Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 24.05.1989

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 05.10.1988 - 1 U 78/88   

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https://dejure.org/1988,4208
OLG Karlsruhe, 05.10.1988 - 1 U 78/88 (https://dejure.org/1988,4208)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05.10.1988 - 1 U 78/88 (https://dejure.org/1988,4208)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05. Oktober 1988 - 1 U 78/88 (https://dejure.org/1988,4208)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Kindes gegen einen gesetzlichen Unfallversicherer wegen der Folgen eines Verkehrsunfalls nach dem Verlassen eines Busses (Veränderungen im Hirngewebe mit epileptischem Krampfleiden und stark beeinträchtigten intellektuellen und seelisch-geistigen ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; StVO § 20 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1989, 393
  • VersR 1989, 1058
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.02.1967 - VI ZR 145/65

    Pflicht zum Ersatz der Hälfte eines Unfallschadens - Verschulden an einem Unfall

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.10.1988 - 1 U 78/88
    Ein solcher Kraftfahrer muß seine Geschwindigkeit so herabsetzen, daß Fußgänger, die unachtsam einige Schritte in seine Fahrbahn treten, nicht gefährdet werden (BGHSt 13/169, 174; 15/191, 193 bis 194; VersR 1967/582, 1971/951 und 1973/1045, 1046).
  • BGH, 07.10.1960 - 4 StR 382/60
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.10.1988 - 1 U 78/88
    Ein solcher Kraftfahrer muß seine Geschwindigkeit so herabsetzen, daß Fußgänger, die unachtsam einige Schritte in seine Fahrbahn treten, nicht gefährdet werden (BGHSt 13/169, 174; 15/191, 193 bis 194; VersR 1967/582, 1971/951 und 1973/1045, 1046).
  • BGH, 27.05.1959 - 4 StR 49/59

    Fahrweise eines Kraftfahrers - Haltender Bus in Gegenrichtung - Fußgänger auf

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.10.1988 - 1 U 78/88
    Ein solcher Kraftfahrer muß seine Geschwindigkeit so herabsetzen, daß Fußgänger, die unachtsam einige Schritte in seine Fahrbahn treten, nicht gefährdet werden (BGHSt 13/169, 174; 15/191, 193 bis 194; VersR 1967/582, 1971/951 und 1973/1045, 1046).
  • BGH, 19.06.1973 - VI ZR 77/72

    Haftungsverteilung bei Kollision eines an einem haltenden Omnibus vorbeifahrenden

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.10.1988 - 1 U 78/88
    Ein solcher Kraftfahrer muß seine Geschwindigkeit so herabsetzen, daß Fußgänger, die unachtsam einige Schritte in seine Fahrbahn treten, nicht gefährdet werden (BGHSt 13/169, 174; 15/191, 193 bis 194; VersR 1967/582, 1971/951 und 1973/1045, 1046).
  • BGH, 28.03.2006 - VI ZR 50/05

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Fußgänger im Bereich einer

    Um dieses Ziel zu erreichen, bedarf es in einer derartigen Verkehrssituation einer gemäßigten Geschwindigkeit sowie einer erhöhten Aufmerksamkeit gegenüber Fußgängern (vgl. OLG Karlsruhe, NZV 1989, 393 f.; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., § 20 StVO, Rn. 5; Jagow in: Janiszewski/Jagow/Burmann, Straßenverkehrsrecht, 19. Aufl., § 20 StVO, Rn. 3; HK-StVR/Jäger, § 20 StVO, Rn. 14).
  • OLG München, 11.04.2014 - 10 U 4757/13

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit einem nach Aussteigen aus dem Bus

    Um dieses Ziel zu erreichen, bedarf es in einer derartigen Verkehrssituation einer gemäßigten Geschwindigkeit sowie einer erhöhten Aufmerksamkeit gegenüber Fußgängern (vgl. OLG Karlsruhe NZV 1989, 393 f.).
  • OLG Saarbrücken, 17.07.2007 - 4 U 338/06

    Schutzbereich des § 20 StVO; Haftungsverteilung bei Kollision zwischen einem an

    Um dieses Ziel zu erreichen, bedarf es in einer derartigen Verkehrssituation einer gemäßigten Geschwindigkeit sowie einer erhöhten Aufmerksamkeit gegenüber Fußgängern (vgl. BGH NJW 2006, 944; NJW 2006, 2110; OLG Karlsruhe, VersR 2002, 998; NZV 1989, 393; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., § 20 StVO, Rn. 5; Jagow in: Janiszewski/Jagow/Burmann, Straßenverkehrsrecht, 19. Aufl., § 20 StVO, Rn. 3; HK-StVR/Jäger, § 20 StVO, Rn. 14).
  • OLG Köln, 09.04.2002 - 3 U 166/01

    Verkehrsrecht; Verfahrensrecht; Unzulässigkeit eines Grundurteils bei Leistungs-

    Je geringer der Abstand zum Bus ist, mit um so geringerer Geschwindigkeit darf auch nur vorbeigefahren werden, notfalls mit Schritttempo (vgl. BGH NJW 68, 532 f. und VersR 73, 1045 f., so auch OLG Karlsruhe NZV 89, 393 f.; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 3. Aufl., § 20 StVO Rn. 5, 9).
  • LG Leipzig, 26.09.2005 - 1 T 1062/05

    Erhöhung der Pfändungsfreibeträge zum 01. Juli 2005; Konstitutive Wirkung einer

    Um dieses Ziel zu erreichen, bedarf es in einer derartigen Verkehrssituation einer gemäßigten Geschwindigkeit sowie einer erhöhten Aufmerksamkeit gegenüber Fußgängern (vgl. OLG Karlsruhe, NZV 1989, 393 f.; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., § 20 StVO, Rn. 5; Jagow in: Janiszewski/Jagow/Burmann, Straßenverkehrsrecht, 19. Aufl., § 20 StVO, Rn. 3; HK-StVR/Jäger, § 20 StVO, Rn. 14).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 24.05.1989 - 1 U 211/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,10256
OLG Karlsruhe, 24.05.1989 - 1 U 211/88 (https://dejure.org/1989,10256)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.05.1989 - 1 U 211/88 (https://dejure.org/1989,10256)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. Mai 1989 - 1 U 211/88 (https://dejure.org/1989,10256)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betriebsgefahr; Lastzug; Pkw; Abwägung der Haftungsanteile; Kollision; Linksabbieger; Wenden; Hindernis; Querstehender Lastzug; Fahren auf Sicht

Papierfundstellen

  • VersR 1989, 1058
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Saarbrücken, 26.06.2009 - 13 S 114/09

    Zur Haftungsabwägung bei Kfz-Unfall: Kollision eines quer zur Fahrbahn stehenden

    Die durch das Abbiegen in ein Grundstück geschaffene Gefahrenlage für den fließenden Verkehr wurde dadurch nicht beseitigt, sondern sogar dadurch manifestiert, dass das abgestellte Beklagtenfahrzeug die Fahrbahn teilweise versperrte (in diesem Sinn auch OLG Karlsruhe VersR 1989, 1058; Hentschel/König, aaO., § 9 StVO Rdn. 52).
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