Rechtsprechung
OLG München, 07.02.1986 - 10 U 3896/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
AKB § 1 Abs. 2 S. 4
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1987, 554
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 30.01.1985 - IVa ZR 91/83
Wirksamkeit einer Anforderung der Erstprämie im Einzugsermächtigungsverfahren
Auszug aus OLG München, 07.02.1986 - 10 U 3896/85
Im Einzugsermächtigungsverfahren muß der Versicherer Erst- und Folgeprämie getrennt einziehen (i. A. an BGH VersR 1985, 447); andernfalls kann der VN der Abbuchung widersprechen.
- OLG Stuttgart, 02.06.2008 - 5 U 20/08
Mietvertrag: Außerordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs bei unterbliebener …
Die Einziehung der Forderung oblag deshalb der Klägerin (h. M.: BGH vom 19. Oktober 1977, BGHZ 69, 361 [368]; OLG München, VersR 87, 554; OLG Hamm VersR 76, 536; BGH NJW 84, 871 [872]; andere Ansicht: OLG Düsseldorf, ZIP 88, 1452: eine Verpflichtung des Gläubigers zur Abbuchung bestehe nicht, es handele sich lediglich um eine Ermächtigung zur Abbuchung).
Rechtsprechung
AG Koblenz, 24.10.1985 - 14 C 131/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)
AVB für die Krankentagegeldversicherung § 5; AGBG § 9; MBKK § 5; MBKT § 9
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1987, 554
Wird zitiert von ... (2)
- LG Hildesheim, 05.07.2005 - 3 O 114/05
Allgemeine Geschäftsbedingungen; Allgemeine Versicherungsbedingungen; …
Vielmehr muss davon ausgegangen werden, dass der Versicherungsnehmer mit der Rehabilitationsmaßnahme, die seine Arbeitsfähigkeit wiederherstellen soll, seiner Schadensminderungsobliegenheit nachkommt, so dass es einen Wertungswiderspruch darstellt, gerade dieses Verhalten zum Anlass für einen Ausschluss der Leistungspflicht zu nehmen (vgl. AG Koblenz VersR 1987, 554, 555). - LG Hildesheim, 05.07.2005 - 3 O 114/03 Vielmehr muss davon ausgegangen werden, dass der Versicherungsnehmer mit der Rehabilitationsmaßnahme, die seine Arbeitsfähigkeit wiederherstellen soll, seiner Schadensminderungsobliegenheit nachkommt, so dass es einen Wertungswiderspruch darstellt, gerade dieses Verhalten zum Anlass für einen Ausschluss der Leistungspflicht zu nehmen (vgl. AG Koblenz VersR 1987, 554, 555 [AG Koblenz 24.10.1985 - 14 C 131/85] ).