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   OLG Karlsruhe, 25.01.1989 - 7 U 155/87   

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https://dejure.org/1989,10893
OLG Karlsruhe, 25.01.1989 - 7 U 155/87 (https://dejure.org/1989,10893)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25.01.1989 - 7 U 155/87 (https://dejure.org/1989,10893)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25. Januar 1989 - 7 U 155/87 (https://dejure.org/1989,10893)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1990, 53
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 15.06.1993 - VI ZR 175/92

    Intubationsnarkose durch Assistentarzt

    Für die von der Revision für notwendig gehaltene mündliche Anhörung des Privatgutachters fehlte es an einer gesetzlichen Grundlage; denn er war weder (sachverständiger) Zeuge noch gerichtlich bestellter Sachverständiger (vgl. OLG Karlsruhe mit NA-Beschluß des Senats vom 10. Oktober 1989 - VI ZR 46/89 - VersR 1990, 53, 54).
  • LG Karlsruhe, 20.02.2009 - 6 O 115/07

    Haftung eines Krankenhausträgers und Arzthaftung: Grober Behandlungsfehler im

    seiner medizinisch technischen Ausrüstung die Weiterbehandlung eigenverantwortlich durchführen kann (vgl. zu den Hinweispflichten BGH, Urteil vom 7. Juli 1987, VI ZR 146/86, in NJW 1987, 2927/2928 und OLG Karlsruhe, Urteil vom 25. Januar 1989, 7 U 155/87).

    Etwas anderes kann allenfalls in dem - hier nicht vorliegenden - Fall der Teilkausalität gelten, wenn das ärztliche Versagen und ein weiterer, der Behandlungsseite nicht zuzurechnender Umstand abgrenzbar zu einem Schaden geführt haben (vgl. BGH, Urteil vom 1. Oktober 1996 - VI ZR 10/96 - VersR 1997, 362, 363 m.w.N. und OLG Karlsruhe, Urteil vom 25. Januar 1989, 7 U 155/87).

  • OLG Karlsruhe, 20.02.2003 - 12 U 205/02

    Lebensversicherung: Nachweis des Zustands krankhafter Störung der

    Verhält es sich so nicht, eröffnet die Zivilprozessordnung, die insoweit auch in der letzten umfangreichen Novellierung die bekannte Problematik nicht abweichend geregelt hat, keine Befugnis, am Verfahren nicht beteiligte Personen, die weder Zeuge noch Sachverständige noch Dolmetscher sind, zu einem Gerichtstermin zu laden (vgl. auch OLG Karlsruhe VersR 1990, 53).
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