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   OLG Frankfurt, 07.02.1986 - 25 U 64/84   

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https://dejure.org/1986,14502
OLG Frankfurt, 07.02.1986 - 25 U 64/84 (https://dejure.org/1986,14502)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.02.1986 - 25 U 64/84 (https://dejure.org/1986,14502)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. Februar 1986 - 25 U 64/84 (https://dejure.org/1986,14502)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    HpflG § 1; HpflG § 4; StVG § 7; StVG § 17; StVO § 12; StVO § 19

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1988, 295
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Celle, 29.03.2023 - 14 U 132/22

    Bahnunfall; Haftpflichtgesetz; Zusammenstoß von Zug und Lkw;

    Der einen Bahnübergang überquerende Verkehrsteilnehmer muss die Gewissheit haben, jenseits der Gleise genügend Platz zum Anhalten oder Weiterfahren zu haben (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 7. Februar 1986 - 25 U 64/84 ; OLG Koblenz, Beschluss vom 26. März 2007 - 12 U 1556/05 ; OLG Naumburg, Urteil vom 27. Februar 2014 - 1 U 102/13 ).

    Der Beklagten zu 1) obliegt hinsichtlich des von ihr betriebenen Bahnübergangs die Verkehrssicherungspflicht (vgl. BGH, Urteil vom 18. November 1993 - III ZR 178/92 ; OLG Frankfurt/M., Urteil vom 7. Februar 1986 - 25 U 64/84 ).

  • OLG Celle, 10.05.2023 - 14 U 36/20

    Bahnunfall; Bahn; Zug; Bus; Gelenkbus; Haftungseinheit; Zurechnungseinheit;

    Beide Normen sollen der besonderen Gefahrenträchtigkeit von Schienenübergängen Rechnung tragen, die sich wiederum notwendig aus den speziellen Betriebsbedingungen des schienengebundenen Massenverkehrs ergibt (vgl. OLG Frankfurt/M, Urteil vom 7. Februar 1986 - 25 U 64/84 , VersR 1988, 295 ).
  • OLG Köln, 16.03.1995 - 1 U 89/94

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem auf der Autobahn wendenden LKW mit

    Steht wie hier fest, daß die Haftung als solche und die Ausgleichspflicht in Betracht kommen, hat der andere Teil dem Halter die für dessen Verschulden maßgeblichen Umstände nachzuweisen, wobei nur unstreitige oder erwiesene Tatsachen zu berücksichtigen sind (vgl. VersR 1967, 132, 133; OLG Frankfurt VersR 1988, 295, 296; Jagusch/Hentschel a.a.O. § 17 StVG Anm. 21 m.w.N.).
  • OLG Oldenburg, 31.10.2001 - 2 U 159/01

    Zur Haftungsquote bei einem Verkehrsunfall an einem unbeschrankten Bahnübergang

    In den Gleisbereich darf er nur dann einfahren, wenn er mit Gewissheit - notfalls unter Einschaltung von Hilfspersonen - diesen bei Annäherung eines Zuges mit Sicherheit vollständig und rechtzeitig verlassen kann (vgl. OLG Frankfurt VersR 1988, 295).
  • OLG Naumburg, 27.02.2014 - 1 U 102/13

    Haftung eines Bundeslandes bei Kfz-Unfall: Kollision eines Pkws mit einem

    In den Gleisbereich einfahren darf nur derjenige, der mit Gewissheit jenseits der Gleise genügend Platz zum Anhalten oder Weiterfahren hat (OLG Frankfurt Urteil vom 7.2.1986 - 25 U 64/84 - [VersR 1988, 295]).
  • LG Saarbrücken, 08.10.2013 - 9 O 356/12

    Haftung bei Kfz-Unfall: Anforderungen an den Fahrzeugführer an einem Bahnübergang

    Erreicht ist der Alarmpunkt vielmehr erst in dem Augenblick, in dem für einen aufmerksamen Lokführer deutlich wird, dass die ernsthafte Gefahr andauernder Blockierung der Schienen besteht (OLG Frankfurt, Urteil vom 07. Februar 1986 - 25 U 64/84 -, juris, VersR 1988, 295).
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