Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 09.12.1988 - 10 U 144/88   

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https://dejure.org/1988,3684
OLG Karlsruhe, 09.12.1988 - 10 U 144/88 (https://dejure.org/1988,3684)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09.12.1988 - 10 U 144/88 (https://dejure.org/1988,3684)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09. Dezember 1988 - 10 U 144/88 (https://dejure.org/1988,3684)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 254; StVG § 7; StVG § 17; StVO § 6; StVO § 11 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249 § 252; StVG § 7 § 17
    Haftungsverteilung bei Kollision eines einem rechts am Fahrbahnrand haltenden Lastzug unter Inanspruchnahme der Gegenfahrbahn ausweichenden Fahrzeugs mit einem Fahrzeug des Gegenverkehrs; Berücksichtigung eines Preisnachlasses bei Abrechnung auf Neuwagenbasis; Berechnung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Nutzungsausfall; Bemessung; Entgangener Gewinn; Gewerblich

Papierfundstellen

  • VersR 1989, 1276
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OLG Saarbrücken, 09.01.2014 - 4 U 405/12

    Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei einer Kollision mit dem Gegenverkehr nach

    Vor einer unübersichtlichen Engstelle muss der Wartepflichtige besonders vorsichtig prüfen, ob Vorbeifahren den Gegenverkehr behindern würde (vgl. BayObLG VRS 45, 63; OLG Karlsruhe, DAR 1989, 106; KG zfs 2008, 12; Hentschel-König, aaO., § 6 StVO, Rdn. 6).

    Ein Entgegenkommender, der wegen parkender Fahrzeuge auf der anderen Fahrbahnseite oder wegen anderer Hindernisse mit Gegenverkehr auf seiner Fahrbahnseite rechnen muss und sich nicht darauf einstellt, trifft eine Mithaftung, ggf. muss er trotz seines Vorrechts zurückstehen (vgl. OLG Koblenz, NZV 1993, 195; KG, VRS 1991, 468; OLG Karlsruhe, DAR 1989, 106; Hentschel-König, aaO., § 6 StVO, Rdn. 6).

  • OLG Saarbrücken, 01.12.2016 - 4 U 109/15

    Haftungsverteilung nach Verkehrsunfall zwischen einem unvorhersehbar

    Daher hindert selbst ein etwaiges Überholverbot die Vorbeifahrt nicht und ist diese auch bei einer unklaren Verkehrslage (unter besonderer Berücksichtigung des Vorrangs entgegenkommender Fahrzeuge) zulässig (OLG Karlsruhe DAR 1989, 106; Heß in Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke/Janker, aaO § 6 StVO Rn. 3; MünchKomm-StVR/Bender, aaO § 6 Rn. 3).
  • OLG Dresden, 13.06.2001 - 13 U 600/01

    Ersatzfähige Kosten eine Fahrzeugverbringung zur Lackiererei

    Da die Vorrangsverletzung des Klägers und der Verstoß des Beklagten gegen § 11 Abs. 3 StVO das gleiche Gewicht haben, ist eine hälftige Haftungsquote angemessen (vgl. OLG Karlsruhe, DAR 1989, 106).
  • OLG Hamm, 23.11.1999 - 27 U 93/99

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem Überholmöglichkeiten auf der

    Allerdings kann die Klägerin als Kfz-Händlerin der Berechnung des Fahrzeugschadens nicht den empfohlenen Händlerverkaufspreis, sondern nur den von ihr zur Wiederbeschaffung aufzuwendenden Händlereinkaufspreis für den zerstörten Pkw zugrunde legen (vgl. OLG Schleswig in VersR 1976, 1183; ähnlich zum Kundenrabatt OLG Karlsruhe in DAR 1989, 106).
  • LG Magdeburg, 19.05.2010 - 5 O 415/08

    Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall: Wiederbeschaffungsaufwand,

    Insoweit entspricht dies auch dem Grundgedanken des Schadensersatzrechtes, dass die Klägerin durch die Ersatzleistung nicht ärmer, aber auch nicht reicher gestellt werden darf, als vor dem Unfall (vgl. BGHZ 30, 29; OLG München, NJW 1975, 170; OLG Karlsruhe, DAR 1989, 106; AG Bünde, Urteil vom 03.06.1992, AZ.: 6 C 190/92).
  • KG, 02.07.2007 - 22 U 198/06

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Kollision in einer Engstelle

    Es ist also der Wartepflichtige, der im besonderen Maße zur Vorsicht verpflichtet ist; dazu gehört, dass er bei Annäherung an die Engstelle, die eigene Geschwindigkeit herabsetzt und beobachtet, ob nicht Gegenverkehr naht, vgl. OLG Karlsruhe, DAR 1989, 106.
  • OLG Köln, 26.10.1988 - 13 U 86/88

    Anspruch auf Schadensersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls ; Abrechnung eines

    Zu den Voraussetzungen der Neuwagenbasis-Abrechnung vgl ferner: OLG Hamm ( Urteil Ä 9 U 73/88 Ä v 16.12.88, in DAR 1989 Heft 5 S. 188): 1000 km Laufleistung als Grenze, erforderliche erhebliche Fahrzeugbeschädigungen; OLG Hamm (Urteil Ä 13 U 101/84 Ä v 29.5. 85, in VerkMitt 1986 Nr. 1 S. 6 = VersR 1986 Heft 46 S 1196): Möglichkeit entsprechender Abrechnung auch bei geringfügiger Überschreitung der 1000 km-Grenze; OLG Saarbrücken (Urteil Ä 3 U 68/87 Ä v 12.5. 89, in DAR 1989 Heft 9 S. 345): 1000 km-Grenze als »Faustregel«, Ausnahmemöglichkeiten bis zu einer Laufleistung von 3000 km Anrechnung eines beim Händler erzielten Preisnachlasses: OLG Karlsruhe (Urteil Ä 10 U 144/88 Ä v 9.12.88, in DAR 1989 Heft 3 S. 106 = VRS 76, 81).
  • OLG Düsseldorf, 03.02.1997 - 1 U 68/96
    Es ist anerkannt, daß bei Beschädigung gewerblich genutzter Kraftfahrzeuge eine Ersatzpflicht für entgangene Gebrauchsvorteile besteht, die nach dem entgangenen Gewinn bemessen werden kann (BGH VersR 1978, 374 L; VersR 1977, 331 f.; OLG Frankfurt VersR 1979, 745; OLG Karlsruhe DAR 1989, 106 E).
  • KG, 23.05.1991 - 12 U 2473/90

    Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung bei Beschädigung eines teilweise

    Zwar knüpft ein Teil der Rechtsprechung an diesen Prozentsatz an und ermittelt in gleicher Höhe die Nutzungsausfallentschädigung (vgl. OLG Frankfurt/M. VersR 87, 204 (205) = NJW 85, 2955 (2956) = DAR 86, 24 OLG Karlsruhe VersR 89, 1276 = DAR 89, 106 (107), doch offenbar in Ermangelung einer genaueren Schätzungsgrundlage.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 11.11.1988 - 20 U 32/88, 20 U 49/88   

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https://dejure.org/1988,2832
OLG Köln, 11.11.1988 - 20 U 32/88, 20 U 49/88 (https://dejure.org/1988,2832)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.11.1988 - 20 U 32/88, 20 U 49/88 (https://dejure.org/1988,2832)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. November 1988 - 20 U 32/88, 20 U 49/88 (https://dejure.org/1988,2832)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Omnibusfahrgast; Unfall eines Omnibusfahrgast; Betriebsbedingter Vorgang

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 1865 (Ls.)
  • NZV 1989, 237
  • VersR 1989, 1276
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.11.1955 - VI ZR 199/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Köln, 11.11.1988 - 20 U 32/88
    War die Kl. schon vollständig ausgestiegen, vom Bus weggetreten, drehte sie sich dann um, rutschte aus und fiel hin, so verwirklichte sich nicht eine mit dem Bus als Verkehrsmittel verbundene, sondern eine hiervon unabhängige, in der Person der Kl. begründete Gefahr (vgl. auch BGH, VersR 1956, 765 zur Unterscheidung eines Unfalls beim Aussteigen vom Unfall nach dem Aussteigen).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 11.11.1988 - 10 U 55/88   

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https://dejure.org/1988,2946
OLG Karlsruhe, 11.11.1988 - 10 U 55/88 (https://dejure.org/1988,2946)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11.11.1988 - 10 U 55/88 (https://dejure.org/1988,2946)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11. November 1988 - 10 U 55/88 (https://dejure.org/1988,2946)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechts vor links; Andere Straßenteile; Vorfahrt; Parkplätze

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StVO § 8 § 10; StVG § 7 § 17
    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge auf dem Parkplatzgelände eines Großmarkts

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 1363 (Ls.)
  • NZV 1989, 116
  • VersR 1989, 1276
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Frankfurt, 22.06.2022 - 17 U 21/22

    Vorfahrtsregel "rechts vor links" auf Parkplätzen

    Für den Straßencharakter können eine für den Begegnungsverkehr ausreichende Breite der Fahrgassen (OLG Frankfurt, Urteil vom 8. September 2009 - 14 U 45/09 -, Rn. 14, juris) und andere leicht fassbare bauliche Merkmale einer Straße wie Bürgersteige, Randstreifen oder Gräben sprechen (OLG Karlsruhe, Urteil vom 11. November 1988 - 10 U 55/88 -, Rn. 5, juris).

    Fehlt es an solchen baulichen Merkmalen, muss die Ausgestaltung umso klarer durch die Fahrbahnführung und -markierung sein (OLG Karlsruhe, Urteil vom 11. November 1988 - 10 U 55/88 -, Rn. 5, juris).

  • LG Kiel, 19.04.2007 - 7 S 128/06

    Schadensersatz aus Verkehrsunfall: Abgrenzung zwischen Einmündung und einem

    Die Abgrenzung zwischen einem anderen Straßenteil im Sinne des § 10 StVO und einer Einmündung im Sinne des § 8 StVO ist für einen Verkehrsteilnehmer anhand der äußerlich erkennbaren Merkmale vorzunehmen (BGH, NJW-RR 1987, S. 1237; KG Berlin, VerkMitt 1983, S. 53; OLG Hamm, VersR 1985, S. 1095; OLG Karlsruhe, NZV 1989, S. 116; OLG Naumburg, SVR 2007, S. 61 ff.; AG Geldern, Schaden-Praxis 2004, S. 260; Burmann, in: Janiszewski/Jagow/Burmann, Straßenverkehrsrecht, 19. Auflage, § 10 Rdnr. 4).

    Denn die dortige Regelung berücksichtigt das Zusammentreffen eines Anfahrenden mit dem in der Regel wesentlich schnelleren fließenden Verkehr und den daraus resultierenden erheblichen Risiken, die zwar regelmäßig den Anfahrenden, nicht hingegen die Teilnehmer des fließenden Verkehrs beeinflussen können (vgl. OLG Karlsruhe, NZV 1989, S. 116; LG Stade, Urteil vom 05.01.2004, Az: 4 O 330/03, zit. n. juris).

    Bei dem K.Weg handelt es sich auch weder nur um die Ausfahrt von einer Parkplatzanlage (OLG Karlsruhe, NZV 1989, S. 116; OLG Naumburg, SVR 2007, S. 61 ff.; AG Geldern, Schaden-Praxis 2004, S. 260) noch allein um den Zugang zu einigen Grundstücken (BayOLG, DAR 1983, S. 298 ff.; OLG Hamm, VersR 1985, S. 1095).

  • LG Bonn, 21.02.2011 - 10 O 291/10

    Anwendung von § 10 Straßenverkehrs-Ordnung ( StVO ) bei einer Kreuzung mehrerer

    Die Beurteilung im Einzelfall richtet sich nach dem äußeren Erscheinungsbild und den jedermann erkennbaren Merkmalen einer Absonderung vom fließenden Verkehr (OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 28.7.2006 - 10 U 28/06, VRS 112, 199 ff.; vgl. auch OLG Celle, Urteil vom 30.12.1999 - 14 U 45/99, DAR 2000, 216 f.; OLG Köln, Urteil vom 9.1.1998 - 11 U 66/97, Schaden-Praxis 1998, 199 f.; OLG Karlsruhe, Urteil vom 11.11.1988 - 10 U 55/88, VM 1989, 7).
  • AG Trier, 24.08.2001 - 32 C 220/01

    Schadensregulierung bei Kraftfahrzeugschäden - Werkstattrechnung statt Gutachten

    Nach der Rechtsprechung des OLG Karlsruhe (NZV 1989, 116 f.), der sich das Gericht in vollem Umfange anschließt, sind nämlich Parkflächenzufahrten - wie sie der Kläger und die Beklagte zu 3) befahren haben - keine Straßen im verkehrsrechtlichen Sinne, sondern andere Straßenteile im Sinne von § 10 StVO , so dass die Vorfahrtsregel des § 8 StVO - rechts vor links - insoweit nicht gilt.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 27.06.1988 - 3 U 304/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,4892
OLG Hamm, 27.06.1988 - 3 U 304/87 (https://dejure.org/1988,4892)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.06.1988 - 3 U 304/87 (https://dejure.org/1988,4892)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. Juni 1988 - 3 U 304/87 (https://dejure.org/1988,4892)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verpflichtungen eines Kraftfahrers gegenüber Kindern; Beobachtungspflicht beim Anfahren; Spielendes Kind

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StVO § 3
    Haftungsverteilung bei Kollision eines Milchwagens mit einem spielenden Kind

Papierfundstellen

  • NZV 1989, 473
  • VersR 1989, 1276
  • VersR 1989, 1279
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Rechtsprechung
   LG Berlin, 29.11.1988 - 13 O 54/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,8319
LG Berlin, 29.11.1988 - 13 O 54/88 (https://dejure.org/1988,8319)
LG Berlin, Entscheidung vom 29.11.1988 - 13 O 54/88 (https://dejure.org/1988,8319)
LG Berlin, Entscheidung vom 29. November 1988 - 13 O 54/88 (https://dejure.org/1988,8319)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NZV 1989, 278
  • VersR 1989, 1276
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 11.11.1988 - 20 U 3   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,18087
OLG Karlsruhe, 11.11.1988 - 20 U 3 (https://dejure.org/1988,18087)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11.11.1988 - 20 U 3 (https://dejure.org/1988,18087)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11. November 1988 - 20 U 3 (https://dejure.org/1988,18087)
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Volltextveröffentlichung

Papierfundstellen

  • VersR 1989, 1276
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.11.1955 - VI ZR 199/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.11.1988 - 20 U 3
    Zur Abgrenzung eines Unfalls "beim Aussteigen" eines Fahrgasts aus einem haltenden und anfahrenden Omnibus vom Unfall "nach dem Aussteigen" (i. A. an BGH VersR 56, 765).

    War die Kl. schon vollständig, ausgestiegen, vom Bus weggetreten, drehte sie sich dann um, rutschte aus und fiel hin, so verwirklichte sich nicht eine mit dem Bus als Verkehrsmittel verbundene, sondern eine hiervon unabhängige, in der Person der Kl. begründete Gefahr (vgl. auch BGH VersR 56, 765 zur Unterscheidung eines Unfalls beim Aussteigen vom Unfall nach dem Aussteigen).

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