Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 06.12.1988

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   OLG Stuttgart, 27.06.1988 - 5 U 259/87   

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OLG Stuttgart, 27.06.1988 - 5 U 259/87 (https://dejure.org/1988,8843)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 27.06.1988 - 5 U 259/87 (https://dejure.org/1988,8843)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 27. Juni 1988 - 5 U 259/87 (https://dejure.org/1988,8843)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf die Versicherungssummen aus zwei Lebensversicherungen; Eintritt des Versicherungsfalls durch Selbsttötung des Versicherten vor Ablauf von drei Jahren seit Zahlung des Einlösungsbetrages; Begriff der krankhaften Störung der Geistestätigkeit; Anwendbarkeit der ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ALB § 8 n. F.; VVG § 169

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1989, 794
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.07.1953 - V ZR 97/52

    Eheliches Güterrecht. Gleichberechtigung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.06.1988 - 5 U 259/87
    Voraussetzung ist nur, daß der Selbstmörder von seinen unkontrollierbaren Trieben und Vorstellungen - ähnlich einer mechanischen Verknüpfung von Ursache und Wirkung - so beherrscht wird, daß eine freie Entscheidung aufgrund einer Abwägung von Für und Wider ausgeschlossen ist und eine sachliche Prüfung der in Betracht kommenden Gesichtspunkte nicht möglich ist (BGH NJW 53, 1342).
  • BGH, 01.07.1981 - IVa ZR 201/80

    Widerruf der Bezugsberechtigung aus einer Lebensversicherung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.06.1988 - 5 U 259/87
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob die Abtretung des Bezugsrechts nur und erst nach der Anzeige des Verfügungsberechtigten Wirksamkeit erlangt oder ob der Anzeige nur die Wirkungen der §§ 407 ff BGB zukommen (offengelassen in BGH VersR 81, 926, 927 a.E.).
  • BGH, 27.11.1959 - 4 StR 394/59

    Aufrechterhaltung der Feststellungen bei Teilaufhebung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.06.1988 - 5 U 259/87
    Als krankhafte Störung der Geistestätigkeit im Sinne von § 169 VVG (dem § 8 der vorliegenden AVB entspricht) können alle Störungen der Verstandestätigkeit sowie des Willens-, Gefühls- und Trieblebens in Betracht kommen (BGH NJW 60, 1393 zu§ 51 StGB a.F).
  • BGH, 23.04.1986 - VIII ZR 93/85

    Zurückweisung verspäteten Vorbringens in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.06.1988 - 5 U 259/87
    Die Verspätungsvorschriften des § 528 ZPO sind auf Klagerhöhungen nicht anzuwenden, da es sich dabei nicht um ein neues Angriffs- und Verteidigungsmittel handelt, sondern um einen verfahrensbestimmenden Antrag (allgemeine Meinung Baumbach-Albers, Anm. 2, Thomas-Putzo, Anm. 2 a, Zöller/Schneider, Rdnr. 9, jeweils zu § 528 ZPO unter Hinweis auf BGH NJW 86, 2257).
  • OLG Karlsruhe, 20.02.2003 - 12 U 205/02

    Lebensversicherung: Nachweis des Zustands krankhafter Störung der

    Das Vorliegen einer Geisteskrankheit ist nicht erforderlich (OLG Hamm VersR 1977, 928; OLG Stuttgart VersR 1989, 794).

    Die nicht hinreichend auszuschließende Möglichkeit nachfühlbarer Motive für eine Selbsttötung wird von der Rechtsprechung als Zeichen dafür angesehen, dass der Verstorbene nicht in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit gehandelt hat, sondern dass der von einfühlbaren Motiven gelenkte Wille noch Einfluss auf die Entscheidung des Verstorbenen hatte (OLG Stuttgart VersR 1989, 794; OLG Frankfurt/M. VersR 62, 821 m. w. Nachw.; OLG Nürnberg VersR 69, 149).

  • OLG Düsseldorf, 14.05.2002 - 4 U 171/01

    Krankhafte Störung der Geistestätigkeit bei Selbsttötung in der

    Ein die freie Willensbestimmung ausschließender Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit liegt nur vor, wenn der Betroffene sein Handeln nicht mehr von vernünftigen Erwägungen abhängig machen kann (OLG Hamm, r+s 1993, 75) und von unkontrollierbaren Trieben und Vorstellungen - ähnlich einer mechanischen Verknüpfung von Ursache und Wirkung - so sehr beherrscht wird, dass eine freie Entscheidung aufgrund einer Abwägung von Für und Wider ausgeschlossen ist (BGH, NJW 1953, 1342; OLG Stuttgart, NVersZ 2000, 22; VersR 1989, 794, 795; OLG Nürnberg, VersR 1994, 295, 296).

    Allerdings genügt auch nicht eine allgemeine emotionale Psychose, die einer Selbsttötung in aller Regel zugrunde liegt, weil allein die Tatsache, dass ein Suizid stattgefunden hat, noch nicht für die Annahme ausreicht, diese Handlung sei in einem Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit erfolgt (OLG Stuttgart, NVersZ 2000, 22; VersR 1989, 794, 795; OLG Hamm, r+s 1993, 75).

    Ein wichtiges Kriterium bei der Beantwortung der Frage, ob unkontrollierbare Triebe und Vorstellungen in den Tod geführt haben, ist nämlich das Vorliegen einfühlbarer Motive (OLG Stuttgart, NVersZ 2000, 22; VersR 1989, 794, 795; OLG Nürnberg, VersR 1994, 295, 296).

  • LG Saarbrücken, 23.12.2013 - 14 O 212/13

    Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Lebensversicherung: Voraussetzungen

    ein sog. "Bilanzselbstmord", nicht auszuschließen ist (vgl. Saarl. OLG, a.a.O.; ferner OLG Nürnberg, VersR 1994, 295; OLG Stuttgart VersR 1989, 794; VersR 2000, 170; OLG Karlsruhe, VersR 2003, 977).
  • OLG Köln, 21.02.2001 - 5 U 127/00

    Blutalkoholkonzentration von 2,2 % zwingt nicht zur Annahme einer krankhaften

    Solange noch ein nachfühlbares Motiv, insbesondere ein sogenannter "Bilanzselbstmord" nicht auszuschließen ist, ist der erforderliche Nachweis nicht geführt (vgl. OLG Nürnberg aaO; OLG Stuttgart in VersR 1989, 794).
  • LG Bonn, 12.11.2004 - 9 O 447/04

    Voraussetzungen einer Leistungsfreiheit des Versicherungsgebers bei einer

    Als krankhafte Störung der Geistestätigkeit im Rahmen des § 169 WG können alle Störungen der Verstandestätigkeit sowie des Willens, des Gefühls und des Trieblebens in Betracht kommen, ohne dass die Manifestation einer Geisteskrankheit erforderlich ist (vgl. OLG Karlsruhe , a.a.O., OLG Stuttgart VersR 1989, 794).
  • OLG Nürnberg, 25.03.1993 - 8 U 2000/92

    Beweislast bei Selbstmord des Versicherungsnehmers in der Lebensversicherung

    Der Versicherungsnehmer muß von unkontrollierbaren Trieben und Vorstellungen - ähnlich einer mechanischen Verknüpfung von Ursache und Wirkung - so sehr beherrscht sein, daß eine freie Entscheidung aufgrund einer Abwägung von für und wider ausgeschlossen ist (vgl. OLG Stuttgart VersR 89, 794; BayObLG …
  • OLG Hamm, 17.07.1992 - 20 W 4/92

    Anforderungen an das Vorliegen eines Leistungsanspruchs aus der

    Es läßt sich nicht von vornherein sagen, daß jeder, der sich das Leben nimmt, unzurechnungsfähig gewesen sein muß (OLG Karlsruhe VersR 78, 657; OLG Stuttgart VersR 89, 794, 795).
  • KG, 13.02.1998 - 6 U 3104/96

    Krankhafte Störung der Geistestätigkeit und Beeinträchtigung der freien

    Es gibt nämlich keinen Erfahrungssatz, daß bei einem Menschen, der Selbstmord begeht, Unzurechnungsfähigkeit vorliegt, etwa weil der Selbsterhaltungstrieb der stärkste Trieb des Menschen ist und seine Überwindung deshalb im Regelfall auf eine Abweichung vom menschlichen Normalverhalten schließen läßt (vgl. LG Saarbrücken, VersR 1979, 1050; OLG Karlsruhe, VersR 1978, 657; OLG Stuttgart, VersR 1989, 794, 795; OLG Hamm, RuS 1993, 75).
  • LG Köln, 03.12.2008 - 37 O 1058/07
    Solange noch ein nachfühlbares Motiv, insbesondere ein sogenannter "Bilanz-Selbstmord" nicht auszuschließen ist, ist der erforderliche Nachweis krankhafter Störung der Geistestätigkeit nicht geführt (OLG Köln VersR 2002, 341; vgl. OLG Nürnberg VersR 1994, 295; OLG Stuttgart VersR 1989, 794).
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   OLG Frankfurt, 06.12.1988 - 8 U 242/87   

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https://dejure.org/1988,4685
OLG Frankfurt, 06.12.1988 - 8 U 242/87 (https://dejure.org/1988,4685)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.12.1988 - 8 U 242/87 (https://dejure.org/1988,4685)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. Dezember 1988 - 8 U 242/87 (https://dejure.org/1988,4685)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 591
  • NJW 1990, 2840 (Ls.)
  • NJW-RR 1989, 305 (Ls.)
  • VersR 1989, 793
  • VersR 1989, 794
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