Rechtsprechung
BGH, 18.11.1986 - IVa ZR 100/85 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Erhebliche Wahrscheinlichkeit für eine Vortäuschung eines behaupteten Einbruchdiebstahls - Bewußt falsche Angabe des Versicherungsnehmers zur Schadenshöhe - Verhalten des Versicherungsnehmers, das nicht die äußeren objektiven Umstände eines behaupteten Diebstahls ...
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VVG § 1; AEB § 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AEB § 1 Nr. 2; VVG § 1
Beweiswürdigung bei Verdacht der Vortäuschung eines Diebstahls durch den Versicherungsnehmer - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1987, 536
- MDR 1987, 389
- VersR 1987, 146
- VersR 1987, 61
- VersR 1987, 801
- BB 1987, 1706
Wird zitiert von ... (24) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 19/82
Nachweis eines Diebstahls in der Fahrzeugversicherung
Auszug aus BGH, 18.11.1986 - IVa ZR 100/85
Der Ausdruck "Beweis auf erste Sicht" sollte allerdings in Fällen der vorliegenden Art besser vermieden werden (vgl. Senatsurteil vom 05.10.1983 - IVa ZR 19/82 - VersR 1984, 29).Wenn - wovon das Berufungsgericht ausgeht - das äußere Bild eine im Regelfall hinreichende Wahrscheinlichkeit für einen Einbruch ergibt, so ist für den von dem Versicherer zu führenden Gegenbeweis die Feststellung von konkreten Tatsachen zu fordern, welche die Annahme einer Vortäuschung mit erheblicher Wahrscheinlichkeit nahelegen (Senatsurteil vom 05.10.1983 a.a.O. unter I 3 a a.E.).
- OLG Celle, 28.03.1985 - 5 U 139/84
Auszug aus BGH, 18.11.1986 - IVa ZR 100/85
Der Kläger habe nicht nur im Rahmen der Hausratversicherung, aus der er Entschädigung wegen eines am 8. Juni 1981 begangenen Einbruchdiebstahls in das Privathaus im V... verlangt, was Gegenstand des Parallelverfahrens 24 O 792/82 LG Köln = 5 U 139/84 OLG Köln war, durch Vorlage eines fingierten und erheblich überhöhten Anschaffungsbeleges über den Kauf von Ikonen, sondern auch im vorliegenden Fall durch Anmeldung zweier als gestohlen gemeldeter Orientbrücken, die tatsächlich nicht entwendet worden seien, die Beklagte arglistig getäuscht.Hierzu habe es in seinem ebenfalls am 28. Februar 1984 verkündeten Urteil im Parallelverfahren 5 U 139/84 OLG Köln ausgeführt, der Kläger habe eine rückdatierte Rechnung des Zeugen W. über den Kauf von 14 Ikonen zum Preis von 42.600,00 DM vorgelegt, die inhaltlich falsch sei, weil er von dem Zeugen nur für 18.000,00 DM Ikonen gekauft habe.
- BGH, 18.11.1986 - IVa ZR 99/85
Begriff der groben Fahrlässigkeit; Ersatzpflicht des Versicherers bei …
Auszug aus BGH, 18.11.1986 - IVa ZR 100/85
Hinsichtlich der Ansicht der Revision, das Berufungsgericht hätte im Parallelprozeß den Zeugen W. erneut vernehmen müssen, wird auf die Ausführungen des Senats in dem gleichzeitig in diesem Parallelprozeß verkündeten Urteil - IVa ZR 99/85 - verwiesen. - BGH, 27.04.1977 - IV ZR 79/76
Auszug aus BGH, 18.11.1986 - IVa ZR 100/85
Zu diesem Verhaltensbereich gehört auch die versicherungsrechtliche Abwicklung des behaupteten Diebstahlfalls selbst, einschließlich des darüber geführten Rechtsstreits (BGH Urteil vom 27.04.1977 - IV ZR 79/76 - VersR 1977, 610, 611).
- BGH, 21.02.1996 - IV ZR 300/94
Glaubwürdigkeit des Versicherungsnehmers
Ernsthafte Zweifel können aber berechtigt sein, wenn der Versicherungsnehmer im Rechtsverkehr, insbesondere in Versicherungsangelegenheiten, zur Durchsetzung seiner Vermögensinteressen wiederholt oder sogar beharrlich bewußt unrichtige Angaben gemacht hat (BGH, Urteil vom 18. November 1986 - IVa ZR 100/85 - VersR 1987, 61 unter II 6). - BGH, 24.04.1991 - IV ZR 172/90
Umfang der Beweiserleichterung bei behaupteter Entwendung des versicherten …
Hierbei geht es nicht um den bedingungsgemäß erleichterten Gegenbeweis des Versicherers für eine Vortäuschung des Versicherungsfalles (vgl. zu den insoweit zu stellenden Beweisanforderungen Senatsurteil vom 18.11.1986 - IVa ZR 100/85 - VersR 1987, 61 und Voit in Symposion "80 Jahre VVG", S. 186). - BGH, 17.03.1993 - IV ZR 11/92
Anforderungen an die Darlegung des äußeren Bildes eines Diebstahls
Das gilt insbesondere dann, wenn der Versicherungsnehmer im Rechtsverkehr - namentlich in Versicherungsangelegenheiten - zur Durchsetzung seiner Vermögensinteressen wiederholt unrichtige Angaben gemacht hat oder bei der versicherungsrechtlichen Abwicklung des Schadensfalles ein solches Verhalten an den Tag legt (Senatsurteile vom 27. April 1977 - IV ZR 79/76 - VersR 1977, 610 unter I, 3; vom 18. November 1986 - IVa ZR 100/85 - VersR 1987, 61 unter II, 6).
- BGH, 13.03.1991 - IV ZR 74/90
Anspruch gegen die Versicherung wegen der Entwendung von Schmuck und Pelzen - …
Soweit die Revision zur Mittellosigkeit der Klägerin meint, in diesem Zusammenhang habe der Tatrichter entgegen der Senatsrechtsprechung (Urteil vom 18.11.1986 - IVa ZR 100/85 - VersR 1987, 61 unter II 6) nicht genügend zwischen konkreten Tatsachen im Zusammenhang mit der Vortäuschung und Umständen zur Glaubwürdigkeit der Klägerin unterschieden, greift diese Rüge nicht. - BGH, 22.09.1999 - IV ZR 172/98
Leistungsfreiheit des Versicherungsnehmers in der Fahrzeugversicherung
Es hat zutreffend unter Bezugnahme auf das Senatsurteil vom 18. November 1986 (IVa ZR 100/85 - VersR 1987, 61 unter 6) erkannt, daß sogar bewußt falsche Angaben zur Höhe der eigentlichen Versicherungsleistung nicht ohne weiteres eine erhebliche Wahrscheinlichkeit für die Vortäuschung des Diebstahls begründen. - OLG Koblenz, 27.12.2012 - 10 U 503/12
Deckungsklage gegen die Kraftfahrzeugkaskoversicherung: Anforderungen an den …
Vielmehr reicht es aus, wenn eine hinreichende Wahrscheinlichkeit dafür besteht (vgl. BGH, VersR 1977, 610; VersR 1987, 61; VersR 1993, 571).Vielmehr reicht es aus, wenn eine hinreichende Wahrscheinlichkeit dafür besteht (vgl. BGH, VersR 1977, 610; VersR 1987, 61; VersR 1993, 571).
- OLG Saarbrücken, 27.10.1993 - 5 U 197/93
Umfang der gegen Einbruchdiebstahl versicherten Sachen; Beweispflicht eines …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - KG, 03.04.2018 - 6 U 131/16
Hauratversicherung: Nachweis des äußeren Bildes eines Einsteigediebstahls; …
Dies gilt insbesondere für Täuschungen bei der Schadensabwicklung - etwa durch eine Täuschung zur Schadenshöhe - (vgl. BGH VersR 1987, 61 f. - zitiert nach juris: Rdnr. 21;… NJW-RR 1987, 537 f. - zitiert nach juris: Rdnr. 5;… VersR 1987, 801 f. - zitiert nach juris: Rdnr. 8). - OLG Köln, 29.04.1997 - 9 U 69/96
Anspruch auf Ersatzleistung gegen einen Versicherer wegen eines …
Erforderlich ist vielmehr, daß der Versicherer konkrete Tatsachen vorträgt und gegebenenfalls beweist, die die Annahme mit erheblicher Wahrscheinlichkeit nahelegen, daß der Diebstahl nur vorgetäuscht ist ( BGH VersR 1987, 146f, NJW-RR 1987, 536f und 537; VersR 1990, 45, 46; r+s 1990, 130; r+s 1993, 346, 347; ZfS 1995, 387 ).Zum einen kann selbst aus bewußt falschen Angaben zur Höhe nicht geschlossen werden, daß der Versicherungsfall selbst vorgetäuscht ist ( BGH NJW-RR 1987, 536, 537 und 537f ).
- LG Köln, 05.05.1993 - 24 O 412/92
Inanspruchnahme von Leistungen aus einer Kfz-Kaskoversicherung auf Grund des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 18.11.1986 - IVa ZR 99/85
Einleitung eines Zwischenstreites nach rügelosem Verhandeln
- OLG Rostock, 20.09.2018 - 4 U 158/15
Redlichkeit des Versicherungsnehmers bei einem Einbruchsdiebstahl nach …
- OLG Rostock, 18.02.2004 - 6 U 76/03
(Vorgetäuschte) Entwendung eines geleasten Kraftfahrzeugs - zur Beweislast für …
- OLG Hamm, 19.11.1999 - 20 U 205/98
Berichtigung falscher Angaben gegenüber dem Außendienstmitarbeiter
- BGH, 10.06.1987 - IVa ZR 49/86
Anforderungen an die Beweisführung für die Entstehung von Ansprüchen aus einer …
- OLG Koblenz, 05.11.2012 - 10 U 503/12
Deckungsklage gegen die Kraftfahrzeugkaskoversicherung: Anforderungen an den …
- OLG Düsseldorf, 16.08.1994 - 4 U 151/93
Anzeigepflicht; Schriftliche Anzeige des Versicherungsfalles; Wochenfrist; …
- OLG Naumburg, 17.03.2011 - 4 U 49/10
Kfz-Kaskoversicherung: Pflicht zur erneuten Belehrung über die Folgen einer …
- OLG Köln, 19.08.1997 - 9 U 224/95
Entschädigungspflichten einer Hausrat- und Außenversicherung wegen Einbruchs in …
- OLG Köln, 25.02.1997 - 9 U 30/96
Leistungshandlung reicht für Zahlung der Erstprämie aus - arglistige Täuschung …
- BGH, 21.01.1987 - IVa ZR 138/85
Leistungspflicht einer Geschäftsversicherung bei Einbruch in die Geschäftsräume - …
- OLG Köln, 18.06.2002 - 9 U 42/01
- BGH, 17.03.1993 - VI ZR 11/92
- LG Itzehoe, 22.04.2002 - 2 O 204/01
Fahrzeugdiebstahl - Wegfahrsperre intakt - muss Versicherung zahlen?
Rechtsprechung
BGH, 05.11.1986 - IVa ZR 57/86 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Beweiserleichterung des Versicherungsnehmers bei dem Versicherungsfall des Einbruchdiebstahls - Äussere Bild und hinreichende Wahrscheinlichkeit als ausreichende Beurteilungsgrundlage für die tatsächliche Begehung eines Diebstahls - Gegenbeweis erfordert eine Darlegung ...
- RA Kotz
Einbruchdiebstahl - Beweiserleichterungen für Nachweis
- VersR (via Owlit)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1987, 146
Wird zitiert von ... (14) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 19/82
Begriff der groben Fahrlässigkeit; Ersatzpflicht des Versicherers bei …
Auszug aus BGH, 05.11.1986 - IVa ZR 57/86
Eine hohe Wahrscheinlichkeit ist dazu nicht erforderlich (vgl. die vor Erlaß des Berufungsurteils veröffentlichten Senatsurteile vom 5.10.1983 - IVa ZR 19/82 = VersR 1984, 29, vom 8.2., 17.10. - BGH, 18.06.1986 - IVa ZR 225/84
Einbruchdiebstahl - Äußeres Bild - Entwendung
Auszug aus BGH, 05.11.1986 - IVa ZR 57/86
und 11.12.1985 - IVa ZR 209/83 und 56/84 = VersR 1986, 53 und 253 sowie insbesondere vom 18.6.1986 - IVa ZR 225/84 = VersR 1986, 961, dort ist auf die mißverständliche Kommentierung bei Prölss/Martin, WG 23. Aufl. § 49 Anm. 3 hingewiesen). - BGH, 08.02.1984 - IVa ZR 49/82
Anforderungen an den Nachweis der gestohlenen Gegenstände in der …
Auszug aus BGH, 05.11.1986 - IVa ZR 57/86
und 19.12.1984 - IVa ZR 49/82, 57/83 und 159/82 = VersR 1984, 429, 1985, 29 und 330 sowie vom 30.1.
- BGH, 30.01.1985 - IVa ZR 28/83
Anforderungen an die Nachweisführung eines Einbruchdiebstahls - Erforderliche …
Auszug aus BGH, 05.11.1986 - IVa ZR 57/86
und 3.4.1985 - IVa ZR 28 und 158/83 = VersR 1985, 444 und 559; vgl. weiter die später veröffentlichten Urteile vom 16.10. - BGH, 16.10.1985 - IVa ZR 209/83
Nachweis der Entwendung eines versicherten Kfz
Auszug aus BGH, 05.11.1986 - IVa ZR 57/86
und 11.12.1985 - IVa ZR 209/83 und 56/84 = VersR 1986, 53 und 253 sowie insbesondere vom 18.6.1986 - IVa ZR 225/84 = VersR 1986, 961, dort ist auf die mißverständliche Kommentierung bei Prölss/Martin, WG 23. Aufl. § 49 Anm. 3 hingewiesen). - BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79
Ablehnung der Revision
Auszug aus BGH, 05.11.1986 - IVa ZR 57/86
Die Revision hat im Endergebnis auch keine Aussicht auf Erfolg (vgl. § 554 b ZPO in der Auslegung des Beschlusses des BVerfG vom 11. Juni 1980 - 1 PBvU 1/79 - NJW 1981, 39).
- BGH, 08.04.2015 - IV ZR 171/13
Deckungsklage gegen eine Firmen-Inhaltsversicherung: Anforderungen an den …
Insbesondere müssen nicht sämtliche, typischerweise auftretenden Spuren vorhanden sein, da der Sinn der Beweiserleichterung gerade darin liegt, dem Versicherungsnehmer, der in aller Regel keine Zeugen oder sonstigen Beweismittel für den Diebstahl beibringen kann, die Versicherungsleistung auch dann zuzuerkennen, wenn sich nach den festgestellten Umständen nur das äußere Bild eines Diebstahls darbietet, auch wenn von einem typischen Geschehensablauf nicht gesprochen werden kann (Senatsbeschluss vom 5. November 1986 - IVa ZR 57/86, VersR 1987, 146; vgl. ferner Senatsurteil vom 18. Oktober 1989 - IVa ZR 341/88, VersR 1990, 45). - BGH, 18.10.2006 - IV ZR 130/05
Anforderungen an den Nachweis des äußeren Bildes einer Entwendung eines Tresors
Er genügt seiner Beweislast, wenn er das äußere Bild einer bedingungsgemäßen Entwendung beweist, also ein Mindestmaß an Tatsachen, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluss auf die Entwendung zulassen (BGH, Urteile vom 5. November 1986 - IVa ZR 57/86 - VersR 1987, 146; vom 18. Oktober 1989 - IVa ZR 341/88 - VersR 1990, 45, jeweils m.w.N.). - BGH, 03.07.1991 - IV ZR 220/90
Anforderungen an die Führung des Beweises der Vortäuschung eines …
a) Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß es sich bei der Beweiserleichterung in der Kaskoversicherung für einen Kraftfahrzeugdiebstahl (Senat, LM § 61 VVG Nr. 23 = VersR 1984, 29) nicht um einen Anscheinsbeweis handelt (z. B. in den Entscheidungen VersR 1987, 146 u. NJW-RR 1987, 1505 = VersR 1987, 801, jeweils m. Nachw.).a) Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß es sich bei der Beweiserleichterung in der Kaskoversicherung für einen Kraftfahrzeugdiebstahl (Senat, LM § 61 VVG Nr. 23 = VersR 1984, 29) nicht um einen Anscheinsbeweis handelt (z. B. in den Entscheidungen VersR 1987, 146 u. NJW-RR 1987, 1505 = VersR 1987, 801, jeweils m. Nachw.).
a) Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß es sich bei der Beweiserleichterung in der Kaskoversicherung für einen Kraftfahrzeugdiebstahl (Senat, LM § 61 VVG Nr. 23 = VersR 1984, 29) nicht um einen Anscheinsbeweis handelt (z. B. in den Entscheidungen VersR 1987, 146 u. NJW-RR 1987, 1505 = VersR 1987, 801, jeweils m. Nachw.).
- BGH, 13.03.1991 - IV ZR 74/90
Anspruch gegen die Versicherung wegen der Entwendung von Schmuck und Pelzen - …
Deshalb besteht erneut Anlaß für den Hinweis, daß der bedingungsgemäß erleichterte Beweis für die Entwendung, nämlich der "Beweis für das äußere Bild", nicht mit den Grundsätzen zum Anscheinsbeweis verwechselt werden darf (vgl. die Entscheidungen des Senats vom 5.11.1986 - IVa ZR 57/86 - VersR 1987, 146; vom 10.6.1987 - IVa ZR 49/86 - VersR 1987, 801 [BGH 10.06.1987 - IV a ZR 49/86]). - BGH, 09.01.1991 - IV ZR 15/90
Anforderungen an den Beweis des Nachschlüsseldiebstahls
Es reicht aus, daß aus den festgestellten Umständen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auf einen versicherten Entwendungsfall geschlossen werden kann (Senatsurteil vom 10. Juni 1987 - IVa ZR 49/86 - VersR 1987, 801, 802 [BGH 10.06.1987 - IV a ZR 49/86]; Senatsbeschluß vom 5. November 1986 - IVa ZR 57/86 - VersR 1987, 146 m.w.N.). - BGH, 18.10.1989 - IVa ZR 341/88
Entstehung eines Vermögensschadens durch einen verlorenen Prozess - …
Es reicht vielmehr aus, daß Anzeichen feststehen, die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit das äußere Bild eines versicherten Diebstahls ergeben (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 5. Oktober 1983, IVa ZR 19/82 = VersR 1984, 29 und Beschluß vom 5. November 1986, IVa ZR 57/86 = VersR 1986, 146). - BGH, 10.06.1987 - IVa ZR 49/86
Anforderungen an die Beweisführung für die Entstehung von Ansprüchen aus einer …
Es reicht vielmehr aus, daß Anzeichen feststehen, die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit das äußere Bild eines versicherten Diebstahls ergeben (vgl. z.B. BGH Urteil vom 5.10.1983 - IVa ZR 19/82 - VersR 1984, 29 und Beschluß vom 5.11.1986 - IVa ZR 57/86 - VersR 1986, 146). - BGH, 09.01.1991 - IV ZR 14/90
Vorliegen hinreichender Anhaltspunkte für einen Nachschlüsseldiebstahl - …
Es reicht aus, daß aus den festgestellten Umständen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auf einen versicherten Entwendungsfall geschlossen werden kann (Senatsurteil vom 10. Juni 1987 - IVa ZR 49/86 - VersR 1987, 801, 802 [BGH 10.06.1987 - IV a ZR 49/86]; Senatsbeschluß vom 5. November 1986 - IVa ZR 57/86 - VersR 1987, 146 m.w.N.). - OLG Köln, 19.09.2000 - 9 U 80/00
Durchführung einer Beweisaufnahme im Ausland; Zulassung eines neuen Sachvortrages …
Im übrigen muß das System der Beweiserleichterungen, das für Diebstahlsfälle durch die Rechtsprechung geschaffen wurde (vgl. z.B. BGH NJW 1991, 2493 = VersR 1991, 1047 = r+s 1991, 294; BGH VersR 1987, 146; BGH VersR 1984, 29), spätestens nach dem 1996 veröffentlichten Aufsatz Römers (NJW 1996, 2329; vgl. auch Kollhosser NJW 1997, 969) bei Anwälten als bekannt vorausgesetzt werden. - BGH, 24.02.1993 - IV ZR 24/92
Anspruch gegen Hausratsversicherung auf Ersatz von im Zuge eines …
Zum anderen reicht es aus, daß aus den festgestellten Umständen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auf einen Entwendungsfall geschlossen werden kann (Senatsbeschluß vom 5. November 1986 - IVa ZR 57/86 - VersR 1987, 146 und ständig). - BGH, 10.03.1993 - IV ZR 138/92
Nichtannahme der Revision - Hinreichende Wahrscheinlichkeit eines Diebstahls nach …
- LG Dortmund, 06.03.2008 - 2 O 233/07
Beweisverwertungsverbot
- BGH, 23.09.1987 - IVa ZR 295/86
Anspruch gegen die Versicherung bei vorgetäuschtem Diebstahl
- BGH, 18.06.1986 - IVa ZR 225/84