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   BGH, 05.07.1989 - IVa ZR 189/88   

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https://dejure.org/1989,2748
BGH, 05.07.1989 - IVa ZR 189/88 (https://dejure.org/1989,2748)
BGH, Entscheidung vom 05.07.1989 - IVa ZR 189/88 (https://dejure.org/1989,2748)
BGH, Entscheidung vom 05. Juli 1989 - IVa ZR 189/88 (https://dejure.org/1989,2748)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erstattung der Mehrwertsteuer und des Großabnehmerrabattes bei der Abrechnung eines Totalschadens aus einer Kaskoversicherung für ein geleastes Fahrzeug - Vorliegen des Charakters eines Erwerbsgeschäftes bei einem Leasingvertrag - Zusage der Übernahmemöglichkeit am Ende ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AKB § 13

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattung der Mehrwertsteuer und des Großabnehmerrabattes bei der Abrechnung eines Totalschadens aus einer Kaskoversicherung für ein geleastes Fahrzeug; Vorliegen des Charakters eines Erwerbsgeschäftes bei einem Leasingvertrag; Zusage der Übernahmemöglichkeit am Ende ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 3021
  • NJW-RR 1990, 37 (Ls.)
  • NZV 1990, 22 (Ls.)
  • VersR 1989, 950
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.07.1988 - IVa ZR 241/87

    Totalschaden eines geleasten PKW in der Fahrzeugkaskoversicherung

    Auszug aus BGH, 05.07.1989 - IVa ZR 189/88
    Diese Auffassung deckt sich mit dem - nach Erlaß des Berufungsurteils - verkündeten Urteil des Senats vom 6. Juli 1988 (IVa ZR 241/87 = NJW 1988, 2803 = VersR 1988, 949 [BGH 06.07.1988 - IV a ZR 241/87]).

    Daneben bestand auch ein mitversichertes Sacherhaltungsinteresse des Klägers, weil ihm als Leasingnehmer die Gefahr für Untergang, Verlust und Beschädigung des geleasten Fahrzeuges aufgebürdet war (Senatsurteil vom 6. Juli 1988 a.a.O.).

  • BFH, 26.01.1970 - IV R 144/66

    Steuerliche Beurteilung - Leasing-Verträge - Bewegliche Wirtschaftsgüter -

    Auszug aus BGH, 05.07.1989 - IVa ZR 189/88
    Auch könnte die Leasinggeberin im steuerrechtlichen Sinne bei dieser Fallgestaltung nicht als "wirtschaftliche Eigentümerin" anzusehen sein (vgl. BFHE 97, 466 = NJW 1970, 1148).
  • BGH, 30.04.1991 - IV ZR 243/90

    Rechtsnatur einer vom Leasingnehmer abgeschlossenen Vollkaskoversicherung; Umfang

    Nach der Rechtsprechung des Senats handelt es sich bei dem von einem Leasingnehmer abgeschlossenen Vollkaskoversicherungsvertrag im allgemeinen um eine Fremdversicherung, mit der das Risiko der Leasinggeberin als Eigentümerin des Kraftfahrzeugs abgedeckt werden soll (vgl. Urteile vom 6. Juli 1988 - IVa ZR 241/87 - VersR 1988, 949 [BGH 06.07.1988 - IV a ZR 241/87]; vom 5. Juli 1989 - IVa ZR 189/88 - VersR 1989, 950).

    Diese ist aber vorsteuerabzugsberechtigt, so daß bei den Wiederherstellungskosten die Mehrwertsteuer außer Betracht bleibt (vgl. insbesondere Senatsurteil vom 5. Juli 1989 aaO.).

  • OLG Hamm, 01.02.2012 - 20 U 207/11

    Ersatzfähigkeit der Mehrwertsteuer bei Totalschaden eines geleasten Fahrzeugs in

    Denn nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung ist für die Berechnung der vom Versicherer zu zahlenden Entschädigung (auch und insbesondere im Falle eines Totalschadens) auf die Leasinggeberin - hier die X AG - abzustellen und nicht auf den Leasingnehmer als Versicherungsnehmer - hier den Kläger - (vgl. BGH, Urteil v. 14.07.2003, IV ZR 181/92, RuS 1993, 329; Beschluss v. 30.04.1991, IV ZR 243/90, NJW-RR 1991, 1149; Urteil v. 05.07.1989, IVa ZR 189/88, VersR 1989, 950; Urteil v. 06.07.1988, IV ZR 241/87, VersR 1988, 949).
  • OLG Karlsruhe, 18.03.2021 - 12 U 155/20

    Klausel über Wiederauffinden eines entwendeten Leasingfahrzeugs in

    Mehrwertsteuerbeträge, die Teil des Neupreises oder des Wiederbeschaffungswerts sind, werden bei bestehender Vorsteuerabzugsberechtigung von der Leistungspflicht des Kaskoversicherers nicht umfasst (vgl. BGH, Urteile vom 14.07.1993 - IV ZR 181/92, r+s 1993, 329 [juris Rn. 6 f.]; vom 05.07.1989 - IVa ZR 189/88, r+s 1989, 317 [juris Rn. 4 f.]; Stiefel/Hofmann, Kraftfahrtversicherung 17. Aufl. § 13 AKB Rn. 10; MünchKomm-VVG/Krischer, 2. Aufl. Kaskoversicherung Rn. 131).
  • OLG Frankfurt, 19.01.2000 - 7 U 1/99

    Leasing: Bemessung der Ersatzleistung bei von Leasingnehmer abgeschlossener

    Das Sacherhaltungsinteresse bleibt damit im Regelfall hinter dem Eigentümerinteresse zurück (BGH r+s 89, 317, 318; 91, 223; 93, 329; Römer/Langheid, § 74, VVG Rz. 14).
  • OLG Düsseldorf, 27.10.1998 - 4 U 172/97

    Diebstahl eines Leasingfahrzeuges und Mehrwertsteuererstattung

    Ist der Leasinggeber vorsteuerabzugsberechtigt, so hat der Versicherer die auf die Entschädigungsleistung entfallende Mehrwertsteuer nicht zu erstatten (BGH VersR 1989, 950, 951; RuS 1991, 223; Römer in Römer-Langheid, VVG , § 74 Rn. 14).
  • LG Hamburg, 16.05.1997 - 306 S 12/97

    Mehrwertsteuererstattung bei Reparatur eines Leasingsfahrzeugs durch den

    Gleichwohl ist dieser Auffassung nicht zu folgen, denn es besteht zwischen dem Totalschadensfall (für den die Rechtsprechung einhellig davon ausgeht, daß es allein auf die Verhältnisse des Leasinggebers ankommt) und dem Wiederherstellungsfall (Reparaturfall) ein entscheidender Unterschied: Der BGH hat zu Recht vor allem in neueren Entscheidungen wiederholt betont, daß die vom Leasingnehmer genommene Kaskoversicherung nicht allein eine Fremdversicherung zugunsten des Leasinggebers darstellt, sondern daß das eigene Sacherhaltungsinteresse des Leasingnehmers mitversichert ist (vgl. Urteil vom 14.7. 1993 VersR 93, 1223 i. A. an die Urteile vom 6.7. 1988 VersR 88, 949 und vom 5.7. 1989 VersR 89, 950 = r+s 89, 317 [318]; ebenso Stiefel/Hofmann, Kraftfahrtversicherung 16. Aufl. 1995 Rdn. 44 zu § 13 AKB).
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