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   OLG Karlsruhe, 18.02.1987 - 7 U 97/85   

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https://dejure.org/1987,2182
OLG Karlsruhe, 18.02.1987 - 7 U 97/85 (https://dejure.org/1987,2182)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.02.1987 - 7 U 97/85 (https://dejure.org/1987,2182)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. Februar 1987 - 7 U 97/85 (https://dejure.org/1987,2182)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz und Schmerzensgeld für die Folgen eines Arbeitsunfalles; Verletzung der Verkehrssicherungspflicht bei der Aufstellung eines Arbeitsgerüsts; Nichtbeachtung der Unfallverhütungsvorschriften

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 847; BGB § 254; ZPO § 286

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erstellung eines Stahlgerüstes gegen Unfallverhütungsvorschriften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VersR 1988, 1071
  • BauR 1988, 116
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.11.1960 - VI ZR 35/60

    Ansprüche auf Ersatz der durch einen Unfall entstandenen Schäden aus Vertrag und

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.02.1987 - 7 U 97/85
    Eine Haftung aus § 823 Abs. 2 BGB kommt insoweit nicht in Betracht, da die UVV kein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB sind (BGH VersR 1961, 160 (161) - 1968, 305 (307) - 1969, 827 (828)).

    Die UVV enthalten den von der zuständigen Behörde kraft öffentlicher Gewalt festgesetzten Niederschlag der in dem betreffenden Gewerbe gemachten Berufserfahrungen und stellen für den Unternehmer bindende Weisungen dar, die er kennen und die er ausführen muß (BGH VersR 1961, 160 (161) - 1963, 305 (307)).

    Es ist dann Sache des Unternehmers, diese Vermutung zu entkräften (BGH VersR 1961, 160 (161) - 1963, 835 (836) - 1965, 1055 (1056) - 1974, 263 (264)), d.h. der Beklagte hat den Nachweis zu führen, daß keiner der aufgeführten Verstöße gegen die UVV und insbesondere auch nicht "die Falle" für den Absturz des Klägers ursächlich waren, der Unfall vielmehr auf eine andere - allerdings nicht nur theoretisch denkbare - Ursache zurückzuführen ist.

    Da der ursächliche Zusammenhang zwischen den Verstößen gegen die UVV und dem Unfall vermutet wird, bedarf es auch keiner ausdrücklichen Feststellung, daß der Unfall bei Beachtung der UVV nicht eingetreten wäre (BGH VersR 1961, 160 (162)).

  • BGH, 12.12.1961 - VI ZR 56/61
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.02.1987 - 7 U 97/85
    Die Nichtbeachtung der UVV begründet auch in aller Regel den Vorwurf der Fahrlässigkeit (BGH VersR 1962, 282 (283) [BGH 12.12.1961 - VI ZR 56/61] - 1962, 720 (721)).
  • BGH, 09.03.1973 - VI ZR 3/72

    Anspruch auf Erstattung von Leistungen durch eine Berufsgenossenschaft im Fall

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.02.1987 - 7 U 97/85
    Grobe Fahrlässigkeit setzt einen objektiv schweren und subjektiv nicht entschuldbaren Verstoß gegen die Anforderungen der verkehrserforderlichen Sorgfalt voraus; die erforderliche Sorgfalt muß in ungewöhnlich hohem Maße verletzt worden und es muß dasjenige unbeachtet geblieben sein, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (BGH VersR 1973, 565 = Gerüstunfall bei fehlendem Geländer und Bordbrett - vgl. auch BGH VersR 1969, 39).
  • BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55

    Bemessung des Schmerzensgeldanspruches

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.02.1987 - 7 U 97/85
    Die schwerwiegende und den Kläger zeitlebens an den Rollstuhl fesselnde Querschnittslähmung, die ihn für bestimmte Verrichtungen stets auf fremde Hilfe angewiesen sein läßt, die Zerstörung der Mastdarm- und Blasenentleerungsfunktion, die mit durchaus möglichen Komplikationen verbunden sein können und die mit dieser Erkrankung verbundene Berufsunfähigkeit sowie die für einen gesunden Menschen kaum je voll erfaßbare Beeinträchtigung in der Lebensführung rechtfertigen unter Berücksichtigung aller übrigen für die Bemessung des Schmerzensgeldes maßgeblichen Umstände (BGHZ 18, 149 ff.), darunter des grob schuldhaften Verhaltens des haftpflichtversicherten Beklagten, ein hohes Schmerzensgeld.
  • BGH, 08.10.1968 - VI ZR 164/67

    Anspruch auf Aufwendungsersatz - Verursachung eines Unfalls - Verletzung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.02.1987 - 7 U 97/85
    Grobe Fahrlässigkeit setzt einen objektiv schweren und subjektiv nicht entschuldbaren Verstoß gegen die Anforderungen der verkehrserforderlichen Sorgfalt voraus; die erforderliche Sorgfalt muß in ungewöhnlich hohem Maße verletzt worden und es muß dasjenige unbeachtet geblieben sein, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (BGH VersR 1973, 565 = Gerüstunfall bei fehlendem Geländer und Bordbrett - vgl. auch BGH VersR 1969, 39).
  • BGH, 13.07.1965 - VI ZR 73/64

    Überwachung von Holzfällerarbeiten - Haftung für einen Verrichtungsgehilfen -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.02.1987 - 7 U 97/85
    Der damit bezweckte Schutz gilt gleichermaßen für eigene Arbeitnehmer wie für betriebsfremde berechtigte Personen (BGH VersR 1965, 1055-1967, 133 (134) - 1975, 812 (813)).
  • OLG Stuttgart, 12.03.1999 - 2 U 74/98

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für aus Verletzung der

    (3) Im Falle ihrer Verletzung greift der schon im Landgerichtsurteil skizzierte Anscheinsbeweis zu Lasten des Pflichtigen: Vermutet wird die Ursächlichkeit zwischen Verstoß und solchen Unfällen, die sich im Einwirkungsbereich der Gefahrenstelle ereignet haben (vgl. neben der im LGU zitierten Entscheidung OLG Karlsruhe VersR 1988, 1071 [OLG Karlsruhe 18.02.1987 - 7 U 97/85]: BGH DB 74, 426 und Palandt-Thomas. 58. A., § 823 BGB Rn. 168).

    b) Die Nichtbeachtung der UVV begründet auch in aller Regel den Vorwurf der Fahrlässigkeit (s. oben und ergänzend OLG Karlsruhe VersR 1988, 1072 [OLG Karlsruhe 18.02.1987 - 7 U 97/85] m.w.N.).

  • BGH, 28.03.1996 - IX ZR 77/95

    Geltendmachung von Schadensersatzforderungen in Konkurs einer GmbH & Co. KG;

    Verstöße gegen Unfallverhütungsvorschriften stellen regelmäßig schuldhafte Verletzungen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht dar (vgl. OLG Karlsruhe VersR 1988, 1071, 1072 m.w.N.; Palandt/Thomas aaO.); auch spricht bei Unfällen im Einwirkungsbereich der Gefahrenstelle der Anscheinsbeweis dafür, daß der Verstoß gegen die Unfallverhütungsvorschriften den Unfall verursacht hat (BGH, Urt. v. 29. März 1960 - VI ZR 84/95, VersR 1960, 614, 615).
  • OLG Rostock, 03.03.2009 - 5 U 113/08

    Schadenersatz- und Schmerzensgeldanspruch: Haftung der Gerüstbaufirma für

    Stürzt ein Arbeiter bei Benutzung eines solchen Gerüstes im Bereich einer mangelhaft gesicherten Stelle ab, kommt ihm der Beweis des ersten Anscheins für die Ursächlichkeit des Verstoßes gegen die Unfallverhütungsvorschriften zugute (OLG Karlsruhe Urteil vom 18.02.1987 - 7 U 97/85 = Versicherungsrecht 1988, 1071).

    Im Falle ihrer Verletzung greift der Anscheinsbeweis zu Lasten des Pflichtigen: vermutet wird die Ursächlichkeit zwischen Verstoß und solchen Unfällen, die sich im Einwirkungsbereich der Gefahrenstelle ereignet haben (OLG Stuttgart, Urteil vom 12.03.1999 - 2 U 74/98 = OLGR Stuttgart 1999, 254 = Baurecht 2000, 748 =NJWR R 2000 752; OLG Karlsruhe VersR 1988, 1071).

  • OLG Stuttgart, 11.05.2016 - 4 U 164/15

    Verkehrssicherungspflichtverletzung und Schmerzensgeld: Sturzunfall eines

    Die Nichtbeachtung entsprechender Vorgaben begründet regelmäßig den Vorwurf des fahrlässigen Verhaltens (BGH VersR 1962, 720 [721]; BGH VersR 1991, 892 [893]; OLG Karlsruhe VersR 1988, 1071 [1072]; OLG Düsseldorf NJW-RR 1994, 1310).
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