Rechtsprechung
   BGH, 17.02.1987 - VI ZR 75/86   

10jährige mit BMX-Rad

§ 7 StVG Fassung bis 31.7.02, Unabwendbarkeit (vgl. nun § 17 Abs. 3 StVG);

§ 3 Abs. 2a StVO;

§§ 2, 3 PflVG, Direktanspruch gegen Pflichtversicherer bei freiwilliger Versicherung

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Jurion
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unabwendbares Ereignis bei Verkehrsunfall mit einem Kind; Direktanspruch gegen den Versicherer bei Bestehen einer Haftpflichtversicherung für befreiten Halter

Kurzfassungen/Presse

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1987, 2375
  • NJW-RR 1987, 1237 (Ls.)
  • MDR 1987, 658
  • VersR 1987, 1034



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Wird zitiert von ... (12)  

  • BGH, 17.03.1992 - VI ZR 62/91  

    Unabwendbarkeit eines Verkehrsunfalls bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit

    Der Fahrer, der mit Erfolg die Unabwendbarkeit des Unfalls geltend machen will, muß sich wie ein »Idealfahrer« verhalten haben (vgl. Senat, DRsp II (294) 219 a-c = NJW 1986, 183; DRsp II (294) 229 a-b = NJW 1987, 2375; vgl. ferner BGH, NJW 1985, 1950,1951 m. w. Nachw.).
  • BGH, 13.12.2005 - VI ZR 68/04  

    Zur Ermittlung der Schadensquote bei mehreren Schädigern

    Der Fahrer, der mit Erfolg die Unabwendbarkeit des Unfalls geltend machen will, muss sich wie ein »Idealfahrer« verhalten haben (vgl. Senatsurteile vom 28. Mai 1985 - VI ZR 258/83 - VersR 1985, 864 und vom 17. Februar 1987 - VI ZR 75/86 - VersR 1987, 1034, 1035; vgl. ferner BGH, Urteil vom 21. Februar 1985 - III ZR 205/83 - NJW 1985, 1950, 1951 m.w.N.).
  • BGH, 13.02.1990 - VI ZR 128/89  

    Unfall mit 8jährigem Radfahrer - § 3 Abs. 1 StVO

    So wie sich wegen Fehlens näherer Einzelheiten zum Unfallablauf ein schuldhafter Verstoß der Beklagten nach § 1 StVO nicht eindeutig habe feststellen lassen, sei andererseits bei Anlegung des gesteigerten Sorgfaltsmaßstabes eines "Idealfahrers" (st. Rspr., vgl. zuletzt Senatsurteil vom 17. Februar 1987 - VI ZR 75/86 = VersR 1987, 1034, 1035 m.w.N.) nicht mit letzter Sicherheit auszuschließen, daß die Beklagte den Kläger vielleicht doch zu einem früheren Zeitpunkt hätte bemerken und ihm bei besonders sachgemäßem und geistesgegenwärtigem Handeln noch nach links hätte ausweichen können, jedenfalls so weit, daß es nur noch zu einem seitlichen Anstoß des Klägers an ihrem Pkw mit weniger schweren Folgen gekommen wäre.
mehr
  • BGH, 25.09.1990 - VI ZR 19/90  

    Anforderungen an die Sorgfaltspflicht des Kraftfahrzeugführers geschützten

    Gemäß § 3 Abs. 2 a StVO obliegt dem Führer eines Kraftfahrzeuges gesteigerte Aufmerksamkeit gegenüber Kindern; er hat sich ihnen gegenüber, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so zu verhalten, daß ihre Gefährdung ausgeschlossen ist (s. auch Senatsurteil vom 17. Februar 1987 - VI ZR 75/86 - VersR 1987, 1034, 1035).
  • BGH, 20.02.1990 - VI ZR 124/89  

    Verletzung des Rechtsfahrgebots durch einen Motorradfahrer, der sich der

    Denn der "Idealfahrer", auf dessen Fahrverhalten bei der Beurteilung der Frage der Unabwendbarkeit i.S. von § 7 Abs. 2 StVG abzustellen ist (vgl. Senatsurteil vom 17. Februar 1987 - VI ZR 75/86 - VersR 1987, 1034, 1035), hätte wegen möglicher von der Gegenfahrbahn drohender Gefährdungen von der Mittellinie einen Seitenabstand von etwa 1 m eingehalten, wozu ihm - wie das Berufungsgericht insoweit mit Recht ausführt - die Breite seines Fahrstreifens die Möglichkeit gegeben hat.
  • OLG Saarbrücken, 07.01.2003 - 3 U 26/02  

    Haftungsverteilung bei Auffahrunfall; Starkes Abbremsen eines PKW wegen eines auf

    Jedoch darf nicht das Verhalten eines gedachten "Superfahrers", sondern gemessen an durchschnittlichen Anforderungen das Verhalten eines "Idealfahrers" zugrunde gelegt werden (vgl. BGH, NJW 1987, 2375 (2376); Hentschel, aaO., § 7 StVG, Rdnr. 30 m. w. N.; Geigel-Kunschert, aaO., 25. Kapitel, Rdnr. 83).
  • OLG Frankfurt, 18.11.2004 - 26 U 53/04  

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Glatteisunfall im Folgeverkehr

    Danach ist ein Unfallgeschehen nur dann unabwendbar, wenn es auch bei größtmöglicher Sorgfalt nicht zu vermeiden gewesen wäre, wozu geistesgegenwärtiges Handeln über den gewöhnlichen und persönlichen Maßstab hinaus gehört, indes nicht gemessen an dem Verhalten eines gedachten "Superfahrers", sondern an den durchschnittlichen Verkehrsanforderungen, die an einen Idealfahrer zu stellen sind (Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., § 17 StVG Rz.22; BGH, NJW 1987, 2375).
  • OLG Hamm, 05.02.2001 - 6 U 120/00  

    In Wohnstraßen Schrittgeschwingigkeit nicht zwingend

    Auch der an den sog. "Idealfahrer" anzulegende Maßstab muß menschlichem Vermögen und den Erfordernissen des Straßenverkehrs noch angepaßt sein (vgl. BGH VersR 85, 864 = NJW 86, 183; NJW 87, 2375).
  • OLG Frankfurt, 10.09.2009 - 26 U 8/09  

    Schadenersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls: Haftungsverteilung bei einem

    Danach ist ein Unfallgeschehen nur dann unabwendbar, wenn es auch bei größtmöglicher Sorgfalt nicht zu vermeiden gewesen wäre, wozu geistesgegenwärtiges Handeln über den gewöhnlichen und persönlichen Maßstab hinaus gehört, indes nicht gemessen an dem Verhalten eines gedachten "Superfahrers", sondern an den durchschnittlichen Verkehrsanforderungen, die an einen Idealfahrer zu stellen sind (Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl., § 17 StVG Rz.22; BGH, NJW 1987, 2375).
  • OLG München, 12.08.2011 - 10 U 3150/10  

    Haftung bei Verkehrsunfall: Nachweis der Unabwendbarkeit des Unfalls;

    "Der Fahrer, der mit Erfolg die Unabwendbarkeit des Unfalls geltend machen will, muss sich wie ein »Idealfahrer« verhalten haben (vgl. Senatsurteile vom 28. Mai 1985 - VI ZR 258/83 - VersR 1985, 864 und vom 17. Februar 1987 - VI ZR 75/86 - VersR 1987, 1034, 1035; vgl. ferner BGH, Urteil vom 21. Februar 1985 - III ZR 205/83 - NJW 1985, 1950, 1951 m.w.N.).
  • OLG Oldenburg, 01.12.1992 - 12 U 33/92  

    Überholen, Kind, Kinder, radfahrende, Wohnstraße, Geschwindigkeit, Gefährdung,

  • BGH, 17.03.1992 - VI ZR 63/91  
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