Rechtsprechung
BGH, 28.04.1987 - VI ZR 66/86 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- verkehrslexikon.de
Ununterbrochene Mittellinie und Sperrfläche als faktisches Überholverbot
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verletzungen aufgrund eines Verkehrsunfalls - Anspruch auf Schmerzensgeld - Beweis für eine verkehrswidrige Fahrweise eines Busfahrers
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
StVO 1970 § 41 Abs. 3 Nr. 3 Zeichen 295 und Nr. 6 Zeichen 298
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit des Vertrauens auf Verhalten eines nachfolgenden Fahrers
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- schadenfixblog.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Unfallschaden durch den Verrichtungsgehilfen
Papierfundstellen
- NJW-RR 1987, 1048
- MDR 1987, 1018
- VersR 1987, 906
Wird zitiert von ... (40) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 04.03.1957 - GSZ 1/56
Straßenbahn - § 831 BGB, Unterscheidung objektive Rechtswidrigkeit - Schuld, …
Auszug aus BGH, 28.04.1987 - VI ZR 66/86
Die für einen Schmerzensgeldanspruch gegen die Beklagte allein in Betracht zu ziehende Haftungsgrundlage des § 831 BGB setze zwar kein Verschulden des Busfahrers voraus, so daß die Beklagte als dessen Geschäftsherrin grundsätzlich auch bei ungeklärtem Unfallhergang deliktisch einzustehen habe, wie dies auch vom Bundesgerichtshof seit dem Beschluß des Großen Senats für Zivilsachen vom 4. März 1957 (GSZ 1/56 - BGHZ 24, 21 ff [BGH 04.03.1957 - GSZ - 1/56]) anerkannt sei.Dabei verkennt das Berufungsgericht nicht, daß seine Auslegung des § 831 BGB der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes in den Grundsätzen der Entscheidung seines Großen Senats für Zivilsachen vom 4. März 1957 (BGHZ 24, 21 ff. [BGH 04.03.1957 - GSZ - 1/56]) widerspricht.
Die Einschätzung des Großen Senats für Zivilsachen (BGHZ 24, 21, 30) [BGH 04.03.1957 - GSZ - 1/56], die Besserstellung des Geschädigten sei ein Ausgleich dafür, daß die Entlastung des Geschäftsherrn meistens zum Zuge komme, habe sich in den jener Entscheidung nachfolgenden rund 30 Jahren nicht bestätigt.
- BGH, 26.11.1974 - VI ZR 10/74
Haftungsverteilung bei seitlichem Zusammenstoß beim Überholen
Auszug aus BGH, 28.04.1987 - VI ZR 66/86
Denn für einen Anscheinsbeweis, der gegen den im Überholvorgang Auffahrenden spricht, ist dann kein Raum, wenn - wie im Streitfall - ernsthaft die Möglichkeit in Betracht kommt, daß das Fahrzeug, auf das er aufgefahren ist, plötzlich in seine Fahrspur gewechselt ist und ihm damit den eingehaltenen Abstand verkürzt hat (Senat, Urteil vom 26. November 1974 - VI ZR 10/74 - VersR 1975, 331, 332).Im Gegenteil schützt eine solche Markierung, wo sie sich wegen der Enge der Fahrbahn faktisch wie ein Überholverbot auswirkt (vgl. Senatsurteil vom 26. November 1974 - VI ZR 10/74 - VersR 1975, 331, 332), auch das Vertrauen des Vorausfahrenden, an dieser Stelle nicht mit einem Überholtwerden rechnen zu müssen.
- BGH, 09.12.1986 - VI ZR 138/85
Pflichten des Kraftfahrers auf einer Autobahn; Abstand zu einem vorausfahrenden …
Auszug aus BGH, 28.04.1987 - VI ZR 66/86
Auch der überholende Kraftfahrer darf sich in der Regel darauf verlassen, daß der Vorausfahrende sich verkehrsgerecht verhält (BGH Urteil vom 9. Dezember 1986 - VI ZR 138/85 - VersR 1987, 358).
- BGH, 12.12.1984 - IVa ZR 216/82
Erforderlichkeit einer erneuten Vernehmung eines in erster Instanz gehörten …
Auszug aus BGH, 28.04.1987 - VI ZR 66/86
Denn diese Angaben waren so inhaltsarm, daß sie entgegen der Meinung der Revision - abweichend von dem der Entscheidung des BGH vom 12. Dezember 1984 (IV a ZR 216/82 - NJW-RR 1986, 284 = MDR 1985, 310) zugrunde liegenden Sachverhalt - im Streitfall gerade keine Anhaltspunkte dafür boten, eine erneute Vernehmung des Zeugen Ri. würde weitere Aufschlüsse zu dem Streitpunkt erwarten lassen, wenn ihm seine Angaben gegenüber der Berufsgenossenschaft vorgehalten worden wären. - OLG Köln, 15.12.1982 - 3 Ss 274/82
Überholen ; Überholen im Ort; Überholen auf einer Linksabbiegerspur
Auszug aus BGH, 28.04.1987 - VI ZR 66/86
Die Markierung bezweckt andererseits, daß nur rechts von der Linie gefahren werden darf (s. BR-Drucks. 420/70 zu § 41 S. 81, 82), so daß ein Überholen unter Inanspruchnahme der abgegrenzten anderen Fahrbahnhälfte unzulässig ist (…so auch Cramer, Straßenverkehrsrecht, 2. Aufl., § 41 StVO Zeichen 295 B, C 1;… Jagusch/Hentschel, StVR, 29. Aufl., § 41 StVO Rdn. 248 Zeichen 295 m.w.N.; a.A. wohl OLG Köln VRS 64, 292, 293). - OLG Düsseldorf, 16.12.1981 - 2 Ws OWi 523/81
Auszug aus BGH, 28.04.1987 - VI ZR 66/86
Soweit ein Überholen innerhalb der begrenzten Fahrbahn möglich und mit dem nach § 5 Abs. 4 Satz 2 StVO gebotenen seitlichen Abstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu Fußgängern und Radfahrern, zulässig ist, ist dies erlaubt (…s. Jagusch/Hentschel aaO; OLG Hamm VRS 14, 128; OLG Oldenburg VRS 15, 353; OLG Düsseldorf VRS 26, 140; OLG Köln VRS 21, 453; OLG Düsseldorf VRS 62, 302, 303).
- OLG Hamm, 18.03.2016 - 9 U 142/15
Mietwagenkosten - 9. Zivilsenat des OLG Hamm bevorzugt "Fracke"
In der Rechtsprechung ist aber anerkannt, dass in den Schutzbereich des Verbots des Überfahrens einer Sperrfläche auch diejenigen Verkehrsteilnehmer einbezogen sind, die grundsätzlich auf die Beachtung der Sperrfläche vertrauen dürfen und ihr Verhalten darauf einstellen (vgl. BGH, NZV 1992, 150 und VersR 1987, 906, dort Rn. 21 und 24 im juris Ausdruck; OLG Köln, NZV 1990, 72;… OLG Hamm, NZV 2006, 204, Rn. 11 im juris Ausdruck).Die streitige Frage, ob der Kläger bei gebotener Aufmerksamkeit rechtzeitig hätte erkennen können, dass der Beklagte zu 1) den VW Golf unter verbotswidrigem Überfahren der Sperrfläche passieren und in die Kreuzung einfahren würde, ist nicht für die Frage eines unfallursächlichen Verschuldens des Beklagten zu 1), sondern für die Frage eines Eigenverschuldens des Klägers von Bedeutung (vgl. BGH, VersR 1987, 906, Rn. 24 im juris Ausdruck).
- AG Montabaur, 30.04.2013 - 5 C 63/13
Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Abgrenzung zwischen Umfahren und Überholen; …
Dann wirkt sich eine eigene Sorgfaltspflichtverletzung ausnahmsweise jedenfalls haftungsrechtlich nicht aus (im Anschluss an BGH, Urteil vom 28. April 1987, VI ZR 66/86, NJW-RR 1987, 1048 sowie LG Erfurt, Urteil vom 24. November 2006, 10 O 1309/05, ZfS 2007, 78 und LG Hildesheim, Urteil vom 20. Mai 1992, 7 S 3/92, ZfS 1992, 258).Daher konnte der Kläger hier darauf vertrauen, dass ihn ein nachfolgender Kraftfahrer nicht überholt, wenn dies nur unter verkehrswidrigem Umfahren der Verkehrsinsel möglich ist (vgl. BGH NJW-RR 1987, 1048 zum vergleichbare Fall des Überholens, welches nur unter Inanspruchnahme einer Sperrfläche möglich ist).
- OLG München, 15.03.2019 - 10 U 2655/18
Kollision zwischen einbiegendem Fahrzeug und auf der vorfahrtsberechtigten Straße …
Die Ansicht, Zeichen 295 diene nur dem Schutz des Gegenverkehrs und nicht dem Schutz des Einbiegenden (so auch OLG Hamm SP 2001, 82 = DAR 2001, 308; KG NZV 1998, 376 = VersR 1999, 1382: nur Schutz des Gegen- und Mitverkehrs), erschöpft nicht die Problematik des Streitfalls (vgl. BGH VersR 1987, 906; Senat, NZV 1996, 115; Senat, Urteil v. 28.09.2007, Az. 10 U 4003/07 [Nichtzulassungsbeschwerde zurückgenommen]).Im Gegenteil schützt, so BGH VersR 1987, 906, "eine solche Markierung, wo sie sich wegen der Enge der Fahrbahn faktisch wie ein Überholverbot auswirkt (vgl. BGH, Urteil vom 26. November 1974 - VI ZR 10/74 - VersR 1975, 331, 332), auch das Vertrauen des Vorausfahrenden, an dieser Stelle nicht mit einem Überholtwerden rechnen zu müssen.
- OLG Hamm, 11.04.2014 - 9 U 216/13
Haftungsverteilung bei Auffahren eines LKW auf ein liegengebliebenes Fahrzeug
Die Fahrstreifenbegrenzung dient der Sicherheit des Gegenverkehrs, nicht aber der des nachfolgenden Verkehrs (OLG Düsseldorf, U .v. 30.12.1975 - 12 U 43/75 -, juris, BGH U. v. 28.04.1987 - VI ZR 66/86 -, juris). - OLG Hamm, 20.03.2000 - 13 U 181/99
Anscheinsbeweis; Auffahren; Vorangegangener Fahrspurwechsel; Mietwagenkosten; …
Hierfür ist der Auffahrende darlegungs- und beweispflichtig (BGH VersR 1987, 906; OLG Köln VersR 1991, 1195; OLG Karlsruhe VersR 1991, 1071). - OLG Saarbrücken, 01.12.2016 - 4 U 109/15
Haftungsverteilung nach Verkehrsunfall zwischen einem unvorhersehbar …
Zwar kann ein Fahrzeugführer darauf vertrauen, dass ein nachfolgender Kraftfahrer ihn nicht überholt, wenn dies bei dem gebotenen seitlichen Abstand nur durch Inanspruchnahme des abgegrenzten Fahrstreifens oder der Sperrfläche möglich ist (BGH NJW-RR 1987, 1048, 1049). - BGH, 14.06.2005 - VI ZR 185/04
Rückgriff des Kaskoversicherers gegen den Fahrer eines gemieteten Fahrzeugs wegen …
Einzelne Vorschriften der Straßenverkehrsordnung können allerdings zugleich dem Schutz von Individualinteressen dienen, namentlich der Gesundheit, der körperlichen Unversehrtheit und des Eigentums (vgl. Senatsurteile vom 25. Januar 1983 - VI ZR 212/80 - VersR 1983, 438, 439; vom 28. April 1987 - VI ZR 66/86 - VersR 1987, 906, 908; vom 25. September 1990 - VI ZR 19/90 - VersR 1990, 1366, 1367 …und vom 18. November 2003 - VI ZR 385/02 - aaO). - LG Saarbrücken, 11.01.2019 - 13 S 142/18
Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Kollision zwischen dem Überholer eines auf der …
Auch lässt sich hieraus kein unmittelbares Überholverbot ableiten (vgl. BGH, Urteil vom 28. April 1987 - VI ZR 66/86 - MDR 1987, 1018; OLG Hamm VRS 54, 458; zur durchgezogenen Linie auch Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 9. Oktober 2001 - 4 U 10/01 - 2).Eine solche Markierung schützt allenfalls dort, wo sie sich wegen der Enge der Fahrbahn faktisch wie ein Überholverbot auswirkt, lediglich das Vertrauen des Vorausfahrenden, an dieser Stelle nicht mit einem Überholtwerden rechnen zu müssen (BGH, Urteil vom 28. April 1987 - VI ZR 66/86 - MDR 1987, 1018; Kammerurteil vom 14.09.2012 -13 S 54/11 m.w.N.).
- KG, 12.02.1998 - 12 U 5603/96
Haftungsverteilung bei Ausfahren von einem Tankstellengelände durch eine Lücke in …
Andererseits ist obergerichtlich anerkannt, daß die durchgezogene Mittellinie (Z 295) kein Überholverbot beinhaltet (BGH NJW-RR 1987, 1048; OLG Düsseldorf VRS 62, 302; OLG Köln VRS 64, 292; OLG Hamm DAR 1992, 31; abweichend OLG Hamm NZV 1995, 316), so daß das Überholen links von der Trennlinie (Zeichen 295) nicht nach § 5 Abs. 3 Nr. 2 StVO durch Verkehrszeichen verboten ist (…so auch Jagusch/Hentschel, a.a.O., § 41 Rdn. 248 zu Zeichen 295). - LG Karlsruhe, 12.10.2007 - 3 O 95/07
Haftung bei Kfz-Unfall: Kollision eines die durchgezogene Mittellinie …
Die ununterbrochene Linie - Zeichen 295 - dient als Fahrstreifenbegrenzung, das heißt, wenn sie wie hier die beiden Fahrbahnhälften einer Straße trennt, dazu, den für den Gegenverkehr bestimmten Teil der Fahrbahn zu begrenzen, § 41 Abs. 3 Nr. 3 a StVO (BGH NJW-RR 1987, 1048 m.w.N.).Er musste in Anbetracht der durchgezogenen Linie - Zeichen 295 - nicht damit rechnen, an dieser Stelle vom Kläger überholt zu werden (vergl. BGH, NJW-RR 1987, 1048 f.; OLG Köln, NZV 1990, 72; LG Aachen, VersR 1992, 333).
Er darf sich - ähnlich wie bei einer natürlichen Straßenverengung - darauf verlassen, dass ein nachfolgender Verkehrsteilnehmer sich verkehrsordnungsgemäß verhält, also nicht zum Überholen ansetzt, wenn dies nur durch Überfahren der Fahrsteifenbegrenzung möglich ist (BGH, NJW-RR 1987, 1048 f.;… LG Aachen, a.a.O.;… OLG Köln, a.a.O.; KG, VersR 1999, 1382 ff.).
- OLG Hamm, 02.02.2000 - 13 U 155/99
Haftungsverteilung bei Kollision eines aus einer untergeordneten Straße in eine …
- KG, 04.06.2007 - 12 U 208/06
Haftungsverteilung und Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Kollision eines …
- OLG Saarbrücken, 20.10.2016 - 4 U 104/15
Verkehrsunfallhaftung bei Kollision eines Pkw mit einem Kraftrad: Notwendige …
- BGH, 17.02.1988 - IVa ZR 277/86
Verursachung eines tödlichen Sturzes eines Versicherten durch einen Schlaganfall …
- LG Detmold, 27.07.2018 - 4 O 35/18
Anscheinsbeweis, Linksabbieger, Grundstücksabbieger, Überholen bei durchgezogener …
- OLG Düsseldorf, 23.02.2016 - 1 U 79/15
Haftungsverteilung bei Kollision eines eine durchgezogene Linie überfahrenden …
- OLG Düsseldorf, 10.05.2011 - 1 U 149/10
Rückwärtsfahrer muss unter Beachtung der höchsten Sorgfalltspflicht eine …
- KG, 21.05.2001 - 12 U 3372/00
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …
- OLG Düsseldorf, 11.10.2011 - 1 U 173/10
Haftungsverteilung bei Kollision eines eine Bundesstraße überquerenden Radfahrers …
- OLG Hamm, 13.07.2021 - 7 U 66/20
Ununterbrochene Mittellinie; faktisches Überholverbot; Überholen in der Kolonne
- AG Frankenthal, 11.05.2017 - 3a C 19/17
Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision zwischen einem auf der Fahrbahn …
- LG Heidelberg, 27.04.2016 - 1 S 42/15
Schadenersatz nach Verkehrsunfall: Kollision zwischen einem ausparkenden und …
- LG Itzehoe, 30.04.2010 - 6 O 210/08
Haftungsverteilung bei Sturz eines von einem Wohnwagengespann unter Überschreiten …
- OLG Naumburg, 05.08.2010 - 2 U 5/10
Haftung bei Kfz-Unfall: Kollision eines eine durchgehende doppelte …
- OLG Düsseldorf, 06.05.2014 - 1 U 32/13
Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem unter Überfahren …
- OLG Frankfurt, 02.01.2014 - 11 U 133/11
Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei überwiegendem Vorfahrtsverstoß
- OLG Dresden, 30.01.2004 - 1 U 1731/03
Ursachenzusammenhang zwischen dem verkehrswidrigen Verhalten eines Kraftfahrers …
- OLG Saarbrücken, 09.10.2001 - 4 U 10/01
Mitverschulden an Verkehrsunfall wegen Überholens trotz durchgezogener …
- LG Hannover, 10.07.2012 - 9 O 287/11
Zur Haftung beim Überfahren der Mittellinie
- OLG Düsseldorf, 29.09.2015 - 1 U 151/14
- OLG Hamm, 20.03.2000 - 13 U 81/99
- OLG Naumburg, 07.03.2000 - 9 U 86/99
Anscheinsbeweis gegen den Fahrstreifenwechsler bei Auffahrunfall auf der Autobahn
- LG Leipzig, 01.06.2015 - 4 O 2771/13
- OLG Düsseldorf, 10.05.2010 - 1 U 149/10
Haftungsverteilung bei Kollision eines rückwärts aus einer Grundstückseinfahrt …
- LG Hamburg, 18.02.2022 - 306 O 471/20
Haftung bei Kfz-Unfall: Rettungsgasse im innerstädtischen Verkehr; …
- OLG München, 31.01.2022 - 24 U 7414/21
Berufung, Haftungsquote, Fahrzeug, Rechtsfahrgebot, Gutachten, Seitenabstand, …
- AG Frankenthal, 31.05.2017 - 3a C 41/17
Unfall im unmittelbaren örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit Wenden, …
- LG Wuppertal, 02.12.2010 - 16 S 97/09
Schadensersatz und Haftungsquote der Fahrzeugführer nach einem Verkehrsunfall …
- LG Saarbrücken, 24.03.2023 - 13 S 154/22
Haftung bei Einparkunfall: Ausparker haftet zu 1/3
- LG Gera, 29.09.2021 - 1 S 40/21
Verkehrsunfall Überfahren Sperrfläche - Haftungsverteilung