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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 20.10.1988 - 8 U 261/87   

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OLG Düsseldorf, 20.10.1988 - 8 U 261/87 (https://dejure.org/1988,2900)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.10.1988 - 8 U 261/87 (https://dejure.org/1988,2900)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Oktober 1988 - 8 U 261/87 (https://dejure.org/1988,2900)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dgkz.com PDF (Rechtsprechungsübersicht)

    Fehlerhafte Aufklärung bei der Leitungsanästhesie - ein Haftungsrisiko für Zahnärzte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823, § 847

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 2334
  • VersR 1989, 290
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 09.11.1993 - VI ZR 248/92

    Aufklärungspflicht eines Zahnarztes

    Jedenfalls dann, wenn sich aus der Stellung und Lage des zu entfernenden Weisheitszahns ergibt, daß der Eingriff in der Nähe verlaufende Nerven (etwa Nervus mandibularis oder Nervus alveolaris) in Mitleidenschaft ziehen kann, ist eine Aufklärung über die hiermit verbundenen Risiken geboten (vgl. dazu z.B. OLG Düsseldorf, VersR 1989, 290; OLG Köln, VersR 1989, 632 m.w.N.; OLG Hamm, Urteil vom 11. Februar 1980 AHRS 4800/1; OLG Frankfurt, Urteil vom 14. April 1986 AHRS 4800/7).
  • OLG Koblenz, 25.11.2013 - 5 U 1202/13

    Höhe des Schmerzensgeldes bei Einbringung eines zu großen Implantats durch einen

    Obwohl kein Behandlungsfehler, sondern lediglich eine schicksalshafte Nervverletzung nach mangelnder Aufklärung vorlag, hat das OLG Düsseldorf (v. 20.10.1988, 8 U 261/87 = NJW 1989, 2334 = ZfS 1989, 157 ) ein auf den heutigen Zeitpunkt angepasstes Schmerzensgeld von 7.943 EUR ausgeurteilt.
  • OLG Düsseldorf, 13.12.2007 - 8 U 19/07

    Anforderungen an die Risikoaufklärung bei wiederholter Zahnextraktion

    Das betrifft einmal das Risiko von Nervenläsionen, über das vor der Entfernung eines Weisheitszahns aufgeklärt werden muss, denn die Schädigung des Nervus alveolaris bei einer Zahnextraktion ist ein zwar recht seltener, aber immerhin für diesen Eingriff typischer Zwischenfall, dessen Kenntnis bei einem Durchschnittspatienten ohne medizinische Vorbildung und ohne besondere Erfahrungen mit einer spezifischen Krankheitsvorgeschichte nicht vorausgesetzt werden kann (vgl. Senat, NJW 1989, 2334; s.a. BGH, NJW 1994, 799, 800).
  • OLG Koblenz, 11.06.1999 - 8 U 1495/98

    Ärztliche Aufklärungspflicht bei operativer Entfernung eines Weisheitszahns -

    Eine sachgemäße Aufklärung umfasst im Einzelfall auch den Hinweis auf mit dem Eingriff nicht beabsichtigte, aber durch ärztliche Kunst nicht sicher vermeidbare Folgeschäden, für die eine mehr oder minder große, dem medizinisch nicht vorgebildeten Patienten aber aus der Art des Eingriffs nicht schon ohne weiteres ersichtliche Möglichkeit besteht (BGH VersR 1971, 929; OLG Düsseldorf VersR 1989, 290; OLG München VersR 1995, 464).
  • LG Duisburg, 11.11.1991 - 4 S 539/90

    Sittenwidrigkeit eines Darlehens; Rechtmäßigkeit von Vermittlerkosten bei

    Im Streitfall war aber bereits die Lohnabtretungsklausel unwirksam, wie der Bundesgerichtshoff zu einer inhaltsgleichen Klausel entschieden hat (in: NJW 1989, Seite 2334).
  • OLG Koblenz, 19.03.2012 - 5 U 1300/11

    Anforderungen an die Befunderhebung vor der Entfernung von Weisheitszähnen wegen

    OLG Düsseldorf, Urt. v. 20.10.1988 - 8 U 261/87.
  • OLG Oldenburg, 08.02.1994 - 5 U 120/93

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Aufklärungsmangel, Zahnarzt

    Die Landgerichte Bonn und Oldenburg sowie das Oberlandesgericht Düsseldorf haben den Geschädigten in derartigen Fällen wegen Verletzung der Aufklärungspflicht 6.500 DM bzw. 9.000 DM sowie 10.000 DM an Schmerzensgeld zugesprochen (vgl. auch OLG Düsseldorf, VersR 1989, 290 ; LG Bonn, VersR 1989 811).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 28.07.1988 - 8 U 34/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,7576
OLG Düsseldorf, 28.07.1988 - 8 U 34/87 (https://dejure.org/1988,7576)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.07.1988 - 8 U 34/87 (https://dejure.org/1988,7576)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Juli 1988 - 8 U 34/87 (https://dejure.org/1988,7576)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 1548
  • NJW-RR 1989, 796 (Ls.)
  • VersR 1989, 290
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.07.1987 - VI ZR 193/86

    Aufklärungspflicht des Arztes im Rahmen der Pränataldiagnostik; Voraussetzungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.07.1988 - 8 U 34/87
    Mit der herrschenden medizinischen Lehrmeinung und mit der überwiegenden ärztlichen Praxis ist die Verpflichtung des behandelnden Arztes zu bejahen, über das altersbedingt erhöhte Risiko der genetischen Schädigung der Leibesfrucht und über die Möglichkeiten der pränatalen Diagnostik umfassend zu beraten (vgl. BGH VersR 1988, 155).
  • OLG Stuttgart, 01.09.1994 - 14 U 10/93

    Arzthaftung wegen mangelnder Aufklärung bei einem Diagnoseeingriff

    Im Bereich der erforderlichen Risikoaufklärung waren die Ärzte der Beklagten gehalten, der Klägerin jene möglichen Risiken und Gefahren darzulegen, die der Klägerin oder dem werdenden Kind drohten unter Abwägung, ob unter diesen Umständen eine zweite Fruchtwasseruntersuchung aus medizinischer Sicht unter Berücksichtigung der durch den klinische Situs erhöhten Gefährdung für das Kind in Relation zu den zu erwartenden diagnostischen Erkenntnissen in Betracht stand (vgl. hierzu OLG Stuttgart v. 08.02.1990 - 14 U 19/89 - = VersR 1991, 929 unter Hinweis auf BGH v. 22.11.1983 - VI ZR 85/82 - = BGHZ 89/95 = VersR 1984, 186 f; BGH v.07.07.1987 - VI ZR 193/86 - = VersR 1988, 155; OLG Düsseldorf v. 28.07.1988 - VersR 1989, 290 - Ls = NJW 1989, 1548; OLG Köln v. 20.06.1989 - VersR 1989, 631 ; OLG München v. 25.09.1986 - VersR 1988, 523 ; alle zur Frage der Beratungspflicht des Arztes bei altersbedingter Risikoschwangerschaft im Hinblick auf die Durchführung einer Fruchtwasseruntersuchung; siehe zur ärztlichen Beratungs- und Aufklärungspflicht hinsichtlich einer Amniocentese auch Gaisbauer VersR 1991, 979 als Anmerkung zum Urteil des OLG Stuttgart vom 08.02.1990 - VersR 1991, 929).
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