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   OLG Koblenz, 06.01.1986 - 12 U 447/85   

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https://dejure.org/1986,4520
OLG Koblenz, 06.01.1986 - 12 U 447/85 (https://dejure.org/1986,4520)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06.01.1986 - 12 U 447/85 (https://dejure.org/1986,4520)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06. Januar 1986 - 12 U 447/85 (https://dejure.org/1986,4520)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AKB § 11 Nr. 3; PflVG § 3 Nr. 1; StVG § 7; StVG § 17

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AKB § 11 Nr. 3; PflVG § 3 Nr. 1; StVG §§ 7, 17

Papierfundstellen

  • VersR 1987, 707
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Celle, 14.11.2012 - 14 U 70/12

    Haftung des abschleppenden Fahrzeugs für Beschädigungen des abgeschleppten

    Da unstreitig während des Abschleppmanövers sein Motor lief und dadurch Kraft auf die Antriebsräder übertragen wurde und zudem der Zeuge S. das Lenkrad betätigte, war auch der Lkw der Klägerin in Betrieb (vgl. dazu BGH, VersR 1966, 934 - juris Rn. 11; OLG Hamm, OLGR 2009, 425 - juris Rn. 5; LG Hannover, DAR 1978, 74; LG Nürnberg-Fürth, DAR 1993, 232; OLG Köln, DAR 1986, 321; OLG Koblenz, VersR 1987, 707).

    Denn es kann nicht darauf ankommen, wer die Hauptverantwortlichkeit für den Abschleppvorgang trägt; vielmehr ist entscheidend, dass das abschleppende Fahrzeug dem Abgeschleppten ebenso gefährlich werden kann wie umgekehrt das abgeschleppte Fahrzeug dem Abschleppenden (so auch OLG Hamm, OLGR 2009, 425 - juris Rn. 8; für eine hälftige Schadensteilung bei Beschädigung eines von zwei an einem Abschleppvorgang beteiligten Fahrzeugen bei gleichem Verschuldensbeitrag ferner BGH, VersR 1966, 934 - juris Rn. 7 und 14; ebenso OLG Koblenz, VersR 1987, 707).

  • OLG Hamm, 25.07.2011 - 6 U 19/11

    Zu den Verhaltensanforderungen beim Abbiegen eines Abschleppgespanns auf der

    Für eine ähnliche Problematik bei § 7 StVG, ob bei einem Gespann nur eine einheitliche, vom Halter und Fahrer des schleppenden Fahrzeugs zu vertretende Betriebsgefahr vorliegt oder nicht, wird in der neueren obergerichtlichen Rechtsprechung die Ansicht vertreten, dass jedenfalls ein mit Seil oder Stange abgeschlepptes Fahrzeug, das gelenkt werden muss, gesondert zu betrachten ist (vgl. OLG Hamm NZV 2009, 456; OLG Koblenz VersR 1987, 707; OLG Köln NJW-RR 1986, 1410).
  • LG Freiburg, 20.12.2013 - 4 O 69/13

    Gefährdungshaftung des Fahrzeughalters: Inbrandgeraten eines Fahrzeugs auf der

    Deshalb besteht zwar bei einem mit Seil oder Stange abgeschleppten Fahrzeug, welches noch gelenkt werden muss, noch eine eigene Betriebsgefahr (OLG Celle, NZV 2013, 292; OLG Koblenz, VersR 87, 707; OLG Hamm, NJW-RR 09, 1031).
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