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   BGH, 26.02.1987 - III ZR 57/86   

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https://dejure.org/1987,2661
BGH, 26.02.1987 - III ZR 57/86 (https://dejure.org/1987,2661)
BGH, Entscheidung vom 26.02.1987 - III ZR 57/86 (https://dejure.org/1987,2661)
BGH, Entscheidung vom 26. Februar 1987 - III ZR 57/86 (https://dejure.org/1987,2661)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einordnung als Deutscher im Sinne des Staatshaftungsrechts - Zur Weitergeltung des preußischen Staatshaftungsrechts - Verbürgung - Verbürgung der Gegenseitigkeit - Amtshaftung - Amtshaftungsanspruch - Österreich - Hessen

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    PrStHG § 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PRStHG § 7
    Anwendung von § 7 PrStHG - Gegenseitigkeitsverbürgung als sachliches Differenzierungsmerkmal

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1987, 934
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 12.12.1952 - 1 BvR 674/52

    Frage der Staatsangehörigkeit nach 1945 bei davor zwangsweise erworbenen

    Auszug aus BGH, 26.02.1987 - III ZR 57/86
    Bei der Dauer ihres Aufenthaltes in Österreich und im Hinblick auf den von ihnen geäußerten Willen, österreichische Staatsbürger zu werden - ohne eine solche Willensäußerung wäre ihnen die österreichische Staatsbürgerschaft nicht verliehen worden - konnten die ursprünglichen Kläger sich auch nicht darauf berufen, auf ihrer Flucht aus Polen bzw. Jugoslawien nur vorübergehend in Österreich Aufnahme gefunden zu haben (vgl. BVerfGE 2, 98, 100).
  • BVerfG, 19.10.1982 - 2 BvF 1/81

    Amtshaftung - Staatshaftungsgesetz des Bundes nichtig

    Auszug aus BGH, 26.02.1987 - III ZR 57/86
    Der Staatsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Österreich über die Gegenseitigkeit in Amtshaftungssachen vom 3. November 1977 (BGBl. 1978 II S. 997) gilt ausdrücklich nicht für Amtshaftungsfälle, die sich vor seinem Inkrafttreten ereignet haben, so daß nicht entschieden werden muß, ob der Bund angesichts seiner beschränkten Kompetenz für das Staatshaftungsrecht (vgl. BVerfGE 61, 149) rechtlich überhaupt in der Lage ist, durch einen Staatsvertrag das Staatshaftungsrecht der Länder zu ändern (vgl. Engelhardt, aaO, S. 130 f.).
  • BVerwG, 13.06.1957 - I C 60.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.02.1987 - III ZR 57/86
    Es stellt deshalb keinen Verstoß gegen Art. 3 GG dar, wenn der hessische Landesgesetzgeber nach 1946 die beiden Regelungen zunächst nebeneinander bestehen ließ (vgl. BVerwGE 5, 114, 117).
  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BGH, 26.02.1987 - III ZR 57/86
    Die Revision hat auch im Ergebnis keine Aussicht auf Erfolg (BVerfGE 54, 277).
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Rechtsprechung
   BGH, 26.03.1987 - III ZR 14/86   

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https://dejure.org/1987,2481
BGH, 26.03.1987 - III ZR 14/86 (https://dejure.org/1987,2481)
BGH, Entscheidung vom 26.03.1987 - III ZR 14/86 (https://dejure.org/1987,2481)
BGH, Entscheidung vom 26. März 1987 - III ZR 14/86 (https://dejure.org/1987,2481)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Auszüge)

    BGB §§ 823, 839; FStrG § 3; GG Art. 34
    Verkehrssicherungs- und Räumpflicht des Trägers der Straßenbaulast bei winterlichen Straßenverhältnissen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1987, 934
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.12.1972 - III ZR 129/70

    Beweislast - Beweislast eines Geschädigten - Darlegungspflicht - Straßenglätte -

    Auszug aus BGH, 26.03.1987 - III ZR 14/86
    Hierbei handelt es sich lediglich um eine Empfehlung an den Träger der Straßenbaulast (vgl. Senatsurteil vom 11. Dezember 1972 - III ZR 129/70 = VersR 1973, 249).
  • BGH, 20.12.1984 - III ZR 19/84

    Streu- und Räumpflicht bei öffentlichen Straßen außerhalb geschlossener Ortslage

    Auszug aus BGH, 26.03.1987 - III ZR 14/86
    Eine besonders gefährliche Stelle liegt erst dann vor, wenn der Verkehrsteilnehmer bei der für Fahrten auf winterlichen Straßen zu fordernden schärferen Beobachtung des Straßenzustandes und der damit zu fordernden erhöhten Sorgfalt den die Gefahr bedingenden Zustand der Straße nicht oder nicht rechtzeitig erkennen und deshalb die Gefahr nicht meistern kann (vgl. Senatsurteil vom 21. Februar 1972 - III ZR 134/68 = VersR 1972, 563 m.w. Nachw.; Senatsbeschluß vom 20. Dezember 1984 - III ZR 19/84 = VersR 1985, 271).
  • BGH, 21.02.1972 - III ZR 134/68

    Verkehrssicherungs- bzw. Streupflicht an Schnellstraßen bei Nacht

    Auszug aus BGH, 26.03.1987 - III ZR 14/86
    Eine besonders gefährliche Stelle liegt erst dann vor, wenn der Verkehrsteilnehmer bei der für Fahrten auf winterlichen Straßen zu fordernden schärferen Beobachtung des Straßenzustandes und der damit zu fordernden erhöhten Sorgfalt den die Gefahr bedingenden Zustand der Straße nicht oder nicht rechtzeitig erkennen und deshalb die Gefahr nicht meistern kann (vgl. Senatsurteil vom 21. Februar 1972 - III ZR 134/68 = VersR 1972, 563 m.w. Nachw.; Senatsbeschluß vom 20. Dezember 1984 - III ZR 19/84 = VersR 1985, 271).
  • BGH, 01.10.1959 - III ZR 96/58

    Streupflicht auf Bundesstraßen

    Auszug aus BGH, 26.03.1987 - III ZR 14/86
    Der Kläger hat aber weder vorgetragen noch unter Beweis gestellt, daß dieser Straßenzustand erst plötzlich im Bereich der Unfallstelle einsetzte und daher auch einen - wegen der winterlichen Verhältnisse - besonders aufmerksamen Kraftfahrer überraschen mußte (vgl. dazu Senatsurteil vom 1. Oktober 1959 - III ZR 96/58 = BGHZ 31, 73 [BGH 01.09.1959 - III ZR 96/58]).
  • BGH, 27.02.1964 - III ZR 161/63
    Auszug aus BGH, 26.03.1987 - III ZR 14/86
    Dasselbe gilt für eine Straßenstelle, bei der sich aus sonstigen Gründen Feuchtigkeit auf der Fahrbahn niederschlug, auch wenn es nicht regnete, und sich hier Glatteis bildete, wenn die übrigen Straßen noch eisfrei waren (vgl. Senatsurteil vom 27. Februar 1964 - III ZR 161/63 = VersR 1964, 630).
  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BGH, 26.03.1987 - III ZR 14/86
    In dem Rechtsstreit hat der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs durch den Vorsitzenden Richter Dr. Krohn und die Richter Kröner, Boujong, Dr. Engelhardt und Dr. Werp am 26. März 1987 gemäß § 554 b Abs. 1 ZPO in der Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht (Beschluß vom 11. Juni 1980 - 1 PBvU 1/79 - NJW 1981, 39) beschlossen :.
  • OLG Köln, 21.11.1985 - 7 U 75/85

    Amtspflichtverletzung wegen des unterlassenen Streuens von Straßen außerhalb

    Auszug aus BGH, 26.03.1987 - III ZR 14/86
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des 7. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 21. November 1985 - 7 U 75/85 - wird nicht angenommen.
  • BGH, 20.10.1994 - III ZR 60/94

    Umfang der Streupflicht außerhalb geschlossener Ortschaften an besonders

    Bei öffentlichen Straßen außerhalb der geschlossenen Ortslage sind, wovon das Berufungsgericht zutreffend ausgeht, die für den Kraftfahrzeugverkehr besonders gefährlichen Stellen zu bestreuen (st.Rspr. seit BGHZ 31, 73, 75 [BGH 01.09.1959 - III ZR 96/58]; vgl. Senat (Nichtannahme-)Beschluß vom 26. März 1987 - III ZR 14/86 - BGHR BGB § 839 Abs. 1 Satz 1 Streupflicht 2 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 18.11.2016 - 11 U 17/16

    Fragen des Winterdienstes auf öffentlichen Straßen

    Eine besonders gefährliche Stelle liegt vor, wenn der Straßenbenutzer bei der für Fahrten auf winterlichen Straßen zu fordernden schärferen Beobachtung des Straßenzustandes und damit zu fordernder erhöhter Sorgfalt den die Gefahr bedingenden Zustand der Straße nicht oder nicht rechtzeitig erkennen und deshalb die Gefahr nicht meistern kann (BGH, Beschluss v. 20.10.1994 - III ZR 60/94 -, veröffentlicht bei juris; BGH, Beschluss v. 26.03.1987 - III ZR 14/86, BeckRS 1987, 30390074, beck-online; BGH, Urteil v. 13.12.1965 - III ZR 99/64 -, juris; OLG Braunschweig, NZV 2006, S. 586; OLGR München 2005, S. 754; OLG Brandenburg, Urteil v. 22.06.2004 - 2 U 36/03 -, juris; OLG Hamm NVwZ-RR 2001, S. 798; OLG Karlsruhe, Urteil v. 11.07.1997 - 10 U 71/97, BeckRS 1997, 15938, beck-online; s. auch: OVG Münster NVwZ-RR 2014, 816; König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl., StVO § 45 Rn. 57, 62; Hager in: Staudinger, BGB Neubearbeitung 2009, BGB § 823 E, Rn. E 136).
  • OLG Hamm, 12.08.2016 - 11 U 121/15

    Glatteis auf Kreisstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften muss grundsätzlich

    Eine solche besonders gefährliche Stelle liegt dann vor, wenn der Straßenbenutzer bei der für Fahrten auf winterlichen Straßen zu fordernden schärferen Beobachtung des Straßenzustandes und damit zu fordernder erhöhter Sorgfalt den die Gefahr bedingenden Zustand der Straße nicht oder nicht rechtzeitig erkennen und deshalb die Gefahr nicht meistern kann (BGH, Beschluss v. 20.10.1994 - III ZR 60/94 -, Rn. 5, juris; BGH, Beschluss v. 26.03.1987 - III ZR 14/86, BeckRS 1987, 30390074, beck-online; BGH, Urteil v. 13.12.1965 - III ZR 99/64 -,Rn. 10, juris; OLG Braunschweig, NZV 2006, 586; OLGR München 2005, 754; OLG Brandenburg, Urteil v. 22.06.2004 - 2 U 36/03 -, Rn. 14, juris; OLG Hamm NVwZ-RR 2001, 798; OLG Karlsruhe, Urteil v. 11.07.1997 - 10 U 71/97, BeckRS 1997, 15938, beck-online; s. auch: OVG Münster NVwZ-RR 2014, 816; König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl., StVO § 45 Rn. 57, 62; Hager in: Staudinger, BGB Neubearbeitung 2009 BGB § 823 E, Rn. E 136).
  • BGH, 27.04.1989 - III ZR 193/88

    Inhalt und Umfang von Verkehrssicherungspflichten nach dem Zweck der jeweiligen

    Diese Vorschrift enthält lediglich eine Empfehlung an den Träger der Straßenbaulast (Senatsurteil vom 11. Dezember 1972 - III ZR 129/70 - VersR 1973, 249; Senatsbeschluß vom 26. März 1987 - III ZR 14/86 - VersR 1987, 934, 935); kommt dieser der Empfehlung nicht nach, so läßt sich daraus eine Schadensersatzpflicht gegenüber Dritten nicht herleiten.

    Aus der Tatsache, daß der Beklagte nach dem Unfall nicht nur die Fahr- und Parkflächen des Rastplatzes, sondern auch die Gehwege geräumt hat, können Rückschlüsse auf eine Streupflicht ebenfalls nicht gezogen werden (Senatsbeschluß vom 26. März 1987 aaO).

  • LG Essen, 06.07.2015 - 4 O 236/12

    Amtshaftungsanspruch wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht des Kreises

    Den Gebietskörperschaften obliegt zum Schutze des Fahrzeugverkehrs außerhalb geschlossener Ortslage eine Streupflicht an besonders gefährlichen und verkehrswichtigen Stellen (vgl. BGH VersR 1987, 934).

    Die Gefährlichkeit der Unfallstelle war trotz der für Fahrten auf winterlichen Straßen zu fordernden schärferen Beachtung des Straßenzustandes und der damit zu fordernden erhöhten Vorsicht des Kraftfahrers (vgl. BGH VersR 1987, 934) nicht rechtzeitig zu erkennen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.04.2014 - 9 B 216/14

    Anspruch auf Durchführung des Winterdienstes auf einer Zufahrtsstraße zu einer

    BGH, Beschluss vom 26. März 1987 - III ZR 14/86 -, VersR 1987, 934 (m.w.N.).
  • OLG Braunschweig, 20.02.2006 - 3 U 42/05

    Streupflicht des Trägers der Straßenbaulast für öffentliche Straßen außerhalb der

    Die Tatsachen, die die besondere Gefährlichkeit des bestimmten Straßenabschnitts begründen sollen, muss der Geschädigte darlegen und im Bestreitensfall beweisen (BGH VersR 1987, 934, 835 m. N.).
  • LG Bonn, 27.04.2016 - 1 O 369/15

    Räum- und Streupflicht, Amtshaftung, Winterdienst

    Eine besonders gefährliche Stelle liegt dabei erst dann vor, wenn der Verkehrsteilnehmer bei der für Fahrten auf winterlichen Straßen zu fordernden schärferen Beobachtung des Straßenzustandes und der damit zu fordernden erhöhten Sorgfalt den die Gefahr bedingenden Zustand der Straße nicht oder nicht rechtzeitig erkennen und deshalb die Gefahr nicht meistern kann (BGH v. 26.03.1987 - III ZR 14/86 - VersR 1987, 934 [juris-Rn. 3]).
  • VG Würzburg, 13.01.2009 - W 4 K 08.1706

    Gemeindeverbindungsstraße; Straßenbaulast; Räum- und Streupflicht;

    Eine besonders gefährliche Stelle liegt erst dann vor, wenn der Verkehrsteilnehmer bei der für Fahrten auf winterlichen Straßen zu fordernden schärferen Beobachtung des Straßenzustandes und der damit zu fordernden erhöhten Sorgfalt den Gefahr bedingenden Zustand der Straße nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und deshalb die Gefahr nicht meistern kann (BGH, U. vom 26.03.1987, VersR 1987, 934; OLG Braunschweig, U. vom 20.02.2006, 3 U 42/05 ).
  • LG Ulm, 30.10.1997 - 6 O 179/97

    Schadensersatzansprüche wegen Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht

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Rechtsprechung
   LG Bonn, 19.03.1987 - 8 S 554/86   

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LG Bonn, 19.03.1987 - 8 S 554/86 (https://dejure.org/1987,16559)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1987, 934
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   LG München I, 13.11.1986 - 5 HKO 8548/86   

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Papierfundstellen

  • VersR 1987, 934
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