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   BGH, 26.05.1988 - X ZB 4/88   

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https://dejure.org/1988,3427
BGH, 26.05.1988 - X ZB 4/88 (https://dejure.org/1988,3427)
BGH, Entscheidung vom 26.05.1988 - X ZB 4/88 (https://dejure.org/1988,3427)
BGH, Entscheidung vom 26. Mai 1988 - X ZB 4/88 (https://dejure.org/1988,3427)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • VersR 1988, 860
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.01.1988 - IVa ZB 13/87

    Einsatz von Hilfskräften durch den Rechtsanwalt; Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 26.05.1988 - X ZB 4/88
    Der IVa-Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (Beschluß vom 13. Januar 1988 - IVa ZB 13/87) hat diese Art der eidesstattlichen Versicherung als eine "weit verbreitete Unsitte" angeprangert und mit Recht darauf hingewiesen, daß gegen die Verwertung solcher eidesstattlichen Versicherungen durchgreifende Bedenken bestehen.
  • BGH, 20.03.1996 - VIII ZB 7/96

    Anforderungen an die Prüfung der Bewilligung einer Fristverlängerung durch den

    Es fehlt eine hinreichende Glaubhaftmachung der Wiedereinsetzungsgründe, wenn die dem Antrag beigefügte eidesstattliche Erklärung keine eigene Sachdarstellung enthält, sondern lediglich pauschal auf die Angaben im Wiedereinsetzungsgesuch Bezug nimmt (BGH-Beschluß vom 26. Mai 1988 - X ZB 4/88 = VersR 1988, 860).
  • BGH, 24.05.2000 - IV ZR 166/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Es kann dahinstehen, ob eine eidesstattliche Erklärung, die ohne eigene Sachdarstellung lediglich pauschal auf die Angaben im Wiedereinsetzungsgesuch Bezug nimmt, für eine Glaubhaftmachung ausreicht (vgl. BGH, Beschluß vom 26. Mai 1988 - X ZB 4/88 - VersR 1988, 860).
  • BGH, 06.06.2000 - X ZB 9/00

    Inhalt einer eidesstattlichen Versicherung zur Glaubhaftmachungvon

    Wenn die dem Wiedereinsetzungsantrag beigefügte eidesstattliche Versicherung wie hier keine eigene Sachdarstellung enthält, sondern lediglich pauschal auf die Angaben im Wiedereinsetzungsgesuch Bezug nimmt, sind die Wiedereinsetzungsgründe nicht hinreichend glaubhaft gemacht (Sen.Beschl. v. 26.5.1988 - X ZB 4/88, VersR 1988, 860 - nur Leitsatz; BGH, Beschl. v. 13.1.1988 - IVa ZB 13/87, NJW 1988, 2045 f.; Beschl. v. 20.3.1996 - VIII ZB 7/96, NJW 1996, 1682; Zöller/Greger, ZPO, 21. Aufl., § 294 Rdn. 4).
  • BGH, 01.04.2004 - V ZB 5/04

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung in einem Wiedereinsetzungsantrag

    Daß zur Glaubhaftmachung der Wiedereinsetzungsgründe eidesstattliche Erklärungen, die keine eigene Sachdarstellung enthalten, sondern nur auf anwaltliche Schriftsätze Bezug nehmen, im Regelfall nicht ausreichen, entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschl. v. 13. Januar 1988, IVa ZB 13/87, NJW 1988, 2045; Beschl. v. 26. Mai 1988, X ZB 4/88, VersR 1988, 860; Beschl. v. 20. März 1996, VIII ZB 7/96, NJW 1996, 1682).
  • BGH, 17.05.1990 - IX ZB 41/90

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Erkundigungspflicht über Eingangsdatum der

    Derartige eidesstattliche Erklärungen reichen zur Glaubhaftmachung grundsätzlich nicht aus (vgl. BGH, Beschl. v. 13. Januar 1988 - IVa ZB 13/87, NJW 1988, 2045 ; v. 26. Mai 1988 - X ZB 4/88, VersR 1988, 860).
  • OLG Koblenz, 07.05.2004 - 5 W 317/04

    Voraussetzung und Gewährung eines Arrestanspruches auf der Grundlage eines

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  • BGH, 01.04.1992 - VIII ZB 5/92

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Begründungsfrist -

    Keiner der Umstände, die die Beklagte vorgetragen und durch Vorlage der eidesstattlichen Versicherung der Büroangestellten S. glaubhaft zu machen versucht hat (zu den Bedenken gegen pauschal auf die Angaben im Wiedereinsetzungsgesuch Bezug nehmende eidesstattliche Erklärungen vgl. z.B. BGH, Beschluß vom 13. Januar 1988 - IVa ZB 13/87 = VersR 1988, 610, 611 und vom 26. Mai 1988 - X ZB 4/88 = VersR 1988, 860), rechtfertigt die Annahme, daß der Prozeßbevollmächtigte auf den Nichteingang der Berufungsschrift oder einen Eingang erst nach dem 22. Dezember 1991 vertrauen durfte.
  • BAG, 22.02.1990 - 8 AZR 533/88

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Notwendiger Inhalt eines

    Eine Bezugnahme auf die Erklärung eines anderen reicht hierfür grundsätzlich nicht aus (BGH, Beschluß vom 26. Mai 1988 - X ZB 4/88 - VersR 1988, 860, vgl. auch Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 47. Aufl., § 236 Anm. 3).
  • OLG Naumburg, 12.11.1998 - 2 U 34/98

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

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  • BGH, 19.09.1989 - VI ZB 24/89
    Im Ansatz zutreffend geht das Kammergericht allerdings davon aus, daß es für die Glaubhaftmachung nach § 236 Abs. 2 Satz 1 ZPO häufig nicht ausreicht, wenn eine dem Wiedereinsetzungsantrag beigefügte eidesstattliche Erklärung des Antragstellers ohne eigene Sachdarstellung lediglich pauschal auf die Angaben im Wiedereinsetzungsgesuch Bezug nimmt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 1988 - IVa ZB 13/87 - VersR 1988, 610, 611 und vom 26. Mai 1988 - X ZB 4/88 - VersR 1988, 860).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 10.11.1987 - 11 WF 11/87   

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https://dejure.org/1987,8147
OLG Düsseldorf, 10.11.1987 - 11 WF 11/87 (https://dejure.org/1987,8147)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.11.1987 - 11 WF 11/87 (https://dejure.org/1987,8147)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. November 1987 - 11 WF 11/87 (https://dejure.org/1987,8147)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)

    BRAGebO § 124; GKG § 58 Abs. 2 S. 2

  • mansui.eu PDF

    BRAGO § 124; GKG § 58
    Prozeßkostenhilfe; Berechnung der Differenzgebühr bei Prozeßkostenhilfe für beide Parteien.

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1988, 243
  • VersR 1988, 860
  • Rpfleger 1988, 163
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 15.12.1987 - 10 W 139/87   

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https://dejure.org/1987,10194
OLG Düsseldorf, 15.12.1987 - 10 W 139/87 (https://dejure.org/1987,10194)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.12.1987 - 10 W 139/87 (https://dejure.org/1987,10194)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Dezember 1987 - 10 W 139/87 (https://dejure.org/1987,10194)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1988, 324
  • VersR 1988, 860
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Naumburg, 16.10.2001 - 13 W 187/01

    Rechtsanwaltskosten; Streitgenossenschaft; Mehrere Anwälte; Mehrkosten;

    Eine andere Beurteilung rechtfertigt sich nach der ständigen Rechtsprechung des Senats allerdings in Fällen rechtsmißbräuchlicher Mandatsaufspaltung (vgl. auch BVerfG NJW 1990, 2124; OLG Düsseldorf MDR 1988, 324; SchlHOLG JurBüro 1992, 473; OLG Karlsruhe AnwBl. 1994, 41) bzw. wenn die Streitgenossen die vermutete Notwendigkeit gesonderter Anwälte durch ursprüngliche Beauftragung eines gemeinsamen Anwalts widerlegt und sachliche Gründe für die spätere Mandatsaufspaltung nicht vorgetragen haben oder auch Anhaltspunkte für eine Interessenkollision wegen vollständig gleichlaufender Interessen nicht erkennbar sind (Hans. OLG JurBüro 1979, 50; OLG Karlsruhe JurBüro 1998, 142; OLG Frankfurt AnwBl. 1988, 73; OLG München MDR 1995, 263 und MDR 1997, 830; Gerold/Schmidt-v. Eicken, BRAGO, 14. Aufl., § 6 Rn. 13, und 14).
  • OLG Naumburg, 16.10.2001 - 13 W 188/01

    Rechtsanwaltskosten; Streitgenossenschaft; Mehrere Anwälte; Mehrkosten;

    Eine andere Beurteilung rechtfertigt sich nach der ständigen Rechtsprechung des Senats allerdings in Fällen rechtsmißbräuchlicher Mandatsaufspaltung (vgl. auch BVerfG NJW 1990, 2124; OLG Düsseldorf MDR 1988, 324; SchlHOLG JurBüro 1992, 473; OLG Karlsruhe AnwBl. 1994, 41) bzw. wenn die Streitgenossen die vermutete Notwendigkeit gesonderter Anwälte durch ursprüngliche Beauftragung eines gemeinsamen Anwalts widerlegt und sachliche Gründe für die spätere Mandatsaufspaltung nicht vorgetragen haben oder auch Anhaltspunkte für eine Interessenkollision wegen vollständig gleichlaufender Interessen nicht erkennbar sind (Hans. OLG JurBüro 1979, 50; OLG Karlsruhe JurBüro 1998, 142; OLG Frankfurt AnwBl. 1988, 73; OLG München MDR 1995, 263 und MDR 1997, 830; Gerold/Schmidt-v. Eicken, BRAGO, 14. Aufl., § 6 Rn. 13, und 14).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 14.01.1988 - 8 U 30/87   

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https://dejure.org/1988,10097
OLG Düsseldorf, 14.01.1988 - 8 U 30/87 (https://dejure.org/1988,10097)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.01.1988 - 8 U 30/87 (https://dejure.org/1988,10097)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Januar 1988 - 8 U 30/87 (https://dejure.org/1988,10097)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1988, 860
 
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Wird zitiert von ...

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   KG, 01.12.1987 - 1 WF 1352/87   

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https://dejure.org/1987,5819
KG, 01.12.1987 - 1 WF 1352/87 (https://dejure.org/1987,5819)
KG, Entscheidung vom 01.12.1987 - 1 WF 1352/87 (https://dejure.org/1987,5819)
KG, Entscheidung vom 01. Dezember 1987 - 1 WF 1352/87 (https://dejure.org/1987,5819)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • mansui.eu PDF

    ZPO §§ 103, 122, 123, 126, 269; BRAGO § 130
    Prozeßkostenhilfe; Bewilligung für beide Parteien; fehlende Kostengrundentscheidung im Falle einer Klagerücknahme; Erstattungsanspruch der Landeskasse.

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1988, 420
  • VersR 1988, 860 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Bayreuth, 06.04.1987 - Qs 34/87
    Auszug aus KG, 01.12.1987 - 1 WF 1352/87
    Einer Entscheidung über die Kostenerstattungspflicht des Gegners durch Urteil bedarf es zwar nicht in jedem Falle, so etwa auch dann nicht, wenn dieser die Kosten durch Vergleich übernommen hat (v. Eicken in Gerold/Schmidt, aaO § 130 Rdn. 26; Chemnitz, aaO § 130 Rdn. 12); in keinem Falle kann es jedoch als ausreichend angesehen werden, daß sich die Erstattungspflicht lediglich aus dem Gesetz herleiten läßt, es an einer entsprechenden Kostengrundentscheidung oder einer dem gleichstehenden Übernahmeerklärung aber fehlt (ebenso LG Hannover JurBüro 1986, 617; LG Osnabrück JurBüro 1987, 1379; a.A. LG Frankenthal JurBüro 1986, 617; Göttlich/Mümmler, BRAGO 16. Aufl. "Beigeordneter Rechtsanwalt« Anm. 14.1.; vgl. auch Gelinsky-Meyer, Armenanwaltskosten 4. Aufl. S. 181 "Klagerücknahme«).

    Dahingestellt bleiben kann hier, ob das Antragsrecht nach § 269 Abs. 3 ZPO in analoger Anwendung des § 401 BGB auf die Bundes- oder Landeskasse übergehen kann, sofern sie die Vergütung an den im Wege der Prozeßkostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalt des erstattungsberechtigten Beklagten leistet (bejahend LG Osnabrück JurBüro 1987, 1379; verneinend LG Hannover JurBüro 1986, 617).

  • KG, 14.10.1987 - 1 WF 4663/86
    Auszug aus KG, 01.12.1987 - 1 WF 1352/87
    Danach besteht bei nur teilweiser Bewilligung von Prozeßkostenhilfe die Wahlanwaltsvergütung für den von der Prozeßkostenhilfebewilligung nicht erfaßten Teil in der Differenz zwischen den Wahlanwaltsgebühren für den vollen Streitwert und den (Wahlanwalts-) Gebühren, die durch den von der Prozeßkostenhilfe gedeckten Teil allein entstanden wären (vgl. Beschluß vom 14. Oktober 1987 - JurBüro 1988, 728).
  • BGH, 14.07.1998 - XI ZR 291/97

    Recht des Bezirksrevisors zur Beantragung eines Kostenbeschlusses

    Der Anspruch setzt eine prozessuale Kostengrundentscheidung, hier also einen Kostenbeschluß nach §§ 566, 515 Abs. 3 Satz 2 ZPO voraus (KG JurBüro 1988, 746, 748; OLG Oldenburg Nds.…
  • OLG Nürnberg, 07.12.2007 - 7 WF 1494/07

    Geltendmachung des auf Staatskasse übergegangenen Vergütungsanspruchs des

    Neben einer Reihe von Oberlandesgerichten (vgl. etwa OLG Oldenburg, JurBüro 1993, 1373; KG, JurBüro 1988, 746) und Autoren (vgl. etwa Wax in Münchener Kommentar zur ZPO, 2. Aufl., § 122 Rn. 16) hat auch der 10. Senat des OLG Nürnberg in einer Entscheidung vom 13.03.2001 (veröffentlicht u.a. in FamRZ 2002, 479) die Sicht des Bundesgerichtshofs geteilt.
  • OLG München, 24.01.2001 - 11 WF 523/01

    Geltendmachung von übergegangenen Ansprüche wegen Prozesskostenhilfe-Vergütung;

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  • OLG Schleswig, 01.07.2009 - 15 WF 116/09

    Geltendmachung von übergegangenen Ansprüchen des beigeordneten Rechtsanwalts

    Auch stehen weder die Gesetzesmaterialien noch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in FamRZ 2000, 474 der Geltendmachung entgegen (vgl. BGH MDR 1997, 887 ; OLG Oldenburg, FamRZ 2009, 633 ; OLG Koblenz, FamRZ 2008, 805 , unter Aufgabe der früheren Rechtssprechung; OLG Nürnberg, FamRZ 2008, 803 ; OLG Zweibrücken, OLGR 2008, 658; OLG Karlsruhe, FamRZ 2005, 2002 ; OLG Köln, FamRZ 2004, 37 ; KG, MDR 1988, 420; OLG Düsseldorf, Rpfleger 1986, 448 ; Baumbach/Lauterbach, 67. Aufl., Rn. 4 a. E. zu § 123 ZPO ; MünchKomm-Motzer, 3. Aufl., Rn. 1 zu § 123 ZPO und Rn. 13 zu § 122 ZPO ; Wieczorek/Schütze, 3. Aufl., Rn. 7 zu § 122 ZPO ; Hartmann, Kostengesetze, 38. Aufl., Rn. 6 zu § 59 RVG ).
  • OLG Köln, 01.10.1997 - 26 WF 110/97

    Kostenantragsrecht der Landeskasse bei Klagerücknahme

    Aber auch dann, wenn von einem deklaratorischen Charakter des § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO auszugehen sein sollte, so würde dies doch nichts "an dem anerkannten Grundsatz" ändern "daß die die Prozeßkosten betreffende Kostenfestsetzung nur auf Grund eines die Pflicht zur Kostenerstattung dem Grunde nach aussprechenden Titels..." durchgeführt werden kann (so zutreffend KG MDR 1988, 420, 421).
  • OLG Schleswig, 31.08.1987 - 15 WF 220/87

    Anspruch; Geltendmachung; Beigeordneter Rechtsanwalt; Staatskasse; Übergang;

    Ebenso Kammergericht (Beschluß Ä 1 W F 1352/87 Ä v. 1.12.87, in MDR 1988, 420) und Schl.-Holst.
  • OLG Bremen, 26.02.1990 - 62 F 16/86

    Haftung eines weiteren Kostenschuldners neben dem ersten nach dem

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  • OLG Bremen, 26.02.1990 - 4 WF 127/89
    Denn diese offensichtlich von der Vorstellung geprägte Auffassung, die Staatskasse sei Inhaberin einer einheitlichen Forderung, die sowohl auf die Zahlung von Gerichtskosten als auch auf die Erstattung der gemäß § 130 BRAGO auf sie übergegangenen Ansprüche des Bevollmächtigten des Antragsgegners gegen diesen gehe, ist unrichtig, da der Übergang des Anspruchs des beigeordneten Rechtsanwaltes gegen die eigene Partei auf die Staatskasse den Rechtscharakter dieses Anspruchs nicht ändert (vgl. etwa KG, MDR 1988, 420), mithin die Staatskasse mit der Befriedigung des Rechtsanwaltes Inhaberin zweier rechtlich verschiedener Forderungen wird.
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