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Rechtsprechung
   OLG Köln, 09.11.1988 - 5 W 95/88   

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OLG Köln, 09.11.1988 - 5 W 95/88 (https://dejure.org/1988,12005)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.11.1988 - 5 W 95/88 (https://dejure.org/1988,12005)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. November 1988 - 5 W 95/88 (https://dejure.org/1988,12005)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1989, 352
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.12.1987 - IVa ZR 195/86

    Fristgerechte Einreichung ärztlicher Feststellungen in der Unfallversicherung

    Auszug aus OLG Köln, 09.11.1988 - 5 W 95/88
    Die Einhaltung der 15-Monats-Frist ist Anspruchsvoraussetzung (BGH VersR 1982, 567 = r + s 82, 117; 1988, 286 = r + s 88, 120; OLG Hamm VersR 1989, 242 = r + s 88, 312; Prölss/Martin, VVG 24. Aufl. Anm. 5 b, c zu § 8 AUB).
  • BGH, 24.03.1982 - IVa ZR 226/80

    Rechtsnatur der Anmeldefrist

    Auszug aus OLG Köln, 09.11.1988 - 5 W 95/88
    Die Einhaltung der 15-Monats-Frist ist Anspruchsvoraussetzung (BGH VersR 1982, 567 = r + s 82, 117; 1988, 286 = r + s 88, 120; OLG Hamm VersR 1989, 242 = r + s 88, 312; Prölss/Martin, VVG 24. Aufl. Anm. 5 b, c zu § 8 AUB).
  • OLG Hamm, 20.08.2003 - 20 U 18/03

    Anforderungen an die Feststellung der Invalidität

    Entsprechend halten auch andere Oberlandesgerichte den Zeitpunkt der schriftlichen Niederlegung der ärztlichen Feststellung für allein maßgebend; die Berufung auf das Zeugnis der behandelnden Ärzte wird hingegen als unerheblich angesehen (OLG Köln, VersR 1989, 352; OLG Koblenz, VersR 1993, 1262; für Schriftformerfordernis auch OLG München, VersR 1995, 565; OLG Frankfurt a. M., VersR 1996, 618; OLG Oldenburg, NJW-RR 1996, 1434; OLG Düsseldorf, VersR 2001, 449; OLG Stuttgart, r+s 2003, 211).

    Es stellt deshalb keine fristgemäße "Feststellung" i. S. des § 7 I (1) AUB 88 dar, wenn der Arzt als Zeuge im Streitfall rückblickend aussagt, er sei bereits innerhalb der Frist von einem unfallbedingten Dauerschaden ausgegangen, denn damit würde die Feststellung erst mit der Zeugenaussage aus der Vorstellungswelt des Arztes heraus nach außen dringen und damit (verspätet) getroffen (so OLG Köln, VersR 1989, 352).

  • OLG Saarbrücken, 20.06.2007 - 5 U 70/07

    Private Unfallversicherung: Anforderungen an die ärztliche

    Die obergerichtliche Rechtsprechung hat sich mit Blick auf die vorgenannte Entscheidung des BGH, aber auch die Entscheidung des BGH vom 25.4.1990, IV ZR 28/98 (VersR 1990, 732) überwiegend dafür ausgesprochen, dass die ärztliche Invaliditätsfeststellung in schriftlicher Form erfolgen müsse (OLG Hamm, VersR 2004, 187; OLG Stuttgart, RuS 2003, 211; OLG Düsseldorf, VersR 2001, 449; OLG Oldenburg, NJW-RR 1996, 1434; OLG Frankfurt, VersR 1996, 618; OLG Koblenz, VersR 1993, 1262; OLG Köln, VersR 1989, 352; OLG München, VersR 1995, 565; siehe auch Knappmann in: Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., AUB 94 § 7, Rdnr. 15, m.w.N.; Grimm, AUB, 2. Aufl., § 7, Rdnr. 11, m.w.N.).
  • OLG Köln, 21.10.1993 - 5 U 102/92

    Fristgemäße Feststellung und Geltendmachung der Invalidität in der

    Die Tatsache, daß im ärztlichen Erstbericht auch die Invalidität angesprochen wird, läßt den Eindruck beim Versicherungsnehmer entstehen, er brauche, wenn die betreffenden Fragen beantwortet werden, die Invalidität nicht noch besonders geltend zu machen, sofern, wie hier, der den Erstbericht erstellende Arzt eine dauernde Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit prognostiziert und im einzelnen die Dauerfolgen bezeichnet (anders lag der Fall in der Senatsentscheidung 5 U 31/91 - r + s 1992, 34 f. -, wo die Frage, ob nach Ansicht des Arztes mit Dauerfolgen zu rechnen sei, ausdrücklich verneint worden war und im ärztlichen Erstbericht die Frage nach einer dauernden Beeinträchtigung mit "noch nicht absehbar" beantwortet wurde, so daß nicht einmal die drohende Gefahr eines Dauerschadens vorausgesagt war; vgl. auch Senat r + s 1989, 100 = VersR 1989, 352).
  • OLG Oldenburg, 21.08.2002 - 2 U 103/02

    Kein Unfallversicherungsschutz für krankhafte Störungen infolge psychischer

    Außerdem kann die ärztliche Stellungnahme ohnehin nicht nach Fristablauf in Form einer späteren Zeugenaussage nachgeholt werden, weil dadurch ärztliche Feststellungen über die Invalidität erst getroffen werden sollen, die bereits innerhalb der 15-Monatsfrist hätten getroffen werden müssen (vgl. OLG Köln, VersR 1989, 352 ; Grimm, a.a.O., § 7, Rdn. 9).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 30.12.1987 - 12 U 189/87   

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https://dejure.org/1987,8159
OLG Karlsruhe, 30.12.1987 - 12 U 189/87 (https://dejure.org/1987,8159)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30.12.1987 - 12 U 189/87 (https://dejure.org/1987,8159)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30. Dezember 1987 - 12 U 189/87 (https://dejure.org/1987,8159)
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Papierfundstellen

  • VersR 1989, 352
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 01.10.1986 - IVa ZR 108/85

    Wahrung der Klagefrist durch Anbringung eines Prozeßkostenhilfegesuchs

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.12.1987 - 12 U 189/87
    Zwar hat der Kl. am 7.1.1986 einen Antrag auf Gewährung von Prozeßkostenhilfe eingereicht, was ausgereicht hätte, um die Klagefrist zu wahren, sofern der Kl. danach alles ihm Zumutbare getan hätte, damit die Zustellung der Klage "demnächst" i. S. von § 270 Abs. 3 ZPO erfolgen konnte (BGH VersR 1987, 39 = NJW 87, 255).
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