Weitere Entscheidung unten: LG Köln, 27.10.1987

Rechtsprechung
   BGH, 09.02.1988 - VI ZR 168/87   

Volltextveröffentlichungen

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    Unterbrechung des Zurechnungszusammenhangs zwischen der Betriebsgefahr eines Kraftfahrzeugs und dem Schadenseintritt durch das schadensverursachende Verhalten eines Tieres

Kurzfassungen/Presse (2)

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 1988, 731
  • MDR 1988, 664
  • NZV 1988, 17
  • VersR 1988, 640



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Wird zitiert von ... (12)  

  • BGH, 06.06.1989 - VI ZR 241/88  

    Schlaganfall nach Verkehrsunfall - § 823 Abs. 1 BGB, Adäquanz,

    Bei der insoweit gebotenen wertenden Betrachtung ist nach der Rechtsprechung des Senats entsprechend dem weiten Schutzzweck des § 7 Abs. 1 StVG das Haftungsmerkmal "bei dem Betrieb" grundsätzlich weit auszulegen (vgl. BGHZ 37, 311, 315 ff. sowie zuletzt Senatsurteile vom 9. Februar 1988 - VI ZR 168/87 - VersR 1988, 640, 641; vom 19. April 1988 - VI ZR 96/87 - VersR. 1988, 641 und vom 5. Juli 1988 - VI ZR 346/87 - VersR 1988, 1053 = für BGHZ 105, 65 vorgesehen).
  • BGH, 10.02.2004 - VI ZR 218/03  

    Verkehrsrecht - Unfall: Haftungsrechtlicher Zurechnungszusammenhang

    Die Revision weist darauf hin, daß der Senat in den Urteilen vom 16. Februar 1972 (BGHZ 58, 162, 165) und vom 9. Februar 1988 (VI ZR 168/87 - VersR 1988, 640 f.) ausgeführt hat, für eine Verneinung der Zurechnung sei erforderlich, daß die Ursächlichkeit des ersten Umstandes für das zweite Ereignis bei rechtlicher Wertung nach dem Schutzzweck völlig unerheblich war, die Grenze der Zurechnung liege dort, wo das schädigende Verhalten nur noch der äußere Anlaß für ein Verhalten des Dritten aus freien Stücken gewesen sei.
  • BGH, 26.01.1989 - III ZR 192/87  

    Abtretung von Ersatzansprüchen gegen Dritte im Rahmen der Entschädigung für

    Die Zurechnung eines Schadens ist nicht dadurch ausgeschlossen, daß er unmittelbar erst durch ein weiteres Ereignis , etwa das Eingreifen eines Dritten, ausgelöst worden ist; dazu ist vielmehr erforderlich, daß die Ursächlichkeit des ersten Umstandes für das zweite Ereignis bei rechtlicher Wertung nach de m Schutzzweck völlig unerheblich war (BGH Urteil vom 9. Februar 1988 - VI ZR 168/87 - BGHR StvG § 7 Abs. 1 - Zurechnungszusammenhang 1 = VersR 1988, 640 ).
mehr
  • BGH, 19.04.1988 - VI ZR 96/87  

    Haftungsverteilung bei Sturz eines Radfahrers wegen entgegenkommenden PKW

    "Bei dem Betrieb" des betreffenden Kraftfahrzeugs geschehen ist ein Unfall auch dann, wenn er unmittelbar durch das Verhalten des Verletzten oder eines Dritten ausgelöst wird, dieses aber in zurechenbarer Weise durch das Kraftfahrzeug des Inanspruchgenommenen (mit-)veranlasst ist (vgl. Senatsurteile vom 29. Juni 1971 - VI ZR 271/69, VersR 1971, 1060 f.; vom 28. Juni 1983 - VI ZR 98/81, VersR 1983, 985 f.; vom 9. Februar 1988 - VI ZR 168/87, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • OLG Frankfurt, 25.09.2003 - 12 U 18/02  

    Verkehrsunfallhaftung: Zurechnungszusammenhang bei Autobahnunfall infolge eines

    Die Zurechnung eines Schadens ist keineswegs deshalb ausgeschlossen, weil er unmittelbar erst eigentlich durch ein weiteres Ereignis, etwa das Eingreifen eines Dritten, ausgelöst wird (BGH NJW 1972, 904; NJW-RR 1988, 731).

    Ebensowenig wie tierisches Verhalten (vgl. BGH NJW-RR 1988, 731 für den Fall eines aus einem PKW geschleuderten Hundes) vermag das Aussteigen eines Betrunkenen aus einem auf der Autobahn liegen gebliebenen Kraftfahrzeug und dessen Betreten der Fahrbahn, um andere Fahrzeuge Hilfe suchend zu stoppen, den Zurechnungszusammenhang mit der Betriebsgefahr des Fahrzeugs zu unterbrechen (anders zu Recht dagegen OLG Frankfurt am Main VersR 1991, 458 für den Fall des Vor-den-Wagen-Werfens in Selbsttötungsabsicht).

  • OLG Karlsruhe, 07.12.2006 - 12 U 133/06  

    Tierhalter- oder Kraftfahrzeughaftpflicht?- Hund entwischt aus Auto und beißt

    Nichts anderes folgt aus der von der Beklagten zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH VersR 1988, 640 f.).
  • OLG Köln, 20.06.1991 - 7 U 31/91  

    StVG § 7 Abs. 1, Abs. 2

    Es genügt, daß sich eine von dem Kraftfahrzeug ausgehende Gefahr ausgewirkt hat und das Schadensgeschehen in dieser Weise durch das Kraftfahrzeug mitgeprägt worden ist (BGHZ 107, 359, 366 = NJW 1989, 2616, 2618; 105, 65, 66 f. = NJW 1988, 3019; NJW 1988, 2802; VersR 1988, 640, 641).

    Da. der Schaden des Klägers dadurch entstanden ist, daß das im Straßenverkehr befindliche, in Brand geratene Fahrzeug sein Eigentum unmittelbar in Mitleidenschaft gezogen hat, kann der - vom Landgericht vermißte - nahe örtliche und zeitliche Zusammenhang (vgl. dazu z. B. BGH VersR 1988, 640, 641 m.w.N.) mit dem Betriebsvorgang des Fahrzeugs des Beklagten zu 1) nicht ernsthaft in Zweifel gezogen werden.

  • OLG Hamm, 30.03.2007 - 13 U 62/06  

    Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers eines an einer Strasse grenzenden

    Auch wird der Zusammenhang nicht deshalb unterbrochen, dass weitere Ursachen aus anderen Gefahrenkreisen hinzukommen (vgl. BGH VersR 1988, 640) oder der Unfall bei anderer Gelegenheit ohnehin eingetreten wäre.
  • OLG Saarbrücken, 21.01.2009 - 5 U 249/08  

    Unfallversicherung: Verletzung nach Trunkenheitsfahrt

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  • OLG Hamm, 01.09.1999 - 12 U 105/98  

    Haftung des Bauunternehmers - Brandschaden durch widerrechtlich gelagerte

    Nach gefestigter Rechtsprechung wäre dafür erforderlich, daß die Ursächlichkeit des ersten Umstandes für das zweite Ereignis bei rechtlicher Wertung nach dem Schutzzweck der Norm völlig unerheblich war (vgl. dazu BGH a.a.O. und NJW-RR 1988, 731 sowie VersR 1988, 640).
  • OLG Frankfurt, 24.03.1995 - 19 U 151/94  

    Versicherungsrechtliche Nachteile: Zurechnung geringeren

  • LG Saarbrücken, 06.11.2009 - 13 S 166/09  

    Haftungsverteilung bei Sturz eines Motorradfahrers aufgrund einer Kollision eines

Rechtsprechung
   LG Köln, 27.10.1987 - 11 S 196/87   

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1988, 1675
  • VersR 1988, 640
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