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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 26.05.1989 - 10 U 318/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,3678
OLG Karlsruhe, 26.05.1989 - 10 U 318/88 (https://dejure.org/1989,3678)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.05.1989 - 10 U 318/88 (https://dejure.org/1989,3678)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. Mai 1989 - 10 U 318/88 (https://dejure.org/1989,3678)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVO § 9; StVO § 10

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 9 Abs. 5 § 10; StVG § 7 § 17
    Haftungsverteilung bei Kollision eines in eine Grundstückseinfahrt hinein- mit einem aus der Grundstücksausfahrt herausfahrenden Fahrzeug; Anrechnung ersparter Eigenkosten bei Anmietung eines Mietwagens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einfahrt; Fahrzeuge; Zwei; Vorfahrt

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 1112
  • NZV 1990, 72 (Ls.)
  • VersR 1989, 925
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Karlsruhe, 08.10.2014 - 9 U 64/14

    Haftung bei Kfz-Unfall: Einfahren von zwei Kraftfahrzeugen von gegenüberliegenden

    Es ist daher im Rahmen von § 10 Satz 1 StVO weder erforderlich, den zu § 17 Abs. 1 StVO a.F. entwickelten Begriff des "fließenden Verkehrs" neu und erweiternd auszulegen (vgl. dazu beispielsweise OLG Karlsruhe - 10. Zivilsenat - Urteil vom 26.05.1989, VRS 77, 45), noch ist für einen Fall der vorliegenden Art eine Heranziehung von § 1 Abs. 2 StVO geboten (vgl. dazu Burmann in Burmann/Heß/Jahnke/Zanker, Straßenverkehrsrecht, Kommentar, 22. Aufl. 2012, § 10 StVO Rdnr. 2).
  • OLG Frankfurt, 29.11.1989 - 12 U 32/89

    Fiktive Abrechnung der Durchsichtkosten für Ersatzfahrzeug nach Totalschaden -

    Hier ist also auch das OLG Frankfurt/M. (vgl. die ergänzenden Hinweise unter ES Kfz-Schaden D-2/10) auf die Linie der zumindest überwiegenden Rechtsprechungsmeinung eingeschwenkt; im gleichen Sinne der 14 Senat des OLG Frankfurt/M. (Urteil - 14 U 252/88 - 9.1.1990, in DAR 1990, 144) mit dem Zusatz, daß der »Geschädigte nach § 254 BGB zum Zwecke der Schadensminderung nicht gehalten ist, ein kleineres Fahrzeug anzumieten«; zu den Vertretern der überwiegenden Meinung gehört auch das OLG Karlsruhe (Urteil - 10 U 301/78 - 12.10.1979, in VersR 1980, 390 ), (Urteil - 10 U 318/88 - 26.5.1989, in DAR 1990, 20 ), (Urteil - 1 U 1/90 - 27.6.1990, in VRS 1990, 326); aber die Kontroverse geht weiter: nachstehend ES Kfz-Schaden D-2/14 und ES Kfz-Schaden D-2/15. Im übrigen berechnet des OLG Frankfurt/M. den Abzug mit dem gängigen 15%-Satz (vgl. dazu ES Kfz-Schaden D-2/11 m. Hinw.).
  • OLG Celle, 01.04.1993 - 14 U 62/92

    Anspruch auf Ersatz von Mietwagenkosten ohne Abzug für ersparte Eigenkosten;

    1980, 390; DAR 1990, 20; OLG Frankfurt DAR 1990, 144; a.A. OLG Frankfurt NJW 1984, 1902; LG Berlin NJW-RR 1991, 151 [LG Berlin 25.06.1990 - 58 S 86/90] ), Dem vermag der Senat für den vorliegenden Fall nicht zu folgen.
  • OLG Köln, 27.10.1993 - 11 U 95/93

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem aus einer Grundstücksausfahrt auf die

    Gegenüber einem Verstoß gegen die strengen Anforderungen des für die Verkehrssicherheit bedeutsamen § 10 StVO tritt jedoch im allgemeinen die Gefährdungshaftung gemäß § 17 StVG zurück (vgl. Jagusch-Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 32. Aufl., § 17 StVG Randziffer 18; OLG Hamm VRS 72/334; OLG Karlsruhe VRS 77/45).
  • OLG Köln, 28.09.1999 - Ss 390/99

    Anwendung des § 142 Abs. 4 Strafgesetzbuch (StGB) bei einem Unfall während des

    Was unter fließendem Verkehr im Straßenverkehrsrecht zu verstehen ist, ist durch die Rechtsprechung zu §§ 2, 10 StVO geklärt (vgl. BGH VRS 56, 202, 203; BayObLG VRS 66, 52; 68, 139, 140; KG VRS 72, 127; OLG Karlsruhe VRS 77, 45, 46; OLG Zweibrücken VRS 51, 144; HK-StVR-Walther § 2 StVO Rn. 2 u. § 10 StVO Rn. 3; Mühlhaus/Janiszewski, StVO, 15. Aufl., § 2 Rn. 19; Jagusch/Hentschel, StVR, 35. Aufl., § 10 StVO Rn. 8).
  • LG Ravensburg, 16.12.1993 - 5 S 201/93

    Anmietung eines Ersatzkraftfahrzeuges für Dauer einer Unfallreparatur ; Ersatz

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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 24.05.1989 - 1 U 303/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,4674
OLG Karlsruhe, 24.05.1989 - 1 U 303/88 (https://dejure.org/1989,4674)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.05.1989 - 1 U 303/88 (https://dejure.org/1989,4674)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. Mai 1989 - 1 U 303/88 (https://dejure.org/1989,4674)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorfahrt; Kollision; Vorfahrtsregel; Einmündung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StVO § 8
    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall nach Einbiegen des vorausfahrenden Fahrzeugs in eine Vorfahrtstraße

Papierfundstellen

  • VersR 1989, 925
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG München, 21.06.2013 - 10 U 1206/13

    Haftungsverteilung bei einer Vorfahrtverletzung

    Entgegen der Auffassung des Erstgerichts tritt die reine Betriebsgefahr des vorfahrtsberechtigten Fahrzeugs hinter dem Verschulden des Wartepflichtigen (Verstoß gegen § 8 I Nr. 1 StVO ) zurück, wenn dem Vorfahrtsberechtigten - wie gerade ausgeführt - kein eigener Verkehrsverstoß (etwa aus § 1 II StVO ) zur Last gelegt werden kann (vgl. BGH DAR 1956, 328; OLG Karlsruhe DAR 1989, 422 ; VersR 2009, 1419; Senat NZV 1989, 438 ; KG NZV 2002, 79 = DAR 2002, 66 ; NZV 2003, 335 ).
  • LG Saarbrücken, 01.02.2013 - 13 S 176/12

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Vorfahrtsverletzung bei Verengung der

    Das gilt insbesondere, wenn - wie hier - der Wartepflichtige nach rechts einbiegen will und von dort ein Vorfahrtsberechtigter kommt, der seinerseits nach links abbiegen will (vgl. KG, DAR 1976, 240; OLG Karlsruhe, DAR 1989, 422; VRS 103, 21; OLG Köln, NZV 1989, 437; vgl. auch BGH, Urteil vom 09.10.1956 - VI ZR 114/55, NJW 1956, 1798; Hentschel aaO § 8 StVO Rn.27; Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 22. Aufl., § 8 StVO Rn. 12, jeweils m.w.N.).
  • OLG München, 14.03.2014 - 10 U 4774/13

    Verfahren im Haftpflichtprozess bei einem angeblich verabredeten Unfall

    Im Hinblick auf das grobe Verschulden des Beklagten zu 2) ist die Betriebsgefahr des klägerischen Fahrzeugs zu vernachlässigen, § 17 I StVG (BGH DAR 1956, 328; OLG Karlsruhe DAR 1989, 422 ; VersR 2009, 1419; Senat NZV 1989, 438 und Urt. v. 21.06.2013 - 10 U 1206/13; KG NZV 2002, 79 ; 2003, 335 ).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 09.10.1987 - 14 U 229/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,3014
OLG Karlsruhe, 09.10.1987 - 14 U 229/85 (https://dejure.org/1987,3014)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09.10.1987 - 14 U 229/85 (https://dejure.org/1987,3014)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09. Oktober 1987 - 14 U 229/85 (https://dejure.org/1987,3014)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Heimweg; Kindergarten; Aufsichtspflicht; Eltern

  • rechtsportal.de (Auszüge)

    BGB § 832 Abs. 1
    Haftungsverteilung bei Anfahren eines Kindes im Bereich eines Kindergartens

Papierfundstellen

  • NZV 1989, 188
  • VersR 1989, 925
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.04.1962 - VI ZR 63/61

    Entsprechende Anwendung des § 829 BGB im Rahmen des § 254 BGB

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.10.1987 - 14 U 229/85
    Für die Anbringung eines Vorbehalts nach § 829 BGB beim Ersatzanspruch wegen der "spiegelbildlichen" Anwendung dieser Vorschrift in Fällen der Mitverursachung durch den Deliktsunfähigen (hier: 4-jähriges Kind bei Verkehrsunfall) ist kein Raum, wenn für die Zukunft nicht erwartet werden kann, daß das geschädigte Kind erheblich bessere Vermögensverhältnisse aufweisen wird als der Schädiger (im Anschluss an BGHZ 37, 102).«.
  • OLG Braunschweig, 07.03.1994 - 3 U 165/93

    Zur Bewertung des Sorgfaltsmaßstabs eines achtjährigen Kindes das mit einem

    An solchen Orten können selbst 30 km/h noch zu schnell sein, wenn sich der Fahrer bewußt ist oder sein muß, daß kleine Kinder mit den Gefahren des fließenden Fahrzeugverkehrs konfrontiert werden (vgl. OLG Karlsruhe VersR 1989, 925 = NZV 1989, 188 m. BGH NA-Beschluß vom 11.10.1988).
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