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   OLG Köln, 20.09.1989 - 27 U 158/88   

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OLG Köln, 20.09.1989 - 27 U 158/88 (https://dejure.org/1989,10830)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.09.1989 - 27 U 158/88 (https://dejure.org/1989,10830)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. September 1989 - 27 U 158/88 (https://dejure.org/1989,10830)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1990, 1242
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 29.06.1999 - VI ZR 24/98

    Haftung des behandelnden Arztes für Pflichtverletzungen eines Laborarztes

    Soweit das Berufungsgericht unter dem Aspekt des Schutzbedürfnisses des Patienten darauf abhebt, daß die Zuverlässigkeit des pathologischen Befundes maßgeblich von der Menge und Güte des übersandten Präparats sowie von der einwandfreien Zusammenarbeit mit dem hinzugezogenen Mediziner abhänge, handelt es sich hierbei um Leistungen, die der behandelnde Arzt dem Patienten bereits aus dem bestehenden Behandlungsvertrag selbst schuldet (BSGE 62, 224, 227; Steffen/Dressler aaO Rdn. 73 und 239 f.; Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht 3. Aufl., Rdn. 115; vgl. auch OLG Köln i. V. m. NA-Beschluß des Senats vom 19. Juni 1990 - VI ZR 287/89 - VersR 1990, 1242).
  • OLG Oldenburg, 23.12.1997 - 5 U 75/97

    Schmerzensgeld wegen einer Salmonelleninfektion; Abgrenzung der

    Anknüpfungspunkt für den Umfang und die Abgrenzung der Sorgfaltspflichten bei horizontaler medizinischer Arbeitsteilung ist grundsätzlich die dem jeweiligen Fachbereich zugewiesene Aufgabe, und zwar nach Maßgabe von Gebietsbezeichnungen, etwa bestehender berufsständischer Vereinbarungen und der konkreten Rollenverteilung (BGH VersR 1990, 1242 f. [OLG Köln 20.09.1989 - 27 U 158/88] ; Steffen/Dressler, Arzthaftungsrecht, 7. Aufl., Rdn. 234).
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