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   BGH, 22.11.1988 - VI ZR 20/88   

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https://dejure.org/1988,1676
BGH, 22.11.1988 - VI ZR 20/88 (https://dejure.org/1988,1676)
BGH, Entscheidung vom 22.11.1988 - VI ZR 20/88 (https://dejure.org/1988,1676)
BGH, Entscheidung vom 22. November 1988 - VI ZR 20/88 (https://dejure.org/1988,1676)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Versicherer - Verhandlungsvollmacht - Einschränkungsanforderungen

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 278
  • MDR 1989, 345
  • NZV 1989, 145
  • VersR 1989, 138
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.04.1978 - VI ZR 29/76

    Verjährung der Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer während

    Auszug aus BGH, 22.11.1988 - VI ZR 20/88
    Voraussetzung für die rechtliche Wirksamkeit einer solchen Beschränkung ist allerdings, daß sie dem Verhandlungspartner deutlich erkennbar wird (vgl. Senatsurteil vom 11. April 1978 VI ZR 29/76 - VersR 1978, 533, 534).

    Er verstößt deshalb gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB ), wenn er geltend macht, die Verhandlungsführung der Colonia habe sich auch noch nach der Klageerhebung im Vorprozeß auf die Deckungssumme beschränkt, es sei denn, die Colonia hätte eine solche Einschränkung ihrer Verhandlungsführung auch noch nach der Erhebung dieser Klage in aller Deutlichkeit gegenüber den Bevollmächtigten der Klägerin zum Ausdruck gebracht (vgl. Senatsurteil vom 11. April 1978 - VI ZR 29/76 - aaO S. 534 f.).

  • BGH, 20.10.1987 - VI ZR 104/87

    Begriff des Stillstands und des Weiterbetreibens eines Prozesses

    Auszug aus BGH, 22.11.1988 - VI ZR 20/88
    In diesem Zeitpunkt hat eine neue Verjährung begonnen (vgl. Senatsurteil vom 20. Oktober 1987 VI ZR 104/87 - VersR 1988, 389, 390 m.w.N.).
  • BGH, 08.11.2016 - VI ZR 594/15

    Arzt- und Krankenhaushaftung wegen Geburtsschäden: Verjährung von Ansprüchen aus

    Die Auslegung dieser Erklärung durch das Berufungsgericht weist revisionsrechtlich beachtliche Rechtsfehler auf und bindet den Senat daher nicht (vgl. BGH, Urteile vom 25. März 2015 - VIII ZR 125/14, NJW 2015, 2584 Rn. 33; vom 27. Januar 2010 - VIII ZR 58/09, NJW 2010, 2422 Rn. 31, insoweit nicht abgedruckt in BGHZ 184, 128; vgl. auch Senatsurteil vom 22. November 1988 - VI ZR 20/88, VersR 1989, 138, 139).
  • BGH, 11.10.2006 - IV ZR 329/05

    Unterbrechung der Verjährung von Schadensersatzansprüchen durch Anerkenntnis

    Der Bundesgerichtshof hat dieser Bestimmung eine unbeschränkte Verhandlungsvollmacht entnommen und verlangt, dass der Versicherer, wenn er von ihr nur eingeschränkt Gebrauch machen wolle, dies dem Verhandlungspartner deutlich erkennbar machen müsse (Urteil vom 22. November 1988 - VI ZR 20/88 - VersR 1989, 138 unter II 1 c; so auch Littbarkski, AHB § 5 Rdn. 141, 144; Späte, Haftpflichtversicherung § 5 Rdn. 63, 67 f.).
  • BGH, 22.07.2004 - IX ZR 482/00

    Unterbrechung der Verjährung von Schadensersatzansprüchen durch Zahlungen des

    Die Zahlung des Kraftfahrtversicherers stellt grundsätzlich ein die Verjährung unterbrechendes Anerkenntnis zu Lasten des Versicherungsnehmers dar; es erfaßt auch den Teil der Ansprüche, für den der Versicherer nicht einzustehen hat, weil er die Deckungssumme übersteigt (BGH, Urt. v. 17. März 1970 - VI ZR 148/68, NJW 1970, 1119; v. 22. November 1988 - VI ZR 20/88, NJW-RR 1989, 278).
  • OLG Frankfurt, 17.06.2005 - 24 U 48/05

    Berufshaftpflichtversicherung: Wirkung der Abgabe eines Haftpflichtfalles an

    ccc) Nur vorsorglich fügt das Berufungsgericht an, dass aus seiner Sicht - übereinstimmend mit der des Landgerichts - ein etwaiges Anerkenntnis zu Lasten des Versicherungsnehmers und über den Rahmen der eigenen Einstandspflicht im Verhältnis zu diesem hinaus nicht von einer Vollmacht gedeckt gewesen wäre (BGHZ 28, 244; NJW 1970, 1119; NJW-RR 1989, 278; 2004, 1475).

    Ist dies im Einzelfall extremer Schadenshöhe anders, so steht im Hintergrund einer Erklärung mit Anerkenntniswirkung das Bewusstsein einer - nicht zu übersehenden - besonderen Verantwortung im Ausnahmefall, verbunden mit der Pflicht, zu prüfen, ob aus versicherungsvertraglicher Verpflichtung gegenüber dem Versicherungsnehmer eine anerkennende Erklärung ausdrücklich auf den Versicherer selbst zu beschränken ist (BGH NJW-RR 1989, 278; 2004, 1475).

  • OLG Frankfurt, 19.04.2018 - 6 U 56/17

    Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz für Pferdebürste ("Gumminoppenstriegel")

    An Teilabbrüche von Verhandlungen sind strenge Anforderungen zu stellen, weil nur selten in derartigen Fällen für den Gläubiger eindeutig ist, dass der Schuldner bei einem einheitlichen Lebenssachverhalt eine Leistung endgültig ablehnt (BGH NJW-RR 1989, 278 f. ; BGH NJW 1998, 1142 ).
  • OLG Düsseldorf, 06.11.1998 - 22 U 98/98

    Verjährungsbeginn bei unerlaubter Handlung: Kenntnis des Ersatzpflichten

    Dessen Berechtigung, im Namen der Beklagten mit der Klägerin über den zu leistenden Schadensersatz zu verhandeln, ergibt sich aus § 5 Nr. 7 AHB (vgl. BGH, NJW-RR 1989, 278).
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