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   BGH, 31.01.1990 - IV ZR 115/88   

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https://dejure.org/1990,4294
BGH, 31.01.1990 - IV ZR 115/88 (https://dejure.org/1990,4294)
BGH, Entscheidung vom 31.01.1990 - IV ZR 115/88 (https://dejure.org/1990,4294)
BGH, Entscheidung vom 31. Januar 1990 - IV ZR 115/88 (https://dejure.org/1990,4294)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erlass eines Versäumnisurteils wegen fehlender anwaltlicher Vertretung des Klägers in der Revisionsverhandlung - Anspruch eines Vorstandsmitglieds einer Volksbank auf Gewährung vertraglichen Rechtsschutzes - Nachhaftungsanspruch eines Mitversicherten - Rechtsschutz für ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ARB 75 § 4; ARB 75 § 24; ARB 75 § 25

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versicherungsvertragsrecht: Eintrittspflicht und Leistungsumfang einer Rechtsschutzversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1990, 416
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60

    Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines

    Auszug aus BGH, 31.01.1990 - IV ZR 115/88
    Dabei beruht das Urteil nicht auf der Säumnis des Klägers, sondern ergeht nach dem derzeitigen Sach- und Streitstand in gleicher Weise, als hätte eine zweiseitige mündliche Verhandlung stattgefunden (BGHZ 37, 79).
  • BGH, 28.09.2005 - IV ZR 106/04

    Begriff des den Rechtsschutzfall auslösenden Verstoßes; Umfang der

    Rechtsschutz erhält die Klägerin dafür jedoch nur, wenn sich der mit diesem Streit um den Leistungsumfang in Zusammenhang gebrachte Versicherungsfall (Rechtsschutzfall) - wie in jeder anderen Versicherung auch - in versicherter Zeit - hier also vor dem Versicherungsende am 31. März 2002 - ereignet hat (vgl. BGH, Urteil vom 31. Januar 1990 - IV ZR 115/88 - VersR 1990, 416 unter 2 b).
  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 19/10 R

    Krankenversicherung - Beitragspflicht von Leistungen der betrieblichen

    Bei den vorliegend vom Versicherer gestellten Vertragsinhalten handelt es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB; § 305 Abs. 1 S 1 BGB, der hier nach Art. 229 § 5 S 2 EGBGB Anwendung findet; zur Eigenschaft eines Versicherungsvertrags als Dauerschuldverhältnis vgl BGHZ 162, 67, 75 f; BGH Urteil vom 31.1.1990 - IV ZR 115/88 - VersR 1990, 416).
  • OLG Zweibrücken, 19.03.2014 - 1 U 87/13

    Zulässigkeit einer Teilleistungsklage; Rechtsschutzversicherung:

    Vielmehr wird er in solchen Fällen lediglich mit einem nur teilweisen Versicherungsschutz für die nicht dem materiellen Familienrecht zuzuordnenden Ansprüche rechnen (vgl. zur teilweisen Gewährung z. B.: BGH, VersR 1990, 416).
  • OLG Karlsruhe, 15.01.2013 - 12 U 157/12

    Rechtsschutzversicherung - Nachhaftungsfrist nach Beendigung des

    Der Familien- und Verkehrs-Rechtsschutz umfasst nach § 26 Abs. 3 lit. a) ARB 75 die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen im Rahmen des § 14 Abs. 1 ARB 75. Von den ARB 75 wird vorausgesetzt, dass sich der Versicherungsfall während der Laufzeit des Rechtsschutzvertrages ereignet hat (Cornelius-Winkler in Harbauer, Rechtsschutzversicherung, 8. Aufl., 2010, § 14 ARB 75 Rdnr. 28; BGH VersR 1990, 416).
  • OLG Stuttgart, 12.12.1991 - 7 U 143/91

    Rechtzeitige Meldung eines Versicherungsfalles beim Schadensersatz-Rechtschutz

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LG Karlsruhe, 04.11.2009 - 9 T 123/08
    Rechtsschutz erhält die Antragstellerin nur, wenn sich der mit dem Streit um den Leistungsumfang in Zusammenhang gebrachte Versicherungsfall (Rechtsschutzfall) in versicherter Zeit - hier also nach Ablauf der am 19.03.2006 endenden Wartezeit - ereignet hat (vgl. BGH, Urteil vom 31.01.1990 - IV ZR 115/88 -, VersR 1990, 416 [BGH 31.01.1990 - IV ZR 115/88] ).
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