 C 2162/84 (https://dejure.org/1984,2562)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Das unberechtigte Abstellen eines Kfz auf einem Privatparkplatz stellt eine Zustandsbesitzstörung dar, so daß es der Berechtigte abschleppen lassen darf

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz)

    Zur Berechtigung des privaten Abschleppens zur Beseitigung einer Besitzstörung und als Geschäftsführung ohne Auftrag

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz)

    Halterhaftung oder nur Fahrzeugführerhaftung für die Abschleppkosten bei Besitzstörung durch widerrechtliches Parken

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Besitzstörung; Zustandsstörer; Parkverstoß; Abschleppkosten; Kostenpauschale; Halterhaftung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 858, 859 Abs. 1, 3

Papierfundstellen

  • VersR 1986, 72
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Frankfurt/Main, 22.06.1983 - 1 S 59/83

    Zur Berechtigung des privaten Abschleppens zur Beseitigung einer Besitzstörung

    Auszug aus AG Fürstenfeldbruck, 13.12.1984 - 1 C 2162/84
    berechtigt war, das Fahrzeug des Bekl. von seinem Parkplatz zu entfernen, weil in dem Abstellen des Fahrzeugs eine Besitzstörung zu erblicken ist (so auch mit überzeugenden Argumenten LG Frankfurt, NJW 84, Seite 183).
  • AG Hannover, 09.02.1993 - 546 C 16181/92

    Parkverstoß; Blockieren der Auffahrt; Halterhaftung; Zustandsstörung; Haftung des

    Die gegenteilige Auffassung des AG Fürstenfeldbruck (DAR 1985, 257) und des AG Frankfurt/M. (in den - unveröffentl. - Urt. v. 6.10.1989 - 30 C 1949/89-81 und v. 1.9.1989 - 30 C 1849/89-81), auf die sich der Kl. zur Begründung der von ihm geltend gemachten Ansprüche stützt, findet im Gesetz keine Grundlage.
  • AG Augsburg, 04.02.2008 - 21 C 94/08

    Unterlassungsanspruch: Parken auf einem Privatparkplatz

    Der Meinungsstreit, ob es sich beim Parken auf einem Privatparkplatz um eine Besitzstörung (AG Deggendorf DAR 1984, 227; AG Neumünster DAR 1987, 387; AG Fürstenfeldbruck DAR 1985, 257) oder eine Besitzentziehung (Bassenge in Palandt, 66. Auflage, § 858 Rd.Nr. 3) handelt, ist unerheblich.
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Rechtsprechung
   BAG, 12.02.1985 - 3 AZR 119/83   

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https://dejure.org/1985,1429
BAG, 12.02.1985 - 3 AZR 119/83 (https://dejure.org/1985,1429)
BAG, Entscheidung vom 12.02.1985 - 3 AZR 119/83 (https://dejure.org/1985,1429)
BAG, Entscheidung vom 12. Februar 1985 - 3 AZR 119/83 (https://dejure.org/1985,1429)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 49, 11
  • VersR 1986, 72
  • BB 1986, 1647
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (13)

  • AG Ulm, 27.11.1981 - 5 F 290/80
    Auszug aus BAG, 12.02.1985 - 3 AZR 119/83
    Im familienrechtlichen Schrifttum ist im übrigen umstritten, ob dem Versorgungsausgleich der Wert der in der Ehezeit erworbenen Beamtenversorgung zugrunde zu legen ist (OLG Stuttgart FamRZ 1984, 801) oder die durch Nachversicherung begründete Anwartschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung (AG Ulm NJW 1982, 1163 [AG Ulm 27.11.1980 - 5 F 290/80]; für Soldaten: BGH NJW 1981, 2187, 2192).
  • BGH, 01.07.1981 - IVb ZB 659/80

    Versorgungsausgleich bei Zeitsoldaten

    Auszug aus BAG, 12.02.1985 - 3 AZR 119/83
    Im familienrechtlichen Schrifttum ist im übrigen umstritten, ob dem Versorgungsausgleich der Wert der in der Ehezeit erworbenen Beamtenversorgung zugrunde zu legen ist (OLG Stuttgart FamRZ 1984, 801) oder die durch Nachversicherung begründete Anwartschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung (AG Ulm NJW 1982, 1163 [AG Ulm 27.11.1980 - 5 F 290/80]; für Soldaten: BGH NJW 1981, 2187, 2192).
  • BVerfG, 27.05.1964 - 1 BvL 4/59

    Verfassungswidrigkeit des § 69 Nr. 1 AVAVG a.F.

    Auszug aus BAG, 12.02.1985 - 3 AZR 119/83
    Der Gleichheitssatz ist verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache ergebender oder sonstwie einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung oder Gleichbehandlung nicht finden läßt, wenn die Bestimmung als willkürlich bezeichnet werden muß (BVerfGE 1, 14, 52; 12, 341, 348; 14, 142, 150; 15, 313, 320 [BVerfG 14.03.1963 - 1 BvL 28/62]; 18, 38, 46; 121, 124).
  • BVerfG, 14.03.1963 - 1 BvL 28/62

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Beschränkung einer rückwirkend begünstigenden

    Auszug aus BAG, 12.02.1985 - 3 AZR 119/83
    Der Gleichheitssatz ist verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache ergebender oder sonstwie einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung oder Gleichbehandlung nicht finden läßt, wenn die Bestimmung als willkürlich bezeichnet werden muß (BVerfGE 1, 14, 52; 12, 341, 348; 14, 142, 150; 15, 313, 320 [BVerfG 14.03.1963 - 1 BvL 28/62]; 18, 38, 46; 121, 124).
  • BVerfG, 19.06.1962 - 1 BvL 4/58

    Verfassungsmäßigkeit des § 10 Halbs. 2 StARegG

    Auszug aus BAG, 12.02.1985 - 3 AZR 119/83
    Der Gleichheitssatz ist verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache ergebender oder sonstwie einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung oder Gleichbehandlung nicht finden läßt, wenn die Bestimmung als willkürlich bezeichnet werden muß (BVerfGE 1, 14, 52; 12, 341, 348; 14, 142, 150; 15, 313, 320 [BVerfG 14.03.1963 - 1 BvL 28/62]; 18, 38, 46; 121, 124).
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BAG, 12.02.1985 - 3 AZR 119/83
    Subjektive und objektive Zulassungsbeschränkungen sind nur wirksam, wenn sie verhältnismäßig sind oder zur Abwehr nachweisbarer und schwerer Gefahren für ein überragendes Gemeinschaftsgut notwendig erscheinen (BVerfGE 7, 374, 377 = NJW 1958, 1035 [BVerfG 11.06.1958 - 1 BvR 596/56]).
  • BVerfG, 16.05.1961 - 2 BvF 1/60

    Spinnweber-Zusatzsteuer

    Auszug aus BAG, 12.02.1985 - 3 AZR 119/83
    Der Gleichheitssatz ist verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache ergebender oder sonstwie einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung oder Gleichbehandlung nicht finden läßt, wenn die Bestimmung als willkürlich bezeichnet werden muß (BVerfGE 1, 14, 52; 12, 341, 348; 14, 142, 150; 15, 313, 320 [BVerfG 14.03.1963 - 1 BvL 28/62]; 18, 38, 46; 121, 124).
  • BVerfG, 10.06.1958 - 2 BvQ 2/58

    Einstweilige Anordnung gegen die Volksbefragung über Atombewaffnung in Bremen

    Auszug aus BAG, 12.02.1985 - 3 AZR 119/83
    Subjektive und objektive Zulassungsbeschränkungen sind nur wirksam, wenn sie verhältnismäßig sind oder zur Abwehr nachweisbarer und schwerer Gefahren für ein überragendes Gemeinschaftsgut notwendig erscheinen (BVerfGE 7, 374, 377 = NJW 1958, 1035 [BVerfG 11.06.1958 - 1 BvR 596/56]).
  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52

    Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen

    Auszug aus BAG, 12.02.1985 - 3 AZR 119/83
    a) Der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG enthält für den Gesetzgeber die allgemeine Weisung, bei steter Orientierung am Gerechtigkeitsgedanken Gleiches gleich, Ungleiches seiner Eigenart entsprechend verschieden zu behandeln (BVerfGE 3, 58, 135 f.).
  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus BAG, 12.02.1985 - 3 AZR 119/83
    Der Gleichheitssatz ist verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache ergebender oder sonstwie einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung oder Gleichbehandlung nicht finden läßt, wenn die Bestimmung als willkürlich bezeichnet werden muß (BVerfGE 1, 14, 52; 12, 341, 348; 14, 142, 150; 15, 313, 320 [BVerfG 14.03.1963 - 1 BvL 28/62]; 18, 38, 46; 121, 124).
  • BAG, 15.09.1977 - 3 AZR 654/76

    Ruhegehalt - Geldentwertung - Gleichbehandlung - Geschäftsgrundlage -

  • BAG, 30.11.1982 - 3 AZR 1266/79

    Rente - Öffentlicher Dienst - Tarifvertrag - Gesamtversorgung - Freiwillige

  • BAG, 08.12.1981 - 3 AZR 1159/78

    Versorgungsanwartschaft - Abfindung

  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

    b) Ebensowenig kann die dargelegte Benachteiligung mit der Absicht des Gesetzgebers gerechtfertigt werden, für den Fall eines Arbeitsplatzwechsels bei Arbeitgebern innerhalb des öffentlichen Dienstes einen einheitlichen Versorgungsanspruch zu gewährleisten (vgl. Amtliche Begründung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, BTDrucks 7/1281, S. 20 f.; dem folgt BAG, AP Nr. 12 zu § 18 BetrAVG, B III 2 a der Gründe).
  • BAG, 29.08.1989 - 3 AZR 737/87

    Betriebliche Altersversorgung: Gleichbehandlungsgebot bei vorzeitigem Ausscheiden

    Hiervon ist der Senat in ständiger Rechtsprechung ausgegangen (BAGE 37, 198, 204 = AP Nr. 3 zu § 18 BetrAVG , zu I 3 b der Gründe; 49, 11, 18 = AP Nr. 12 zu § 18 BetrAVG , zu B III der Gründe; Urteil vom 22. März 1988 - 3 AZR 152/86 -, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen, zu III der Gründe).
  • BAG, 26.03.1996 - 3 AZR 28/95

    Betriebliche Altersversorgung: Ruhegehaltfähige Dienstzeit und Unverfallbarkeit

    Nur ihnen stehen die an die Stelle des § 2 BetrAVG tretenden Ansprüche aus § 18 Abs. 2 oder Abs. 6 BetrAVG zu (ständige Senatsrechtsprechung: BAG Urteil vom 8. Dezember 1981 - 3 AZR 1159/78 - BAGE 37, 198, 201 ff. = AP Nr. 3 zu § 18 BetrAVG, zu I 2 b, 3 der Gründe; Urteil vom 30. November 1982 - 3 AZR 1266/79 - BAGE 40, 384, 389 f. [BAG 30.11.1982 - 3 AZR 1266/79] = AP Nr. 5 zu § 18 BetrAVG, zu A II 3 der Gründe; Urteil vom 12. Februar 1985 - 3 AZR 119/83 - BAGE 49, 11, 16 = AP Nr. 12 zu § 18 BetrAVG, zu B I 2 b der Gründe; Urteil vom 22. März 1988 - 3 AZR 152/86 - BAGE 58, 58, 65 f. = AP Nr. 17 zu § 18 BetrAVG, zu II 3 der Gründe; Urteil vom 29. August 1989 - 3 AZR 589/87 - AP Nr. 21 zu § 18 BetrAVG, zu 2 b der Gründe; Blomeyer/Otto, BetrAVG, § 18 Rz 20).
  • BAG, 22.03.1988 - 3 AZR 152/86

    Zusatzversorgung

    f) Der Senat ist in seiner bisherigen Rechtsprechung von der Verfassungsmäßigkeit des § 18 BetrAVG ausgegangen (BAGE 37, 198, 2 0 4 = AP Nr. 3 zu § 18 BetrAVG; BAGE 4p, 11, 18 = AP Nr. 12 zu § 18 BetrAVG, zu III der Gründe).
  • BGH, 27.04.1988 - IVa ZR 10/87

    Nachversicherung bei Wechsel des Dienstverhältnisses bei demselben Dienstherrn

    Wegen der Zusatzversorgung fordert es die Versicherung bei der zuständigen Versorgungskasse (vgl. BAG, Urteil vom 12.02.1985 - 3 AZR 119/83 - AP Nr. 12 zu § 18 BetrAVG = Betriebliche Altersversorgung 1986, 172, 173 zu B I 2 b m.w.Nw.).
  • BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 234/83

    Betriebsrenten - Betriebliche Altersversorgung - Versorgungszusage - Dienstalter

    Dies gilt selbst dann, wenn der Arbeitnehmer Einnahmen erzielt, die die Beitragsbemessungsgrenze übersteigen (BAG vom 12. Februar 1985 - 3 AZR 119/83 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 02.03.1994 - 5 AZR 462/93

    Arbeitnehmerüberlassung und Nachversicherung - Abgrenzung selbstständiger und

    Insbesondere gegen einen Arbeitgeber der öffentlichen Hand kann deswegen eine Feststellungsklage selbst dann erhoben werden, wenn eine Leistungsklage möglich wäre (BAG Urteil vom 12. Februar 1985, BAGE 49, 11, 14 = AP Nr. 12 zu § 18 BetrAVG, zu A der Gründe).
  • LAG Berlin, 04.11.2002 - 7 Sa 1534/02

    Absenkung von Versorgungsbezügen; Zuständigkeit der Personalvertretung für

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  • LAG Berlin, 04.11.2002 - 8 Sa 1535/02

    Rechtmäßigkeit der Absenkung von Versorgungsbezügen; Beteiligungsrechte der

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  • LAG Berlin, 07.10.2002 - 8 Sa 1039/02

    Überversorgung der Ruhegeldempfänger im öffentlichen Dienst; Zuständigkeit der

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  • LAG Berlin, 07.10.2002 - 8 Sa 1125/02

    Absenkung von Versorgungsbezügen im öffentlichen Dienst; Zuständigkeit der

  • LAG Düsseldorf, 04.06.1996 - 16 Sa 88/96

    Betriebliche Altersversorgung: ZVK-Rente im öffentlichen Dienst an vorzeitig

  • VG Wiesbaden, 15.04.2015 - 3 K 1372/14

    Zur finanziellen Abgeltung von Stunden auf dem Lebensarbeitszeitkonto und nicht

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Rechtsprechung
   LG Marburg, 13.03.1985 - 1 O 217/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,2773
LG Marburg, 13.03.1985 - 1 O 217/84 (https://dejure.org/1985,2773)
LG Marburg, Entscheidung vom 13.03.1985 - 1 O 217/84 (https://dejure.org/1985,2773)
LG Marburg, Entscheidung vom 13. März 1985 - 1 O 217/84 (https://dejure.org/1985,2773)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 2280
  • VersR 1986, 72
 
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Wird zitiert von ...

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Rechtsprechung
   AG Duisburg, 23.02.1984 - 8 C 1019/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,17873
AG Duisburg, 23.02.1984 - 8 C 1019/83 (https://dejure.org/1984,17873)
AG Duisburg, Entscheidung vom 23.02.1984 - 8 C 1019/83 (https://dejure.org/1984,17873)
AG Duisburg, Entscheidung vom 23. Februar 1984 - 8 C 1019/83 (https://dejure.org/1984,17873)
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Volltextveröffentlichung

Papierfundstellen

  • VersR 1986, 72
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 24.03.1983 - 24 U 683/82

    Kfz-Haftpflichtversicherung ; Haftpflichtversicherung ;

    Auszug aus AG Duisburg, 23.02.1984 - 8 C 1019/83
    Eine telefonische Anfrage des Prozeßbevollmächtigten beim Zentral ruf der Autoversicherer, deren alleiniger Zweck es ist, den Haftpflichtversicherer eines Unfallschädigers und dessen Versicherungsscheinnummer in Erfahrung zu bringen, kann nicht als eine die Besprechungsgebühr nach § 118 BRAGebO auslösende anwaltliche Tätigkeit angesehen werden (KG VersR 1976, 641; OVG Münster NJW 77, 267; OLG München MDR 83, 765).
  • KG, 30.10.1975 - 12 U 1191/75

    Anwaltsgebühren: Höhe der Geschäftsgebühr in Verkehrsunfallsachen

    Auszug aus AG Duisburg, 23.02.1984 - 8 C 1019/83
    Eine telefonische Anfrage des Prozeßbevollmächtigten beim Zentral ruf der Autoversicherer, deren alleiniger Zweck es ist, den Haftpflichtversicherer eines Unfallschädigers und dessen Versicherungsscheinnummer in Erfahrung zu bringen, kann nicht als eine die Besprechungsgebühr nach § 118 BRAGebO auslösende anwaltliche Tätigkeit angesehen werden (KG VersR 1976, 641; OVG Münster NJW 77, 267; OLG München MDR 83, 765).
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Rechtsprechung
   AG Hersbruck, 24.03.1983 - C 876/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,12399
AG Hersbruck, 24.03.1983 - C 876/82 (https://dejure.org/1983,12399)
AG Hersbruck, Entscheidung vom 24.03.1983 - C 876/82 (https://dejure.org/1983,12399)
AG Hersbruck, Entscheidung vom 24. März 1983 - C 876/82 (https://dejure.org/1983,12399)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1986, 72
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Rechtsprechung
   AG Duisburg-Ruhrort, 23.02.1984 - 8 C 1019/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,9432
AG Duisburg-Ruhrort, 23.02.1984 - 8 C 1019/83 (https://dejure.org/1984,9432)
AG Duisburg-Ruhrort, Entscheidung vom 23.02.1984 - 8 C 1019/83 (https://dejure.org/1984,9432)
AG Duisburg-Ruhrort, Entscheidung vom 23. Februar 1984 - 8 C 1019/83 (https://dejure.org/1984,9432)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1986, 72
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