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   OLG Düsseldorf, 27.09.1988 - 4 U 245/87   

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OLG Düsseldorf, 27.09.1988 - 4 U 245/87 (https://dejure.org/1988,8483)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.09.1988 - 4 U 245/87 (https://dejure.org/1988,8483)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. September 1988 - 4 U 245/87 (https://dejure.org/1988,8483)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung von Zahlungsansprüchen durch einen Steuerberater gegen seine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung wegen Verurteilung zur Zahlung von Schadensersatz und Rückzahlung der Honorare aus einem Rechtsstreit i.R.d. nicht durch eine Rechtsschutzversicherung ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AVB - WB § 4 Nr. 6; VVG § 6; VVG § 33; VVG § 34; VVG § 152

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1990, 411
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.12.1986 - IVa ZR 166/85

    Voraussetzungen eines Risikoausschlusses für gesetz-, vorschrifts- oder sonst

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.09.1988 - 4 U 245/87
    Ein solcher Risikoausschluß ist auch im Hinblick auf § 152 VVG wirksam (Senatsentscheidung in VersR 81, 621 und 769), und zwar jedenfalls in der Konkretisierung, daß der Versicherungsnehmer gewußt haben muß, wie er sich hätte (richtig) verhalten müssen (BGH VersR 87, 174 (175)).

    Dies muß auch dem Kläger bewußt gewesen sei, d.h. er wußte, was er hätte tun bzw. im vorliegenden Fall unterlassen müssen, so daß die Voraussetzungen eines bewußten Pflichtverstoßes auch im Sinne der Anforderungen des BGH (VersR 87, 174) erfüllt sind.

  • OLG München, 30.11.1979 - 19 U 2334/79

    Versicherungsnehmer; Mitwirkung bei der Abwehr von Haftpflichtansprüchen ;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.09.1988 - 4 U 245/87
    Schon die Lebenserfahrung spricht dafür, daß eine unterlassene Anzeige zu einer Vergrößerung des Schadens führt, weil damit dem Versicherer die Möglichkeit genommen wird, gegebenenfalls unter Zurückstellung tatsächlicher oder rechtlicher Bedenken zu einer kosten- und zinssparenden, hier vor allen Dingen vergleichsweisen Regelung zu gelangen (OLG Karlsruhe VersR 80, 349; OLG München VersR 80, 570).
  • BGH, 09.02.1972 - IV ZR 61/71

    Kausalität der Entfernung des wartepflichtigen Versicherungsnehmers vom Unfallort

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.09.1988 - 4 U 245/87
    Der Kläger hat nicht nur über einen langen Zeitraum (etwa zwei Jahre) von der Anzeige der Verfahren abgesehen, sondern auch ein im Rechtsverkehr ungewöhnliches Maß von Sorglosigkeit und Interessenlosigkeit im Verhältnis zur Beklagten an den Tag gelegt, so daß auch von einem einsichtigen Versicherer nicht verlangt werden kann, dafür Verständnis aufzubringen (BGH VersR 72, 341 (342)).
  • OLG Karlsruhe, 19.07.1979 - 12 U 78/78
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.09.1988 - 4 U 245/87
    Schon die Lebenserfahrung spricht dafür, daß eine unterlassene Anzeige zu einer Vergrößerung des Schadens führt, weil damit dem Versicherer die Möglichkeit genommen wird, gegebenenfalls unter Zurückstellung tatsächlicher oder rechtlicher Bedenken zu einer kosten- und zinssparenden, hier vor allen Dingen vergleichsweisen Regelung zu gelangen (OLG Karlsruhe VersR 80, 349; OLG München VersR 80, 570).
  • OLG Saarbrücken, 19.06.2019 - 5 U 99/18

    Leitungswasserversicherung: Vertragliche Vereinbarung der Leistungsfreiheit bei

    Der Versicherungsnehmer verletzt die Obliegenheit zur Anzeige des Versicherungsfalles vorsätzlich, wenn er den ihm bekannten Eintritt des Versicherungsfalles in Kenntnis der Anzeigeobliegenheit wissentlich und willentlich nicht anzeigt, wobei bedingter Vorsatz genügt (Wandt, in: MünchKomm-VVG, a.a.O., § 30 Rn. 43; Armbrüster, in: Prölss/Martin, a.a.O., § 28 Rn. 188; vgl. BGH, Urteil vom 3. Oktober 1979 - IV ZR 45/78, VersR 1979, 1117; OLG Düsseldorf, VersR 1990, 411).

    Dass dies nicht auch in der Absicht geschehen sein mag, die Beklagte zu schädigen, ist hingegen ohne Belang (Senat, Urteil vom 25. Oktober 2000 - 5 U 296/00-26, VersR 2002, 51; OLG Düsseldorf, VersR 1990, 411).

  • BGH, 15.11.2023 - IV ZR 277/22

    Abgrenzung einer versicherten Aufsichtstreuhand von einer nichtversicherten

    Dies entspricht - bei unterschiedlichen Akzentuierungen im Detail - der einhelligen Ansicht in der obergerichtlichen Rechtsprechung und im Schrifttum (vgl. OLG Celle, Urteil vom 2. September 2021 - 8 U 63/21, juris Rn. 42; OLG Köln VersR 2017, 1005 [juris Rn. 16]; Beschluss vom 16. Juni 2016 - 9 U 206/15, juris Rn. 15; OLG Hamm VersR 1994, 167 [juris Rn. 9-11]; OLG Düsseldorf VersR 1990, 411, 412; Brügge in Gräfe/Brügge/Melchers, Berufshaftpflichtversicherung für rechts- und steuerberatende Berufe, 3. Aufl. B Rn. 459, 470; ders. in Veith/Gräfe/Gebert, Der Versicherungsprozess 4. Aufl. § 19 Rn. 277 f.; Hartmann/Jöster in MAH Versicherungsrecht, 5. Aufl. § 22 Rn. 153; von Rintelen in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch 3. Aufl. § 26 Rn. 286; Dallwig, jurisPR-VersR 11/2022 Anm. 2 unter C I; Fortmann, jurisPR-VersR 9/2017 Anm. 1 unter C; Lehmann, r+s 2016, 1, 3 f.; Schlie, Die Berufshaftpflichtversicherung für die Angehörigen der wirtschaftsprüfenden und steuerberatenden Berufe, 1995, S. 86).
  • OLG Frankfurt, 28.04.2021 - 3 U 6/19

    Risikoausschluss nach A.6.a) ULLA für wissentliche Pflichtverletzung des

    Für die wissentliche Pflichtverletzung ist ein Vorsatz, der in der Haftpflichtversicherung allgemein auch die Schadensfolgen umfassen muss, nicht erforderlich (vgl. BGH VersR 1991, 177; 1986, 647; OLG Düsseldorf VersR 1990, 411; 1981, 621, 769; OLG Köln VersR 2002, 1371; 1990, 193; r+s 1989, 213; OLG Koblenz VersR 1990, 41; 1980, 643).

    Böswillige Motive werden nicht vorausgesetzt (vgl. OLG Düsseldorf VersR 1990, 411; OLG Köln VersR 2013, 1438; OLG Frankfurt am Main VersR 2014, 189).

    Soweit der Versicherungsnehmer bei seinem bewussten Regelverstoß gerade im Interesse des Dritten und vielleicht sogar mit dessen Einverständnis gehandelt hat, etwa in der Hoffnung, der Dritte werde darüber hinwegsehen, kann er daraus Einwendungen im Deckungsprozess nicht herleiten (vgl. OLG Düsseldorf VersR 1990, 411; OLG Köln r+s 1997, 105).

  • OLG Saarbrücken, 22.08.1990 - 5 U 21/90

    Architektenhaftpflichtversicherung: Anzeigepflicht beachten!

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  • OLG Hamm, 04.08.2005 - 20 U 157/04

    Leistungsfreiheit des Kaskoversicherers bei verspäteter Anzeige eines

    Allerdings hat die Rechtsprechung verschiedentlich angenommen, dass eine tatsächliche Vermutung dafür spreche, dass der Versicherungsnehmer die Obliegenheit zur baldigen Schadenanzeige nicht vorsätzlich verletzt habe (vgl. etwa BGH, VersR 1981, 321; Senat, VersR 1997, 1341; OLG Düsseldorf, VersR 1990, 411; vgl. aber auch - einschränkend - OLG Köln, r+s 2004, 456 unter II 1 a).
  • OLG Hamm, 24.11.2004 - 20 U 157/04

    Leistungsfreiheit des Kfz-Fahrzeugversicherers wegen verspäteter Meldung eines

    Allerdings hat die Rechtsprechung verschiedentlich angenommen, dass eine tatsächliche Vermutung dafür spreche, dass der Versicherungsnehmer die Obliegenheit zur baldigen Schadenanzeige nicht vorsätzlich verletzt habe (vgl. etwa BGH, VersR 1981, 321; Senat, VersR 1997, 1341; OLG Düsseldorf, VersR 1990, 411; vgl. aber auch - einschränkend - OLG Köln, r+s 2004, 456 unter II 1 a).
  • OLG Celle, 04.11.2004 - 8 U 81/04

    Leistungsfreiheit des Haftpflichtversicherers wegen Obliegenheitsverletzung

    Die Verpflichtung zur Anzeige des Versicherungsfalles gem, 16 Ziff. 2 AVB 94 und die zur Anzeige der gerichtlichen Geltendmachung eines Anspruchs stehen nebeneinander, wie sich bereits aus dem Wortlaut des § 16 Ziff. 3 AVB 94 (,,...so hat er außerdem unverzüglich Anzeige zu erstatten.") ergibt (vgl. auch OLG Düsseldorf VersR 1990, 411; OLG Karlsruhe VersR 1980, 349).

    Hier liegt eine generelle Eignung der Beeinträchtigung der Interessen dis Versicherers bereit deshalb vor, weil dem Versicherer durch die unterbliebene Mitteilung der Klagerhebung sowie die unterbliebene Überlassung der Prozessführung (§ 16 Ziff. 5 AVB 94) die Möglichkeit genommen wurde, Grund und Höhe des gegen ihre Versicherungsnehmerin erhobenen Anspruchs zu bestreiten und die Berechtigung der Forderung ggfs. durch eine Beweisaufnahme klären zu lassen (vgl. OLG Saarbrücken r+s 1991, 14; OLG Düsseldorf VersR 1990, 411).

  • OLG Köln, 23.03.2004 - 9 U 110/03

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Zahlung und Freistellung von

    Bei Verletzung der Anzeigeobliegenheit ist allerdings im allgemeinen davon auszugehen, dass ein vernünftiger Versicherungsnehmer nicht durch Verletzung der Anzeigeobliegenheit seinen Versicherungsschutz verlieren will (vgl. BGH, VersR 1981, 321; OLG Köln, r+s 1997, 355; OLG Hamm, r+s 1997, 391; OLG Düsseldorf, VersR 1990, 411; Voith, a.a.O., § 153, Rn 3).
  • OLG Köln, 16.06.2016 - 9 U 187/15

    Wirksamkeit des Ausschlusses des Haftpflichtversicherungsschutzes für Tätigkeiten

    Als gewerblich und daher generell - auch im Rahmen einer gesetzlichen Pflichtversicherung - nicht versichert gilt die sogenannte geschäftsführende Treuhandtätigkeit (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1993, 1308; OLG Düsseldorf VersR 1990, 411; Brügge in: Gräfe/Brügge, Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, 2. Aufl., Teil B, Rn. 366; Brügge in: Veith/Gräfe, Der Versicherungsprozess, § 12 Rn. 213).
  • OLG Düsseldorf, 16.10.2007 - 4 U 211/06

    Deckungsschutz aus der Vermögenshaftpflichtversicherung für einen Steuerberater

    Voraussetzung für einen wissentlichen Pflichtenverstoß ist demnach (lediglich), dass dem Versicherungsnehmer ein bestimmtes Verhalten vorgeschrieben ist, er seine Pflicht auch tatsächlich gekannt hat und der Verstoß für den Schaden ursächlich geworden ist (BGH r+s 2001, 408; BGH MDR 1991, 419; BGH VersR 1987, 174; OLG Köln VersR 2002, 1371 und r+s 1997, 496; Senat, VersR 1990, 411).
  • LG Wiesbaden, 11.10.2012 - 9 O 300/11

    Ausschluss der Leistungspflicht in einem Versicherungsvertrag wegen einer

  • LG Wiesbaden, 31.08.2012 - 9 O 301/11

    Leistungsfreiheit des Berufshaftpflichtversicherers: Wissentlichkeit des

  • OLG Saarbrücken, 08.05.1991 - 5 U 69/90

    Anforderungen an eine wissentliche Pflichtverletzung

  • OLG Köln, 16.06.2016 - 9 U 206/15

    Ansprüche aus einer Berufshaftpflichtversicherung für Steuerberater wegen einer

  • OLG Köln, 04.09.2001 - 9 U 107/00

    Leistungspflichten einer Versicherung im Falle des Abhandenkommens eines

  • LG Dortmund, 23.03.2006 - 2 O 378/05

    Berufung eines Versicherers in der Haftpflichtversicherung auf Leistungsfreiheit

  • LG Bonn, 11.06.1996 - 10 O 497/95
  • LG München I, 11.11.2011 - 25 O 7873/11

    Berufshaftpflichtversicherung des Rechtsanwalts: Verletzung der Pflicht zur

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