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   BGH, 23.06.1987 - VI ZR 188/86   

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https://dejure.org/1987,160
BGH, 23.06.1987 - VI ZR 188/86 (https://dejure.org/1987,160)
BGH, Entscheidung vom 23.06.1987 - VI ZR 188/86 (https://dejure.org/1987,160)
BGH, Entscheidung vom 23. Juni 1987 - VI ZR 188/86 (https://dejure.org/1987,160)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflichten eines Kraftfahrers bei Dunkelheit; Berechnung des Unterhaltsanspruchs des Hinterbliebenen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Fahrweise - Anpassung - Lichtverhältnisse - Unbeleuchtetes Fahrzeug

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 1235
  • MDR 1988, 41
  • FamRZ 1987, 1011
  • VersR 1987, 1241
 
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Wird zitiert von ... (83)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.05.1984 - VI ZR 161/82

    Pflichten des Kraftfahrers auf Autobahnen bei Dunkelheit

    Auszug aus BGH, 23.06.1987 - VI ZR 188/86
    Denn der Kraftfahrer darf auch bei Dunkelheit oder, wie vorliegend, bei hereinbrechender Dämmerung nur so schnell fahren, daß er innerhalb der überschaubaren Strecke rechtzeitig vor einem Hindernis, das sich auf seiner Fahrbahn befindet, anhalten kann (vgl. Senatsurteil vom 15. Mai 1984 - VI ZR 161/82 = VersR 1984, 741, 742 m.w.N.).

    Der erkennende Senat hat wiederholt betont, daß der Kraftfahrer bei Dunkelheit seine Geschwindigkeit auch auf unbeleuchtete Hindernisse, insbesondere unbeleuchtet auf der Fahrbahn befindliche Fahrzeuge einzurichten hat (Senatsurteile vom 15. Mai 1984, aaO; vom 17. November 1964 aaO).

    In ihrer Beschaffenheit sind sie durch fehlenden Kontrast und hohe Lichtabsorption gekennzeichnet, wie dies auch in den vom Senat in seinem Urteil vom 15. Mai 1984 - aaO - aufgeführten Beispielen - ein nicht beleuchteter Splitthaufen, ein Reifenprotektor auf der Fahrbahn - zum Ausdruck kommt.

  • BGH, 12.05.1961 - 4 StR 90/61

    Zur Kenntlichmachung haltender schwerer Kraftfahrzeuge bei Nacht

    Auszug aus BGH, 23.06.1987 - VI ZR 188/86
    Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts trat die Verpflichtung zur ausreichenden Absicherung des liegengebliebenen Kraftfahrzeuges daher nach § 15 StVO sofort ein, d.h. nach Einschalten des Warnblinklichts war sofort gut sichtbar in entsprechender Entfernung das Warndreieck aufzustellen (vgl. BGHSt 16, 89 f; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 29. Auflage, § 15 StVO Rn. 4).
  • BGH, 30.09.1982 - III ZR 110/81

    Verletzung einer Pflicht aus dem öffentlich-rechtlichen Benutzungsverhältnis -

    Auszug aus BGH, 23.06.1987 - VI ZR 188/86
    Das Revisionsgericht kann jedoch nachprüfen, ob der Abwägung rechtlich zulässige Erwägungen zugrunde liegen und ob der Tatrichter dabei alle Umstände vollständig und richtig berücksichtigt und nicht gegen Denk- und Erfahrungssätze verstoßen hat (vgl. BGH NJW 1983, 622, 623; Senatsurteil vom 17. November 1964 aaO).
  • BGH, 01.10.1985 - VI ZR 36/84

    Düsseldorfer Tabelle - Grundlage der Schadenberechnung - Hinterbliebenen -

    Auszug aus BGH, 23.06.1987 - VI ZR 188/86
    Dabei obliegt es - wie der Senat im Urteil vom 1. Oktober 1985 - VI ZR 36/84 = VersR 1986, 39 ausgeführt hat - nach § 287 ZPO dem Tatrichter, ob er bei der Berechnung der fixen Kosten etwaigen spürbaren Ermäßigungen der früheren für die Haushaltsführung insgesamt angefallenen Aufwendungen durch einen pauschalen Abschlag oder durch neue Berechnung der fixen Kosten nach dem Bedarf der Hinterbliebenen Rechnung tragen will.
  • BGH, 27.06.1972 - VI ZR 184/71

    Kein Anscheinsbeweis bei Auffahren auf ein unbeleuchtetes Hindernis bei Nacht,

    Auszug aus BGH, 23.06.1987 - VI ZR 188/86
    (Senatsurteil vom 27. Juni 1972 - VI ZR 184/71 = VersR 1972, 1067, 1068).
  • OLG Karlsruhe, 05.03.2019 - 13 U 142/18

    VW-Abgasskandal, vorsätzliche sittenwidrige Schädigung, Rückzahlung des

    Wenn die allein in Betracht kommenden Sachverhaltsvarianten sämtlich geeignet sind, den geltend gemachten Anspruch zu tragen, ist es in einer solchen Situation prozessrechtlich zulässig, auf alternativer Tatsachenbasis zu entscheiden (vgl. BGH, Urteil vom 23.06.1987 - VI ZR 188/86, juris Rn. 12).
  • LG Stuttgart, 17.01.2019 - 23 O 178/18

    Gebrauchtwagenkauf: Deliktische Haftung des Kfz-Herstellers bei einem nicht vom

    Letztlich wäre hinsichtlich der Frage, wer wann Kenntnis von der Entwicklung und dem Vertrieb des streitgegenständlichen Motors mit der streitgegenständlichen Abschalteinrichtung hatte, sogar eine Wahlfeststellung möglich und auch im Zivilrecht zulässig (BGH, Urteil vom 23. Juni 1987 - VI ZR 188/86, juris, Rn. 12): Zumindest entweder Vorstände im aktienrechtlichen Sinne, sonstige Repräsentanten i.S.v. § 31 BGB oder einfache Mitarbeiter als Verrichtungsgehilfen i.S.v. § 831 Abs. 1 S. 1 BGB hatten die Kenntnis und damit letztlich den Schädigungsvorsatz gem. § 826 BGB.
  • LG Stuttgart, 09.05.2019 - 23 O 220/18

    Gebrauchtwagenkauf: Deliktische Haftung des Kfz-Herstellers im Rahmen des sog.

    Letztlich wäre hinsichtlich der Frage, wer wann Kenntnis von der Entwicklung und dem Vertrieb des streitgegenständlichen Motors mit der streitgegenständlichen Abschalteinrichtung hatte, sogar eine Wahlfeststellung möglich und auch im Zivilrecht zulässig (BGH, Urteil vom 23. Juni 1987 - VI ZR 188/86, juris, Rn. 12; OLG Karlsruhe, 05.03.2019 - 13 U 142/18): Zumindest entweder Vorstände im aktienrechtlichen Sinne, sonstige Repräsentanten i.S.v. § 31 BGB oder einfache Mitarbeiter als Verrichtungsgehilfen i.S.v. § 831 Abs. 1 S. 1 BGB hatten die Kenntnis und damit letztlich den Schädigungsvorsatz gem. § 826 BGB.
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