Rechtsprechung
   OLG Köln, 10.10.1988 - 27 W 31/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,13626
OLG Köln, 10.10.1988 - 27 W 31/88 (https://dejure.org/1988,13626)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.10.1988 - 27 W 31/88 (https://dejure.org/1988,13626)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. Oktober 1988 - 27 W 31/88 (https://dejure.org/1988,13626)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,13626) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1989, 210
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Oldenburg, 28.06.2007 - 5 W 77/07

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen bei Zusammenarbeit mit einer am

    Deshalb ist es auch in Rechtsprechung (vgl. OLG Köln VersR 1989, 210, 211) und Literatur (Bayerlein-Franzki, Praxishandbuch des Sachverständigenrechts, 2. Aufl. S. 840) als ein die Unabhängigkeit des Sachverständigen gefährdender Gesichtspunkt angesehen worden, wenn der betroffene Arzt regelmäßiger "Zulieferer" der Klinik des Sachverständigen ist.
  • OLG München, 02.09.2003 - 13 W 2082/03

    Frist für die Ablehnung eines Sachverständigen

    Soweit in der Rechtsprechung längere Fristen eingeräumt wurden (BayObLG MDR 1995, 412) beruht dies auf den besonderen Umständen des Einzelfalles oder - wie im Falle OLG Köln, VersR 1989, 210 - auf der bis 01.04.1991 geltenden Fassung des § 406 Abs. 2, die keine bestimmte Frist vorsah.
  • OLG Frankfurt, 30.08.2004 - 9 W 17/04

    Sachverständigenablehnung: Rechtzeitigkeit des Ablehnungsantrags

    In diesem Fall ist die Ablehnung unverzüglich nach Kenntnis vom Ablehnungsgrund zu stellen (OLG Köln VersR 1989, 210; OLG Celle NJW-RR 1995, 128; BayObLG MDR 1995, 412, 413).
  • OLG Brandenburg, 17.01.2003 - 1 W 5/02

    Frist für Antrag auf Ablehnung eines Sachverständigen

    Hierbei verlängert sich die Frist gerade dann, wenn das Ablehnungsgesuch - wie hier - auf die Ausführungen des Sachverständigen in einem schriftlichen Gutachten gestützt wird, um eine angemessene Prüflings- und Überlegungszeit (vgl. BayObLG, MDR 1995, 412; OLG Frankfurt/ Main, FamRZ 1995, 1208; OLG Köln, VersR 1989, 210; OLG Celle, NJW-RR 1995, 128; Zöller/Greger, a.a.O.; Thomas/Putzo, a.a.O.; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 60. Aufl., § 406 Rdnr. 26).
  • OLG Frankfurt, 05.04.2005 - 8 U 229/04

    Befangenheit des Sachverständigen: Gerichtliche Aufklärungspflicht bezüglich der

    Entscheidend ist allein, ob sich aus der Art oder dem Umfang der Geschäftsbeziehungen Besonderheiten ergeben, die bei einer vernünftig denkenden Partei die Besorgnis erwecken können, der Sachverständige stehe der Streitsache nicht unbefangen gegenüber (vgl. dazu OLG Düsseldorf, MedR 2005, 42, 43; OLG München MDR 1998, 858; OLG Köln VersR 1989, 210; OLG Karlsruhe OLGZ 1984, 105; Zöller-Greger, ZPO, 23. Aufl. Rdn. 8 zu § 406 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 24.08.2000 - 12 W 39/00

    Zeitliche Grenzen für die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der

    Die in diesem Sinne angemessene Prüfungs- und Überlegungsfrist beträgt regelmäßig einen Monat (OLG Köln, VersR 1989, 210; OLG Düsseldorf, OLGR 1995, 225; NJW-RR 1998, 933, 934).
  • OLG Stuttgart, 28.06.1994 - 9 W 12/94

    Befangenheit eines Sachverständigen; Besorgnis der Befangenheit wegen

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Köln, 30.08.1993 - 27 W 16/93
    Das gilt jedenfalls dann, wenn - wie hier - noch kein Termin zur weiteren Verhandlung angesetzt ist und eine Verzögerung des Rechtsstreits durch Gewährung einer ausreichenden Frist nicht zu befürchten ist (Senat, Beschluß vom 10.10.1988 - 27 W 31/88 -, abgedruckt in VersR 1989, 210).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht