Rechtsprechung
   BGH, 07.06.1988 - VI ZR 277/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,1452
BGH, 07.06.1988 - VI ZR 277/87 (https://dejure.org/1988,1452)
BGH, Entscheidung vom 07.06.1988 - VI ZR 277/87 (https://dejure.org/1988,1452)
BGH, Entscheidung vom 07. Juni 1988 - VI ZR 277/87 (https://dejure.org/1988,1452)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,1452) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schuldhafter Behandlungsfehler eines Arztes - Starke Schmerzen und ihr Verlauf zu den Fingern hin als Anzeichen für das Anstechen einer Arterie - Äußerung starker Schmerzen während einer Injektion - Pflicht des Arztes, Patienten hinsichtlich auftretender Schmerzen zu ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 276; BGB § 823; ZPO § 286

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 276, 823; ZPO § 286
    Annahme eines Behandlungsfehlers bei fehlerhaften Valium-Injektion

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 771
  • NJW-RR 1989, 412 (Ls.)
  • MDR 1988, 948
  • VersR 1988, 1031
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.10.1980 - VI ZR 176/79

    Schuldhaft fortgesetzte Fehlinjektion

    Auszug aus BGH, 07.06.1988 - VI ZR 277/87
    Denn ob hier eine Vene oder eine Arterie getroffen worden war, war eben unsicher, und deshalb konnte die Schmerzäußerung des Klägers, wie gerade der Streitfall zeigt, ihren Grund jedenfalls auch in einem Anstechen der Speichenschlagader haben (zu einem ähnlichen Fall vgl. BGHZ 78, 209, 211; zur Injektion in die Ellenbeuge s. Senatsurteil vom 5. Dezember 1967 - VI ZR 54/66 - VersR 1968, 276, 277 = AHRS 2320/7).

    Schließlich war bei der Entscheidung über die Fortsetzung der Injektion auch zu bedenken, daß bei der vom Beklagten gewählten Einstichstelle, wie dem Senat aus Gutachten in anderen Rechtssachen bekannt ist, die versehentliche Injektion in eine Arterie zu einer gefährlichen Konzentration des Injektionsgutes in einen kleinen Körperbereich führen mußte (vgl. Senatsurteil vom 7. Oktober 1980 - VI ZR 176/79 - VersR 1981, 131; insoweit nicht in BGHZ 78, 209, 211).

    Das Berufungsgericht wird, wenn es nach ergänzender sachverständiger Beratung einen schuldhaften Behandlungsfehler für erwiesen erachten sollte, für den Umfang der Einstandspflicht der Beklagten zu beachten haben, daß nach den Ausführungen des Sachverständigen ein Teil des Schadens bereits durch ein Verhalten des Beklagten verursacht worden sein kann, das diesem (noch) nicht zum Verschulden gereichte (zu den sich daraus ergebenden Fragen s. auch BGHZ 78, 209, 212 ff mit Anm. Backhaus VersR 1982, 210 ff).

  • BGH, 21.12.1955 - VI ZR 127/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.06.1988 - VI ZR 277/87
    Denn da das richtige Setzen einer Injektion in die Tabatiere u.a. von dem variablen Verlauf der dortigen Blutgefäße und damit von den körperlichen Besonderheiten des jeweiligen Patienten abhängt, liegt der Geschehensablauf nicht in einem vom Arzt voll beherrschbaren Risikobereich, so daß eine Fehlinjektion nicht typischerweise auf einem Mangel an Sorgfalt beruht (vgl. dazu allgemein Senatsurteil vom 21. Dezember 1955 - VI ZR 127/55 - VersR 1956, 499 = AHRS 6510/2).
  • BGH, 05.12.1967 - VI ZR 54/66

    Schadenshaftung eines Arztes bei intraarterieller Fehlinjektion des intravenösen

    Auszug aus BGH, 07.06.1988 - VI ZR 277/87
    Denn ob hier eine Vene oder eine Arterie getroffen worden war, war eben unsicher, und deshalb konnte die Schmerzäußerung des Klägers, wie gerade der Streitfall zeigt, ihren Grund jedenfalls auch in einem Anstechen der Speichenschlagader haben (zu einem ähnlichen Fall vgl. BGHZ 78, 209, 211; zur Injektion in die Ellenbeuge s. Senatsurteil vom 5. Dezember 1967 - VI ZR 54/66 - VersR 1968, 276, 277 = AHRS 2320/7).
  • OLG Dresden, 24.07.2008 - 4 U 1857/07

    Behandlungsfehler wegen Übertragung intravenöser Injektionen an einen

    Der hierin liegende Schluss vom Ergebnis der Injektion auf die Verletzung ärztlicher Sorgfaltspflichten ist bei der Injektion in eine Vene nicht möglich, weil der Geschehensablauf nicht in einem vom Arzt voll beherrschbaren Risikobereich liegt, so dass eine Fehlinjektion nicht typischerweise auf einem Mangel an Sorgfalt beruht (vgl. BGH NJW 1989, 771; VersR 1956, 499).

    Dass die hierzu vernommene Zeugin E trotz einer solchen Schmerzäußerung sich der Annahme verschlossen haben soll, sie habe statt der Vene die Arteria brachialis getroffen und gleichwohl die Injektion fortgesetzt haben soll (vgl. zur Annahme eines Behandlungsfehlers in diesen Fällen BGH NJW 1989, 771; BGHZ 78, 209; zur Injektion in die Ellenbeuge s. BGH AHRS 2320/7) kann bei dieser Sachlage nicht angenommen werden.

  • BGH, 21.01.2000 - V ZR 327/98

    Kosten der Errichtung eines Betriebsgebäudes einer gewerblichen Genossenschaft

    Verhält es sich so, ist vielmehr anhand der einschlägigen Veröffentlichungen, notwendigenfalls unter Beauftragung eines Sachverständigen, festzustellen, ob der behauptete Satz besteht (vgl. BGH, Urt. v. 7. Dezember 1994, VIII ZR 153/93, BGHR ZPO § 286 Anscheinsbeweis 5; Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 21. Aufl., § 284 Rdn. 17; Rosenberg/Schwab/Gottwald, Zivilprozeßrecht, 15. Aufl., § 113 II.2).
  • OLG Zweibrücken, 02.11.1999 - 5 U 12/99
    Immer wenn individuelle organische Verhältnisse zu beachten sind, liegt der Geschehensablauf nicht in einem vom Behandler voll beherrschbaren Risikobereich (BGH BGHR BGB § 823 Abs. 1, Arzthaftung 20).
  • OLG Karlsruhe, 26.09.2001 - 7 U 92/99

    Arzthaftung - Aufklärungspflicht - Behandlungsalternativen - Darlegungslast des

    Beweiserleichterungen nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises, der im Arzthaftungsprozess in aller Regel nicht anwendbar ist (BGH VersR 1988, 1031), können sich für den Patienten nämlich nur ergeben, wenn nach der Lebenserfahrung die Schädigung typisch auf einen Behandlungsfehler hindeutet ( Steffen/Dressler Arzthaftungsrecht 8. Auflage 1999 RZ 495).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht