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   BGH, 06.07.1988 - IVa ZR 90/87   

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BGH, 06.07.1988 - IVa ZR 90/87 (https://dejure.org/1988,1858)
BGH, Entscheidung vom 06.07.1988 - IVa ZR 90/87 (https://dejure.org/1988,1858)
BGH, Entscheidung vom 06. Juli 1988 - IVa ZR 90/87 (https://dejure.org/1988,1858)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bedeutung des leicht fahrlässigen Handelns eines Fahrzeughalters - Maßgebliches Sorgfaltskriterium

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 6 Abs. 1; AKB § 2 Abs. 2 c

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AKB § 2 Abs. 2c; VVG § 6 Abs. 1 Satz 1
    Sorgfaltspflichten des Fahrzeughalters bei Überlassung des Fahrzeugs an Dritte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 1378
  • NZV 1989, 20
  • VersR 1988, 1017
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.02.1968 - II ZR 29/66

    Befreiung eines Versicherers von der Leistungspflicht bei Verstoß gegen die

    Auszug aus BGH, 06.07.1988 - IVa ZR 90/87
    Nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung muß ein Fahrzeughalter, der einem anderen die Führung seines Fahrzeuges überläßt, sich stets, und zwar in der Regel durch Einblick in den Führerschein, vergewissern, daß der andere die vorgeschriebene Fahrerlaubnis hat (so z.B. BGH, Urteil vom 19.2.1968 - II ZR 29/66 - VersR 1968, 443 und ständig).

    Lediglich dann, wenn der Halter weiß, daß der Fahrer, dem er seinen Wagen überläßt, die hierfür erforderliche Fahrerlaubnis tatsächlich bereits erworben hat, und wenn keine Gründe zu der Annahme bestehen, daß ihm die Fahrerlaubnis inzwischen wieder entzogen worden sein könnte, kann er entschuldigt sein, wenn er sich den Führerschein vor der Unfallfahrt nicht (nochmals) hat vorweisen lassen (vgl. BGH, Urteil vom 19.2.1968 - II ZR 29/66 - VersR 1968, 443 einerseits und BGH, Urteil vom 16.6.1971 - IV ZR 73/70 - VersR 1971, 808 andererseits).

  • BGH, 09.12.1965 - II ZR 173/63

    Obliegenheitsverletzung durch Anerkennung eines Verschuldens am Unfall

    Auszug aus BGH, 06.07.1988 - IVa ZR 90/87
    Dabei hatte er außer Acht gelassen, daß die Erteilung der Fahrerlaubnis der Klasse 3 als formgebundener Verwaltungsakt erst durch die Aushändigung des umgeschriebenen Führerscheins vollzogen und wirksam werden konnte (BGH, Urteil vom 7. April 1966 - II ZR 12/64 - VersR 1966, 557 unter I. und II.).
  • BGH, 07.04.1966 - II ZR 12/64

    Eintritt des Versicherungsfalls in Abhängigkeit vom Vorliegen der

    Auszug aus BGH, 06.07.1988 - IVa ZR 90/87
    Dabei hatte er außer Acht gelassen, daß die Erteilung der Fahrerlaubnis der Klasse 3 als formgebundener Verwaltungsakt erst durch die Aushändigung des umgeschriebenen Führerscheins vollzogen und wirksam werden konnte (BGH, Urteil vom 7. April 1966 - II ZR 12/64 - VersR 1966, 557 unter I. und II.).
  • BGH, 16.05.1966 - II ZR 79/64

    Überlassung eines Fahrzeugs an Nichtinhaber einer Fahrerlaubnis

    Auszug aus BGH, 06.07.1988 - IVa ZR 90/87
    In dem Fall, der durch Urteil vom 16. Mai 1966 - II ZR 79/64 - VersR 1966, 626 (= NJW 1966, 1359), entschieden worden ist, war der berechtigte Fahrer nicht nur ein guter Bekannter des Motorradhalters, dem zu mißtrauen letzterer keinen Anlaß hatte; ersterer fuhr vielmehr auch seit längerer Zeit ein eigenes Fahrzeug derselben Klasse (Hubraum 100 ccm) und war tatsächlich im Besitz einer Fahrerlaubnis; jedoch handelte es sich um eine vor dem 1. Oktober 1960 nach saarländischem Recht erteilte, nur noch übergangsweise fortgeltende Fahrerlaubnis der Klasse 4, die nicht zum Führen eines Motorrades mit einem Hubraum von 100 ccm berechtigte.
  • BGH, 22.11.1968 - IV ZR 516/68

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.07.1988 - IVa ZR 90/87
    Dagegen blieb unentschuldigt der Halter eines PKW, der der bloßen Versicherung eines Parkwächters vertraute, er sei im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse 3, und sich deshalb auf dessen Angebot einließ, den zunächst am Rande eines offenen Parkplatzes abgestellten PKW später in eine frei werdende Lücke einzuparken (BGH, Urteil vom 22.11.1968 - IV ZR 516/68 - VersR 1969, 124).
  • BGH, 17.03.1982 - IVa ZR 234/80

    Leistungspflicht der Haftpflichtversicherung - Führen eines Fahrzeuges ohne

    Auszug aus BGH, 06.07.1988 - IVa ZR 90/87
    In der Folgezeit hat der Bundesgerichtshof weiter daran festgehalten, daß der Halter sich grundsätzlich durch Einsichtnahme in den Führerschein zu vergewissern hat, daß diejenige Person, der er sein Fahrzeug überläßt, tatsächlich im Besitz der zum Führen dieses Fahrzeuges erforderlichen Fahrerlaubnis ist (vgl. BGH, Urteil vom 17.3.1982 - IVa ZR 234/80 - VersR 1982, 589 unter III.).
  • BGH, 16.06.1971 - IV ZR 73/70

    Gefahrerhöhung bei Überlassen eines Kfz an einen alkoholbedingt fahruntauglichen

    Auszug aus BGH, 06.07.1988 - IVa ZR 90/87
    Lediglich dann, wenn der Halter weiß, daß der Fahrer, dem er seinen Wagen überläßt, die hierfür erforderliche Fahrerlaubnis tatsächlich bereits erworben hat, und wenn keine Gründe zu der Annahme bestehen, daß ihm die Fahrerlaubnis inzwischen wieder entzogen worden sein könnte, kann er entschuldigt sein, wenn er sich den Führerschein vor der Unfallfahrt nicht (nochmals) hat vorweisen lassen (vgl. BGH, Urteil vom 19.2.1968 - II ZR 29/66 - VersR 1968, 443 einerseits und BGH, Urteil vom 16.6.1971 - IV ZR 73/70 - VersR 1971, 808 andererseits).
  • OLG Köln, 28.02.1991 - 5 U 99/90

    Versicherung; Leistungspflicht; Befreiung; Überlassen eines Fahrzeugs;

    Es liegt demzufolge vorliegend gerade keiner der von den Parteien in den Grundsätzen zutreffend angeführten Ausnahmefälle vor, in denen ausnahmsweise der Versicherungsnehmer einer mündlichen Zusicherung des Fahrers, dieser habe den Führerschein, vertrauen darf, ohne sich den Führerschein zeigen zu lassen (siehe BGH VersR 1988/1017).
  • LG Oldenburg, 03.07.2015 - 13 S 506/14

    Kraftfahrtzeughaftpflichtversicherung - Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis

    Es ist allerdings allgemeine Ansicht, dass der Halter eines Fahrzeugs, der sein Fahrzeug einem anderen überlässt, sich stets davon vergewissern muss, dass der Fahrer im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, und dass das in der Regel durch Einblick in den Führerschein zu geschehen hat (BGH IVa ZR 90/87; OLG Köln r +s 1991, 153).
  • OLG Hamburg, 18.09.2002 - 14 U 57/02

    Verpflichtung des Halters zur Überprüfung der Fahrerlaubnis eines Fahrers

    Unter diesen Umständen hätte es der erneuten Vorlage des Führerscheins bedurft (vgl. Stiefel-Hoffmann, Kraftfahrtversicherung, 17. Aufl., AKB § 2 b Rn. 125 unter Hinweis auf AG Leipzig, r + s 98, 452 - diese Forderung steht nicht im Widerspruch zu der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes z.B. in VersR 68, 443; VersR 71, 808; VersR 88, 1017 oder des OLG Karlsruhe, VersR 88, 1172).
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Rechtsprechung
   OLG München, 29.01.1988 - 10 U 4609/87   

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https://dejure.org/1988,6882
OLG München, 29.01.1988 - 10 U 4609/87 (https://dejure.org/1988,6882)
OLG München, Entscheidung vom 29.01.1988 - 10 U 4609/87 (https://dejure.org/1988,6882)
OLG München, Entscheidung vom 29. Januar 1988 - 10 U 4609/87 (https://dejure.org/1988,6882)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Versicherungsnehmer; Fahrzeugschlüssel; Minderjähriger; Besucher; Alkoholgenuß; Grob fahrlässiges Handeln; Grobe Fahrlässigkeit; Schlüsselbrett

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    VVG § 61

Papierfundstellen

  • VersR 1988, 1017
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Celle, 09.08.2007 - 8 U 62/07

    Rückforderung einer geleisteten Versicherungssumme wegen fehlendem Rechtsgrund;

    Dagegen soll keine grobe Fahrlässigkeit vorliegen, wenn der Versicherungsnehmer nicht ohne weiteres mit einem Diebstahl der Schlüssel rechnen konnte (vgl. etwa OLG Hamm VersR 1994, 1462: Schlüssel eines Kellners in einem offenen Tresenfach, das dem unmittelbaren Zugriff der Gäste entzogen ist; OLG München VersR 1988, 1017: Aufbewahrung des Kfz-Schlüssels an einem Schlüsselbrett, von dem es durch einen Besucher nach gemeinsamen Alkoholgenuss entwendet wurde).
  • OLG Celle, 23.09.2004 - 8 U 128/03

    Inanspruchnahme aus einer Kasko-Versicherung wegen eines behaupteten

    Dagegen soll keine grobe Fahrlässigkeit vorliegen, wenn der Versicherungsnehmer nicht ohne weiteres mit einem Diebstahl der Schlüssel rechnen konnte (vgl. etwa OLG Hamm VersR 1994, 1462 [OLG Hamm 09.02.1994 - 20 U 326/93] : Schlüssel eines Kellners in einem offenen Tresenfach, das dem unmittelbaren Zugriff der Gäste entzogen ist; OLG München VersR 1988, 1017 [OLG München 29.01.1988 - 10 U 4609/87] : Aufbewahrung des Kfz.-Schlüssels an einem Schlüsselbrett, von dem es durch einen Besucher nach gemeinsamen Alkoholgenuss entwendet wurde).
  • LG Oldenburg, 28.08.2003 - 16 O 1655/03
    Anhaltspunkte hierfür ergaben sich weder schon allein aus dem alkoholisierten Zustand des Bekannten (vgl. dazu OLG München VersR 1988, 1017) noch aus seinen Alkohol- und Drogenproblemen.
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 03.02.1988 - 5 U 65/87   

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https://dejure.org/1988,16936
OLG Saarbrücken, 03.02.1988 - 5 U 65/87 (https://dejure.org/1988,16936)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 03.02.1988 - 5 U 65/87 (https://dejure.org/1988,16936)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 03. Februar 1988 - 5 U 65/87 (https://dejure.org/1988,16936)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1988, 1017
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Saarbrücken, 06.12.1989 - 5 U 33/89

    Falsche Angaben des Versicherungsnehmers über anderweitig bestehende

    Unter diesen Umständen kann das in der unterbliebenen Anzeige aller Versicherungen liegende Fehlverhalten des Klägers nicht als ein solches bewertet werden, das auch einem ordentlichen Versicherungsnehmer leicht unterlaufen kann und für das ein einsichtiger Versicherer Verständnis aufzubringen vermag (BGH VersR 84, 228; Urteil des Senats vom 3.2.1988 - 5 U 65/87 - ), so daß den Kläger auch ein erhebliches Verschulden trifft.
  • BSG, 08.12.1988 - 2 RU 83/87
    Ein erneutes diesbezügliches Streitverfahren ist seit 1987 beim Sozialgericht (SG) Koblenz anhängig (S 5 U 65/87).
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Rechtsprechung
   LG Hanau, 29.07.1987 - 4 O 674/87   

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LG Hanau, 29.07.1987 - 4 O 674/87 (https://dejure.org/1987,12956)
LG Hanau, Entscheidung vom 29.07.1987 - 4 O 674/87 (https://dejure.org/1987,12956)
LG Hanau, Entscheidung vom 29. Juli 1987 - 4 O 674/87 (https://dejure.org/1987,12956)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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  • VersR 1988, 1017
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