Weitere Entscheidung unten: AG Koblenz, 24.10.1985

Rechtsprechung
   OLG München, 07.02.1986 - 10 U 3896/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,14121
OLG München, 07.02.1986 - 10 U 3896/85 (https://dejure.org/1986,14121)
OLG München, Entscheidung vom 07.02.1986 - 10 U 3896/85 (https://dejure.org/1986,14121)
OLG München, Entscheidung vom 07. Februar 1986 - 10 U 3896/85 (https://dejure.org/1986,14121)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1987, 554
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.01.1985 - IVa ZR 91/83

    Wirksamkeit einer Anforderung der Erstprämie im Einzugsermächtigungsverfahren

    Auszug aus OLG München, 07.02.1986 - 10 U 3896/85
    Im Einzugsermächtigungsverfahren muß der Versicherer Erst- und Folgeprämie getrennt einziehen (i. A. an BGH VersR 1985, 447); andernfalls kann der VN der Abbuchung widersprechen.
  • OLG Stuttgart, 02.06.2008 - 5 U 20/08

    Mietvertrag: Außerordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs bei unterbliebener

    Die Einziehung der Forderung oblag deshalb der Klägerin (h. M.: BGH vom 19. Oktober 1977, BGHZ 69, 361 [368]; OLG München, VersR 87, 554; OLG Hamm VersR 76, 536; BGH NJW 84, 871 [872]; andere Ansicht: OLG Düsseldorf, ZIP 88, 1452: eine Verpflichtung des Gläubigers zur Abbuchung bestehe nicht, es handele sich lediglich um eine Ermächtigung zur Abbuchung).
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Rechtsprechung
   AG Koblenz, 24.10.1985 - 14 C 131/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,13313
AG Koblenz, 24.10.1985 - 14 C 131/85 (https://dejure.org/1985,13313)
AG Koblenz, Entscheidung vom 24.10.1985 - 14 C 131/85 (https://dejure.org/1985,13313)
AG Koblenz, Entscheidung vom 24. Oktober 1985 - 14 C 131/85 (https://dejure.org/1985,13313)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)

    AVB für die Krankentagegeldversicherung § 5; AGBG § 9; MBKK § 5; MBKT § 9

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1987, 554
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Hildesheim, 05.07.2005 - 3 O 114/05

    Allgemeine Geschäftsbedingungen; Allgemeine Versicherungsbedingungen;

    Vielmehr muss davon ausgegangen werden, dass der Versicherungsnehmer mit der Rehabilitationsmaßnahme, die seine Arbeitsfähigkeit wiederherstellen soll, seiner Schadensminderungsobliegenheit nachkommt, so dass es einen Wertungswiderspruch darstellt, gerade dieses Verhalten zum Anlass für einen Ausschluss der Leistungspflicht zu nehmen (vgl. AG Koblenz VersR 1987, 554, 555).
  • LG Hildesheim, 05.07.2005 - 3 O 114/03
    Vielmehr muss davon ausgegangen werden, dass der Versicherungsnehmer mit der Rehabilitationsmaßnahme, die seine Arbeitsfähigkeit wiederherstellen soll, seiner Schadensminderungsobliegenheit nachkommt, so dass es einen Wertungswiderspruch darstellt, gerade dieses Verhalten zum Anlass für einen Ausschluss der Leistungspflicht zu nehmen (vgl. AG Koblenz VersR 1987, 554, 555 [AG Koblenz 24.10.1985 - 14 C 131/85] ).
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