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   OLG Hamm, 20.09.1988 - 9 U 22/88   

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https://dejure.org/1988,2275
OLG Hamm, 20.09.1988 - 9 U 22/88 (https://dejure.org/1988,2275)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.09.1988 - 9 U 22/88 (https://dejure.org/1988,2275)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. September 1988 - 9 U 22/88 (https://dejure.org/1988,2275)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Kurzinformation)

    Entgangene Vorteile

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ersatzfähigkeit von Kosten; Ausfall der eigenen Arbeitskraft; Unfallverletzung

Papierfundstellen

  • MDR 1989, 160
  • NZV 1989, 72
  • VersR 1989, 152
  • BB 1989, 1226
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 06.06.1989 - VI ZR 66/88

    Ersatz für Hilfeleistungen unfallbedingter Beeinträchtigungen - Verrichtung von

    Auch unabhängig von dieser Einordnung stellt sich die Notwendigkeit, früher selbst vorgenommene Reparaturarbeiten nunmehr unter entsprechenden Mehraufwendungen von Handwerkern durchführen lassen zu müssen, als schadensersatzpflichtige Vermehrung der Bedürfnisse i.S. des § 843 Abs. 1 2. Alt. BGB dar (vgl. auch - für eine geplante und dann verletzungsbedingt nicht vorgenommene - einmalige do-it-yourself-Arbeit OLG München DAR 1985, 354 und OLG Hamm MDR 1989, 160 [OLG Hamm 20.09.1988 - 9 U 22/88]).
  • OLG Karlsruhe, 16.03.2020 - 1 U 16/19

    Schadenersatz wegen unfallbedingt vereitelter Eigenleistungen?

    Teilweise wird hierin eine Minderung der Erwerbstätigkeit gesehen (vgl. OLG Hamm NZV 1989, 72 = VersR 1989, 152; OLG München NJW-RR 1986, 194 = DAR 1985, 354) die für Werkleistungen am eigenen Heim eingesetzte Arbeitskraft soll danach wie beim Hauptberuf als Erwerbsschaden zu behandeln sein, die Höhe richte sich nach dem angemessenen Werklohn eines Handwerkers (vgl. OLG München).

    Zuletzt ist zudem auch weder nachvollziehbar dargetan noch sonst ersichtlich, dass und wie der Kl. das Bauvorhaben wirtschaftlich ohne den Unfall ow - ohne den inzwischen erhaltenen Förderkredit - tatsächlich so, wie inzwischen geschehen, hätte realistischerweise umsetzen, konkret auch die erforderlichen Geldmittel (zB für den Architekten, wie auch das Bau-Material) beschaffen, also finanzieren können (vgl. zu diesem Gesichtspunkt: OLG Hamm NZV 1989, 72).

    Schließlich ist vom Kl. auch schon für irgendeine, erst Recht eine konkrete Ehe- und/oder Familien-/Partnerschaftsplanung im Unfallzeitpunkt nichts dargetan worden ebenso wenig etwa dafür, dass er schon - mit Blick auf eine etwaige "Sesshaft-Werdung" - zB einen Bausparvertrag angespart oder sonstige Rücklagen hierfür gebildet und damit entsprechende Immobilien-Ambitionen dokumentiert hätte (vgl. zu solchen möglichen, indiziellen Aspekten etwa auch BGH NJW 1989, 2539 = NZV 1989, 387 [389] = NJW-RR 1989, 1253 Ls.; NJW 1990, 1037 = NZV 1990, 111 Rn. 8 ff.; KG NZV 1997, 232; OLG Frankfurt a. M. Urt. v. 22.8.2012 - 4 U 35/12, BeckRS 2013, 1698 Rn. 17 ff.; OLG Hamm NZV 1989, 72; NJW-RR 1996, 170 = NZV 1995, 480, sub I; OLG München Urt. v. 19.10.2007 - 10 U 1662/06, BeckRS 2007, 17656 Rn. 29; KG NZV 1997, 232; Huber VersR 2007, 1330).

  • OLG Hamm, 22.01.2021 - 7 U 18/20

    Bemessung Schmerzensgeld; Orientierung an vergleichbaren Gerichtsentscheidungen;

    Der Senat verkennt nicht, dass ein Erwerbsschaden nicht nur in dem Verlust von Arbeitseinkommen liegt, sondern vielmehr sämtliche wirtschaftlichen Beeinträchtigungen umfasst, die der Geschädigte erleidet, weil und soweit er seine Arbeitskraft verletzungsbedingt nicht verwenden kann (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 20. September 1988 - 9 U 22/88 - juris unter Bezugnahme auf BGH, Urteil vom 20. März 1984 - VI ZR 14/82, NJW 1984, 1811).

    Demgemäß zählen zum ersatzfähigen Schaden nicht nur der Erwerbsschaden eines Arbeitnehmers durch Lohnminderung, sondern auch der Verlust von Einsparungen, die durch den unfallbedingten Ausfall der Arbeitskraft bei vermögensmäßig relevanten handwerklichen Arbeiten, am eigenen Grundstück oder der eigenen Wohnung entstehen, wenn ihre Ausführung nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge oder nach den besonderen Umständen, insbesondere nach den getroffenen Anstalten und Vorkehrungen erwartet werden konnte (OLG Hamm, Urteil vom 20. September 1988 - 9 U 22/88 -, juris, Leitsatz).

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 11.05.1988 - 13 U 270/87   

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https://dejure.org/1988,5262
OLG Köln, 11.05.1988 - 13 U 270/87 (https://dejure.org/1988,5262)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.05.1988 - 13 U 270/87 (https://dejure.org/1988,5262)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. Mai 1988 - 13 U 270/87 (https://dejure.org/1988,5262)
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Papierfundstellen

  • VersR 1989, 152
 
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Wird zitiert von ... (4)

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