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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 10.10.1989 - 12 U 121/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,5716
OLG Stuttgart, 10.10.1989 - 12 U 121/89 (https://dejure.org/1989,5716)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10.10.1989 - 12 U 121/89 (https://dejure.org/1989,5716)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10. Oktober 1989 - 12 U 121/89 (https://dejure.org/1989,5716)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AKB § 13 Abs. 2; AKB § 3; AKB § 4 und 5

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erstattung der Reparaturkosten; Reparatur des Fahrzeugs; Abrechnung auf Totalschadenbasis; Neupreis ; Restwert des Fahrzeugs; Rabatt; Rechtsanspruch am Schadenstag; Merkantiler Minderwert; Wiederherstellungskosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AKB § 13 Abs. 2, 3, 4, 5

Papierfundstellen

  • VersR 1990, 379
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 08.11.1995 - IV ZR 365/94

    Anrechnung des Restwertes oder Veräußerungserlöses auf die Ersatzleistung

    Unter Rest- oder Altteilen kann der Versicherungsnehmer vielmehr in diesem Zusammenhang nur solche verstehen, die nach der Reparatur dem Versicherungsnehmer verbleiben, etwa weil sie zur Wiederherstellung des Fahrzeugs durch neue Teile ersetzt werden mußten (vgl. OLG Stuttgart, VersR 1990, 379).
  • OLG Köln, 19.12.1995 - 9 U 51/95

    Keine Anrechnung des Restwertes bei unreparierter Veräußerung des Kfz -

    Einen Abzug des Restwertes in diesen Fällen verneinen: LG Kempten, SP 95, 216; OLG Stuttgart VersR 90, 379; OLG Frankfurt NJW-RR 89, 858; OLG Hamm, r+s 87, 244; anders wohl OLG Hamm r+s 92, 401 für den Fall eines wirtschaftlichen Totalschadens.

    Unter Rest- und Altteilen können schon begrifflich nur solche Teile verstanden werden, die bei dem Reparatureingriff selbst anfallen, nach der Reparatur übrig bleiben und ursächlich verwertet werden können (vgl. OLG Hamm r+s 92, 401; OLG Stuttgart VersR 90, 379).

  • OLG Frankfurt, 12.11.1998 - 15 U 269/97

    Entschädigungsleistungen in der Kfz-Vollkaskoversicherung; anrechnungsfreier

    Ohne Erfolg verweist der Kläger auf Rechtsprechung, die besagt, daß die Leistungspflicht des Versicherers bei Beschädigung nicht davon abhänge, ob und in welchem Umfang das Fahrzeug wiederhergestellt worden sei; vielmehr richte sich die Ersatzpflicht des Versicherers auch ohne Durchführung einer Reparatur nach den erforderlichen Reparaturkosten und werde nur durch den Wiederbeschaffungswert begrenzt; eine Anrechnung des Restwertes oder des Veräußerungserlöses des beschädigten Fahrzeuges komme auch dann nicht in Betracht, wenn das Fahrzeug vom Versicherungsnehmer unrepariert veräußert werde (vgl. BGH VersR 1996, 91; OLG Stuttgart, VersR 1990, 379).

    Auf den Inhalt der jeweils vereinbarten AKB kommt es aber für die Frage, welche Ersatzleistung der Versicherer im Schadensfall zu erbringen hat, entscheidend an, was näherer Begründung nicht bedarf und im übrigen in den zitierten Entscheidungen des BGH (VersR 1996, 91, 92) und des OLG Stuttgart (VersR 1990, 379) auch ausdrücklich ausgeführt worden ist.

  • OLG Koblenz, 20.11.1998 - 10 U 1716/97

    Anrechnung des Restwerts oder des Veräußerungserlöses des beschädigten Fahrzeuges

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  • OLG Nürnberg, 20.03.1997 - 8 U 3879/96

    Begriff des "wirtschaftlichen Totalschadens" - Berechnung des

    Unter Rest- oder Altteilen i.S. dieser Bestimmung kann der durchschnittliche, versicherungstechnisch und juristisch nicht vorgebildete Versicherungsnehmer nämlich nur solche verstehen, die nach einer durchgeführten Reparatur bei ihm verbleiben, etwa weil sie bei der Wiederherstellung des Fahrzeugs durch neue Teile ersetzt werden mußten (vgl. BGH NZV 96, 65; OLG Stuttgart, VersR 90, 379; OLG Köln, VersR 97, 103).
  • AG Essen, 11.04.1994 - 12 C 33/94

    Möglichkeit der Vereinbarung eines Schiedsgutachterverfahrens in

    Erst die Frage, ob ein solcher Hauspreis einen weitergehenden als (bisher) zulässigen Rabatt erhalten darf oder ob zum Beispiel ein Werksangehörigen Rabatt zusteht und zu berücksichtigen ist (OLG Stuttgart, Versicherungsrecht 90, 379 f) sind dem Verfahren des § 14 AKB entzogen.
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 02.11.1989 - 8 U 1341/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,4436
OLG Nürnberg, 02.11.1989 - 8 U 1341/89 (https://dejure.org/1989,4436)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 02.11.1989 - 8 U 1341/89 (https://dejure.org/1989,4436)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 02. November 1989 - 8 U 1341/89 (https://dejure.org/1989,4436)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schadenversicherungsfall; Grob fahrlässige Herbeiführung; Hund in Pkw; Unterbringung auf Beifahrerseite; Schalthebel des Automatikgetriebes; Getriebeschaden

  • anwaltauskunft.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Der Hund als Beifahrer

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    AKB § 15 Abs. 2; VVG § 61

Papierfundstellen

  • NZV 1990, 315
  • VersR 1990, 379
 
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Wird zitiert von ...

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 24.11.1989 - 20 U 138/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,7271
OLG Hamm, 24.11.1989 - 20 U 138/89 (https://dejure.org/1989,7271)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.11.1989 - 20 U 138/89 (https://dejure.org/1989,7271)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. November 1989 - 20 U 138/89 (https://dejure.org/1989,7271)
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Papierfundstellen

  • VersR 1990, 379
 
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Wird zitiert von ... (2)

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