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   BGH, 13.05.1986 - VI ZR 142/85   

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https://dejure.org/1986,599
BGH, 13.05.1986 - VI ZR 142/85 (https://dejure.org/1986,599)
BGH, Entscheidung vom 13.05.1986 - VI ZR 142/85 (https://dejure.org/1986,599)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 1986 - VI ZR 142/85 (https://dejure.org/1986,599)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zeugenvernehmung - Berufungsinstanz - Zeugenaussage - Objektiver und subjektiver Gehalt einer Aussage

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 2885
  • MDR 1986, 1015
  • VersR 1986, 970
  • BB 1987, 228
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.11.1984 - VI ZR 73/83

    Erneute Vernehmung eines Zeugen durch das Berufungsgericht

    Auszug aus BGH, 13.05.1986 - VI ZR 142/85
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist das ohne erneute Vernehmung des Zeugen nur zulässig, wenn dabei weder der objektive Inhalt der Aussage, wie er protokolliert worden ist, verändert oder im Zusammenhang anders gewichtet wird, noch die Frage der Glaubwürdigkeit abweichend von der ersten Instanz beurteilt wird (vgl. u.a. Senatsurteile vom 3. April 1984 - VI ZR 195/82 - VersR 1984, 582 - und vom 20. November 1984 - VI ZR 73/83 - VersR 1985, 183 = NJW 1985, 3078 m.w.N.; zur Augenscheinseinnahme Senatsurteil vom 21. Mai 1985 - VI ZR 235/83 - VersR 1985, 839).
  • BGH, 08.01.1985 - VI ZR 15/83

    Anforderungen an den Beweis der Aufklärung durch einen Arzt; Verwertung eines

    Auszug aus BGH, 13.05.1986 - VI ZR 142/85
    Der erkennende Senat hat wiederholt dazu Stellung genommen, welche Anforderungen an die Beweisführung des Arztes zu stellen sind, der behauptet, den Patienten über Verlauf und Risiken des geplanten Eingriffes aufgeklärt zu haben (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 8. Januar 1985 - VI ZR 15/83 - NJW 1985, 1399 - Versr 1985, 361 m.w.N.).
  • BGH, 03.04.1984 - VI ZR 195/82

    Erneute Vernehmung eines Zeugen durch das Berufungsgericht

    Auszug aus BGH, 13.05.1986 - VI ZR 142/85
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist das ohne erneute Vernehmung des Zeugen nur zulässig, wenn dabei weder der objektive Inhalt der Aussage, wie er protokolliert worden ist, verändert oder im Zusammenhang anders gewichtet wird, noch die Frage der Glaubwürdigkeit abweichend von der ersten Instanz beurteilt wird (vgl. u.a. Senatsurteile vom 3. April 1984 - VI ZR 195/82 - VersR 1984, 582 - und vom 20. November 1984 - VI ZR 73/83 - VersR 1985, 183 = NJW 1985, 3078 m.w.N.; zur Augenscheinseinnahme Senatsurteil vom 21. Mai 1985 - VI ZR 235/83 - VersR 1985, 839).
  • BGH, 21.05.1985 - VI ZR 235/83

    Verkehrssicherungspflicht eines Bauunternehmers bei Straßenbaumaßnahmen;

    Auszug aus BGH, 13.05.1986 - VI ZR 142/85
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist das ohne erneute Vernehmung des Zeugen nur zulässig, wenn dabei weder der objektive Inhalt der Aussage, wie er protokolliert worden ist, verändert oder im Zusammenhang anders gewichtet wird, noch die Frage der Glaubwürdigkeit abweichend von der ersten Instanz beurteilt wird (vgl. u.a. Senatsurteile vom 3. April 1984 - VI ZR 195/82 - VersR 1984, 582 - und vom 20. November 1984 - VI ZR 73/83 - VersR 1985, 183 = NJW 1985, 3078 m.w.N.; zur Augenscheinseinnahme Senatsurteil vom 21. Mai 1985 - VI ZR 235/83 - VersR 1985, 839).
  • BGH, 03.11.1987 - VI ZR 95/87

    Würdigung von Aussagen von Insassen unfallbeteiligter Fahrzeuge oder Verwandten

    Für das weitere Verfahren weist der Senat im Hinblick auf die hierzu von den Parteien vertretenen unterschiedlichen Auffassungen darauf hin, daß eine erneute Zeugenvernehmung in der Berufungsinstanz jedenfalls erforderlich ist, soweit sich das Berufungsgericht in der Frage der persönlichen Glaubwürdigkeit des oder der Zeugen über den Erstrichter hinwegsetzen oder den Bekundungen eine andere Tragweite, ein anderes Gewicht oder eine vom Wortsinn abweichende Auslegung geben will (s. etwa BGH, Urteile vom 20. November 1984 VI ZR 73/83 - VersR 1985, 183, 184 f., vom 8. Januar 1985 VI ZR 96/83 - VersR 1985, 341, 342, vom 13. Mai 1986 VI ZR 142/85 - VersR 1986, 970, 971, vom 23. Juni 1987 VI ZR 213/86 - zur Veröffentlichung bestimmt sowie BGHZ 100, 287 m.w.N.).
  • KG, 15.08.2005 - 12 U 41/05

    Haftung bei Verkehrsunfall: Voraussetzungen einer unklaren Verkehrslage beim

    Zwar darf das Berufungsgericht die Frage der Glaubwürdigkeit der vernommenen Zeugen nicht abweichend von der ersten Instanz beurteilen, ohne die Zeugen erneut vernommen zu haben (BGH NJW 1986, 2885).
  • OLG Jena, 28.10.2016 - 7 U 152/16

    Verkehrsunfall - Kollision Linksabbieger mit Linksüberholer

    Zwar darf das Berufungsgericht die Frage der Glaubwürdigkeit der vernommenen Zeugen nicht abweichend von der ersten Instanz beurteilen, ohne die Zeugen erneut vernommen zu haben (vgl. BGH NJW 1986, 2885).
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