Rechtsprechung
BGH, 05.11.1987 - V ZR 139/87 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Prof. Dr. Lorenz
Unterschriftserfordernis der Rechtsmittelschrift: Unterzeichnung mit dem Zusatz "i. A."
- JLaw (App) | www.prinz.law
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO § 553
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Revision - Revisionsschrift - Unterzeichnung - Wirksame Einlegung
Papierfundstellen
- NJW 1988, 210
- VersR 1988, 497
Wird zitiert von ... (59) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 05.07.1984 - I ZR 102/83
Einwilligung in Sprungrevision
Auszug aus BGH, 05.11.1987 - V ZR 139/87
Es entspricht ständiger Rechtsprechung, daß der Unterzeichner einer Rechtsmittelschrift die volle Verantwortung für den Inhalt derselben übernehmen und daß dies auch zum Ausdruck kommen muß (statt vieler BGHZ 37, 156 = NJW 1962, 1724; BGHZ 92, 76 = NJW 1984, 2890 m. w. Nachw.). - BGH, 24.05.1962 - II ZR 173/60
Nicht unterzeichnete Berufungsbegründung
Auszug aus BGH, 05.11.1987 - V ZR 139/87
Es entspricht ständiger Rechtsprechung, daß der Unterzeichner einer Rechtsmittelschrift die volle Verantwortung für den Inhalt derselben übernehmen und daß dies auch zum Ausdruck kommen muß (statt vieler BGHZ 37, 156 = NJW 1962, 1724; BGHZ 92, 76 = NJW 1984, 2890 m. w. Nachw.).
- BGH, 19.06.2007 - VI ZB 81/05
Anforderungen an die Unterzeichnung eines bestimmenden Schriftsatzes
Eine bloße Unterzeichnung "i.A." ("im Auftrag") reicht für die Übernahme der Verantwortung in diesem Sinne grundsätzlich nicht aus, weil der Unterzeichnende zu erkennen gibt, dass er dem Gericht gegenüber nur als Erklärungsbote auftritt (vgl. BGH, Beschluss vom 5. November 1987 - V ZR 139/87 - NJW 1988, 210 und Beschluss vom 27. Mai 1993 - III ZB 9/93 - VersR 1994, 368).Schließlich kann auch dahinstehen, ob entgegen den Ausführungen des V. Zivilsenats in seinem Beschluss vom 5. November 1987 - V ZR 139/87 - (…aaO) Umstände außerhalb des Schriftsatzes für die Auslegung herangezogen werden können, denn solche Umstände sind im vorliegenden Fall nicht ersichtlich.
- BAG, 20.08.1997 - 2 AZR 518/96
Zurückweisung einer Kündigung mangels Vorlage der Vollmacht
Tatsächlich hat Herr P. auch nicht i.V. (= in Vertretung), sondern nur i.A. (d.h. im Auftrag) unterzeichnet, was eher indiziert, er wolle nicht selbst für das beklagte Land handelnd die Verantwortung für den Inhalt des von ihm unterzeichneten Kündigungsschreibens - wie ein Vertreter - übernehmen (vgl. BAG Urteile vom 22. Mai 1990 - 3 AZR 55/90 - AP Nr. 38 zu § 519 ZPO; vom 26. Juli 1967 - 4 AZR 172/66 - AP Nr. 11 zu § 518 ZPO; BGH Beschluß vom 5. November 1987 - V ZR 139/87 - NJW 1988, 210 f.). - BGH, 13.08.2014 - 2 StR 573/13
Revision des Nebenklägers (Unterzeichnung der Revisionsbegründung durch anderen …
Der bloße Zusatz "für" belegt weder, dass er sie nicht dennoch gelesen und ihren Inhalt gebilligt hat (vgl. OLG Köln, NZV 2006, 321, 322) noch dass er sich vom Inhalt der Schrift distanziert und dem Gericht gegenüber nur als Erklärungsbote auftreten wollte, wie dies etwa eine Unterzeichnung "im Auftrag" (vgl. insoweit BGH, Beschluss vom 5. November 1987 - V ZR 139/87, NJW 1988, 210;… Franke in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 345 Rn. 23) oder auch "für den nach Diktat verreisten Rechtsanwalt ..." (vgl. OLG Hamm, NStZ-RR 2009, 381;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl., § 345 Rn. 16) nahelegt.
- BGH, 31.03.2003 - II ZR 192/02
Unterzeichnung eines bestimmenden Schriftsatzes für einen anderen Rechtsanwalt
Die Sachlage ist entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts derjenigen, daß ein Schriftsatz mit dem Zusatz "i.A." unterzeichnet wird, der die Stellung des Unterschreibenden als die eines bloßen Erklärungsboten kennzeichnet (BGH, Beschl. v. 5. November 1987 - V ZR 139/87, NJW 1988, 210), nicht vergleichbar. - BGH, 14.03.2017 - VI ZB 34/16
Anwalt muss Verantwortung für Berufungsbegründung übernehmen
Da sich die Unzulässigkeit der Berufung nach all dem schon aus dem Berufungsbegründungsschriftsatz vom 17. Dezember 2015 selbst ergibt, kann offen bleiben, ob die dem Berufungsgericht vom Kläger zur Kenntnis gebrachte vorherige Korrespondenz zwischen Rechtsanwalt V. und dem Kläger ergänzend herangezogen werden kann, wie es das Berufungsgericht bestätigend getan hat (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 5. November 1987 - V ZR 139/87, NJW 1988, 210 einerseits…, Beschluss vom 26. April 2012 - VII ZB 83/10, NJW-RR 2012, 1139 Rn. 11 ff. andererseits). - BGH, 26.07.2012 - III ZB 70/11
Berufungsbegründungsschriftsatz: Übernahme der inhaltlichen Verantwortlichkeit …
Für einen Rechtsanwalt versteht es sich im Zweifel von selbst, mit seiner Unterschrift auch eine entsprechende Verantwortung für einen bestimmenden Schriftsatz zu übernehmen (vgl. BGH, Urteil vom 31. März 2003 - II ZR 192/02, NJW 2003, 2028) und nicht lediglich als Erklärungsbote tätig zu werden (vgl. für den Zusatz "i.A." Beschluss vom 5. November 1987 - V ZR 139/87, NJW 1988, 210 und Senatsbeschluss vom 27. Mai 1993 - III ZB 9/93, NJW 1993, 2056, 2057).Für einen Rechtsanwalt versteht es sich im Zweifel von selbst, mit seiner Unterschrift auch eine entsprechende Verantwortung für einen bestimmenden Schriftsatz zu übernehmen (vgl. BGH, Urteil vom 31. März 2003 - II ZR 192/02, NJW 2003, 2028) und nicht lediglich als Erklärungsbote tätig zu werden (vgl. für den Zusatz "i.A." Beschluss vom 5. November 1987 - V ZR 139/87, NJW 1988, 210 und Senatsbeschluss vom 27. Mai 1993 - III ZB 9/93, NJW 1993, 2056, 2057).
- BVerfG, 07.12.2015 - 2 BvR 767/15
Formwirksamkeit der Revisionsbegründungsschrift (Unterschrift eines mit dem …
Der bloße Zusatz "i.V.' (wie auch "für') belegt weder, dass er sie nicht dennoch gelesen und ihren Inhalt gebilligt hat (vgl. OLG Köln…, Beschluss vom 24. Januar 2006 - 83 Ss-OWi 88/05 -, NStZ-RR 2007, S. 57 ), noch dass er sich vom Inhalt der Schrift distanzieren und dem Gericht gegenüber nur als Erklärungsbote auftreten wollte (vgl. BGH…, Beschluss vom 13. August 2014 - 2 StR 573/13 -, NJW 2014, S. 3320 ), wie dies etwa eine Unterzeichnung "im Auftrag' nahelegt (vgl. BGH, Beschluss vom 5. November 1987 - V ZR 139/87 -, NJW 1988, S. 210). - BGH, 25.09.2012 - VIII ZB 22/12
Berufungsschrift: Unterzeichnung mit dem Vermerk i.A. durch ein …
aa) Dem Berufungsgericht ist zwar darin beizupflichten, dass die höchstrichterliche Rechtsprechung in den Fällen, in denen der Unterzeichner einer Rechtsmittelschrift seine Unterschrift mit dem Zusatz "i.A." versieht, grundsätzlich nicht von einer dafür erforderlichen Übernahme der Verantwortung des Unterzeichners für den Inhalt der Rechtsmittelschrift ausgeht, weil der Unterzeichnende damit zu erkennen gibt, dass er dem Gericht gegenüber nur als Erklärungsbote auftritt (BGH, Beschlüsse vom 5. November 1987 - V ZR 139/87, NJW 1988, 210; vom 27. Mai 1993 - III ZB 9/93, NJW 1993, 2056 unter II 1;… Urteil vom 31. März 2003 - II ZR 192/02, aaO unter II 2;… Beschlüsse vom 19. Juni 2007 - VI ZB 81/05, FamRZ 2007, 1638 Rn. 4;… vom 20. Juni 2012 - IV ZB 18/11, juris Rn. 8; vgl. ferner BAG, DB 1967, 1904). - BGH, 26.04.2012 - VII ZB 36/10
Berufungseinlegung: Unterschriftscharakter eines aus unleserlichen Zeichen …
Dass Rechtsanwalt M. in Untervollmacht für den Prozessbevollmächtigten W.D. des Beklagten gehandelt hat, ergibt sich ohne weiteres aus dem seiner Unterschrift handschriftlich hinzugefügten Zusatz "i.V." (vgl. BGH, Beschluss vom 5. November 1987 - V ZR 139/87, NJW 1988, 210 - in Abgrenzung zur Unterzeichnung mit dem Zusatz "i.A."). - BGH, 27.05.1993 - III ZB 9/93
Unterzeichnung der Berufungsbegründung "im Auftrag"
Die Unterzeichnung der Berufungsbegründungsschrift mit dem Zusatz "i. A." ist dann unschädlich, wenn der unterzeichnende Rechtsanwalt zum Kreis der beim Berufungsgericht zugelassenen Prozeßbevollmächtigten des Berufungsklägers zählt und unmittelbar in Ausführung des ihm selbst erteilten Mandats tätig wird (Abgrenzung zu BGH vom 5.11.1987 - V ZR 139/87 = VersR 88, 497 = NJW 88, 210 Bestätigung von BAG NJW 87, 3279).Eine bloße Unterzeichnung "i.A. " ("im Auftrag") reicht für die Übernahme der Verantwortung in diesem Sinne dann nicht aus, wenn der Unterzeichnende damit zu erkennen gibt, daß er dem Gericht gegenüber nur als Erklärungsbote auftritt (BGH, Beschluß vom 5. November 1987 - V ZR 139/87 = NJW 1988, 210; vgl. auch BAG DB 1967, 1904).
Der V. Zivilsenat hat auf Anfrage bestätigt, daß auch aus seiner Sicht die vorliegende Entscheidung nicht in Widerspruch zu seinem Beschluß vom 5. November 1987 (a.a.O.) steht.
- BGH, 14.03.2017 - XI ZB 16/16
Unterzeichnung eines Schriftsatzes für einen anderen Rechtsanwalt: …
- OLG Düsseldorf, 30.09.2015 - Kart 3/15
Kartellrechtswidrigkeit sogenannter Radiusklauseln
- BGH, 20.06.2012 - IV ZB 18/11
Berufungsbegründung: Unterzeichnung der Berufungsbegründungsschrift durch einen …
- BGH, 27.02.2018 - XI ZR 452/16
Wirksamkeit des Widerrufs von auf den Abschluss zweier …
- BGH, 21.09.2017 - I ZB 8/17
Projektunterlagen - Herausgabevollstreckung: Erstreckung eines …
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.12.2007 - 7 Sa 530/07
Kündigung "i.A."
- ArbG Hamburg, 08.12.2006 - 27 Ca 21/06
Formunwirksamkeit einer mit dem Kürzel im Auftrag unterschriebenen Kündigung
- BGH, 26.04.2012 - VII ZB 83/10
Berufungsbegründung: Postulationsfähigkeit des in Untervollmacht handelnden …
- BAG, 22.05.1990 - 3 AZR 55/90
Berufungsbegründung durch Unterbevollmächtigten
- BVerwG, 16.07.1998 - 7 C 36.97
Revisionsbegründung; Generalvollmacht einer Behörde zur Prozeßvertretung; …
- BSG, 21.06.2001 - B 13 RJ 5/01 R
Schriftlichkeit der Berufung - Unterschrift - fehlende Vollmacht - nachträgliche …
- OLG Köln, 10.05.2011 - 19 U 116/10
Anforderungen an die Unterzeichnung der Berufungsschrift
- KG, 10.09.2007 - 12 U 87/07
Berufungsbegründung: Unterzeichnung durch einen nicht im Briefkopf der Kanzlei …
- BFH, 15.02.1990 - IV R 68/89
Schriftformerfordernis bei Erhebung einer Klage durch einen Bevollmächtigten
- BGH, 20.12.2022 - VI ZR 279/21
Formanforderungen an eine Berufungsbegründung: Verdeutlichung eines …
- OLG Köln, 11.12.1991 - 19 W 53/91
Verfahrensrecht Bevollmächtigung Mahnverfahren
- OLG Stuttgart, 06.03.2012 - 19 U 1/12
Berufung: Unterzeichnung der Berufungsschrift mit dem Zusatz "i. A."
- OLG Köln, 09.09.2011 - 20 U 52/11
Zurückweisung der Berufung mangels Unterzeichnung der Berufungsbegründung durch …
- BGH, 20.06.2017 - XI ZB 3/17
- BVerwG, 17.11.1995 - 8 C 4.94
Prozeßordnungsgemäße Unterzeichnung einer Revisionsbegründung - …
- BFH, 23.04.1991 - VII R 63/90
Ermächtigung des Prozessbevollmächtigten für das gesamte Verfahren oder auch nur …
- OLG Hamm, 26.09.2005 - 3 U 90/05
Unzulässigkeit der Berufung wegen Unterzeichnung der Berufungsschrift mit dem …
- BGH, 13.07.1989 - VII ZR 223/88
Unterzeichnung einer von einem anderen Rechtsanwalt gefertigten …
- LG Berlin, 22.03.2011 - 65 S 363/10
Mietvertragskündigung durch Vertreter im Auftrag - Zulässigkeit
- LAG Hamm, 28.09.2007 - 10 Sa 632/07
Zahlungsanspruch aufgrund besonderer Vereinbarung; Wirksamkeit einer …
- LAG Baden-Württemberg, 20.07.1994 - 3 Sa 39/94
Betriebliche Altersversorgung: Ausschluss Teilzeitbeschäftigter - …
- OLG Düsseldorf, 14.06.2017 - 14 U 104/16
- LAG Baden-Württemberg, 26.02.2003 - 4 Sa 75/02
Einlegung der Berufung; Syndikusanwalt
- LAG Baden-Württemberg, 14.02.2003 - 20 Sa 56/02
Mit der Unterzeichnung "i. A." gibt eine, nicht zum Kreis der …
- BFH, 16.02.1990 - III R 81/87
Anforderungen an den Nachweis einer vom Unterbevollmächtigten unterzeichneten …
- LAG Berlin-Brandenburg, 29.11.2012 - 25 Sa 1146/12
Altersdiskriminierende Bemessung der Grundvergütung nach Lebensaltersstufen im …
- LAG Nürnberg, 08.06.2000 - 2 Ta 65/00
Arbeitsgerichtsverfahren: Unterzeichnung der Einspruchsschrift gegen ein …
- BVerwG, 17.11.1995 - 8 C 5.94
Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit einer Vorausleistungserhebung auf den …
- LAG Hessen, 03.09.2001 - 16 Sa 608/01
Arbeitsgerichtsverfahren: Klageerhebung - Form - Unterschrift
- LSG Hamburg, 10.03.2004 - L 1 RJ 118/99
Krankenversicherung - Abgrenzung abhängiges Beschäftigungsverhältnis - …
- LAG Baden-Württemberg, 20.07.1994 - 3 Sa 40/94
Betriebliche Altersversorgung: Ausschluss Teilzeitbeschäftigter - …
- LAG Baden-Württemberg, 20.07.1994 - 3 Sa 38/94
Betriebliche Altersversorgung: Ausschluss Teilzeitbeschäftigter - …
- LAG Baden-Württemberg, 20.07.1994 - 3 Sa 41/94
Betriebliche Altersversorgung: Ausschluss Teilzeitbeschäftigter - …
- LAG Berlin-Brandenburg, 29.11.2012 - 25 Sa 1145/12
Altersdiskriminierende Bemessung der Grundvergütung nach Lebensaltersstufen im …
- LAG Baden-Württemberg, 21.10.2011 - 12 Ta 17/11
Ordnungsgemäße Beschwerdeeinlegung durch Unterzeichnung mit Zusatz "i. A." im …
- FG Schleswig-Holstein, 31.05.2023 - 2 K 51/22
Keine gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für …
- LG Duisburg, 11.04.2016 - 3 O 194/14
- LAG Rheinland-Pfalz, 28.11.2012 - 8 Sa 323/12
Schadenersatzanspruch des Arbeitgebers - Anwaltskosten
- LAG Niedersachsen, 03.02.1995 - 12 Sa 662/94
Formfehler in der Berufungsschrift; Eigenhändige Unterschrift des …
- BFH, 07.03.1989 - X R 159/87
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei langer Abwesenheit eines …
- LAG Hessen, 23.02.1989 - 12 TaBV 157/88
Nichtigkeit einer Betriebsratswahl bzw. Wirksamkeit einer Wahlanfechtung; Fehlen …
- KG, 14.05.2020 - 2 U 35/17
Klage eines Anschlussnehmers auf Rückzahlung einer Reservierungsgebühr nach der …
- OLG Hamm, 03.02.2005 - 2 U 149/04
Anspruch eines Milchlieferanten auf Zahlung von Milchgeld nach Einbehalt eines …
- OLG Koblenz, 04.04.1991 - 5 U 388/90
Zeichnung des amtlich bestellten Vertreters eines Rechtsanwalts mit "i. V."
Rechtsprechung
BGH, 24.11.1987 - VI ZR 42/87 |
"Büro-Sex am Telefon: Entlassen"
§ 823 BGB, Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Schutz der Intimsphäre vor Gerichtsberichterstattung;
§ 256 ZPO, § 538 Abs. 1 Nr. 3 ZPO <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 538 Nr. 4 ZPO <Fassung seit 1.1.02>), keine Zurückverweisung einer mit eine Zahlungsklage verbundenen Feststellungsklage
Volltextveröffentlichungen (7)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zurückverweisung einer mit einer Zahlungsklage verbundenen Feststellungsklage an die Vorinstanz zur Entscheidung über den Feststellungsanspruch - Grundurteil hinsichtlich der Leistungsklage nach Abweisung der Klage durch die erste Instanz - Erlass eines den gesamten ...
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
Telefonsex im Büro
- VersR (via Owlit)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823, § 847; ZPO § 538 Abs. 1 Nr. 3
Zurückweisung durch das Berufungsgericht bei Entscheidung über Zahlungs- und Feststellungsklage; Schutz der Intimsphäre vor Gerichtsberichterstattung - ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- buskeismus.de (Auszüge)
Persönlichkeitsrecht (Gerichtsberichterstattung; Identifizierbarkeit)
Papierfundstellen
- NJW 1988, 1984
- MDR 1988, 40
- MDR 1988, 400
- VersR 1988, 497
- afp 1988, 30
Wird zitiert von ... (41) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 21.11.1961 - VI ZR 87/61
Möglichkeit der Einschränkung der Haftung eines Kraftfahrers gegenüber einem …
Auszug aus BGH, 24.11.1987 - VI ZR 42/87
Nach erstinstanzlicher Abweisung einer Zahlungs- und einer damit verbundenen Feststellungsklage darf das Berufungsgericht, wenn es hinsichtlich der Leistungsklage zu einem Grundurteil kommt, die Sache nicht auch zur Entscheidung über den Feststellungsanspruch an die Vorinstanz zurückverweisen (Bestätigung des Senatsurteils vom 21.11.1961 - VI ZR 87161 - VersR 62, 252).Der erkennende Senat hat sich in seinem Urteil vom 21. November 1961 (VI ZR 87/61 - VersR 1962, 252, 253 f) gegen die Möglichkeit einer Zurückverweisung in derartigen Fällen ausgesprochen.
- BGH, 20.01.1981 - VI ZR 163/79
Schutz des Redaktionsleiters einer Zeitung vor Offenbarung innerbetrieblicher …
Auszug aus BGH, 24.11.1987 - VI ZR 42/87
Denn die Beklagte hat mit der Veröffentlichung der Zeitungsartikel widerrechtlich in die Intimsphäre des Klägers eingegriffen, die grundsätzlich absoluten Schutz genießt (vgl. BGHZ 73, 120, 124; Senatsurteil vom 20. Januar 1981 - VI ZR 163/79 - VersR 1981, 384, 385). - OLG Düsseldorf, 19.01.1984 - 18 U 3/84
Auszug aus BGH, 24.11.1987 - VI ZR 42/87
Während sich eine Auffassung aus Gründen der Prozeßwirtschaftlichkeit und Praktikabilität für eine solche Möglichkeit ausspricht, um eine parallele Prozeßführung in zwei Instanzen zu vermeiden (OLG Düsseldorf MDR 1985, 61 [OLG Düsseldorf 19.01.1984 - 18 U 3/84];… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 45. Aufl., § 538 Anm. 3 E;… Zöller/Schneider, ZPO 15. Aufl., § 538 Rdn. 20;… Thomas/Putzo, ZPO 15. Aufl., § 538 Anm. 3 Nr. 3 c; Schneider MDR 1974, 624, 626 f), halten andere eine solche Verfahrensweise nicht für zulässig (…Wieczorek/Rössler, ZPO 2. Aufl., § 538 Rdn. D I;… Stein/Jonas/Grunsky, ZPO 20. Aufl., § 538 Rdn. 2 Fußn. 4 und Rdn. 19;… AK-ZPO-Ankermann, § 538 Rdn. 14).
- BGH, 19.12.1978 - VI ZR 137/77
Schranken der Presseberichterstattung über Vorgänge aus der Privatsphäre
Auszug aus BGH, 24.11.1987 - VI ZR 42/87
Denn die Beklagte hat mit der Veröffentlichung der Zeitungsartikel widerrechtlich in die Intimsphäre des Klägers eingegriffen, die grundsätzlich absoluten Schutz genießt (vgl. BGHZ 73, 120, 124; Senatsurteil vom 20. Januar 1981 - VI ZR 163/79 - VersR 1981, 384, 385). - RG, 17.10.1900 - V 172/00
Zurückverweisung in die erste Instanz; Abweisung zur Zeit. Klagverjährung
Auszug aus BGH, 24.11.1987 - VI ZR 42/87
Demgemäß ist es etwa in Rechtsstreitigkeiten, in denen ein Zahlungsanspruch allein dem Grund, nicht aber auch dem Betrag nach streitig ist und die erste Instanz die Klage abgewiesen hat, dem Berufungsrichter, der die zur Abweisung führenden Erwägungen des Erstrichters nicht teilt, verwehrt, die Sache zur anderweiten Entscheidung über den Grund des Anspruchs in die erste Instanz zurückzuverweisen (vgl. RGZ 47, 366, 369). - RG, 11.11.1911 - VI 609/10
Zurückverweisung nach § 538 Nr. 3 ZPO.
Auszug aus BGH, 24.11.1987 - VI ZR 42/87
Wie schon das Reichsgericht (RGZ 77, 396, 398) ausgeführt hat, beruht der Zweck der gesetzlichen Regelung für alle Fälle des § 538 ZPO darin, daß über den gesamten Streitstoff zunächst die erste Instanz entscheiden soll; Voraussetzung einer Zurückverweisung ist deshalb, daß die Entscheidung erster Instanz noch einen Teil des Prozeßstoffs vorbehalten hat.
- BGH, 27.04.1994 - IV ZR 132/93
Begriff der Leistung; Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs
c) Eine Zurückverweisung gemäß § 538 Abs. 1 Nr. 3 ZPO kommt nur in Betracht, wenn bei einem nach Grund und Betrag streitigen Anspruch die Fragen zur Höhe des Anspruchs in erster Instanz ungeprüft geblieben sind, also das Urteil erster Instanz sich gewissermaßen einen Teil des Prozeßstoffs vorbehalten hat (BGHZ 71, 226, 232f.; Urteil vom 24. November 1987 - VI ZR 42/87 - NJW 1988, 1984 unter II 1 a).Sie kann nicht mit Zweckmäßigkeitserwägungen gerechtfertigt werden, etwa um den Parteien die Würdigung des gesamten Streitstoffs durch zwei Tatsacheninstanzen zu erhalten, eine Aufsplitterung der Beweisaufnahme in zwei Instanzen zu vermeiden oder die Oberlandesgerichte zu entlasten; denn § 538 ZPO ist eine Ausnahme vom Grundsatz des § 537 ZPO (st. Rspr., vgl. insbesondere BGH, Urteil vom 19. Juni 1985 - IVa ZR 114/83 - NJW 1985, 2945f. unter I 2; Urteil vom 24. November 1987 - VI ZR 42/87 - NJW 1988, 1984f. unter II 1 b, c und 2).
- BGH, 29.11.2016 - VI ZR 382/15
Schutz der Privatsphäre: Presseberichterstattung über den Gesundheitszustand …
Er kann dann nicht gleichzeitig den öffentlichkeitsabgewandten Schutz seiner Privatsphäre geltend machen (vgl. Senatsurteile vom 24. November 1987 - VI ZR 42/87, VersR 1988, 497, 498;… vom 14. Oktober 2008 - VI ZR 272/06, AfP 2008, 610 Rn. 23;… vom 26. Mai 2009 - VI ZR 191/08, AfP 2009, 398 Rn. 26;… vom 25. Oktober 2011 - VI ZR 332/09, AfP 2012, 47 Rn. 16; BVerfGE 101, 361, 385). - BGH, 25.10.2011 - VI ZR 332/09
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Berichterstattung über die Mitwirkung als …
Indes gehört der Bereich der Sexualität nicht zwangsläufig und in jedem Fall zu diesem Kernbereich (vgl. Senatsurteile vom 24. November 1987 - VI ZR 42/87, VersR 1988, 497;… vom 26. Mai 2009 - VI ZR 191/08, VersR 2009, 1085 Rn. 25;… BVerfG, AfP 2009, 365 Rn. 25).Er kann sich dann nicht gleichzeitig auf den öffentlichkeitsabgewandten Schutz seiner Intim- oder Privatsphäre berufen (vgl. Senatsurteile vom 24. November 1987 - VI ZR 42/87, aaO;… vom 26. Mai 2009 - VI ZR 191/08, aaO Rn. 26 mwN; BVerfGE 101, 361, 385).
Er kann sich dann nicht gleichzeitig auf den öffentlichkeitsabgewandten Schutz seiner Privatsphäre berufen (vgl. Senatsurteile vom 24. November 1987 - VI ZR 42/87, VersR 1988, 497, 498;… vom 26. Mai 2009 - VI ZR 191/08, aaO, Rn. 26 mwN; BVerfGE 101, 361, 385).
- BGH, 26.05.2009 - VI ZR 191/08
Spielfilm über "Kannibalen von Rotenburg" darf gezeigt werden
Über die entsprechenden Einzelheiten der Tat und der Person des Täters darf bei einer schweren und spektakulären Straftat grundsätzlich berichtet werden (vgl. Senat , Urteil vom 24. November 1987 - VI ZR 42/87 - NJW 1988, 1984, 1985 ; vgl. BVerf-GE 35, 202, 230 f., 233; 80, 367, 375 ff.; 109, 279, 314, 319). - BGH, 20.07.2001 - V ZR 170/00
Aufhebung und Zurückverweisung bei Verbindung von Zahlungs- und …
Bei Verbindung einer Zahlungs- mit einer Feststellungsklage kann eine Zurückverweisung nach § 538 Abs. 1 Nr. 3 ZPO nicht auf die Feststellungsklage erstreckt werden (…Anschluß an BGH, Urt. v. 21. November 1961, VI ZR 87/61, VersR 1962, 252, 253 f; Urt. v. 24. November 1987, VI ZR 42/87, NJW 1988, 1984 f).Der Bundesgerichtshof hat schon wiederholt entschieden, daß nach Abweisung einer mit einer Zahlungsklage verbundenen Feststellungsklage in erster Instanz auch dann keine Zurückverweisung des Feststellungsantrags in Betracht kommt, wenn hinsichtlich des Zahlungsantrags der Erlaß eines Grundurteils nach § 538 Abs. 1 Nr. 3 ZPO möglich ist (…BGH, Urt. v. 21. November 1961, VI ZR 87/61, VersR 1962, 252, 253 f; Urt. v. 24. November 1987, VI ZR 42/87, NJW 1988, 1984 f).
Das Gesetz verlangt einen nach Grund und Betrag streitigen Anspruch, der aber mit einem lediglich auf Feststellung gerichteten Antrag im Regelfall nicht geltend gemacht wird (vgl. BGH, Urt. v. 24. November 1987, aaO;… Grunsky, aaO).
Da erreicht werden soll, daß über den gesamten Prozeßstoff zunächst in erster Instanz entschieden wird (…vgl. Musielak/Ball, aaO, § 538 Rdn. 1), kann die Vorschrift nicht eingreifen, wenn das mit der Berufung angefochtene Urteil diesen bereits umfaßt, wie das bei der Abweisung eines Feststellungsantrags als unbegründet der Fall ist (vgl. BGH, Urt. v. 24. November 1987, aaO;… Grunsky, aaO).
Eine Zersplitterung der Beweisaufnahme ist daher ohne weiteres auszuschließen, wenn das Berufungsgericht von der Möglichkeit Gebrauch macht, nach § 540 ZPO eine umfassende eigene Sachentscheidung zu treffen (vgl. BGH, Urt. v. 24. November 1987, aaO).
- BGH, 31.01.1990 - VIII ZR 314/88
Einwand des Mitverschuldens bei Rechtsmangelhaftung
Dafür, daß es auch hinsichtlich der Feststellungsklage eine Entscheidung "zum Grund des Anspruchs" treffen wollte, die bei einer Feststellungsklage wesensgemäß nicht in Betracht kommt (vgl. BGH, Urteil vom 24. November 1987 - VI ZR 42/87, NJW 1988, 1984 unter II 1 a), besteht ein Anhaltspunkt nur insoweit, als für die Festsetzung der Beschwer mit 154.757, 94 DM neben den Zahlungsanträgen über zusammen (richtig:) 134.758,26 DM noch 20.000 DM für die Feststellungsklage hinzugerechnet worden sind (vgl. zum Streitwert den Beschluß des Berufungsgerichts vom 22. September 1988). - LG Frankfurt/Main, 27.09.2018 - 3 O 320/17
Zur Reichweite der Selbstöffnung im Presserecht
Soweit sich die Beklagte zu 1) daher auf Rechtsprechung bezieht, die ein öffentliches Interesse an der Berichterstattung über ein Strafverfahren zum Gegenstand hatte (Klageerwiderung, S. 13, Bl. 92 d.A.: BVerfG NJW 1973, 1226 [BVerfG 05.06.1973 - 1 BvR 536/72] - Lebach; BGH NJW 2006, 599 [BGH 15.11.2005 - VI ZR 286/04] - Autobahnraser; BVerfG NJW 2009, 3357 - Fußballligaspieler), so musste auch die Beklagte zu 1) bei ihrer Berichterstattung berücksichtigen, dass das Persönlichkeitsrecht des Tatopfers einer besonders schonenden Behandlung bedarf und eine identifizierende Berichterstattung daher noch zurückhaltender zu erfolgen hat (vgl. Müller, NJW 2007, 1617, 1618; vgl. auch BGH NJW 1988, 1984, 1985 [BGH 24.11.1987 - VI ZR 42/87] : stärkere Pflicht zur Zurückhaltung bei Berichterstattung über Gerichtsverfahren ohne strafrechtlichen Einschlag). - BGH, 29.06.1999 - VI ZR 264/98
Klage des Prinzen Ernst August von Hannover auf Unterlassung der Veröffentlichung …
Diese Einordnung, daß nicht etwa die Intimsphäre des Klägers tangiert ist, die als solche absoluten Schutz genießen würde (BVerfG NJW 1970, 555; BGHZ 73, 120, 124; Senatsurteil vom 24. November 1987 - VI ZR 42/87 - NJW 1988, 1984, 1985), findet ihre rechtliche Grundlage darin, daß in dem Zeitungsbericht der Beklagten lediglich die Tatsache des Ehebruchs, nicht aber Einzelheiten über ihn mitgeteilt wurden (…siehe dazu Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 4. Aufl. Rdn. 5.41;… Löffler/Steffen, Presserecht, 4. Aufl., § 6 LPG Rdn. 66, 214; vgl. auch BVerfG NJW 1970, 555; Senatsurteil vom 5. Mai 1964 - VI ZR 64/63 - NJW 1964, 1471, 1472; OLG Hamburg AfP 1991, 533). - BGH, 17.02.2000 - IX ZR 436/98
Verjährung des Amtshaftungsanspruchs gegen einen Notar
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bietet dafür § 538 Abs. 1 Nr. 3 ZPO keine Grundlage (Urt. v. 24. November 1987 - VI ZR 42/87, NJW 1988, 1984 f unter ausführlicher Auseinandersetzung mit der in Teilen der Literatur vertretenen gegenteiligen Meinung). - BGH, 26.01.2010 - X ZR 86/08
Abfallentsorgung
Das führt zu einem Auseinanderfallen der Zuständigkeiten, das aus prozessökonomischen Gründen unerwünscht sein mag, aber aus dem Rechtsfehler des Berufungsgerichts folgt und nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch in anderen Fällen hingenommen werden muss (…vgl. BGH, Urt. v. 20.7.2001 - V ZR 170/00, NJW 2002, 302; v. 24.11.1987 - VI ZR 42/87, NJW 1988, 1984). - OLG München, 14.07.2016 - 23 U 363/16
Zurückverweisung durch das Berufungsgericht bei verfahrensfehlerhafter …
- AG Marburg, 09.01.2006 - 51 Ls 2 Js 6842/04
Kundgabe der Missachtung einer Person gegenüber einer unbestimmten Anzahl Dritter …
- OLG Nürnberg, 16.07.2004 - 5 U 2383/03
Zur ärztliche Aufklärung vor dem Einsetzen einer Hüftkopfendoprothese und zum …
- LG Köln, 14.03.2018 - 28 O 362/17
Verfügungsanspruch in Form eines Unterlassungsanspruchs wegen Verletzung des …
- OLG Düsseldorf, 12.03.2020 - 16 U 67/19
Unterlassung einer bereits gelöschten Berichterstattung im Internet …
- OLG Bamberg, 20.08.2002 - 5 U 183/99
Beratungspflichten des Steuerberaters bei steuerrechtlicher Umwandlung des …
- LG Kassel, 05.07.2007 - 8 O 1854/06
- LG Frankfurt/Main, 17.04.2019 - 3 O 118/18
Wann bin ich durch einen Pressebericht überhaupt erkennbar/identifizierbar …
- OLG Stuttgart, 06.09.2012 - 2 U 3/12
Ausschreibungsplanung für einen Verbau: Zustandekommen des Vertrages durch die …
- OLG Köln, 31.03.2000 - 19 U 186/98
Sicherungsabrede zur Bürgschaft - Fundamente als Mangel eines Baugrundstücks
- OLG Hamm, 11.06.1999 - 30 U 238/98
Mietverträge i.R.d. sog. "Aktion Union" mit Mitteln des Landeshaushalts nach 1945 …
- OLG Köln, 02.04.1990 - 27 U 140/88
Krankenhausträger und behandelnde Ärzte tragen Beweislast für sorgfältige und …
- OLG Hamm, 06.10.1995 - 9 U 70/95
Mitverschulden des verletzten Beifahrers bei Teilnahme an einer Fahrt mit …
- BGH, 05.11.1997 - XII ZR 290/95
Entscheidung über den Grund im Berufungsverfahren
- OLG München, 01.12.2000 - 21 U 3740/00
Geldentschädigung bei Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts - Pflicht …
- BGH, 22.03.1994 - VI ZR 227/93
Unzulässigkeit einer Berufung mangels Beschwerde des Klägers - Zuerkennung des …
- BGH, 03.06.2003 - VI ZR 206/02
Gleichzeitige Zurückverweisung bei Grundurteil und Feststellungsantrag
- OLG Frankfurt, 21.09.2012 - 12 U 181/11
Ansprüche des Klägers gegen Versicherung wegen vertragswidrigen Verhaltens (hier: …
- OLG Brandenburg, 02.03.2010 - 2 U 6/08
Amtshaftung: Haftung einer Gemeinde auf Grund eines Glätteunfalls unter …
- OLG Köln, 29.01.1997 - 27 U 82/96
- OLG Köln, 25.11.2014 - 15 U 110/14
Zulässigkeit der Presseberichterstattung über eine bislang nicht offenbarte …
- LG Münster, 23.01.2003 - 12 O 601/02
Keine Persönlichkeitsverletzung durch Kriminalroman Wilsberg und der tote …
- LAG Baden-Württemberg, 29.09.2000 - 18 Sa 46/00
Schadensersatzanspruch wegen Mobbings durch anderen Arbeitnehmer; Anforderungen …
- LG Berlin, 03.11.2009 - 27 O 313/09
Kein nicht-anonymisierter Bericht über Vergewaltigungsopfer
- LG Köln, 28.10.2015 - 28 O 175/15
Anspruch auf Unterlassung der Veröffentlichung von Presseartikeln über das …
- OLG Köln, 03.02.1995 - 19 U 91/94
Kein Rechtsmangel des Grundstückskaufvertrages bei unklarem …
- OLG Karlsruhe, 17.11.1999 - 13 U 206/98
Verletzung der Verkehrssicherungspfllicht bei fehlender Absicherung einer …
- LG Landshut, 05.07.2001 - 23 O 992/01
- OLG Köln, 02.04.1990 - 27 U 140/80
Schadenersatz wegen Schädigung des "nervus ulnaris" links im Rahmen einer …
- LG Berlin, 10.09.2009 - 27 O 345/09
Die Veröffentlichung des Fotos eines Vergewaltigungsopfers ist unzulässig, selbst …
- OLG Hamm, 07.06.1993 - 6 U 43/93
Rechtsprechung
OLG Köln, 16.12.1987 - 13 U 115/87 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1988, 497