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OLG Oldenburg, 12.10.1988 - 3 U 86/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1989, 1300
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Köln, 31.01.2005 - 5 U 130/01
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Hebammenhaftung, Fehlerhafte …
Vielmehr wird diese Hebamme dann "für ihn" tätig und ein dieser unterlaufener Behandlungsfehler ist ihm zuzurechnen (vgl. für frei praktizierende Ärzte als Erfüllungsgehilfen des Krankenhauses etwa OLG Stuttgart, VersR 1992, 55; OLG Oldenburg VersR 1989, 1300). - OLG Brandenburg, 08.04.2003 - 1 U 26/00
Zur Frage des Ersatzes des materiellen und immateriellen Schadens durch den …
Eine deliktsrechtliche Haftung der Klinik für den hinzugezogenen (Konsiliar-) Arzt nach § 831 BGB wird hingegen unter Hinweis auf die fehlende Weisungsabhängigkeit des Arztes im allgemeinen abgelehnt (…s. OLG Stuttgart, VersR 1992, S. 55, 57;… Geiß/Greiner, aaO., S. 28;… Steffen/Dressler, aaO., Rdn. 93;… Palandt/Thomas, aaO., § 831 Rdn. 8; etwas anders wohl: OLG Oldenburg, VersR 1989, S. 1300). - OLG Stuttgart, 29.04.1997 - 10 U 260/93
Haftungsverteilung bei Kollision eines rechts in eine Vorfahrtstraße einbiegenden …
Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall auch von dem, in dem das OLG Oldenburg (VersR 89, 1300 f) bei schuldhafter Verursachung eines Geburtsschadens ein Schmerzensgeld in Höhe von DM 300.000,00 zusprach. - OLG Stuttgart, 19.09.2000 - 14 U 65/99
Geburtsleitung durch Belegarzt - Weiterleitung durch vertretenden Arzt - …
Die Konstellation Arzt - Vertreter unterscheidet sich vom Fall des hinzugezogenen Konsiliararztes, der in seiner ärztlichen Tätigkeit vollständig unabhängig von dem hinzuziehenden Arzt ist (OLG Stuttgart VersR 1992, 55; OLG Oldenburg VersR 1989, 1300;… Geiß/Greiner, Arzthaftplichtrecht 3. Aufl. 1999 S. Rn. 67). - OLG Stuttgart, 25.08.1994 - 14 U 25/93
Arzthaftung bei schuldhaftem Narkosezwischenfall
- OLG Oldenburg vom 12.10.1988 - VersR 1989, 1300 mit Nichtannahmebeschluß BGH vom 04.07.1989 - VI ZR 318/88: Geburtsschaden mit schwerster Cerebralparese, die zu einem schweren Anfallsleiden geführt hat; Schmerzensgeldkapital von 300.000,00 DM.