Rechtsprechung
| BGH, 14.07.1986 - IVa ZR 22/85 |
Volltextveröffentlichungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Leistungsausschluß wegen Herbeiführens eines Einbruchs in der Fahrzeugversicherung
Kurzfassungen/Presse (3)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Grobfahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls, wenn der Kofferraumschlüssel im Fahrzeug zurückgelassen wurde
- recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
- Jurion (Leitsatz)
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1986, 2838
- MDR 1987, 34
- VersR 1986, 962
Wird zitiert von ... (42)
- BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 57/88
Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit
Die beiden Tatbestandsmerkmale der von der Beklagten in Anspruch genommenen Leistungsfreiheit gemäß § 61 VVG , nämlich das Herbeiführen des Versicherungsfalles und die Schuldform - Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit - sind getrennt voneinander zu prüfen (Senatsurteil vom 14.7.1986 IVa ZR 22/85 - VersR 1986, 962 unter III.).Für den Fall, daß ein Kofferraumschlüssel aufgrund eines Versehens, das auch einem nicht besonders sorglos handelnden VN unterlaufen kann, sichtbar im Wageninneren liegengeblieben ist, hat der Senat bereits den gleichen Standpunkt eingenommen (Urteil vom 14.7.1986 - IVa ZR 22/85 - VersR 1986, 962 = NJW 1986, 2838 = LM VVG § 61 Nr. 27 unter III. 2. a.E.).
- BGH, 16.02.2005 - IV ZR 18/04
Versicherungsrecht - Versicherer: Missbräuchliche Berufung auf Versäumnis der …
Ohne Erfolg wendet sich die Revision gegen die Annahme des Berufungsgerichts, der Beklagte zu 2) habe den ihm im Rahmen des § 61 VVG obliegenden Nachweis dafür, daß die an Bord befindlichen Schlüssel für die Motoren und das elektrische Bordnetz mitursächlich für den Diebstahl geworden sind (vgl. dazu BGH, Urteil vom 14. Juli 1986 - IVa ZR 22/85 - VersR 1986, 962 unter II), nicht geführt. - BGH, 23.06.2004 - IV ZR 219/03 Nur dann setzt sich der Versicherungsnehmer, der es durch Untätigkeit zum Eintritt des Versicherungsfalles hat kommen lassen, mit der Inanspruchnahme der Versicherungsleistung regelmäßig ebenso treuwidrig mit seinem eigenen Verhalten in Widerspruch wie derjenige, der den Versicherungsfall durch positives Tun herbeigeführt hat (Senatsurteile vom 14. April 1976 - IV ZR 29/74 - MDR 1976, 827; vom 14. Juli 1986 - IVa ZR 22/85 - VersR 1986, 962 unter III 1).
Zu den Anforderungen, die an das Vorliegen einer groben Fahrlässigkeit zu stellen sind, verweist der Senat auf seine bisherige Rechtsprechung (Senatsurteile vom 12. Oktober 1988 - IVa ZR 46/87 - VersR 1989, 141 unter 1 und 2; vom 14. Juli 1986 aaO unter II 2; vom 29. Januar 2003 - IV ZR 173/01 - VersR 2003, 364 unter II 2).
- OLG Celle, 09.08.2007 - 8 U 62/07
Kaskoversicherung: Leistungsfreiheit des Versicherers nach einem …
a) Soweit die Rechtsprechung bei einer bestimmten Art und Weise der Lagerung von Kfz-Schlüsseln grobe Fahrlässigkeit angenommen hat, beruhte dies jeweils darauf, dass in der konkreten Situation ein erheblich erleichterter Zugriff für unbefugte Dritte bestand, was für den Versicherungsnehmer auch ohne weiteres ersichtlich war (BGH VersR 1986, 962 für offen im Fahrgastraum liegende und von außen sichtbare Schlüssel, nicht jedoch im verschlossenen Handschuhfach; OLG Koblenz VersR 2001, 1278, und LG Hannover Schaden-Praxis 2006, 289 für einen im Zündschloss steckenden Schlüssel im unverschlossenen Fahrzeug; OLG Köln RuS 1996, 392: Belassen der Kfz-Schlüssel in der Jackentasche in einem Raum eines Reiterhofes, der für Unbefugte frei zugänglich war bei bereits früher erfolgten Diebstählen; OLG Oldenburg RuS 1996, 172: Schlüssel in der über einen Stuhl gehängten Lederjacke in einer Gaststätte ohne Möglichkeit ständiger Kontrolle bei gleichzeitigem erheblichen Alkoholkonsum des Versicherungsnehmers; OLG Bremen VersR 1995, 1230: Schlüssel in Tasche einer über den Stuhl gelegten Jacke in einem Lokal in der Tschechischen Republik; OLG Frankfurt NJW-RR 1992, 537: Jacke mit Autoschlüsseln an einer unbewachten Garderobe einer Diskothek). - BGH, 27.05.1992 - IV ZR 42/91
Grundurteil bei mehreren Ansprüchen - Kein Grundurteil bei Verwirkung des …
Auch das Unterlassen geeigneter Schutzvorkehrungen kann ausreichen, wenn der Versicherungsnehmer Kenntnis von Umständen hat, aus denen sich ergibt, daß der Eintritt des Versicherungsfalls in den Bereich der praktisch unmittelbar in Betracht zu ziehenden Möglichkeiten gerückt ist (BGH, Urteil vom 14. April 1976 - IV ZR 29/74 - VersR 1976, 649f.; Urteil vom 14. Juli 1986 - IVa ZR 22/85 - VersR 1986, 962, 963). - OLG Oldenburg, 02.08.2005 - 3 U 34/05
Versicherungsrecht - Einbruch bei nicht verschlossener Glastür
Die vom Versicherungsnehmer zu erwartende Sorgfalt ist in objektiver Hinsicht nur dann verletzt, wenn er durch Tun oder Unterlassen den als vertragsgemäß vorausgesetzten Standard an Sicherheit deutlich unterschreitet (vgl. BGH VersR 84, 29; 86, 962).Den ihm hierfür obliegenden Beweis (BGH VersR 1986, 962) hat der Kläger nicht geführt.
- BGH, 15.05.1997 - III ZR 250/95
Rechtsfolgen der Verletzung der Fürsorgepflicht und der Dienstaufsicht über einen …
Es hat ferner beachtet, daß es sich auch um ein subjektiv unentschuldbares Fehlverhalten handeln muß (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juli 1986 - IVa ZR 22/85 - N 1986, 2838, 2839). - BGH, 12.10.1988 - IVa ZR 46/87
Begriff der groben Fahrlässigkeit bei einem Kfz-Diebstahl
Ein Herbeiführen des Versicherungsfalles in diesem Sinne liegt nach der Rechtsprechung des Senats vor, wenn der Versicherungsnehmer durch sein Verhalten - Tun oder Unterlassen - den als vertragsgemäß vorausgesetzten Standard an Sicherheit gegenüber der Diebstahlsgefahr deutlich unterschritten hat (Urteile vom 5. Oktober 1983, IVa ZR 19/82 VersR 1984, 29, 30 und vom 14. Juli 1986, IVa ZR 22/85 = VersR 1986, 962 ). - LG Köln, 15.01.2009 - 24 O 365/08
Versicherungsleistung bei Kfz-Diebstahl auch, wenn Schlüssel im Fahrzeug …
Gerichtlich entschieden wurde dies bereits für die Aufbewahrung der Schlüssel im Handschuhfach (BGH, Urteil vom 30.09.1980 - VI ZR 38/79, VersR 1981, 40; BGH Urteil vom 14.07.1986 - IVa ZR 22/85, VersR 1986, 962).Es kann auch grobe Fahrlässigkeit nicht deswegen verneint werden, weil der Schlüssel aufgrund eines Versehens, das auch nicht besonders sorglos handelnden Versicherungsnehmern unterlaufen kann, im Fahrzeug liegen blieb (siehe hierzu BGH, Urteil vom 14.07.1986 - IVa ZR 22/85, VersR 1986, 962).
Im Unterschied zu dem der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14.07.1986 (IV a ZR 22/85, VersR 1986, 962) zugrunde liegenden Fall ist im vorliegenden Fall gerade nicht unstreitig oder erwiesen, dass die Täter die Schlüssel tatsächlich verwendet haben.
- OLG Karlsruhe, 08.03.2007 - 19 U 127/06
Kfz-Kaskoversicherung: Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles …
Das Vergessen eines von verschiedenen Handgriffen in einem zur Routine gewordenen Handlungsablauf, das auch einem üblicherweise mit seinem Eigentum sorgfältig umgehenden Versicherungsnehmer passieren kann, ist nur dann der typische Fall eines Augenblicksversagens, der das "Verdikt der groben Fahrlässigkeit" nicht verdient, wenn der Versicherungsnehmer einen der Routinehandgriffe ausnahmsweise - durch äußere Umstände abgelenkt - vergisst (BGH VersR 1989, 582; BGH NJW 1986, 2838). - LG Köln, 12.08.2009 - 24 O 365/08
- OLG Brandenburg, 02.04.2008 - 4 U 151/07
Kfz-Kaskoversicherung: Grob fahrlässige Herbeiführung eines Verkehrsunfalls bei …
- BGH, 05.04.1989 - IVa ZR 39/88
Subjektive Voraussetzungen grober Fahrlässigkeit
- LG Kleve, 23.11.2007 - 5 S 119/07
Hausratversicherung: bei Sturmwarnung Markise einfahren
- OLG Frankfurt, 13.12.2001 - 3 U 141/99
Kfz-Unfall: Halterhaftung für Schwarzfahrt bei Aufbewahrung der Fahrzeugschlüssel …
- OLG Bremen, 23.04.2002 - 3 U 72/01
Zur Leistungsfreiheit des Kaskoversicherers wegen grober Fahrlässigkeit bei …
- OLG Saarbrücken, 15.12.2010 - 5 U 147/10
- OLG Düsseldorf, 08.05.2008 - 10 U 24/08
Versicherungsrecht - Fahrlässigkeit in der Gebäudeversicherung
- OLG Celle, 18.12.2003 - 8 U 39/03
Kaskoversicherung für Wassersportfahrzeuge: Berufung auf Ablauf der Klagefrist …
- OLG Düsseldorf, 28.09.2000 - 4 U 198/99
Grob fahrlässige Herbeiführung des Kaskofalls - Überholen bei überhöhter …
- OLG Koblenz, 11.05.2001 - 10 U 1251/00
Zahlungsverweigerung von Kfz-Versicherung anfechtbar
- OLG Nürnberg, 07.03.1996 - 8 U 3803/95
Grob fahrlässiger Sorgfaltsverstoß in der Hausratversicherung
- OLG Nürnberg, 13.02.1997 - 8 U 2819/96
Bei Unfallursache Hund kein Schadenersatz
- OLG Düsseldorf, 02.05.2000 - 4 U 68/99
Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls (Kfz-Diebstahl)
- OLG Nürnberg, 28.10.1993 - 8 U 1179/93
Hinweise auf einen vorgetäuschten Versicherungsfall wegen Entwendung eines KFZ
- OLG Köln, 15.07.1997 - 7 U 215/96
Schadensverursachung durch Zivildienstleistenden als Amtspflichtverletzung
- OLG Köln, 28.11.1991 - 5 U 114/91
AKB § 12 Abs. 1 Ib; VVG § 61
- OLG Koblenz, 19.02.1999 - 10 U 129/98
Teilkaskoversicherung: Autoschlüssel in Jackentasche
- OLG Koblenz, 15.04.2002 - 2 U 1513/01
Schlüssel im Handschuhfach nicht fahrlässig
- OLG Düsseldorf, 10.10.1996 - 18 U 4/96
Widerlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls; Aufbewahrung von …
- OLG München, 24.11.1993 - 30 U 458/93
Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles
- OLG Köln, 07.11.1995 - 9 U 8/95
Versicherung Kaskoversicherung Risikoerhöhung Fahrzeugschlüssel
- OLG Nürnberg, 29.10.1992 - 8 U 1484/92
Grob fahrlässige Herbeiführung eines Versicherungsfalls
- OLG Jena, 05.08.1998 - 4 U 135/98
AKB § 12 1 I b; VVG § 61
- LG Nürnberg-Fürth, 11.12.2008 - 8 O 3170/07
Private Krankenversicherung: Beweislastverteilung beim Einwand der hypothetischen …
- OLG Bamberg, 20.09.1990 - 1 U 36/90
VVG § 61
- OLG Oldenburg, 21.06.1995 - 2 U 104/95
Geltendmachung, gerichtliche, Mahnverfahren, Mahnbescheid, Schadensursache, …
- VG Meiningen, 03.11.2011 - 8 K 82/10
Recht des Zivildienstes; Recht des Zivildienstes; Schadensersatz; …
- OLG Hamm, 10.07.1987 - 20 U 353/86
- KG, 21.02.2003 - 6 U 301/01
Verjährung von Versicherungsansprüchen gegen die private Haftpflichtversicherung: …
- LG Bonn, 21.07.2003 - 10 O 299/03
- KG, 18.07.2006 - 6 U 43/05
Sportbootkaskoversicherung für Segelboot auf der Grundlage der AVB Sportbootkasko …
Rechtsprechung
| BGH, 11.06.1986 - IVa ZR 82/85 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Jurion
- rechtsportal.de
VHB 74 (AVB f. Neuwertvers. d. Hausrats) § 6 Abs. 2
Begriff der vorübergehenden Entfernung von Hausratsgegenständen
Kurzfassungen/Presse
- recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
Zeitschriftenfundstellen
- NJW-RR 1986, 1468
- MDR 1987, 34
- VersR 1986, 778
- VersR 1986, 962
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Hamm, 07.09.2007 - 20 U 54/07
Versicherungsrecht - Außenversicherung bei Wohnungswechsel
Beweisbelastet für die Voraussetzung "vorübergehend" ist der Versicherungsnehmer (BGH VersR 1986, 778). - OLG Dresden, 17.11.2011 - 7 U 1264/11
Eintrittspflicht des Hausratsversicherers hinsichtlich in einem Bankschließfach …
Beabsichtigt der Versicherungsnehmer zudem von Anfang an eine dauernde Entfernung einer Sache vom Versicherungsort, so kommt eine Außenversicherung bereits grundsätzlich nicht in Betracht (vgl. nur BGH, Urteil vom 11.06.1986, Az: IVa ZR 82/85, VersR 1986, 778 ). - AG Bremen, 07.06.2011 - 18 C 632/10 Bei der Abgrenzung, ob eine Sache in diesem Sinne "vorübergehend" außerhalb der Wohnung ist, aber noch dem Hausrat zuzuordnen ist, oder aber dauernd aus der Wohnung entfernt wurde, kommt es auch darauf an, ob die Sache wahrscheinlich wieder in die Wohnung zurück gelangt (vgl. BGH VersR 1986, 778).
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