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   OLG Köln, 23.02.1989 - 5 U 213/87   

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OLG Köln, 23.02.1989 - 5 U 213/87 (https://dejure.org/1989,8857)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.02.1989 - 5 U 213/87 (https://dejure.org/1989,8857)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. Februar 1989 - 5 U 213/87 (https://dejure.org/1989,8857)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1990, 1223
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Düsseldorf, 11.05.1999 - 4 U 127/98

    Obliegenheitsverletzung durch falsche Angaben über die Reparatur von Vorschäden;

    Unfreiwilligkeit gehört nicht zum Begriff des Unfalls im Sinne dieser Klausel, so daß der Versicherer eine etwaige Einwilligung des Versicherungsnehmers wie vorsätzliches Herbeiführen des Versicherungsfalls nach § 61 VVG beweisen muß (vgl. BGH VersR 1981, 450 = NJW 1315; OLG Köln VersR 1990, 1223).
  • OLG Köln, 03.03.1998 - 9 U 199/95

    Versicherung Kaskoversicherung Unfall Unfreiwilligkeit Beweislast

    Der Begriff der Unfreiwilligkeit des Unfalls kann daher nur im Rahmen des subjektiven Risikoausschlusses gemäß § 61 VVG Berücksichtigung finden, wobei es dem Versicherer obliegt, den Vorsatz des Versicherungsnehmers als tatbestandliche Voraussetzung seiner Leistungsfreiheit zu beweisen (OLG Köln, 5. Zivilsenat, r+s 1990, 150, 151 = VersR 1990, 1223).
  • OLG Köln, 31.03.1998 - 9 U 96/96

    Versicherung Kaskoversicherung Unfall, Schaden Kausalität Beweislast

    Ebensowenig kommt es für die Entscheidung des Rechtsstreites darauf an, ob die Beklagte aufgrund der von ihr in ihren Schriftsätzen aufgezeigten Ungereimtheiten bzgl. des behaupteten Schadensereignisses (fehlendes nachvollziehbares Motiv für das Abstellen des Fahrzeugs, unterschiedliche Zeitangaben des Klägers zum Zeitpunkt des Abstellens, keine polizeiliche Unfallaufnahme, Unfall 3 Tage vor Ablauf der 2-Jahresfrist, Verkauf des beschädigten Fahrzeugs ins Ausland, persönliche Beziehung zwischen Kläger und Zeugen L., keine Weiterverfolgung von Ansprüchen gegen die Versicherung des schädigenden Lkws, weiterer Unfall des Lkws - Brand- 3 Tage später - vgl. zu Beweisanzeichen für das Vor liegen eines fingierten Unfalls z.B. Verheyen in zfs 1994, 313 ff; Römer in NJW 1996, 2329 ff) im Rahmen einer im Rahmen des § 286 ZPO gebotenen Gesamtwürdigung (vgl. dazu BGH r+s 1994, 394 sowie r+s 1996, 146) den ihr obliegenden Nachweis (vgl. zur Beweislast des Versicherers auch BGH VersR 1981, 450; OLG Köln r+s 1990, 150) eines fingierten Unfalles geführt hat oder nicht.
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