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Rechtsprechung
   BGH, 14.07.1987 - VI ZR 199/86   

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https://dejure.org/1987,1382
BGH, 14.07.1987 - VI ZR 199/86 (https://dejure.org/1987,1382)
BGH, Entscheidung vom 14.07.1987 - VI ZR 199/86 (https://dejure.org/1987,1382)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 1987 - VI ZR 199/86 (https://dejure.org/1987,1382)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beweisantritt - Früherer Schriftsatz - Verhältnis - Klarstellung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 1469
  • MDR 1988, 133
  • VersR 1988, 158
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 03.05.1983 - VI ZR 143/81

    Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme; Verwertung der Aussage eines im

    Auszug aus BGH, 14.07.1987 - VI ZR 199/86
    Die Revision hätte, da der Antritt des unmittelbaren Zeugenbeweises gegen den Urkundenbeweis mittels Vernehmungsprotokollen aus anderen Verfahren stets zulässig ist (vgl. Senatsurteilvom 3. Mai 1983 - VI ZR 143/81 = VersR 1983, 668, 669), Recht, wenn ein ordnungsgemäßer Beweisantritt vorgelegen hätte und wenn das angefochtene Urteil auf einem dahingehendenVerfahrensverstoß beruhen könnte.

    aa) Die Frage, ob und in welcher Form der Verrichtungsgehilfe vom Geschädigten zu beaufsichtigen ist, läßt sich nur nach den Umständen des Einzelfalls beurteilen (vgl. Se natsurteil vom 3. Mai 1983 - VI ZR 143/81 = aaO.).

  • BGH, 29.04.1953 - VI ZR 63/52

    Sturz aus dem Zug - § 1 HPflG, Mitverschulden der Mutter, §§ 254, 278 BGB

    Auszug aus BGH, 14.07.1987 - VI ZR 199/86
    Ein solches Verschulden des Geschädigten gegen sich selbst kann zu einer Haftungsbegrenzung des zum Schadensersatz Verpflichteten führen (BGHZ 3, 46, 49; 9, 316, 318).
  • BGH, 03.07.1951 - I ZR 44/50

    verbrannter Hausrat - §§ 254, 278 BGB, bestehendes Vertragsverhältnis

    Auszug aus BGH, 14.07.1987 - VI ZR 199/86
    Ein solches Verschulden des Geschädigten gegen sich selbst kann zu einer Haftungsbegrenzung des zum Schadensersatz Verpflichteten führen (BGHZ 3, 46, 49; 9, 316, 318).
  • BGH, 26.02.1980 - VI ZR 53/79

    Ersatzfähigkeit von Revisionsarbeiten wegen fortgesetzter Entwendungen aus einem

    Auszug aus BGH, 14.07.1987 - VI ZR 199/86
    Zwar tritt bei Vorsatz des Schädigers ein nur fahrlässiges Mitverschulden des Geschädigten in aller Regel zurück, weil zur Anwendung des § 254 Abs. 1 BGB der Verletzte in zurechenbarer Weise bei der Entstehung des Schadens mitgewirkt haben muß und dies bei einer vorsätzlich gerade die Sorglosigkeit des Geschädigten einplanenden Handlung des Schädigers in der Regel ausgeschlossen ist (BGHZ 76, 216, 218).
  • BGH, 25.01.1956 - V ZR 190/54

    Wahrheitspflicht. Widersprechendes Vorbringen

    Auszug aus BGH, 14.07.1987 - VI ZR 199/86
    Er hat aber weder mit ausreichender Deutlichkeit die in Bezug genommenen Passagen im Vorbringen des N. ausgegrenzt noch wie es für die Verwertung einander widersprechender Begründungen zumindest notwendig gewesen wäre - das Verhältnis dieser einander ausschließenden Behauptungen klargestellt (vgl. BGHZ 19, 387, 390).
  • BGH, 05.05.1970 - VI ZR 1/69

    Maklergeschäft - Geschäftsführer - Vorstrafen - Haftung - Verschulden

    Auszug aus BGH, 14.07.1987 - VI ZR 199/86
    Zutreffend hat es dabei - unabhängig von der Frage der charakterlichen Eignung bei der Auswahl des Verrichtungsgehilfen (vgl. Senatsurteil vom 5. Mai 1970 - VI ZR 1/69 = NJW 1970, 1314) - für die weitere inhaltliche Bestimmung dieser Pflichten die erhebliche Gefahr von Eigentumsschädigungen bei dem Handel mit Paletten hervorgehoben und die dem Unternehmer obliegende Aufgabe herausgestellt, durch geeignete Kontrollen beim Ankauf gebrauchter Paletten dafür zu sorgen, daß derartige Geschäfte nur mit dazu Berechtigten getätigt und Schädigungen des Eigentums nach Möglichkeit verhindert wurden.
  • BAG, 18.06.1970 - 1 AZR 520/69

    Kaufmännischer Angestellter eines - Versorgungsunternehmens - Abrechnung der

    Auszug aus BGH, 14.07.1987 - VI ZR 199/86
    Wer als Gewerbetreibender keine Vorsorge gegen Veruntreuungen oder Unterschlagungen trifft, handelt schuldhaft im Sinne des § 254 BGB (vgl. BGH LM § 989 Nr. 12; BAG NJW 1970, 1861).
  • BGH, 10.11.2016 - I ZR 235/15

    Maklervertrag: Pflichtverletzung gegenüber dem Verkäufer durch unrichtige Angaben

    b) Zwar kann es an einem ordnungsgemäßen Beweisantritt fehlen, wenn der Vortrag der beweisbelasteten Partei in Bezug auf die unter Beweis gestellte Behauptung widersprüchlich ist (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juli 1987  - VI ZR 199/86, VersR 1988, 158; Beschluss vom 14. Juni 2016 - VI ZR 346/15, juris Rn. 13).
  • BGH, 20.09.2002 - V ZR 170/01

    Vortrag "ins Blaue hinein" durch Vorlage eines Privatgutachtens

    Offensichtlich will das Berufungsgericht dem Kläger widersprüchliches und damit die prozessuale Wahrheitspflicht (§ 138 Abs. 1 ZPO) mißachtendes Vorbringen (vgl. BGH, Urt. v. 14. Juli 1987, VI ZR 199/86, NJW-RR 1987, 1469) zur Last legen, weil H. im Unterschied zu dem vom Kläger behaupteten Verkehrswert lediglich zu einem deutlich geringeren Betrag in Höhe von 991.000 DM gelangt.
  • OLG Düsseldorf, 10.02.2015 - 1 U 32/14

    Umfang des Schadensersatzes aufgrund eines Verkehrsunfalls beim massiven

    Solange allerdings das Verhältnis einander widersprechenden Sachvortrags nicht klar gestellt wird, verstoßen solche Behauptungen gegen die Wahrheitspflicht, weil entweder das eine oder das andere Vorbringen, nicht aber beides zugleich als wahr behauptet werden kann (BeckOK ZPO/von Selle ZPO § 138 Rn. 34 mit Hinweis auf BGH NJW-RR 1987, 1469).
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Rechtsprechung
   BGH, 14.07.1987 - IX ZB 48/87   

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https://dejure.org/1987,6177
BGH, 14.07.1987 - IX ZB 48/87 (https://dejure.org/1987,6177)
BGH, Entscheidung vom 14.07.1987 - IX ZB 48/87 (https://dejure.org/1987,6177)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 1987 - IX ZB 48/87 (https://dejure.org/1987,6177)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • VersR 1988, 158
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 21.01.1969 - 2 BvR 724/67

    Ersatzzustellung und Anspruch auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BGH, 14.07.1987 - IX ZB 48/87
    Das Bundesverfassungsgericht hat allerdings in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß in Fällen des "ersten Zugangs" zum Gericht bei Strafbefehl- und Bußgeldverfahren ein Betroffener bei vorübergehender Abwesenheit von seiner Wohnung keine besonderen Vorkehrungen für mögliche Zustellungen zu treffen braucht (BVerfGE 25, 158, 165 f; 34, 154, 156; 41, 332, 335 jeweils m.w.N.).

    Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist jedoch zu versagen, wenn dem Betroffenen anderweit ein Verschulden zur Last fällt, wenn er beispielsweise die Abholung der bei einer Ersatzzustellung bei der Post niedergelegten Sendung vernachlässigte (BVerfGE 25, 158, 166; 35, 296, 299).

  • BVerfG, 16.11.1972 - 2 BvR 21/72

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung der Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BGH, 14.07.1987 - IX ZB 48/87
    Das Bundesverfassungsgericht hat allerdings in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß in Fällen des "ersten Zugangs" zum Gericht bei Strafbefehl- und Bußgeldverfahren ein Betroffener bei vorübergehender Abwesenheit von seiner Wohnung keine besonderen Vorkehrungen für mögliche Zustellungen zu treffen braucht (BVerfGE 25, 158, 165 f; 34, 154, 156; 41, 332, 335 jeweils m.w.N.).

    Das gilt auch dann, wenn der Betroffene zuvor polizeilich vernommen worden war oder wußte, daß gegen ihn ein Ermittlungsverfahren anhängig war (BVerfGE 34, 154, 156).

  • BGH, 19.09.1977 - VIII ZR 118/76

    Terminladung - Urlaubsantritt - Wiedereinsetzung - Einspruchsfrist

    Auszug aus BGH, 14.07.1987 - IX ZB 48/87
    Inwieweit die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in den summarischen Strafverfahren auch im Zivilprozeß gilt, kann dahinstehen (vgl. dazu BGH, Urt. v. 19. September 1977 - VIII ZR 118/76, VersR 1977, 1098).
  • BVerfG, 20.06.1973 - 2 BvR 675/72

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BGH, 14.07.1987 - IX ZB 48/87
    Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist jedoch zu versagen, wenn dem Betroffenen anderweit ein Verschulden zur Last fällt, wenn er beispielsweise die Abholung der bei einer Ersatzzustellung bei der Post niedergelegten Sendung vernachlässigte (BVerfGE 25, 158, 166; 35, 296, 299).
  • BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 849/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BGH, 14.07.1987 - IX ZB 48/87
    Das Bundesverfassungsgericht hat allerdings in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß in Fällen des "ersten Zugangs" zum Gericht bei Strafbefehl- und Bußgeldverfahren ein Betroffener bei vorübergehender Abwesenheit von seiner Wohnung keine besonderen Vorkehrungen für mögliche Zustellungen zu treffen braucht (BVerfGE 25, 158, 165 f; 34, 154, 156; 41, 332, 335 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 22.11.2018 - IX ZA 14/18

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Einspruchsfrist gegen einen

    Die vom Berufungsgericht herangezogene Entscheidung (BGH, Beschluss vom 14. Juli 1987 - IX ZB 48/87, VersR 1988, 158, 159) ist mit dem Streitfall in einem entscheidenden Punkt nicht vergleichbar, weil dort die Zustellung des Vollstreckungsbescheids bereits neun Tage nach Ablauf der Widerspruchsfrist erfolgte (ebenso BGH, Beschluss vom 19. Oktober 1983 - VIII ZB 30/83, VersR 1984, 81 für eine Zustellung des Vollstreckungsbescheids sechs Tage nach Ablauf der Widerspruchsfrist).

    Ist die Partei bereits an einem gerichtlichen Verfahren beteiligt oder hat sie konkrete Anhaltspunkte dafür, dass ein solches gegen sie beginnen und während ihrer Abwesenheit Fristen in Lauf gesetzt oder Termine bestimmt werden, so obliegt es ihr, ihren Posteingang zu kontrollieren und für eine rechtzeitige Erledigung fristwahrender Handlungen zu sorgen (BVerfG, NJW 2007, 3486, 3487 f; Beschluss vom 19. Oktober 1983 - VIII ZB 30/83, VersR 1984, 81, 82 unter 2 a; vom 8. Juni 1988 - IVb ZB 68/88, NJW 1988, 2672, 2673 mwN; vom 21. September 1988 - VIII ZB 26/88, juris Rn. 5; vom 27. November 1991 - IV ZR 237/91, VersR 1992, 1373; vom 19. Dezember 1994 - II ZR 174/94, VersR 1995, 810, 811 unter 2, mwN; vom 24. Juli 2000 - II ZB 22/99, NJW 2000, 3143 mwN; vom 18. Februar 2009 - IV ZR 193/07, NJW 2009, 1608 Rn. 3; ebenso zum Mahnverfahren BGH, Beschluss vom 14. Juli 1987 - IX ZB 48/87, VersR 1988, 158).

  • BGH, 11.07.2019 - IX ZR 345/18

    Wiedereinsetzung in die versäumten Fristen zur Einlegung und zur Begründung einer

    Eine solche Vorsorge war ihm ohne Schwierigkeiten möglich, gegebenenfalls auch, indem er Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegte (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juli 1987 - IX ZB 48/87, VersR 1988, 158).
  • OLG Frankfurt, 24.08.2018 - 24 U 158/17

    Wiedereinsetzung: notwendige Vorkehrungen vor Abwesenheit bei Beteiligung an

    Ohne dieses Versäumnis wäre es nicht zum Erlass und zur Zustellung des Vollstreckungsbescheids sowie der anschließenden Versäumung der Einspruchsfrist gekommen (BGH, Beschluss vom 14. Juli 1987 - IX ZB 48/87 - VersR 1988, 158; zu Nachforschungspflichten nach Zustellung eines Mahnbescheids: OLG München, Beschluss vom 12. Februar 1998 - 5 W 2010/97 - juris; zur Versäumung der Frist zur Anzeige der Verteidigungsbereitschaft nach Klagezustellung: OLG Koblenz, Beschluss vom 08. Juli 2015 - 11 WF 640/15, beck-online).
  • BGH, 13.06.2006 - IX ZR 128/05

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung

    Bleibt die Möglichkeit einer verschuldeten Fristversäumung bestehen, ist eine Wiedereinsetzung auch in Fällen des ersten Zugangs zum Gericht ausgeschlossen (vgl. BGH, Beschl. v. 14. Juli 1987 - IX ZB 48/87, VersR 1988, 158 f; Hk-ZPO/Saenger, § 233 Rn. 63).
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