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   BGH, 17.09.1986 - IVa ZR 73/85   

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https://dejure.org/1986,1343
BGH, 17.09.1986 - IVa ZR 73/85 (https://dejure.org/1986,1343)
BGH, Entscheidung vom 17.09.1986 - IVa ZR 73/85 (https://dejure.org/1986,1343)
BGH, Entscheidung vom 17. September 1986 - IVa ZR 73/85 (https://dejure.org/1986,1343)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wesensmerkmal einer Kreditversicherung - Versicherungsschutz für Forderungen - Versicherung zur Absicherung von wirtschaftlichen Verlusten

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AVB für Warenkreditversicherung § 1; AVB für Warenkreditversicherung § 2; AVB für Warenkreditversicherung § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AVB f. Warenkreditvers.
    Auslegung und Inhaltskontrolle von Kreditversicherungsbedingungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 605
  • ZIP 1986, 1544
  • MDR 1987, 213
  • VersR 1987, 68
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.12.1980 - IVa ZR 32/80

    Unkrautbekämpfung auf Gleiskörper durch Bodenherbizid - Haftungsgrund als

    Auszug aus BGH, 17.09.1986 - IVa ZR 73/85
    Die klare Formulierung, welches Vorkommnis für die Auslösung eines Versicherungsfalles maßgebend ist, und die genaue Festlegung, wann es sich verwirklicht haben muß, verbieten einerseits die von der Revision angestrebte Klauselauslegung und machen andererseits deutlich, daß die von der Revision angesprochenen Erwägungen des Senats zum Verständnis des Begriffes "Ereignis" in seinem Urteil vom 4. Dezember 1980 - BGHZ 79, 76 - hier keine Bedeutung erlangen können.

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senates (vgl. z.B. BGHZ 79, 76, 83 II 2 c a.E.), daß Gegenstand der Auslegung von Versicherungsbedingungen grundsätzlich nur das zwischen den Parteien vereinbarte Klauselwerk sein kann.

  • BGH, 26.11.2003 - IV ZR 6/03

    Wegfall der Deckung aufgrund Kündigung in der Warenkreditversicherung

    Einen einheitlichen Typus der Kreditversicherung mit bestimmt strukturierter vertraglicher Nachhaftung gibt es nicht (BGH, Urteil vom 17. September 1986 - IVa ZR 73/85 - VersR 1987, 68 unter I 2).
  • OLG Hamburg, 11.05.2004 - 9 U 136/03

    Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für

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  • BGH, 24.04.2002 - IV ZR 69/01

    Bestimmung des Versicherungsfalls bei Eröffnung eines ausländischen

    Daraus ergibt sich bei einer Gesamtbetrachtung auch für den durchschnittlichen Versicherungsnehmer einer Warenkreditversicherung, daß Zahlungsunfähigkeit und damit der Eintritt des Versicherungsfalls bereits dann anzunehmen sind, wenn durch einen bestimmten, ohne weiteres nachprüfbaren Umstand dokumentiert ist (vgl. dazu BGHZ 120, 290, 296 ff. und BGH, Urteil vom 17. September 1986 - IVa ZR 73/85 - VersR 1987, 68 unter I 1 c), daß die Forderung des Versicherungsnehmers in absehbarer Zeit nicht oder jedenfalls nicht in vollem Umfang durchsetzbar ist.
  • BGH, 02.12.1992 - IV ZR 135/91

    Inhaltskontrolle der AVB-Warenkredit 84

    b) Weder eine Auslegung des § 9 AVB noch eine Inhaltskontrolle nach dem AGB-Gesetz führen zu dem von der Klägerin gewünschten Ergebnis (vgl. Senatsentscheidung vom 17. September 1986 - IVa ZR 73/85 - VersR 1987, 68, die sich mit dem inhaltsgleichen § 2 der älteren AVB-Warenkredit befaßt).
  • LG Dortmund, 16.01.2014 - 2 O 309/13

    Anspruch aus Reisekostenkrankenversicherung kann bei versuchter Selbsttötung

    Andere Klauseln, wie die Definition des Unfallbegriffs in den AUB oder z. B. auch den AKB können nicht herangezogen werden, da von einer Kenntnis des Versicherungsnehmers hiervon nicht ausgegangen werden kann (BGH VersR 2007, 388; VersR 1987, 68; Beckmann in Beckmann/Matusche-Beckmann, VersR Handbuch, 2. Auflage, § 10 Rdnr. 168).
  • LG Berlin, 09.01.2007 - 7 S 31/06

    Hausratversicherung: Auslegung der Beschränkung der Außenversicherung auf

    Für diese Regelungsintention mag zwar die Nachfolgeregelung des § 12 Nr. 1 VHB 84 sprechen, wo ausdrücklich von Europa im geografischen Sinn gesprochen wird, doch ist die Entstehungsgeschichte einer Regelung oder eine nicht vereinbarte Parallelvorschrift jedenfalls nicht zu Lasten des Versicherungsnehmers bei der Auslegung zu berücksichtigen (BGH, Urt. v. 17.3.1999 - IV ZR 89/98, VersR 1999, 748, 749; Urt. v. 9.7.2003 - IV ZR 74/02, VersR 2003, 1163, 1164; Palandt/Heinrichs, 66. Auf!. 2007, § 305c BGB, Rdnr. 16; Prölss/Martin-Prölss, aaO., Vorbem. III Rdnr. 5 [Entstehungsgeschichte]; BGH, Urt. v. 17.9.1986 - IVa ZR 73/85, VersR 1987, 68, 69 [zu nicht vereinbarten Parallelvorschriften]).
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