Rechtsprechung
OLG Köln, 14.07.1986 - 13 U 20/86 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
HGB § 343; HGB § 377; BGB § 433 Abs. 2; BGB § 459 ff; BGB § 494
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Untersuchungspflicht; Handelsgeschäft; Rügepflicht; Anforderung an Untersuchungspflicht
Papierfundstellen
- MDR 1988, 322
- VersR 1988, 139
- BB 1988, 20
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Stuttgart, 16.06.2009 - 12 U 206/08
Feststellung eines Schadenersatzanspruchs: Pflicht eines Händlers zur …
- OLG Köln, 06.03.1998 - 19 U 185/97
Umfang der Prüfungs- und Rügepflicht von Computerdisketten, Prüfung, Rügepflicht, …
Anhaltspunkte für die Grenzen der Zumutbarkeit bilden vor allem der für eine Überprüfung erforderliche Kosten- und Zeitaufwand sowie die dem Käufer zur Verfügung stehenden technischen Kenntnisse und Möglichkeiten für eine Prüfung (vgl. BGH LM Nr. 19 zu § 377 HGB; OLG Köln, Versicherungsrecht 1988, 139 - 13. Zivilsenat…, Urteil vom 14.7.1986 - Baumbach/Hopt, a.a.O., Randnummer 24). - OLG Karlsruhe, 25.06.1997 - 1 U 280/96 Auch bei langjähriger Geschäftsbeziehung sind Stichproben stets zumutbar und ist eine sogenannte Probeverarbeitung geboten, wenn sich der Mangel, auf den hin untersucht werden soll, nur nach Verarbeitung erkennen läßt (OLG Köln, BB 1988, 20 zu § 377 HGB;… Schwenzer in v. Caemmerer/Schlechtriem , Kommentar zum Einheitlichen UN-Kaufrecht, 2. Aufl., Art. 38, Rdnr. 14).
- OLG München, 29.07.2009 - 7 U 5584/08
Handelskauf: Unverzügliche Untersuchungs- und Rügeobliegenheit bei Lieferung von …
Lässt sich die Beschaffenheit der Ware nur durch ihre Verarbeitung erkennen, so ist Probeverarbeitung geboten (vgl. OLG Köln, BB 1988, 20). - OLG Köln, 25.06.2015 - 19 U 7/15
Umfang der Untersuchungspflicht des Käufers von Alutherm-Wandelementen
Lässt sich die Beschaffenheit der Ware nur durch ihre Verarbeitung erkennen, so ist grundsätzlich eine Probeverarbeitung geboten (vergleiche OLG Köln, Urteil vom 14.7.1986, 13 U 20/86, zitiert nach juris;… Hopt in Baumbach/Hopt, a.a.O.). - OLG Köln, 02.12.1998 - 27 U 18/98
Voreinzahlung auf die künftige Einlagepflicht eines GmbH-Gesellschafters im …
Wenn nämlich sich die Beschaffenheit der Ware nur durch ihre Verarbeitung erkennen läßt, so ist eine Probeverarbeitung geboten (OLG Köln - 13. Zivilsenat - BB 1988, 20;… Baumbach/Hopt § 377 Rn. 25).
Rechtsprechung
OLG Köln, 18.12.1986 - 7 U 147/84 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Sorgfaltspflichtverletzung; Verschulden ; Haftung für eigenes Verschulden; Patient; Aufklärungspflicht; Aufklärungsrecht
- VersR (via Owlit)
- rechtsportal.de
BGB § 276 Abs. 1
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 12.07.1984 - 7 O 390/83
- OLG Köln, 18.12.1986 - 7 U 147/84
Papierfundstellen
- NJW 1987, 2936
- VersR 1988, 139
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Celle, 15.06.1981 - 1 U 34/80
Auszug aus OLG Köln, 18.12.1986 - 7 U 147/84
In einem solchen Fall verletzt der Arzt seine Pflicht, den Patienten nicht in unnötige Ängste zu versetzen und ihn nicht unnötig zu belasten (vgl. dazu OLG Celle VersR 81, 1184 [1185]).
- OLG Bamberg, 24.03.2003 - 4 U 172/02
Arzthaftung: Schmerzensgeld wegen Verletzung der Schonungspflicht bei der …
Nach gefestigter Rechtsprechung ist diese Pflicht jedenfalls dann verletzt, wenn 1. die eröffnete Diagnose objektiv falsch ist, 2. dafür auch keine hinreichende tatsächliche Grundlage besteht, 3. sie den Laien auf eine schwere, unter Umständen lebensbedrohende Erkrankung schließen läßt und 4. die Art und Weise der Mitteilung unter den gegebenen Umständen auch geeignet ist, den Patienten in psychischer Hinsicht schwer zu belasten, insbesondere bei ihm Überreaktionen auszulösen (vgl. OLG Celle, VersR 1981, 1184; OLG Köln, VersR 1988, 139 und 385 sowie OLG Braunschweig, VersR 1990, 57). - OLG Köln, 26.11.1987 - 7 U 108/87
Schmerzensgeldanspruch gegen einen Arzt bei Stellung einer objektiven …
[in] VersR 1988 139 aufgestellten Grundsätzen verletzt er diese nicht, wenn die dem Patienten eröffnete Diagnose objektiv falsch ist und dafür auch keine hinreichende tatsächliche Grundlage besteht, sie den Laien auf eine schwere, u. U. lebensbedrohende Erkrankung schließen läßt und außerdem der Patient in psychischer Hinsicht zu Überreaktionen neigt.