Rechtsprechung
OLG München, 15.03.1988 - 1 U 1601/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1988, 1304
Wird zitiert von ...
- BGH, 29.06.1995 - III ZB 11/95
Wiedereinsetzung in vorigen Stand gegen Versäumung der Berufungsfrist - …
Daher sind die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um sicherzustellen, daß die Schriftsätze, die von den Anwälten persönlich zum Gericht gebracht werden sollen, an einer ins Auge fallenden Stelle (Senatsbeschluß vom 12. Oktober 1976 - III ZB 12/76 - VersR 1977, 81 f, 82) und gesondert von den Schriftstücken aufbewahrt werden (vgl. OLG München VersR 1988, 1304 f, 1305) [OLG München 15.03.1988 - 1 U 1601/88], die mit der Post zu befördern sind.
Rechtsprechung
OLG Bremen, 25.02.1988 - 2 W 8/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)
ZPO § 91
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1988, 1304
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 20.01.2004 - VI ZB 76/03
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Rechtsanwalts für den Versicherungsnehmer …
Der Streit über diese Fragen ist vielmehr in einem gesonderten Prozeß auszutragen (so auch OLG Bremen, VersR 1988, 1304; OLG Hamm, MDR 1990, 1019). - OLG Köln, 29.12.2003 - 17 W 299/03
Erstattungsfähigkeit der Mehrkosten der Beauftragung eines eigenen Anwalts durch …
Dann ist die Beauftragung eines eigenen Anwaltes durch den Halter nicht nötig, und die dadurch entstandenen Mehrkosten sind nicht erstattungsfähig (OLG Bamberg VersR 1986, 395; OLG Bremen VersR 1988, 1304;… OLG Hamburg a.a.O.;… OLG Saarbrücken a.a.O.; OLG Hamm MDR 1990, 1019; OLG München MDR 1995, 263; 265; OLG Koblenz MDR 1995, 263 f; a.A. OLG Düsseldorf MDR 1985, 148; OLG Oldenburg JB 1990, 1479; OLG Frankfurt VersR 1996, 387; KGJB 1998, 198). - LG Bremen, 03.01.2005 - 8 T 38/05 Dieser Streit machte die Prozeßvertretung des Beklagten zu 1) als Versicherungsnehmer durch einen eigenen Anwalt nicht notwendig, denn diese Fragen können in diesem Verfahren nicht geklärt werden, der Streit ist vielmehr in einem gesonderten Prozess auszutragen (vgl. OLG Bremen VersR 1988, 1304 [OLG Bremen 25.02.1988 - 2 W 8/88] ; OLG Hamm MDR 1990, 1019).
Rechtsprechung
OLG Koblenz, 18.03.1988 - 5 U 1743/87 |
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Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,14831) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erfüllung eines Zahlungstitels; Titelschuldner; Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung; Wert der Gestaltungsklage; Erfüllter Titelteil
Papierfundstellen
- VersR 1988, 1304
Wird zitiert von ...
- BGH, 13.09.2018 - I ZB 4/18
Nachweis einer vollständigen Tilgung titualierter und im …
a) Allerdings steht der vom Berufungsgericht unter Hinweis auf ältere Entscheidungen des OLG Koblenz (Beschluss vom 18. März 1988 - 5 U 1743/87, juris) und OLG Hamm (Beschluss vom 23. September 1997 - 21 W 1/96, juris) angewandte Rechtssatz, bei einer Vollstreckungsabwehrklage sei der nach übereinstimmendem Vortrag der Parteien erfüllte Teilbetrag bei der Wertbestimmung mit einem geringeren Titulierungsinteresse zu berücksichtigen, mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht in Einklang.