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   BGH, 25.10.1989 - IVa ZR 141/88   

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https://dejure.org/1989,5176
BGH, 25.10.1989 - IVa ZR 141/88 (https://dejure.org/1989,5176)
BGH, Entscheidung vom 25.10.1989 - IVa ZR 141/88 (https://dejure.org/1989,5176)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 1989 - IVa ZR 141/88 (https://dejure.org/1989,5176)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berufen auf eine rechtswirksame Anfechtung eines Versicherungsvertrags im Fall des fehlenden Nachweises der Arglist bei Verschweigen von Vorerkrankungen - Entfallen der Leistungspflicht des Versicherers nach Rücktritt vom Lebensversicherungsvertrag wegen eines nicht ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 16; VVG § 17; VVG § 21

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1990, 297
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 30.01.2002 - IV ZR 23/01

    Evidenz des Vollmachtsmißbrauchs

    Der Kläger als Versicherungsnehmer hätte darlegen und beweisen müssen, daß eine Mitursächlichkeit seiner Beschwerden für den Eintritt des Versicherungsfalles nicht in Betracht kommt (vgl. Senatsurteil vom 25. Oktober 1989 - IVa ZR 141/88 - VersR 1990, 297 unter 2 e).
  • OLG Saarbrücken, 14.06.2006 - 5 U 697/05

    Voraussetzungen für einen Rücktritt des Versicherers gemäß § 16 Abs. 2 VVG

    Alkoholiker erkennen den Krankheitswert ihres Zustandes nicht, sondern sind bestrebt, diesen - insbesondere aus Scham - zu verheimlichen, zu verharmlosen oder zu verdrängen (vgl. auch BGH, Urt. v. 25.10.1989, IVa ZR 141/88, VersR 1990, 297; siehe auch OLG Hamm, RuS 1990, 357).
  • OLG Karlsruhe, 18.07.2002 - 12 U 47/02

    Leistungsfreiheit der Lebensversicherung wegen Nichtanzeige einer Gefahrerhöhung:

    Den Beweis der mangelnden Kausalität muss der Versicherungsnehmer (bzw. der Bezugsberechtigte) führen (Senat VersR 1990, 781; BGH VersR 1990, 297).
  • OLG Hamm, 28.09.1990 - 20 U 38/90

    Begründetheit einer Berufung; Verletzung der Anzeigepflicht seitens des

    Da es sich somit um typische Gefahrumstände im Sinne der §§ 16, 17 VVG handelt, bedurfte es einer Darlegung der Beklagten, von welchen Grundsätzen sie sich bei ihrer dem Vertragsschluß vorausgehenden Risikoprüfung leiten läßt, nicht (vgl. BGH VersR 1984, 629, 630 [BGH 28.03.1984 - IVa ZR 75/82] ; 1990, 297, 298).
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