Rechtsprechung
   BGH, 10.07.1986 - III ZR 39/85   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Jurion
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 839
    Amtspflichten der Schulaufsichtsbehörde gegenüber dem potentiellen Betreiber einer privaten Ergänzungsschule

Kurzfassungen/Presse

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)

Zeitschriftenfundstellen

  • MDR 1987, 298
  • VersR 1987, 50
  • DVBl 1986, 1103



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Wird zitiert von ... (5)  

  • BGH, 03.05.2001 - III ZR 191/00  

    Feststellungsinteresse bei künftigem Schaden; Amtshaftungsanspruch bei

    Die Amtspflicht, eine Auskunft richtig, klar, unmißverständlich und vollständig zu geben, so daß der Empfänger der Auskunft entsprechend disponieren kann, besteht gegenüber jedem Dritten, in dessen Interesse oder auf dessen Antrag die Auskunft erteilt wird (Senatsurteile vom 10. Juli 1980 - III ZR 23/79 = NJW 1980, 2573, 2574 und vom 10. Juli 1986 - III ZR 39/85 = BGHR BGB § 839 Abs. 1 Satz 1 Auskunft 1 = VersR 1987, 50).
  • BGH, 21.03.1991 - III ZR 118/89  

    Amtspflichten des Versteigerungsgerichts in der Zwangsversteigerung im Hinblick

    Der Rechtspfleger G. hatte die Verpflichtung, die von ihm aufgrund seiner Rechts- und Fachkenntnisse verlangte Auskunft über den Fortbestand des Altenteilsrechts richtig und so klar und eindeutig zu erteilen, daß Mißverständnisse und Zweifel möglichst ausgeschlossen waren (Senatsurteil vom 10. Juli 1986 - III ZR 39/85 - BGHR BGB § 839 Abs. 1 Satz 1 Auskunft 1).
  • BGH, 31.05.1990 - III ZR 181/89  

    Amtshaftungsanspruch des Chefarztes eines Kreiskrankenhauses bei

    Daß die ihm erteilte Auskunft aus damaliger Sicht unrichtig, unklar, mißverständlich oder unvollständig war (zu den Anforderungen insoweit vgl. Senatsurteil vom 10. Juli 1986 - III ZR 39/85 - BGHR BGB § 839 Abs. 1 Satz 1 - Auskunft 1 m.w.Nachw.), hat das Berufungsgericht mit Recht nicht angenommen.
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