Rechtsprechung
OLG Celle, 22.10.1986 - 9 U 28/86 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- mansui.eu
BGB § 823
Unerlaubte Handlungen; Schulunfall; Verletzung der Verkehrssicherungspflicht; Vertiefungen in Seitenstreifen eines Radweges. - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hildesheim, 10.12.1985 - 3 O 527/85
- OLG Celle, 22.10.1986 - 9 U 28/86
Papierfundstellen
- VersR 1988, 857
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 06.02.1969 - III ZR 193/66
Verkehrssicherungspflicht der Gemeinden für den Zustand der Gehwege; …
Auszug aus OLG Celle, 22.10.1986 - 9 U 28/86
Im Hinblick auf Kraftfahrzeuge hat die Rechtsprechung entschieden, daß der Kraftfahrer auch auf unbefestigten Randstreifen, die er, was die Verkehrssituation erforderlich machen kann, in langsamer und vorsichtiger Fahrweise mitbenutzen darf, ohne besonderen Hinweis nicht mit für ihn nicht erkennbaren Gefahrenstellen zu rechnen braucht, die einer solchen - eingeschränkten - Benutzung des Banketts entgegenstehen (vgl. BGH VersR 1969, 280 f, mit Anmerkung Gaisbauer VersR 1969, 515 , m.w.N.; BGH VersR 1978, 573 f). - BGH, 30.01.1973 - VI ZR 4/72
Anforderungen an Kenntnis vom Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen
Auszug aus OLG Celle, 22.10.1986 - 9 U 28/86
Wenn auch der Heilungsverlauf komplikationslos war und sich Dauerschäden bislang nicht abzeichen, so kann doch bei derartigen Knochenverletzungen die Gefahr von Spätschäden nie mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden (vgl. BGH NJW 1973, 702, 703; BGH VersR 1974, 248). - BGH, 16.12.1968 - III ZR 110/66
Befahren der Bankette - Überholen - Ausweichen - Anhalten - Warnhinweis
Auszug aus OLG Celle, 22.10.1986 - 9 U 28/86
Im Hinblick auf Kraftfahrzeuge hat die Rechtsprechung entschieden, daß der Kraftfahrer auch auf unbefestigten Randstreifen, die er, was die Verkehrssituation erforderlich machen kann, in langsamer und vorsichtiger Fahrweise mitbenutzen darf, ohne besonderen Hinweis nicht mit für ihn nicht erkennbaren Gefahrenstellen zu rechnen braucht, die einer solchen - eingeschränkten - Benutzung des Banketts entgegenstehen (vgl. BGH VersR 1969, 280 f, mit Anmerkung Gaisbauer VersR 1969, 515 , m.w.N.; BGH VersR 1978, 573 f). - BGH, 30.10.1973 - VI ZR 51/72
Schutzbedürftiges Interesse - Verletzungsfolgen - Zukünftige Verletzungsfolgen - …
Auszug aus OLG Celle, 22.10.1986 - 9 U 28/86
Wenn auch der Heilungsverlauf komplikationslos war und sich Dauerschäden bislang nicht abzeichen, so kann doch bei derartigen Knochenverletzungen die Gefahr von Spätschäden nie mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden (vgl. BGH NJW 1973, 702, 703; BGH VersR 1974, 248). - OLG Karlsruhe, 29.09.1977 - 4 U 109/76
Straße; Breite; Bankett; Überfahren; Verkehrssicherungspflicht; Geschwindigkeit; …
Auszug aus OLG Celle, 22.10.1986 - 9 U 28/86
Im Hinblick auf Kraftfahrzeuge hat die Rechtsprechung entschieden, daß der Kraftfahrer auch auf unbefestigten Randstreifen, die er, was die Verkehrssituation erforderlich machen kann, in langsamer und vorsichtiger Fahrweise mitbenutzen darf, ohne besonderen Hinweis nicht mit für ihn nicht erkennbaren Gefahrenstellen zu rechnen braucht, die einer solchen - eingeschränkten - Benutzung des Banketts entgegenstehen (vgl. BGH VersR 1969, 280 f, mit Anmerkung Gaisbauer VersR 1969, 515 , m.w.N.; BGH VersR 1978, 573 f).
- OLG Hamm, 10.06.2020 - 11 U 54/20
Fahrradunfall, Verkehrssicherungspflicht, Radweg, Bankette, unbefestigter …
Sie macht unter Bezugnahme auf das Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 22.10.1986, Az.: 9 U 28/86, geltend, entgegen dem landgerichtlichen Urteil umfasse das Verkehrsbedürfnis des Radwegebenutzers auch das vorsichtige Befahren der Bankette, da es immer wieder Situationen gebe, in denen es ein Radfahrer nicht vermeiden könne, die asphaltierte Fahrbahn zu verlassen.Insbesondere kann sich die Klägerin zur Begründung ihrer Ansicht, die Beklagte hätte entweder für ein gleichförmiges Niveau des an den Radweg grenzenden Geländes oder für eine Kenntlichmachung der Gefahrenstelle sorgen müssen, nicht mit Erfolg auf das Urteil des OLG Celle vom 22.10.1986, Az.: 9 U 28/86, stützen.a) In der vorgenannten Entscheidung waren anders gestaltete örtliche Gegebenheiten zu beurteilen.
- OLG Saarbrücken, 17.07.2007 - 4 U 64/07
Zur Verkehrssicherungspflicht bei der Anlage und Unterhaltung von Radwegen
a) Zwar steht die Rechtsauffassung des Landgerichts in Einklang mit einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle (Urt. v. 22.10.1986 - 9 U 28/86, VersR 1988, 857). - OLG Hamm, 30.09.2020 - 11 U 101/20
Fahrradunfall, Verkehrssicherungspflicht, Wirtschaftsweg, unbefestigter …
Der Radfahrer darf grundsätzlich darauf vertrauen, dass er, wenn er aus einem dieser Gründe kurzfristig auf den Seitenstreifen gerät, nicht in eine für ihn nicht erkennbare Gefahrensituation kommt (OLG Celle, Urt. v. 22.10.1986, 9 U 28/86, Tz.8, juris).Unter Beachtung dieser Grundsätze hat das Landgericht zutreffend ausgeführt, dass eine Verkehrssicherungspflichtverletzung der Beklagten nicht gegeben ist. - LG Köln, 16.05.2023 - 5 O 16/23
Fahrradsturz über eine Teererhebung
Im Hinblick auf Radwege können insbesondere gefährliche Vertiefungen und sonstige Hindernisse, mit denen der sorgfältige Radfahrer nicht zu rechnen braucht, zu einer Haftung wegen Verkehrssicherungspflichtverletzung führen (OLG Celle, VersR 1988, 857; OLG Stuttgart, VersR 2004, 215).
Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 28.01.1987 - 3/12 O 91/85 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1988, 857
- BB 1988, 367
Rechtsprechung
LG Tübingen, 26.06.1987 - 2 O 65/87 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)
BGB § 463
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1988, 857
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 15.01.1987 - 10 U 113/86 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Papierfundstellen
- VersR 1988, 857
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 29.10.1956 - II ZR 64/56
Haftung des Mieters und des Fahrers für die Beschädigung eines Mietwagens bei …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.01.1987 - 10 U 113/86
Bei vereinbartem Ausschluß der Selbstbeteiligung an den Folgen eines mit einem gemieteten Kfz herbeigeführten Unfalls entfällt bei nur leichter Fahrlässigkeit auch eine Haftung des Fahrers, der das Fahrzeug für den Mieter steuert (vgl. BGHZ 22, 109 (122 f.) = VersR 56, 725 (728)).