Rechtsprechung
| BGH, 19.01.1989 - III ZR 258/87 |
Volltextveröffentlichungen
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Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Trägers der Straßenbaulast für umstürzende Bäume
Zeitschriftenfundstellen
- MDR 1989, 719
- NVwZ-RR 1989, 395
- NZV 1989, 346
- VersR 1989, 477
Wird zitiert von ... (16)
- BGH, 02.02.2006 - III ZR 159/05
Verkehrssicherungspflicht - Standfestigkeitsprüfung nach Straßenbauarbeiten
Besteht die Organleihe darin, dass einzelne Beamte oder sonstige Bedienstete unter (teilweiser) Herauslösung aus der Organisation ihrer "verleihenden" (Anstellungs-)Körperschaft in den "Betrieb" der "entleihenden" Körperschaft eingegliedert werden, so haftet bei Pflichtverletzungen eines dieser Bediensteten, die er bei Wahrnehmung der der "entleihenden" Körperschaft obliegenden Aufgabe begangen hat, die "entleihende" Körperschaft (vgl. Senatsurteil vom 19. Januar 1989 - III ZR 258/87 - VersR 1989, 477 und BGH, Urteil vom 31. Mai 1988 - VI ZR 275/87 - VersR 1988, 957, 958 [zu Pflichtverletzungen eines staatlichen Revierbeamten bei der Tätigkeit für die "entleihende" und hinsichtlich der in ihrem Eigentum stehenden Waldfläche verkehrssicherungspflichtigen Gemeinde]).cc) Bezüglich der - hier allein einschlägigen - Haftung wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht kommt es für die haftungsrechtliche Zurechnung vor allem darauf an, wer in der Lage gewesen ist, die zur Gefahrenabwehr erforderlichen Maßnahmen zu treffen (vgl. Senatsurteil vom 19. Januar 1989 aaO und BGH…, Urteil vom 31. Mai 1988 aaO).
- BGH, 20.02.1992 - III ZR 188/90
Amtshaftung wegen Überschreitung der Zuständigkeit bei Absperrung eines …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 02.12.2004 - III ZR 358/03
Amtshaftung - Gemeinschaftsrechtlicher Staatshaftungsanspruch
Anders als in Fällen, in denen der Senat über die haftungsrechtliche Verantwortlichkeit der Gemeinde für das Verhalten eines vom Land entliehenen Beamten entschieden hat (vgl. Urteil vom 19. Januar 1989 - III ZR 258/87 - LM BGB § 839 Ca Nr. 73), ist hier weder vorgetragen noch erkennbar, daß der Bund - von der Wahrnehmung der Fachaufsicht durch das zuständige Bundesministerium abgesehen - den Einsatz der Mitarbeiter der Beklagten zu 1 steuert, sie kontrolliert oder ihnen Weisungen erteilt.
- BGH, 01.07.1993 - III ZR 167/92
Amtshaftung bei Schäden durch umstürzende Straßenbäume
Insoweit unterscheidet sich der hier zu beurteilende Sachverhalt von demjenigen, der dem Senatsurteil vom 19. Januar 1989 ( III ZR 258/87 = BGHR BGB § 823 Abs. 1 Verkehrssicherungspflicht 22) zugrundegelegen hatte.Die aus einer etwaigen mangelnden Standsicherheit des Baumes drohenden Gefahren gingen somit im Sinne der im Senatsurteil vom 19. Januar 1989 (a.a.O.) entwickelten Grundsätze "von der Straße" selbst aus.
- BGH, 18.11.1993 - III ZR 178/92
Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einer Eisenbahn an einem …
Von der Straße droht sie, wenn ursprünglich verkehrsfremde Hindernisse bereits auf die Straße gelangt sind oder sich im Zuge des Straßenkörpers befinden (vgl. Senatsurteile BGHZ 37, 165 [170]; vom 10. Juli 1980 - III ZR 58/79 - VersR 1980, 946 ; vom 19. Januar 1989 - III ZR 258/87 - BGHR § 823 Abs. 1 Verkehrssicherungspflicht 22). - OLG Brandenburg, 28.06.2011 - 2 U 16/10
Amtshaftung - Haftet Gemeinde für Schäden durch herabfallenden Ast?
Von der Straße selbst droht hingegen die Gefahr, wenn Hindernisse durch Naturgewalten oder von angrenzenden Bauwerken bereits auf die Straße gelangt sind (zum Ganzen BGH, Urteil vom 19. Januar 1989, Az. III ZR 258/87, Rdnr. 19 m. w. N.; zitiert nach juris).Der Senat zieht dabei die Gedanken heran, der der eingangs zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 19. Januar 1989, Az. III ZR 258/87, Rdnr. 19 f.; zitiert nach juris) zu Grunde lagen.
- OLG Frankfurt, 12.07.2010 - 1 U 195/09
Verkehrssicherungspflicht im Gemeindewald in Hessen
Für die haftungsrechtliche Zurechnung kommt es vor allem darauf an, wer in der Lage gewesen ist, die zur Gefahrenabwehr erforderlichen Maßnahmen zu treffen (…vgl. BGH, VersR 2006, 803 [juris Rn. 21]; VersR 1989, 477 [juris Rn. 11];… VersR 1988, 957 [juris Rn. 20]).c) Mit dieser Betrachtungsweise setzt sich der Senat auch nicht in Widerspruch zu den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 31.05.1988 (VersR 1988, 957 f.) und vom 19.01.1989 (VersR 1989, 477 f.), die jeweils zum Landesforstgesetz von Rheinland-Pfalz (ForstG RP) ergangen sind.
- OLG Koblenz, 19.11.2012 - 12 U 794/11 Aus der Durchführung des Revierdienstes durch den Beklagten zu 1. als staatlichem Revierbeamten lässt sich eine Verkehrssicherungspflicht des Landes für das Waldstück nicht herleiten (BGH VersR 1989, 477 - 478).
Auf Bäume innerhalb eines geschlossenen Waldstücks erstreckt sich die Straßenverkehrssicherungspflicht so lange nicht, wie ein Baum unauffällig in dem Waldstück steht und keine Eigentümlichkeiten aufweist, die ihn vom Waldsaum abheben und der Straße zuordnen (BGH VersR 1989, 477 - 478; Tschersich, VersR 2003, 172 ff.).
- OLG Frankfurt, 30.06.2005 - 1 U 65/05
Amtshaftung - Straßenbau: Inwieweit muss Behörde Bauunternehmer überwachen?
Anders als in Fällen, in denen der Bundesgerichtshof über die haftungsrechtliche Verantwortlichkeit der Gemeinde für das Verhalten eines vom Land entliehenen Beamten entschieden hat (BGH VersR 1989, 477), ist hier weder vorgetragen noch erkennbar, dass die Beklagte zu 2) - von der Wahrnehmung der Fachaufsicht durch das zuständige Bundesministerium bzw. die Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main abgesehen - den Einsatz der Mitarbeiter des Beklagten zu 1) steuerte, sie kontrollierte oder ihnen Weisungen erteilte. - OLG Koblenz, 14.02.2001 - 1 U 1161/99
Sicherungspflicht des Waldeigentümers
Das gilt jedenfalls dann, wenn es sich bei dem angrenzenden Waldstück, aus welchem der gestürzte Baum stammt, um Gemeindewald handelt, dessen Pflege zwar Aufgabe der Gemeinde ist, aber auch durch staatliche Beamte wahrgenommen werden kann (vgl. § 37 Abs. 1 Rheinland-Pfälzisches Forstgesetz und BGH MDR 1989, 719 sowie LM Nr. 73 zu § 839). - OLG Hamm, 25.11.2003 - 9 U 196/02
Verletzung der Verkehrssicherungspflicht betreffend Windwurf- und Bruchgefahr von …
- OLG Koblenz, 05.04.2004 - 12 U 236/03
Träger der Straßenbaulast für Gemeindestraßen; Umfang der …
- BGH, 14.12.1989 - III ZR 68/89
- LG Arnsberg, 25.10.2007 - 2 O 293/06
- LG Arnsberg, 07.04.2006 - 2 O 233/04
- OLG Köln, 12.03.1992 - 7 U 158/91
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