Rechtsprechung
BGH, 23.04.1986 - VIII ZB 15/86 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Glaubhaftmachung einer unverschuldeten Versäumung der Antragstellung auf Verlängerung der Frist - Anforderungen an die Überwachung der Tätigkeiten des Personals eines Rechtsanwaltes - Übertragbarkeit der Fristenkontrolle
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1986, 964
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 27.11.1985 - IVb ZB 102/85
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …
Auszug aus BGH, 23.04.1986 - VIII ZB 15/86
Zwar erfordert der Wiedereinsetzungsantrag grundsätzlich eine genaue Darlegung und Glaubhaftmachung aller innerhalb der versäumten Frist liegenden Umstände, die für die Frage von Bedeutung sind, auf welche Weise und durch wessen Verschulden es zur Versäumung der Frist gekommen ist (vgl. Senatsbeschluß vom 14. Juni 1978 - VIII ZB 6/78, VersR 1978, 942; BGH Beschluß vom 27. November 1985 - IVb ZB 102/85, VersR 1986, 365 unter 2.).Die Beklagte hat die Ergänzung und Erläuterung in zulässiger Weise mit ihrer Beschwerde nachgeholt (vgl. BGH Beschluß vom 27. November 1985 a.a.O.).
- BGH, 14.06.1978 - VIII ZB 6/78
Wiedereinsetzung - Gesuch - Darlegungspflicht - Glaubhaftmachung - Umstände der …
Auszug aus BGH, 23.04.1986 - VIII ZB 15/86
Zwar erfordert der Wiedereinsetzungsantrag grundsätzlich eine genaue Darlegung und Glaubhaftmachung aller innerhalb der versäumten Frist liegenden Umstände, die für die Frage von Bedeutung sind, auf welche Weise und durch wessen Verschulden es zur Versäumung der Frist gekommen ist (vgl. Senatsbeschluß vom 14. Juni 1978 - VIII ZB 6/78, VersR 1978, 942; BGH Beschluß vom 27. November 1985 - IVb ZB 102/85, VersR 1986, 365 unter 2.). - BGH, 31.01.1979 - IV ZB 44/78
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist - …
Auszug aus BGH, 23.04.1986 - VIII ZB 15/86
Die Kostenentscheidung beruht auf § 238 Abs. 4 ZPO (zur Behandlung der Kosten der erfolgreichen Beschwerde vgl. BGH Beschluß vom 31. Januar 1979 - IV ZB 44/78, VersR 1979, 443). - BGH, 10.03.1982 - VIII ZB 70/81
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …
Auszug aus BGH, 23.04.1986 - VIII ZB 15/86
Er brauchte sich darum im konkreten Fall auch nicht selbst zu kümmern, sondern durfte die Expedition der Gerichtspost Frau L. überlassen, wenn diese entsprechend qualifiziert und zuverlässig war und auf die Einhaltung ihrer Pflichten gut überwacht wurde (vgl. Senatsbeschluß vom 10. März 1982 - VIII ZB 70/81, VersR 1982, 553).
- BGH, 20.01.1999 - IV ZB 22/98
Übertragung von Botengänge an Auszubildende im ersten Lehrjahr
c) Ob es den Sorgfaltspflichten des Rechtsanwalts entspricht, durch allgemeine organisatorische Anweisungen sicherzustellen, daß auch eine bewährte und zuverlässige Bürokraft, die weisungsgemäß ihrerseits einen Büromitarbeiter als Boten einschaltet, nur solche Mitarbeiter auswählt, die sich für Botengänge bereits als hinreichend zuverlässig erwiesen haben, kann hier auf sich beruhen (vgl. eher ablehnend BGH, Beschluß vom 23. April 1986 - VIII ZB 15/86 - VersR 1986, 964). - BPatG, 19.05.2003 - 30 W (pat) 16/03 Denn die Antragstellerin hat es auch unterlassen, lückenlos die zwischen Beginn und Ende der versäumten Frist liegenden Umstände darzulegen, die für die Frage von Bedeutung sind, wie es zur Versäumung der Nachfrist des § 47 Abs. 3 Satz 4 MarkenG aF ohne ein Verschulden gekommen ist (vgl BGH VersR 1986, 964).