Weitere Entscheidungen unten: OLG Hamm, 12.12.1986 | LG Hamburg, 08.01.1985

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 23.09.1987 - 20 U 26/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,4800
OLG Hamm, 23.09.1987 - 20 U 26/87 (https://dejure.org/1987,4800)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.09.1987 - 20 U 26/87 (https://dejure.org/1987,4800)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. September 1987 - 20 U 26/87 (https://dejure.org/1987,4800)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,4800) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1988, 509
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.04.1987 - IVa ZR 139/85

    Schadenversicherung - Sachverständiger - Gutachten

    Auszug aus OLG Hamm, 23.09.1987 - 20 U 26/87
    Davon ist auszugehen, wenn gemeinsame Besichtigungen des Objekts und eine gemeinsame Besprechung zwischen den beiden Sachverständigen und dem Versicherungsnehmer stattgefunden haben, ohne daß von den Parteien Einwendungen dagegen erhoben worden sind (BGH VersR 1987, 601 (602); Prölss-Martin, VVG, 23. Aufl., § 64 Anm. 6 c).

    Ob eine Abweichung von der wirklichen Sachlage erheblich ist, ist nicht schematisch nach dem Prozentsatz der Abweichung, sondern nach den besonderen Umständen des Einzelfalles zu beurteilen (BGH VersR 1987, 601 (602); Bruck-Möller, VVG, 8. Aufl., § 64 Anm. 57; Prölss-Martin, VVG, 23. Aufl., § 64 Anm. 7).

    Dies hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 11.04.1987 (VersR 1987, 601) nicht beanstandet.

    Der Prozentsatz der Abweichung ist dabei in der Weise zu errechnen, daß der vom Kläger geforderte höhere Betrag, hier 559.183,67 DM (387.858,- DM gezahlter Betrag + 171.325,67 DM Klageforderung) mit 100 % gleichgesetzt wird (BGH VersR 1987, 601 (602)).

    Die Anfechtungsmöglichkeit soll sich nämlich nach dem Sinn und Zweck der §§ 64 Abs. 1 VVG, 15 Abs. 3 VHB 74 "auf die wenigen Fälle ganz offensichtlichen Unrechts" beschränken (BGH VersR 1987, 601 (602); Bruck-Möller, VVG, 8. Aufl., § 64 Anm. 58; Prölss-Martin, VVG, 23. Aufl., § 64 Anm. 7).

  • OLG Braunschweig, 17.04.1975 - 1 U 34/73
    Auszug aus OLG Hamm, 23.09.1987 - 20 U 26/87
    In der Rechtsprechung werden teilweise Abweichungen von 20 bis 25 % für notwendig erachtet (vgl. OLG Schleswig VersR 1954, 506; OLG München VersR 1959, 1017; OLG Braunschweig. VersR 1976, 329; zum Meinungsstand in der Literatur vgl. Bruck-Möller a.a.O. § 64 Anm. 57: Abweichung von mehr als 10 % reicht aus; Prölss-Martin a.a.O. § 64 Anm. 7: Angabe bestimmter Prozentsätze ist abzulehnen).
  • OLG Hamm, 08.05.1985 - 20 U 246/84
    Auszug aus OLG Hamm, 23.09.1987 - 20 U 26/87
    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil - 20 U 246/84 vom 08.05.1985 ausgesprochen, daß eine Abweichung vom Gesamtergebnis von weniger als 15 % nicht ausreicht und keine erhebliche Abweichung im Sinne der §§ 64 Abs. 1 VVG und 15 Abs. 1 AFG ist.
  • LG Köln, 03.06.2020 - 20 O 454/13

    Sachverständigenverfahren vereinbart: Wann sind die Feststellungen unverbindlich?

    Vor diesem Hintergrund vermag die Kammer eine erhebliche Abweichung im Regelfall nur dann zu sehen, wenn der wirkliche Schaden den festgestellten Schaden um jedenfalls etwa 20 % übersteigt (so auch OLG Schleswig, VersR 1987, 1001 m.w.N.; siehe auch OLG Hamm, VersR 1988, 509).
  • OLG Hamm, 22.06.1993 - 20 U 55/93

    Feststellung eines Brandschadens an einem Gebäude durch die Durchführung eines

    Da die Anfechtungsmöglichkeit der im Sachverständigenverfahren getroffenen Feststellungen auf die wenigen Fälle ganz offensichtlichen Unrechts beschränkt werden soll, kann eine Abweichung von weniger als 15 % regelmäßig nicht als erheblich im Sinne von § 64 VVG angesehen werden (vgl. dazu z.B. BGH in VersR 1987, 601; Senat, VersR 1988, 509; Prölss/Martin, § 64 VVG Anm. 7 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 12.12.1986 - 20 U 299/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,3479
OLG Hamm, 12.12.1986 - 20 U 299/85 (https://dejure.org/1986,3479)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.12.1986 - 20 U 299/85 (https://dejure.org/1986,3479)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. Dezember 1986 - 20 U 299/85 (https://dejure.org/1986,3479)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,3479) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unfallflucht; Versicherungsrechtliche Aufklärungspflicht; Vorsatz

Papierfundstellen

  • VersR 1988, 509
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Koblenz, 22.12.2000 - 10 U 508/00

    Repräsentant der Versicherungsnehmerin - Handelsvertreter - Fahrzeugnutzung -

    Der selbständige Handelsvertreter W A, der nach § 10 des zwischen der Klägerin und ihm geschlossenen Handelsvertretervertrages vom 1.1.1997 ausschließlich für die Klägerin tätig sein durfte, hatte danach eigenverantwortlich die Riskoverwaltung über den versicherten PKW übernommen (vgl. auch OLG Hamm, VersR 1988, 509; OLG Köln VersR 1996, 839; OLG Frankfurt/M. VersR 1996, 838; Knappmann, VersR 1997, 261, 262-264).
  • OLG Hamm, 14.05.1997 - 20 U 10/97

    Ansprüche des Leasingnehmers bei Beschädigung des geleasten Kfz

    Wenn für den Versicherungsnehmer, hätte er selbst den Unfall verursacht, ein Fremdschaden und damit eine Wartepflicht nach § 142 StGB nicht anzunehmen wäre, muß dies auch bei einer Unfallverursachung durch den Repräsentanten gelten, weil die juristische Konstruktion des Repräsentanten keine pflichtenerweiternde Funktion hat (vgl. Senat VersR 1988, 509, 510; Prölss/Martin a.a.O.; Knappmann VersR 1997, 261, 263).
  • OLG Hamm, 23.11.1994 - 20 U 57/94

    Abstellen; Unfall; Pkw; Kfz; Ruinengrundstück; Gefahrerhöhung; Grobe

    Allerdings kann die vollständige Überlassung der Obhut ohne tatsächliche Einwirkungsmöglichkeit des Versicherungsnehmers ein gewichtiges Indiz für die Annahme einer Repräsentantenstellung sein (Senat VersR 1988, 509, 510).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LG Hamburg, 08.01.1985 - 1 O 220/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,15900
LG Hamburg, 08.01.1985 - 1 O 220/84 (https://dejure.org/1985,15900)
LG Hamburg, Entscheidung vom 08.01.1985 - 1 O 220/84 (https://dejure.org/1985,15900)
LG Hamburg, Entscheidung vom 08. Januar 1985 - 1 O 220/84 (https://dejure.org/1985,15900)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,15900) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Papierfundstellen

  • VersR 1988, 509
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • BGH, 21.10.1998 - IV ZR 228/97

    Leistungsverweigerungsrecht des Versicherers nach vorläufiger Einstellung des

    Eine vorläufige Einstellung nach § 205 StPO soll nicht ausreichen (LG Hamburg VersR 1988, 509 zu § 17 Nr. 2b VHB 74; Knappmann, aaO).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht